BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Nicht namentlich deklarierte Projekte in China (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3585)

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

19.02.2026

Aktualisiert

02.03.2026

BT21/401405.02.2026

Nicht namentlich deklarierte Projekte in China (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3585)

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 21/4014 21. Wahlperiode 05.02.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Johann Martel, Rocco Kever, Denis Pauli, Matthias Rentzsch, Martina Uhr, Dr. Alexander Wolf, Dr. Malte Kaufmann, Arne Raue, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD Nicht namentlich deklarierte Projekte in China (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3585) Die Fragesteller nehmen die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3585 zum Anlass für weitere Fragen. Die Bundesregierung führt in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3585 aus, dass es nicht zumutbar sei, dass die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3242 auf öffentlichem Wege oder als Verschlusssache detailliert zu beantworten sei, da für die Beteiligten an den auf Bundestagsdrucksache 21/3242 genannten Projekten eine Gefahr für Leib und Leben bestünde, selbst wenn die Bundesregierung in einer Verschlusssache auf die Kleine Anfrage geantwortet hätte. Die Fragesteller weisen jedoch darauf hin, dass das parlamentarische Informationsinteresse überwiegt, wenn mögliche Rechtsverstöße oder Missstände innerhalb der Regierung oder der Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland thematisiert werden, da das Kontrollrecht des Parlaments außer Kraft gesetzt ist (siehe Urteil des BVerfG vom 21. Oktober 2014, 2 BvE 5/11). Im Grundsatz gilt, dass gemäß dem Urteil des BVerfG vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11 und nach Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 13. Juni 2017, 2 BvE 1/15 eine parlamentarische Anfrage für eine öffentliche Beantwortung bestimmt ist, da im Zuge der Parlamentsöffentlichkeit auch den Bürgern der Bundesrepublik Deutschland eine Funktion als Kontrollorgan der Regierung zugutekommt. Unter Berücksichtigung der Urteile 2 BvE 2/11 des BVerfG vom 7. November 2017, 2 BvE 7/11 des BVerfG vom 2. Juni 2015 und dem Beschluss 2 BvE 1/15 des BVerfG vom 13. Juni 2017 hat die Bundesregierung ausführlich und nachvollziehbar zu begründen, weshalb die Verweigerung einer Antwort notwendig ist. In diesem Zuge halten es die Fragesteller für unplausibel, dass die in der genannten Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3242 angeforderten Informationen den Fragestellern vorenthalten werden. Ebenfalls machen die Fragesteller darauf aufmerksam, dass sie als Abgeordnete des Deutschen Bundestages an § 2 der Geheimschutzordnung (GSO) – Ausführende Bestimmungen gebunden sind, die eine Pflicht jedes Abgeordneten zur Geheimhaltung sicherheitsrelevanter Informationen umfasst. Wir fragen die Bundesregierung: 1. In welchem Geheimhaltungsgrad werden die in der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Bundestagsdrucksache erfragten Informationen gemäß § 2 (1) GSO-BT (Anlage 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT)) eingestuft? 2. Welche Gründe sind dafür ausschlaggebend, dass die in der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Bundestagsdrucksache durch die Fragesteller erfragten Informationen entsprechend der Antwort zu Frage 1 eingestuft werden? 3. Mit welchen Gefahren rechnet die Bundesregierung, wenn ausschließlich Abgeordnete des Deutschen Bundestages die Informationen erhalten, die in der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Bundestagsdrucksache erfragt wurden? 4. Durch welche Personen oder Organisationen genau besteht bei den in der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Bundestagsdrucksache erfragten 20 Projekten Gefahr für Leib und Leben von Mitarbeitern oder Empfängern der jeweiligen Projekte? 5. Aus welchen Gründen werden die in der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Bundestagsdrucksache erwähnten 20 Projekte auf dem Transparenzportal des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung aufgeführt, obwohl die zugehörigen Informationen selbst Abgeordneten des Deutschen Bundestages vorenthalten werden? 6. Ist die Bundesregierung in der Lage, die in der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Bundestagsdrucksache gestellten Fragen 1 bis 3 für einen eingeschränkten Empfängerkreis zu beantworten, und wenn ja, für welchen Empfängerkreis genau? Berlin, den 4. Februar 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Ähnliche Kleine Anfragen