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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Evaluierung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat

Datum

27.02.2026

Aktualisiert

27.03.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/414513.02.2026

Evaluierung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte

der Abgeordneten Julian Schmidt, Stephan Protschka, Peter Felser, Danny Meiners, Christian Reck, Bernd Schattner, Bernd Schuhmann, Dr. Michael Blos, Steffen Janich, Enrico Komning, Dario Seifert, Lars Schieske, Stefan Schröder und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im Jahr 2022 wurde die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT-22) per Verordnung aufgrund gesetzlicher Verordnungsermächtigung in Deutschland eingeführt. Begründet wurde dieses damit, dass es seit 1999 keine strukturelle finanzielle adäquate Novellierung der Gebührenordnung gegeben hat, obwohl in den Jahren 2008 und 2017 eine pauschale Gebührenanpassung dieser erfolgte. In allen weiteren EU-Ländern gibt es keine Gebührenordnung für Tierärzte, sondern die tiermedizinische Behandlung wird über Gebührenvereinbarungen zwischen den Tierhaltern und dem Tierarzt durchgeführt (www.ruhmservice.de/wegfall-der-gebuehrenordnung-der-tieraerzte-teil-2/). Mit dieser neuen Verordnung wurden deutliche Gebührensteigerungen festgelegt.

Kritik gibt es immer noch an der Hausbesuchsgebühr, insbesondere für Pferdebesitzer. Ebenso werden Pferde in der neuen GOT-22 grundsätzlich als nicht landwirtschaftliche Nutztiere eingestuft, welches zu einer deutlichen, ungewöhnlichen Erhöhung der Tierarztkosten führte (www.hooforia.com/pferde-und-menschen/kritik-an-neuer-gebuehrenordnung-fuer-tieraerzte-got-von-fn-generalsekretaer-soenke-lauterbach/).

Die einfachen Gebührensätze wurden zuletzt 2017 angepasst, wobei die jetzigen Gebührensätze nach Medienberichten zu einer ungünstigen Zeit gekommen sind und insbesondere Kleintierhalter vielfach überfordern (https://hopeys.de/blog/die-neue-got-tierarzt-wird-zum-luxus.html).

Der Unmut der Tierhalter mündete 2024 in Niedersachsen und Schleswig-Holstein in entsprechenden Anhörungen. Die Verbändevertreter und die politisch Verantwortlichen sprachen sich in beiden Parlamenten bei den jeweiligen Ausschüssen für eine zeitnahe Evaluierung der GOT-22 aus.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wurde die GOT aus dem Jahr 2022 durch die Bundesregierung neu evaluiert, und wenn ja, ggf. mit welcher Kommission?

2

Ist der Bundesregierung bekannt, dass in anderen EU-Ländern und Nachbarstaaten die Gebührenordnungen für Tierärzte abgeschafft worden sind bzw. nicht existieren (z. B. Niederlande, Schweden, Dänemark), und welchen Grund sieht die Bundesregierung für die Beibehaltung der kritisierten GOT-22 in Deutschland (www.ruhmservice.de/wegfall-der-gebuehrenordnung-der-tieraerzte-teil-2/)?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, ob die GOT-22 gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) verstößt, vor dem Hintergrund, dass die EU-Kommission bereits im Jahr 2011 gegen Deutschland aus anderen Gründen eine Klage wegen unzureichender Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie eingereicht und dabei ein Zwangsgeld von 141 362 Euro pro Tag beantragt hat (https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:376:0036:0068:de:PDF; www.avocado.de/aktuelles/blog/eintrag-eu-kommission-verklagt-deutschland-wegen-unvollstaendiger-umsetzung-der-dienstleistungsrichtlinie/)?

a) Wenn ja, welche Gründe gibt es, die GOT-22 aufrechtzuhalten?

b) Wenn ja, wie möchte sich die Bundesregierung gegen eventuelle Zwangsgeldforderungen wehren?

4

Sofern die Frage 3 bejaht wird, ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang die GOT-22 gegen die europäische Rechtsharmonisierung verstößt, und kann sie, wenn es nicht bekannt ist, bei der entsprechenden EU-Rechtsbehörde dazu eine schriftliche, verbindliche Rechtsauskunft einholen?

5

Wurden die Gebührensätze nach Wissen der Bundesregierung neu evaluiert, und zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung hierbei gelangt?

6

Zu welchen Ergebnissen ist es nach Informationen der Bundesregierung bei den Anhörungen zur GOT-22 im Jahr 2024 in den jeweiligen Landtagen in Hannover und Kiel gekommen (www.pferd-aktuell.de/news/aktuelle-meldungen/fei---fn---dokr/niedersaechsischer-landtag-setzt-sich-fuer-eine-vorzeitige-evaluierung-der-got-ein#:~:text=Gemeinsam%20konnten%20der%20Hannoveraner%20Verband,der%20neuen%20GOT%20zu%20sichern.)?

7

Wird bei der Evaluierung der GOT-22 eine paritätisch zwischen Tierhaltern und Tierärzten besetzte Ombudsstelle nach Wissen der Bundesregierung zur GOT-22 diskutiert?

8

Hat sich die Bundesregierung zum wissenschaftlichen Gehalt der Studie der AFC Public Services GmbH zur GOT-22 (vgl. www.afc.net/blog/studie-zur-novellierung-tieraerztegebuehrenordnung-veroeffentlicht) eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?

9

Waren die Tierärzte aus dem ehemaligen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nach Wissen der Bundesregierung an der Verordnung aufgrund der Verordnungsermächtigung zur GOT-22 beteiligt, und sieht die Bundesregierung hierbei eventuell einen Interessenkonflikt?

10

Wurden bestimmte Tierarten bei der GOT-22 nach Kenntnis der Bundesregierung einer außergewöhnlich großen Gebührenerhebung ausgesetzt, und wenn ja, welche Tierarten betrifft dies?

11

Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zur neu eingeführten Hausbesuchsgebühr hinsichtlich ihrer Wirkung und Angemessenheit, und wenn ja, wie lautet diese?

12

Wie haben sich nach Wissen der Bundesregierung die Beiträge zur Tierkranken- und Tieroperationsversicherung von 2022 bis 2026 in Deutschland entwickelt?

13

Gibt es nach Wissen der Bundesregierung weiterhin Kritik an der GOT-22, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dieser ggf. hinsichtlich der Mehrkosten, Ausgestaltung der GOT-22, Evaluierung, Tierarztflexibilität, OP-Kostenentwicklungen, Kostensprünge im Pferdebereich und verzögerten Tierarztbesuche bei Pferdehaltern (www.pferd-aktuell.de/news/aktuelle-meldungen/fei---fn---dokr/fn-fordert-umfassende-evaluierung-der-got)?

Berlin, den 28. Januar 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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