Situation von Pumpspeicheranlagen in Deutschland
der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Barbara Höll, Katja Kipping, Michael Leutert, Dorothee Menzner, Dr. Ilja Seifert, Dr. Axel Troost, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im „Energiekonzept 2050“ benennt die Bundesregierung den Ausbau von Netzspeicherkapazitäten als Zielstellung. Speichertechnologien sollen zunehmend dazu beitragen, die Systemstabilität im Stromnetz zu gewährleisten und das Potenzial an erneuerbaren Energien vollständig auszuschöpfen.
Pumpspeicheranlagen leisten durch die von ihnen bereitgestellten Systemdienstleistungen einen unverzichtbaren Beitrag für die Versorgungssicherheit im Stromnetz. Sie können überproduzierten Strom aus Wind und Sonne speichern und bei Bedarf in das Netz einspeisen. Dadurch erhöhen sie die Effektivität der Stromerzeugung und tragen zur Netzstabilität bei.
Seit 2008 wird den Betreibern von Pumpspeicherwerken ein Netznutzungsentgelt für den Strom in Rechnung gestellt, den sie zum Betrieb ihrer Speicherpumpen aus dem Netz beziehen. Diese Regelung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen stellt Pumpspeicherwerke mit Letztverbrauchern gleich. Nach Angaben der Betreiber von Pumpspeicheranlagen verschlechtert diese Beaufschlagung die Wirtschaftlichkeit von Investitionen, Erweiterungen oder erforderliche Erhaltungsinvestitionen in Pumpspeicherkapazitäten bzw. den Bau anderer elektrischer Energiespeicher massiv. Ein Rückgang bzw. eine Stagnation der installierten elektrischen Energiespeicherkapazitäten widersprechen jedoch den Ausbauzielen der Bundesregierung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Über welche Kapazitäten verfügt der gegenwärtige Pumpspeicheranlagenpark in Deutschland?
Wie entwickelte sich der Kapazitäts- und Effizienzausbau von Pumpspeicheranlagen in den letzten 20 Jahren in Deutschland (bitte einzeln auflisten nach Standorten und Kapazitäten in Megawatt)?
Wie schätzt die Bundesregierung die Effizienz und Ökobilanz der vorhandenen deutschen Pumpspeicherwerke ein?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Ausbaukapazitäten für Pumpspeicheranlagen ein?
Von welchen Ausbauzielen bei Speichertechnologien, insbesondere bei Pumpspeichern, geht die Bundesregierung im Rahmen ihres Energiekonzeptes aus?
Wie hoch ist die tatsächliche Auslastung der vorhandenen Kapazitäten von Pumpspeicherwerken in Deutschland, insbesondere in Sachsen und Thüringen (bitte einzeln auflisten nach Standorten und Kapazitäten in Megawatt)?
Welche Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung vorhandener Pumpspeicherwerke in Deutschland, insbesondere in Sachsen und Thüringen, sieht die Bundesregierung und welche Hemmnisse sind ihr bekannt?
Welche Pläne zum Neubau von Pumpspeicherwerken sind der Bundesregierung bekannt (bitte einzeln auflisten nach Standorten)?
Welche Pläne zum Ausbau vorhandener Pumpspeicherwerke sind der Bundesregierung bekannt (bitte einzeln auflisten nach Standorten)?
Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen der Einführung des Netznutzungsentgeltes für Betreiber von Speicheranlagen im Jahr 2008 im Hinblick auf die Betriebswirtschaftlichkeit der Pumpspeicheranlagen ein?
Welche Auswirkungen hat das Netznutzungsentgelt aus Sicht der Bundesregierung auf die Investitionsbereitschaft und den Ausbau von Speichertechnologien wie Pumpspeicher, Druckluftspeicher, REDOX-Flow-Batterien, Wasserstoff/Brennstoffzellen?
Welche Auswirkungen auf eine notwendige zunehmende Integration dieser Speichertechnologien in die Strominfrastruktur hat die Einführung des Netznutzungsentgeltes für Betreiber von Speicheranlagen im Jahr 2008 nach Einschätzung der Bundesregierung?
Welche Auswirkungen auf den Ausbau von Pumpspeicherkapazitäten durch die Erhebung von Wassernutzungsentgelt sind der Bundesregierung bekannt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Erhebung von Wassernutzungsentgelt für Betreiber von Pumpspeicherwerken in den Ländern?
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung im Rahmen ihres 10-Punkte-Sofortprogramms, das begleitend zu ihrem Energiekonzept (17. Wahlperiode) beschlossen wurde, unter Punkt 5 die Befreiung neuer Speicherwerke von Netznutzungsentgelten vorgesehen?
Aus welchen Gründen ist die Befreiung bestehender Speicherkraftwerke von Netznutzungsentgelten nicht vorgesehen?
Welche Informationen zum Anteil angekauften Atom- und Kohlestroms, der für den Betrieb der Pumpspeicherkraftwerke genutzt wird, liegen der Bundesregierung vor (bitte einzeln nach Standorten und jeweiligen Anteilen auflisten)?
Welche alternativen Speicherkapazitäten im Stromnetz (außer Pumpspeicherwerke) sollen in Deutschland zukünftig wie befördert werden (Antwort ggf. bitte differenziert nach Standorten und mit Kapazitätsangaben)?