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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Berichte über verspätete Elterngeldzahlungen sowie Stand und mögliche Rückstände bei der Digitalisierung von Familienleistungen

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

02.03.2026

Antwortdauer

20 Tage

Aktualisiert

09.03.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/406210.02.2026

Berichte über verspätete Elterngeldzahlungen sowie Stand und mögliche Rückstände bei der Digitalisierung von Familienleistungen

der Abgeordneten Mandy Eißing, Sonja Lemke, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Stella Merendino, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Die Beantragung und Auszahlung des Elterngeldes ist für viele Familien in Deutschland eine existenzielle Unterstützung in der frühen Lebensphase eines Kindes. Seit dem 1. November 2024 sieht § 25 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) vor, dass Elterngeldstellen relevante Geburtsdaten automatisiert bei den Standesämtern abrufen können. Ziel dieser Reform war es, die Antragsverfahren zu beschleunigen und Eltern von bürokratischem Aufwand zu entlasten.

Trotz dieser Neuregelung kommt es offenbar weiterhin zu erheblichen Verzögerungen. Laut einem Bericht der „Augsburger Allgemeinen“ vom 13. Juni 2025 (www.augsburger-allgemeine.de/politik/elterngeld-familien-muessen-wegen-geburtsurkunden-laenger-auf-geld-warten-110430945) erhalten viele Familien ihr Elterngeld erst Wochen oder Monate nach der Geburt, da die notwendigen Urkunden nicht rechtzeitig ausgestellt oder übermittelt werden. Aus parlamentarischen Anfragen geht hervor, dass es der Bundesregierung an einem Überblick über die Dauer der Bearbeitungszeiten von Elterngeldanträgen aufgrund des Nichtvorliegens von Geburtsurkunden in den Ländern und Kommunen fehlt (siehe z. B. die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 113 auf Bundestagsdrucksache 21/747). Gleichzeitig bleibt unklar, wie viele Elterngeldstellen bereits technisch in der Lage sind, die Neuregelung umzusetzen. Hierzu machte die Bundesregierung im Juli 2025 die Angabe, die Umsetzung solle zeitnah beginnen (a. a. O.).

Die Bundesregierung betont wiederholt ihre Digitalisierungsstrategie im Bereich der Familienleistungen, während es in der Praxis weiterhin zu Verzögerungen und Lücken kommt.

Separat etablierte Bremen das Programm „ELFE – Einfach Leistungen für Eltern“. Dieser Onlinedienst ermöglicht es Eltern, digital und automatisiert Anträge auf Elterngeld, Kindergeld und Geburtsurkunden zu stellen. ELFE basiert auf dem Once-Only-Prinzip, bei dem Daten nur einmal erfasst und automatisiert mit den zuständigen Stellen ausgetauscht werden, um Papierkram und Behördengänge zu reduzieren.

In anderen Staaten führten Digitalisierungsprozesse im Sozialleistungsbereich hingegen teilweise zu erheblichen Problemen, etwa durch in den Systemen angelegte Diskriminierung, besonders dann, wenn Daten nicht nur digital erfasst werden, sondern auch Systeme zum Einsatz kommen, die mit statistischen Verfahren aus bestehenden Daten Muster ableiten und diese zur Entscheidungsgrundlage machen. Denn dabei werden Merkmale sozial benachteiligter Gruppen manifestiert und führen zu verstärkter Diskriminierung. Ein bekanntes Beispiel ist die „Toeslagenaffaire“ in den Niederlanden, bei der Familien zu Unrecht Sozialleistungen gestrichen und zurückgefordert wurden – unter anderem aufgrund von Algorithmen, die Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft als Risikofaktor behandelten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von Elterngeldanträgen in den Jahren 2023 und 2024, aufgeschlüsselt nach Bundesländern?

2

Wie viele Haushalte in Deutschland erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung Elterngeld mit einer Verzögerung von mehr als acht bzw. zwölf Wochen nach der Geburt (bitte für die Jahre 2023 und 2024 nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?

3

Wie viele Anträge auf Elterngeld mussten nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2023 aufgrund fehlender oder verspätet ausgestellter Geburtsurkunden zurückgestellt werden (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?

4

Falls Frage 3 nicht beantwortet werden kann, welche Rückmeldungen oder Schätzungen liegen der Bundesregierung zur Verzögerung von Elterngeldzahlungen aufgrund verspäteter Geburtsurkunden aus einzelnen Bundesländern oder Kommunen vor?

5

Falls Frage 4 nicht beantwortet werden kann, welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Dauer der Elterngeldbearbeitung bundesweit besser zu erfassen, insbesondere bei Verzögerungen durch unvollständige oder fehlende Dokumente?

6

Welche Gespräche oder Abstimmungen gab es mit den Ländern seit Bekanntwerden der Berichte über Verzögerungen durch fehlende Geburtsurkunden?

7

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Umsetzung der Digitalisierungsreform (§ 25 BEEG) bis Ende 2025 zu begleiten?

a) Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die technische Umsetzung des automatisierten Datenabrufs aus § 25 BEEG bereits erfolgt, und wenn ja, in welchem Umgang, und soweit die Umsetzung nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht erfolgt ist obwohl die Rechtsgrundlage seit November 2024 gilt, welche Gründe gibt es hierfür nach Kenntnis der Bundesregierung?

b) Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung bereits technische Vorkehrungen getroffen?

c) Wie viele Elterngeldstellen und Standesämter sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit technisch in der Lage, den automatisierten Abruf digital durchzuführen?

d) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Unterstützung der technischen Umsetzung veranlasst?

e) Welche Unterstützungsangebote stellt der Bund den Ländern und Kommunen für die technische Umsetzung bereit?

8

Welche Maßnahmen zur besseren Kommunikation zwischen Elterngeldstellen, Standesämtern und Antragstellenden hält die Bundesregierung für notwendig, um die laut Berichten derzeitig auftretenden Verzögerungen zu reduzieren?

9

Welche finanziellen Mittel sind für die Digitalisierung familienpolitischer Leistungen (Elterngeld, Kinderzuschlag, Kindergeld) in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 vorgesehen?

10

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Vereinheitlichung und Beschleunigung digitaler Familienleistungen im Rahmen der Digitalstrategie 2025?

11

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahrensvoraussetzungen für die Beantragung von Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, und bis wann sollen diese Maßnahmen nach derzeitiger Planung umgesetzt werden?

12

Plant die Bundesregierung, ein vergleichbares System wie das Bremer „ELFE“-Programm, das eine digitalisierte Antragstellung und automatisierte Datenübermittlung nach dem Once-Only-Prinzip ermöglicht, bundesweit einzuführen?

a) Wenn ja, in welchem Zeitraum ist mit einer Umsetzung zu rechnen?

b) Wenn nein, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen eine bundesweite Einführung?

13

Plant die Bundesregierung bei der Digitalisierung von Familienleistungen auch den Einsatz von künstlicher Intelligenz, (teil-)automatisierten Entscheidungsprozessen oder Musterkennung (bitte konkrete Einsatzszenarien benennen), und wenn ja, welche Maßnahmen zur Risikoabschätzung und Risikominimierung werden getroffen?

14

Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus der „Toeslagenaffaire“ in den Niederlanden im Jahr 2020 und ähnlichen Fällen im Hinblick auf den Einsatz digitaler und automatisierter Verfahren bei der Beantragung und Auszahlung von Elterngeld und anderen Familienleistungen und Überprüfung derselben?

a) Welche Maßnahmen sind geplant, um Diskriminierung und intransparente Entscheidungsprozesse beim Einsatz dieser Verfahren zur Gewährung von Familienleistungen zu verhindern?

b) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die genannten Verfahren mit ausreichender Flexibilität und menschlicher Prüfung kombiniert werden, um individuelle Härten zu vermeiden?

Berlin, den 28. Januar 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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