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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Kosten freiwilliger Ausreisen und Konsequenzen nach Wiedereinreise freiwillig Ausgereister

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

10.03.2026

Aktualisiert

19.03.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/409111.02.2026

Kosten freiwilliger Ausreisen und Konsequenzen nach Wiedereinreise freiwillig Ausgereister

der Abgeordneten René Springer, Dr. Michael Espendiller, Martin Hess, Lars Schieske, Erhard Brucker und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Bundesrepublik Deutschland ist eines der Hauptzielländer der Zuwanderung nach Europa. Bei vielen Personen liegen jedoch die Voraussetzungen für asylrechtlichen Schutz nicht vor. In diesem Zusammenhang setzt die Bundesrepublik Deutschland nicht nur auf Abschiebungen, sondern auch auf freiwillige Rückkehr, die insbesondere im Rahmen von Rückkehrprogrammen finanziell unterstützt wird. Seit mehr als 40 Jahren unterstützen Bund und Länder mit dem REAG-Programm (REAG = Reintegration and Emigration Programme for Asylum Seekers in Germany) freiwillige Ausreisen finanziell und organisatorisch. Seitdem wurden 700 000 geförderte freiwillige Ausreisen organisiert.

Allerdings reist eine relevante Zahl der freiwillig Ausgereisten erneut in die Bundesrepublik Deutschland ein. Mehr als 15 000 Personen sind zuerst durch die geförderte Rückkehr ausgereist, um dann später wieder in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen (vgl. www.nius.de/politik/news/rueckkehr-praemie-15000-migranten-ausreise). Wie aus der Drucksache 8/2267 des Landtags Brandenburg hervorgeht, sind seit 2023 248 Personen, die zuvor freiwillig aus dem Bundesland Brandenburg ausgereist waren, wieder nach Deutschland eingereist (vgl. www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w8/drs/ab_2200/2267.pdf). Derartige Fälle sind auch aus anderen Bundesländern bekannt. Bei einer Wiedereinreise müssen die erhaltenen REAG/GARP-Förderleistungen (GARP = Government Assisted Repatriation Programme) grundsätzlich zurückgezahlt werden (vgl. www.returningfromgermany.de/faqs/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie viele bestands- oder rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber lebten nach Kenntnis der Bundesregierung zum 31. Dezember 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 in Deutschland (bitte jeweils nach den Bundesländern und den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten auf Bundesebene sowie in den einzelnen Bundesländern differenzieren), und über welche Aufenthaltstitel verfügten sie jeweils (bitte so differenziert wie möglich darstellen)?

2

Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 freiwillig aus Deutschland ausgereist (bitte jeweils nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern im Bund und nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern in den einzelnen Bundesländern aufschlüsseln)?

3

Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 mit einer Förderung des Bundes oder der Länder aus Deutschland ausgereist (bitte jeweils nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern im Bund und nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern in den einzelnen Bundesländern aufschlüsseln)?

4

In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 jeweils Haushaltsmittel des Bundes zur Förderung freiwilliger Ausreisen verausgabt, und wie hoch fielen in diesen Jahren jeweils die Ausgaben für freiwillige Ausreisen in den jeweiligen Bundesländern aus (bitte jeweils für den Bund und das jeweilige Bundesland getrennt darstellen sowie die Ausgaben für freiwillige Ausreisen nach den f15 wichtigsten Herkunftsländern im Bund und in den jeweiligen Bundesländern differenzieren)?

5

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Rückforderungen der Zuwendungen an Personen, die nach einer freiwilligen Ausreise wieder eingereist sind, in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025, und wie hoch war die Summe der Zahlungen, die in diesen Jahren auf diese Rückforderungen geleistet wurden (bitte jeweils für jedes Jahr nach Bund und dem jeweiligen Bundesland darstellen sowie für die 15 wichtigsten Herkunftsländer im Bund und im jeweiligen Bundesland differenzieren)?

6

Wie lange hielten sich die in Frage 2 erfragten Personen jeweils bereits in Deutschland auf (bitte die Aufenthaltsdauer aufschlüsseln nach 0 bis 2 Jahre, 2 bis 4 Jahre, 4 bis 6 Jahre, mehr als 6 Jahre und mehr als 10 Jahre)?

7

Wie lange hielten sich die in Frage 3 erfragten Personen jeweils bereits in Deutschland auf (bitte die Aufenthaltsdauer aufschlüsseln nach 0 bis 2 Jahre, 2 bis 4 Jahre, 4 bis 6 Jahre, mehr als 6 Jahre und mehr als 10 Jahre)?

Berlin, den 2. Februar 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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