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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Bestandsaufnahme der Sozialleistungen auf Bundesebene

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

04.03.2026

Aktualisiert

11.03.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/417318.02.2026

Bestandsaufnahme der Sozialleistungen auf Bundesebene

der Abgeordneten Stephan Brandner, Peter Bohnhof, Jan Feser, Gerrit Huy, Lukas Rehm und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Eine Untersuchung des Münchner Ifo-Instituts ergab Ende des vergangenen Jahres, dass auf Bundesebene in Deutschland mehr als 500 verschiedene Sozialleistungen existieren, die sich über eine Vielzahl von Gesetzen, Behörden und Zuständigkeitsbereiche verteilen. Nach Aussage des Leiters des Ifo-Zentrums für Makroökonomik habe man ursprünglich beabsichtigt, sowohl das quantitative Ausmaß als auch die Wirkungen sämtlicher Sozialleistungen systematisch zu erfassen und zu bewerten. Angesichts der erheblichen Zersplitterung der Rechtsgrundlagen und der institutionellen Zuständigkeiten habe sich dieses Vorhaben jedoch als nahezu unlösbar erwiesen. Vor diesem Hintergrund habe man sich darauf beschränkt, zunächst eine umfassende Inventarliste aller Sozialleistungen auf Bundesebene zu erstellen (www.spiegel.de/wirtschaft/ifo-institut-konnte-wirkung-von-sozialleistungen-nicht-berechnen-a-16461c1b-8161-4167-b5a0-038dd647b603; www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/sozialleistungen-welche-gibt-es-ifo-kritik-100.html).

Als begriffliche Grundlage diente dabei eine Definition, nach der als Sozialleistungen solche Dienstleistungen, Geldleistungen, Sachleistungen oder sonstigen Hilfen gelten, die im Sinne der §§ 1 und 11 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I) der Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit dienen. Die Autoren weisen ausdrücklich darauf hin, dass die erstellte Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Vielmehr seien Fachleute und Interessierte eingeladen, mögliche Ergänzungen oder Korrekturen mitzuteilen, um die Qualität und Vollständigkeit der erfassten Informationen fortlaufend zu verbessern (www.ifo.de/pressemitteilung/2025-10-15/ueber-500-verschiedene-sozialleistungen-deutschland).

Nach Einschätzung einer Ifo-Forscherin stellt die entwickelte Datenbank zu den Sozialleistungen einen ersten wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz im deutschen Sozialstaat dar. Sie betonte, dass es für eine evidenzbasierte Sozialpolitik im nächsten Schritt erforderlich sei, umfassende Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme, zu den finanziellen Kosten sowie zum Verwaltungsaufwand der einzelnen Leistungen bereitzustellen (www.welt.de/politik/deutschland/article68ef5f4f1163706683d93903/beinahe-unloesbar-forscher-wollen-ausmass-der-sozialleistungen-in-deutschland-messen-scheitern-aber-an-der-vielzahl.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Existieren auf Bundesebene nach Kenntnis der Bundesregierung neben den 502 im Ifo-Forschungsbericht Nummer 160 (www.ifo.de/DocDL/ifo_Forschungsbericht_160_Sozialleistungen.pdf) aufgeführten Sozialleistungen noch weitere Sozialleistungen?

a) Wenn ja, um welche Leistungen handelt es sich dabei, und auf welcher Rechtsgrundlage beruhen sie jeweils (mit dieser Frage soll eine umfassende und abschließende Auflistung aller Sozialleistungen auf Bundesebene erreicht werden, es wird daher um eine exakte Antwort, und nicht um eine pauschale Verweisung auf das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlichte Sozialbudget gebeten, wie es in der Antwort zu Frage 140 auf Bundestagsdrucksache 21/3236 geschehen ist)?

b) Wenn nein, welche Sozialleistungen wurden nicht erfasst?

2

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Dezember 2025 die jährlichen Gesamtausgaben für die 502 im Ifo-Forschungsbericht Nummer 160 aufgeführten Sozialleistungen sowie für diejenigen Sozialleistungen, die in Frage 1 erfragt werden, und wie hoch war der prozentuale Zuwachs der Gesamtausgaben im Jahr 2025 gegenüber dem Jahr 2000 (die Antwort bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

3

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Dezember 2025 die jährlichen Ausgaben für die einzelnen 502 im Ifo-Forschungsbericht Nummer 160 aufgeführten Sozialleitungen sowie für diejenigen Sozialleistungen, die in Frage 1 erfragt werden, wie hoch war ihr jeweiliger prozentualer Anteil an den jährlichen Gesamtausgaben für alle Sozialausgaben, und wie hoch war jeweils ihr prozentualer Zuwachs im Jahr 2025 gegenüber dem Jahr 2000 (die Antwort bitte nach Jahresscheiben und getrennt nach der jeweiligen Sozialleistung aufschlüsseln)?

4

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Dezember 2025 die jährlichen Verwaltungskosten für die 502 im Ifo-Forschungsbericht Nummer 160 aufgeführten Sozialleistungen sowie für diejenigen Sozialleistungen, die in Frage 1 erfragt werden, insgesamt, und wie hoch war der prozentuale Zuwachs der gesamten Verwaltungskosten im Jahr 2025 gegenüber dem Jahr 2000 (die Antwort bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

5

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Dezember 2025 die jährlichen Verwaltungskosten für die einzelnen 502 im Ifo-Forschungsbericht Nummer 160 aufgeführten Sozialleitungen sowie für diejenigen Sozialleistungen, die in Frage 1 erfragt werden, wie hoch war ihr jeweiliger prozentualer Anteil an den gesamten jährlichen Verwaltungskosten für alle Sozialausgaben, und wie hoch war jeweils ihr prozentualer Zuwachs im Jahr 2025 gegenüber dem Jahr 2000 (die Antwort bitte nach Jahresscheiben und getrennt nach der jeweiligen Sozialleistung aufschlüsseln)?

6

An wie viele Leistungsbezieher insgesamt flossen nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Dezember 2025 jährlich die in Frage 2 erfragten Gesamtausgaben, und wie hoch war der prozentuale Zuwachs der Leistungsbezieher im Jahr 2025 gegenüber dem Jahr 2000 (die Antwort bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

7

An wie viele Leistungsbezieher flossen nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Dezember 2025 jährlich die einzelnen in Frage 3 erfragten Ausgaben, und wie hoch war der prozentuale Zuwachs der Leistungsbezieher im Jahr 2025 gegenüber dem Jahr 2000 bei den einzelnen Sozialleistungen (die Antwort bitte nach Jahresscheiben und getrennt nach der jeweiligen Sozialleistung aufschlüsseln)?

8

Wie viele der in Frage 6 erfragten Leistungsbezieher waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Dezember 2025 jeweils nichtdeutsch, wie hoch war in diesem Zeitraum jeweils der jährliche Anteil der Gesamtausgaben, der an diese ausländischen Leistungsbezieher ausgezahlt wurde, und wie hoch waren der prozentuale Zuwachs der Zahl der ausländischen Leistungsbezieher sowie der prozentuale Zuwachs der Gesamtausgaben für ausländische Leistungsbezieher im Jahr 2025 gegenüber dem Jahr 2000 (die Antwort bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln, für jedes Jahr die drei am häufigsten festgestellten Nationalitäten bei den ausländischen Leistungsbeziehern benennen sowie den jährlichen Anteil an den Gesamtausgaben, der an ausländische Leistungsbezieher ausgezahlt wurde in absoluten Zahlen sowie dem prozentualen Anteil an den Gesamtausgaben angeben)?

9

Wie viele der in Frage 7 erfragten Leistungsbezieher waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Dezember 2025 jeweils nichtdeutsch, wie hoch war in diesem Zeitraum jeweils der jährliche Anteil der Ausgaben bei den einzelnen Sozialleistungen, der an diese ausländischen Leistungsbezieher ausgezahlt wurde, und wie hoch waren der prozentuale Zuwachs der Zahl der ausländischen Leistungsbezieher sowie der prozentuale Zuwachs der Gesamtausgaben für ausländische Leistungsbezieher im Jahr 2025 gegenüber dem Jahr 2000 bei den einzelnen Sozialleistungen (die Antwort bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln, bei jeder Sozialleistung für jedes Jahr die drei am häufigsten festgestellten Nationalitäten bei den ausländischen Leistungsbeziehern benennen sowie den jährlichen Anteil an den jeweiligen Gesamtausgaben, der an ausländische Leistungsbezieher ausgezahlt wurde, in absoluten Zahlen sowie dem prozentualen Anteil an den Gesamtausgaben für jede Sozialleistung angeben)?

Berlin, den 13. Februar 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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