Haftungsrechtliche Ansprüche bei Umweltschäden nach Gesetzesverstößen von Entsorgungsunternehmen
der Abgeordneten Ulla Lötzer, Dr. Barbara Höll, Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, Michael Schlecht, Sabine Stüber, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Mai 2010 hat die Bezirksregierung Arnsberg aufgrund hoher PCB-Belastung (PCB: Polychlorierte Biphenyle) das Dortmunder Entsorgungsunternehmen Envio AG stillgelegt. Die Staatsanwaltschaft Dortmund nahm gegen die Betreiber ein Ermittlungsverfahren unter anderem wegen des Verdachts der vorsätzlichen Luft- und Bodenverunreinigung sowie des Verdachts auf Verstöße gegen das Chemikaliengesetz und die Gefahrstoffverordnung auf.
Am 26. Oktober 2010 gingen die Envio Recycling GmbH & Co KG sowie eine weitere für den Betrieb der Dortmunder Anlagen zuständige Tochtergesellschaft in die Insolvenz. Auf der Hauptversammlung der Muttergesellschaft Envio AG wurden mit der Verlagerung des Unternehmenssitzes nach Hamburg, Beschlüsse gefasst, die der Arnsberger Regierungspräsident Prof. Dr. Gerd Bollermann laut „WAZ“ vom 27. Oktober 2010 als „Teil einer Taktik, sich der Verantwortung zu entziehen“ einordnet.
Von der Insolvenz betroffen sind unter anderem Schadensersatzklagen von ehemaligen Mitarbeitern, Forderungen der Bezirksregierung Arnsberg aus einer Sicherungsleistung in Höhe von 1,8 Mio. Euro für die Sanierung des hoch belasteten Betriebsgeländes sowie der Stadt Dortmund. Die Envio GmbH & Co KG hatte hingegen noch während eines von ihr angestrengten Verfahrens zur Überprüfung der Höhe dieser Sicherheitsleistung Vermögenswerte an die Envio AG transferiert.
Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Johannes Remmel, bilanziert (Vorlage LT NRW 15/182 vom 15. November 2010): „Die Insolvenz bedeutet, dass die KG überschuldet ist und keine ausreichenden Mittel mehr hat, um ihren rechtlichen Verpflichtungen auch gegenüber ihren Arbeitnehmern und den Anforderungen des Umweltschutzes nachzukommen. (…) Die Insolvenz der Envio GmbH & Co KG bedeutet jedoch nicht, dass diejenigen, die bislang von dem Betrieb der KG profitiert haben, und zwar die Geschäftsführung und die Muttergesellschaft Envio AG, über kein Geld mehr verfügen.“
Aus dieser Einschätzung ergeben sich Fragen, wie solche Strategien zur Abwälzung der Folgekosten illegalen Umgangs mit Gefahrstoffen auf die öffentliche Hand zu verhindern sind: „Es entspricht leider der Erfahrung der Umweltbehörden, dass illegal operierende Abfallentsorger häufig mit ihrer Tätigkeit erhebliche Gewinne erzielen, diese aus den Firmen abziehen und anschließend in die Insolvenz gehen. Die Kosten der Sanierung übernimmt dann die öffentliche Hand, die Geschädigten bleiben auf ihren zivilrechtlichen Forderungen sitzen.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des nordrhein-westfälischen Umweltministers Johannes Remmel zu den Erfahrungen der Umweltbehörden mit illegal operierenden Abfallentsorgern (vgl. LT NRW 15/182 vom 15. November 2010)?
Wie begründet sie ihre Einschätzung?
Welche weiteren Fälle, in deren Ergebnis illegal operierende Abfallentsorger mit ihrer Tätigkeit erhebliche Gewinne erzielen, diese aus den Firmen abziehen und anschließend in die Insolvenz gehen, sind der Bundesregierung aus den vergangenen zehn Jahren bekannt?
Wie hoch waren jeweils die von der öffentlichen Hand zu leistenden Folgekosten (bitte einzeln auflisten)?
In welchen dieser Fälle konnte ganz oder teilweise ein Zugriff der öffentlichen Hand auf die Vermögen der Eigentümer von Personengesellschaften bzw. die Muttergesellschaften von Kapitalgesellschaften durchgesetzt werden, und auf welcher rechtlichen Grundlage wurde dies mit welchen Verfahren erreicht?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag des Deutschen Gewerkschaftsbundes Dortmund, Betriebsräte zukünftig in die regelmäßigen Kontrollen von nach DIN-ISO für den Umgang mit Schadstoffen zertifizierten Unternehmen der Entsorgungswirtschaft verbindlich einzubeziehen, und wie begründet sie ihre Haltung?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen folgen aus der Position der Bundesregierung?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob seitens der Envio AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften, im Zusammenhang mit der auf der Hauptversammlung Ende November beschlossenen Verlagerung des Unternehmenssitzes nach Hamburg, Betriebsgenehmigungen für den Betrieb abfallwirtschaftlicher Anlagen beantragt worden sind?
Wenn ja, welche, und mit welchem Ergebnis?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass im Falle der Envio AG die von der Bezirksregierung Arnsberg per Ordnungsverfügung angeordneten Fristen zur Beseitigung von Umweltschäden nicht eingehalten wurden?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung im Hinblick auf Verbesserungen des Vollzuges solcher Ordnungsverfügungen daraus?
In welchen Fällen hält die Bundesregierung eine sofortige Vollziehbarkeit solcher Ordnungsverfügungen ohne Fristsetzung für geboten, wie begründet sie ihre Haltung, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Welche Verbesserungen hält die Bundesregierung für die Durchsetzung von Ordnungsverfügungen zur Beseitigung von Umweltschäden für möglich, um eine Umgehung von Zahlungsverpflichtungen durch Vermögenstransfers zwischen miteinander verflochtenen Kapitalgesellschaften zu unterbinden, und wie begründet sie ihre Haltung?
Hält die Bundesregierung die bestehenden Regelungen des Insolvenzrechts mit Blick auf die Verursacherhaftung bei Umweltschäden für hinreichend, um einen Abzug von Gewinnen vor dem Wirksamwerden von Haftungsansprüchen zu unterbinden, wenn diese mit illegalen Praktiken in Unternehmen der Abfallwirtschaft erwirtschaftet wurden?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Ist es nach Auffassung der Bundesregierung zur Sicherung von Ansprüchen der öffentlichen Hand sowie eventueller Haftungsansprüche weiterer Geschädigter erforderlich, bei der Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen in die Verfügungsrechte von privaten Eigentümern bei Personengesellschaften bzw. von Mutter- gegenüber Tochtergesellschaften bei Kapitalgesellschaften einzugreifen, um den Transfer von Vermögen aus illegalen Praktiken zu verhindern?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Plant die Bundesregierung eine Gesetzesinitiative, die die Übertragung der Haftung für Umweltschäden im Falle der Insolvenz einer Firma auf den ehemaligen Anteilseigner der insolventen Firma vorsieht, und wenn nicht, wie will die Bundesregierung zukünftig die Haftungsübernahme durch den Steuerzahler verhindern?