EU-Wohnraumkrise und nationale Wohnungspolitik
der Abgeordneten Pierre Lamely, Marc Bernhard, Carolin Bachmann, Sebastian Münzenmaier, Olaf Hilmer, Volker Scheurell, Otto Strauß, Bastian Treuheit, Tobias Teich und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Europäische Kommission ließ am 16. Dezember 2025 das Dokument „Ein Europäischer Plan für erschwinglichen Wohnraum“ publizieren (https://germany.representation.ec.europa.eu/news/kommission-stellt-ersten-europaischen-plan-fur-mehr-erschwinglichen-wohnraum-vor-2025-12-16_de). Thematisch in vier sogenannte Säulen gegliedert, werden verschiedenste Maßnahmen beschrieben, von denen die Kommission der Meinung ist, dass diese erschwinglichen Wohnraum hervorbrächten.
Rund zwei Monate vorher waren die Staats- und Regierungschefs der EU‑Mitgliedstaaten in Brüssel zusammengekommen. Auch die europäische Wohnungs-krise stand auf der Tagesordnung. Der Europäische Rat betonte in der Schlussfolgerung 54 die gebührende Beachtung des Subsidiaritätsprinzips und der nationalen Zuständigkeiten der Wohnungspolitik (www.consilium.europa.eu/media/rwqohhe4/20251023-european-council-conclusions-de.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um die nationalen Zuständigkeiten im Bereich Bauen und Wohnen zu wahren, wenn nein, warum nicht, und wenn ja,
a) welche Maßnahmen sind dies,
b) auf welche Bereiche beziehungsweise Themen bezieht sich eine nationale Zuständigkeit,
c) auf welche Bereiche beziehungsweise Themen bezieht sich eine nationale Zuständigkeit nicht?
Hat sich die Bundesregierung zu der in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Verlautbarung des Europäischen Rates, wonach Wohnungspolitik in erster Linie in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten falle, die EU allerdings in der Binnenmarkt-, Sozial-, Kohäsions- und Umweltpolitik die Grundlage für Maßnahmen sei, eine eigene Auffassung erarbeitet, und wenn ja, welche für die Schwerpunkte,
a) welche wohnungs- und baupolitische Rolle Binnenmarkt-, Sozial-, Kohäsions- und Umweltpolitik in Deutschland spielen,
b) welche wohnungs- und baupolitischen Themenfelder durch EU-Geldmittel vollständig gedeckt sind,
c) welche wohnungs- und baupolitischen Themenfelder durch EU-Geldmittel teilweise gedeckt sind, und
d) welche wohnungs- und baupolitischen Themenfelder die Bundesregierung gänzlich ohne EU-Mittel durchführt?
Sieht die Bundesregierung die Wahrung des Subsidiaritätsprinzips als erforderlich an hinsichtlich der Ziele des in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten EU-Plans für bezahlbares Wohnen (bitte ausführen für Frage 3a bis 3d), und wenn nein, warum nicht (bitte ausführen für Frage 3a bis 3d) für die
a) Säule I, Maßnahmen eins bis drei,
b) Säule II, Maßnahmen vier und fünf,
c) Säule III, Maßnahmen sechs bis acht,
d) Säule IV, Maßnahmen neun und zehn?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob im Rahmen des in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten EU-Gipfels auch über bestehende oder geplante EU-Richtlinien im Bereich Energieeffizienz, Heizung, Gebäudevorgaben oder kommunale Wärmeplanung gesprochen wurde (wenn ja, bitte den Sachstand referieren)?
Sieht die Bundesregierung konkrete Auswirkungen auf die Bau- und Wohnkosten durch bestehende oder anstehende EU-Regelungen zur Gebäudeenergieeffizienz, Heiztechnik oder kommunalen Wärmeplanung, wenn nein, warum nicht, wenn ja, welche, durch welche Vorgaben, und mit welchen Kosten?
Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der EU-Umweltregulierung im Gebäudesektor und den steigenden Baukosten in Deutschland, wenn nein, warum nicht, wenn ja, welche, durch welche Vorgaben, und mit welchen Kosten?
Hat die Bundesregierung eine Haltung zu den in den oben genannten Dokumenten geforderten gemeinsamen Mindeststandards oder Berichtspflichten im Bereich Wohnen und Stadtentwicklung, und wenn ja, welche Standards und Pflichten sollen gelten?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob beim EU-Gipfel ein Zusammenhang zwischen illegaler Migration und zusätzlichem Wohnraumbedarf adressiert wurde, wenn ja, in welcher Weise, wenn nein, hat die Bundesregierung eine eigene Haltung dazu, und wie lautet diese gegebenenfalls?
Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Länder- und kommunalen Zuständigkeiten Kenntnis über die Belegung öffentlich geförderten Wohnraums in Deutschland durch Migranten (wenn ja, bitte nach Aufenthaltsstatus, Unterkunftsart, Bundesländern und Kommunen aufschlüsseln, und wenn nein, warum nicht), wenn nein, hält die Bundesregierung diese Kenntnis für notwendig, und wenn nein, warum nicht?