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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Organisierte Bettelbanden auf deutschen Bahnhöfen und deren Bekämpfung durch Bundespolizei und Deutsche Bahn

(insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Datum

21.01.2026

Aktualisiert

26.01.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/374421.01.2026

Organisierte Bettelbanden auf deutschen Bahnhöfen und deren Bekämpfung durch Bundespolizei und Deutsche Bahn

der Abgeordneten Markus Matzerath, Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler, Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Sascha Lensing, Arne Raue, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Nach Wahrnehmung der Fragesteller ertönen auch noch im Jahr 2026 wie auch bereits in den Vorjahren am Berliner Hauptbahnhof regelmäßig wiederkehrende Lautsprecherdurchsagen mit der Warnung vor organisierten Bettelbanden mit dem Wortlaut: „Hinweis: Derzeit befinden sich organisierte Bettelgruppen im Bahnhofsbereich; bitte geben Sie kein Geld und achten Sie auf Ihre Wertsachen“. Die Durchsage erfolgt anschließend auch auf Englisch.

Nach Medienberichten sollen entsprechende Warnhinweise bereits seit dem Jahr 2015 geschaltet worden sein (www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/im-bahnhof-sind-zurzeit-organisierte-bettelgruppen-unterwegs-3678196.html).

Die Fragesteller sehen hierin einen Hinweis auf ein fortdauerndes Problem organisierter Bettelstrukturen sowie begleitender Delikte im Umfeld großer Bahnhöfe, das sowohl die Sicherheit der Reisenden als auch die Funktionsfähigkeit und das Sicherheitsempfinden im öffentlichen Raum beeinträchtigen kann.

Grundsätzlich müssen nach Ansicht der Fragesteller die Fragen aufgeworfen werden, ob der Staat und die staatseigene Eisenbahngesellschaft die Bettelei in ihren Räumlichkeiten dulden sollte und ob dem Phänomen nicht sowohl mit anderen Hilfsangeboten als auch mit ordnungsrechtlichen und polizeilichen Maßnahmen zu begegnen ist. Das Phänomen organisierter Bettelbanden, deren Mitglieder nach Erkenntnissen der Fragesteller regelmäßig aus dem Ausland zum Zwecke der organisierten Bettelei nach Deutschland kommen, sollte nach Ansicht der Fragesteller auf keinen Fall geduldet werden. Die Fragesteller betrachten das Phänomen organisierter Bettelgruppen an Bahnhöfen nach einer vorsichtigen Einschätzung durch politische, polizeiliche und unternehmerische Maßnahmen auch als verhinderbar.

Wenn, wie es offenbar im Fall des Berliner Hauptbahnhofes der Fall ist, bereits seit mehr als zehn Jahren vor organisierten Bettelgruppen gewarnt wird, stellt sich den Fragestellern die Frage, ob die Deutsche Bahn quasi täglich vor neuen Mitgliedern aus Bettelbanden warnt, was nach lebensnaher Betrachtung nach Ansicht der Fragesteller unwahrscheinlich erscheint, oder vor denselben Personen mehrfach täglich aufs Neue gewarnt wird, ohne dass den betreffenden Personen ein Hausverbot ausgesprochen wird sowie auch bei Verstößen konsequent mittels Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und auch strafrechtlich dagegen vorgegangen wird.

Nach Angaben der Polizeilichen Kriminalstatistik gab es im Jahr 2024 eine Zahl von 103 930 erfassten Fällen von Hausfriedensbruch gemäß § 123 des Strafgesetzbuchs. Die Strafvollzugsstatistik weist für das Jahr 2024 zum Stichtag der Erhebung am 31. März 2024 eine Zahl von 75 Personen als Strafgefangene wegen § 123 oder § 124 des Strafgesetzbuchs aus. Diese Daten sind nach Ansicht der Fragesteller allerdings zu unspezifisch, um daraus Erkenntnisse zum Phänomen organisierter Bettelbanden in Bahnhofsbereichen ableiten zu können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Auf welchen Bahnhöfen des Deutsche Bahn Konzerns werden Reisende durch wiederkehrende Lautsprecherdurchsagen vor Bettlern, organisierten Bettelgruppen, Taschendieben oder sonstigen Straftätern gewarnt (bitte nach Bahnhof und Stadt aufschlüsseln)?

2

Wie lautet der genaue Wortlaut der jeweils verwendeten Warndurchsage an den betroffenen Bahnhöfen (bitte je Bahnhof vollständig wiedergeben)?

3

In welchen Jahren seit 2003 wurden auf Bahnhöfen der Deutschen Bahn vor Bettlern, organisierten Bettelgruppen, Taschendieben oder sonstigen Straftätern warnende Lautsprecherdurchsagen abgespielt (bitte Jahreszahlen und, soweit vorhanden, Monatszahlen angeben)?

4

In welchen Sprachen werden diese Warndurchsagen an den jeweiligen Bahnhöfen ausgespielt (bitte je Bahnhof aufschlüsseln)?

5

Auf der Basis welcher internen Kriterien entscheidet die Deutsche Bahn über Einführung, Inhalt und Fortführung solcher Warndurchsagen?

6

Bestehen Planungen bei der Deutschen Bahn, die Lautsprecherdurchsagen oder sonstige Maßnahmen gegen organisiertes oder betrügerisches Betteln an weiteren Bahnhöfen auszuweiten oder zu ändern?

7

In welcher Häufigkeit und nach welchen Auslösemechanismen (zeitgesteuert, lageabhängig, manuell) werden die Warndurchsagen an den jeweiligen Bahnhöfen abgespielt (bitte je Bahnhof aufschlüsseln)?

8

Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Deutsche Bahn neben Warndurchsagen grundsätzlich gegen Betteln im Bahnhofsbereich?

9

Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Deutsche Bahn neben Warndurchsagen speziell gegen organisiertes und betrügerisches Betteln im Bahnhofsbereich?

10

Liegen der Deutschen Bahn Schätzungen über die Anzahl von organisierten Bettelbanden und deren Mitgliedern vor, die auf den Bahnhöfen tätig sind, wenn ja, welche, und wenn nein, warum liegen keine Informationen vor?

11

Konnte das Phänomen der organisierten Bettelbanden seit 2015 durch die Maßnahmen der Deutschen Bahn zahlenmäßig verkleinert werden, wenn ja, wie in welchem Ausmaß, und wenn nein, aus welchem Grund war dies nicht möglich?

12

Nach welchen Kriterien wird ein Bettelphänomen durch die Deutsche Bahn oder durch die Bundespolizei als „organisiert“ eingestuft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

13

Erteilt die Deutsche Bahn jedem Bettler, der durch die Deutsche Bahn einer organisierten Bettelstruktur zugerechnet wird, im Bahnhofsbereich ein Hausverbot, und wenn nein, warum nicht?

14

Erteilt die Deutsche Bahn jeder Person ein Hausverbot, die im Zusammenhang mit Bettelei Straftaten begeht oder dahin gehend verdächtig ist, und wenn nein, warum nicht?

15

Welche Modalitäten hat ein Hausverbot der Deutschen Bahn hinsichtlich Dauer, räumlichem Geltungsbereich und Rechtsbehelfen, wenn dieses aufgrund von Bettelei in organisierten Bettelbanden ergeht?

16

In wie vielen Fällen wurden durch die Deutsche Bahn in den Jahren von 2015 bis 2025 Hausverbote wegen Bettelns, wegen organisierten Bettelns oder wegen Bettelns im Zusammenhang mit Straftaten ausgesprochen (bitte nach Jahr, Bahnhof und Anlass aufschlüsseln)?

17

In wie vielen Fällen wurden durch die Deutsche Bahn in den Jahren von 2015 bis 2025 Verstöße gegen Hausverbote im Bahnhofsbereich festgestellt (bitte nach Jahr, Bahnhof und Anlass aufschlüsseln)?

18

Liegen der Deutschen Bahn Erkenntnisse zu Staatsangehörigkeiten, nationalen Herkünften und Selbstbezeichnungen von Personen vor, die durch die Deutsche Bahn organisierten oder betrügerischen Bettelgruppen zugerechnet werden?

19

Welche Erkenntnisse liegen der Bundespolizei grundsätzlich nach kriminalistischer Erfahrung zu Staatsangehörigkeiten, nationalen Herkünften und Selbstbezeichnungen von Tatverdächtigen vor, die im Bahnhofsbereich im Zusammenhang mit organisiertem oder betrügerischem Betteln polizeilich in Erscheinung treten?

20

Welche Dienstanweisungen, Handreichungen oder Lagebilder bestehen bei der Bundespolizei zum Phänomen des organisierten oder betrügerischen Bettelns im Bahnhofsbereich?

21

Welche Dienstanweisungen, Sicherheitskonzepte oder internen Weisungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Deutschen Bahn oder ihrer Sicherheitsorganisation zum Umgang mit organisiertem oder betrügerischem Betteln im Bahnhofsbereich?

22

Welche Formen der Zusammenarbeit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Deutscher Bahn, Bundespolizei, Landespolizeien und kommunalen Behörden zur Bekämpfung des organisierten oder betrügerischen Bettelns in und an Bahnhöfen?

23

Liegen der Bundespolizei Zahlen zu Anzeigen wegen Hausfriedensbruchs (§ 123 des Strafgesetzbuchs) und eingeleiteten Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit einem Hausverbot in den Bahnhöfen der Deutschen Bahn vor (bitte aufgeschlüsselt nach Kalenderjahr von 2015 bis 2025 und Fernbahnhof für die Hauptbahnhöfe Hamburg, Frankfurt (Main), München, Berlin, Köln, Hannover, Stuttgart, Düsseldorf, Nürnberg, Essen, Leipzig, Dortmund, Duisburg, Karlsruhe, Dresden und die Bahnhöfe Berlin-Gesundbrunnen, Berlin-Südkreuz, München-Ost, Hamburg-Altona, Berlin-Ostbahnhof, Köln-Messe/Deutz angeben), und wenn ja, wie lauten diese? Welche Aussagen kann die Bundesregierung zur Anzahl und Herkunft der Täter bzw. Tatverdächtigen jeweils in Bezug auf das Delikt Hausfriedensbruch jeweils in Bezug auf die in der Oberfrage erfragten Zeiträume machen (bitte nach erfassten deutschen, nichtdeutschen Tatverdächtigen, Tatverdächtigen, deren Staatsangehörigkeit ungeklärt bzw. unbekannt ist, sowie Tatverdächtigen, die gänzlich unbekannt sind, also zu denen keinerlei Informationen vorliegen, aufschlüsseln)?

24

Liegen der Bundespolizei irgendwelche Erkenntnisse oder Einschätzungen zur Wirksamkeit von Strafverfahren gegen Mitglieder von organisierten Bettelgruppen vor, gegen die wegen Hausfriedensbruchs ermittelt wurde, wenn ja, welche sind das, und wenn nein, aus welchem Grund liegen keine Erkenntnisse vor?

25

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen wegen wiederholter Verstöße gegen Hausverbote im Bahnhofsbereich durch organisierte Bettelbanden Freiheitsstrafen ohne Bewährung verhängt wurden, und wenn ja, wie viele Fälle sind dies seit 2015?

Berlin, den 21. Januar 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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