Abschiebungen nach Somalia
der Abgeordneten Clara Bünger, Mandy Eißing, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Im November 2024 traf sich der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz mit dem somalischen Staatspräsidenten Hassan Sheikh Mohamud. Dabei sagte Letzterer die Rücknahme von ausreisepflichtigen somalischen Staatsangehörigen zu. Es werde eine Vereinfachung der „Verfahren zur Rückführung“ geben (www.rnd.de/politik/scholz-abschiebungen-nach-somalia-sollen-beschleunigt-werden-ORMAMTD6QBNNBM2O7MURABED6Y.html). Nach Kenntnis der Fragestellenden fanden im Jahr 2025 mehrere Abschiebungen aus Deutschland nach Somalia statt, bei denen die abgeschobenen Personen von der Bundespolizei lediglich bis zum Flughafen Nairobi in Kenia als Transitort begleitet wurden. Anschließend reisten sie mit einem Linienflug nach Mogadischu weiter (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 40, Plenarprotokoll 21/20, S. 2022).
Nach einem Bericht der österreichischen Zeitung „Der Standard“ wird der letzte Schritt der Abschiebungen nach Somalia teilweise „privatisiert“. Gegen eine Gebühr soll eine private Fluggesellschaft die Verantwortung für den Streckenabschnitt von Nairobi nach Mogadischu übernehmen. Die Betroffenen werden dann nicht von Staatsbediensteten begleitet (www.derstandard.at/story/3000000300260/von-wien-nach-nairobi-und-zurueck-charter-abschiebung-von-somaliern-gescheitert). Um welche Fluggesellschaft es sich handelt, berichtet „Der Standard“ nicht. Im Zusammenhang mit Abschiebungen somalischer Staatsangehöriger aus den USA und Kanada wird die Fluggesellschaft „Jubba Air“ genannt (www.ris.bka.gv.at/JudikaturEntscheidung.wxe?Abfrage=Bvwg&Dokumentnummer=BVWGT_20250424_W196_2278860_1_00). Den Fragestellenden wurde aus der Praxis berichtet, dass auch deutsche Behörden bei Abschiebungen nach Somalia mit der Fluggesellschaft „Jubba Air“ kooperierten. Diese Fluggesellschaft werde diesen Berichten zufolge auch für die Bereitstellung privater Sicherheitskräfte während der Abschiebeflüge bezahlt.
Eine Abschiebung in den Jemen erfolgte im Oktober 2025 ebenfalls mit Transit am Flughafen in Nairobi. Davon waren drei Personen betroffen, die nach Auskunft des Bundesministeriums des Innern den jemenitischen Behörden übergeben wurden. Wo diese „Übergabe“ stattfand, geht aus den Angaben nicht hervor. Über den weiteren Verbleib dieser Menschen hat die Bundesregierung keine Kenntnis (vgl. Antwort des Staatssekretärs Christoph de Vries auf die Schriftliche Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 21/2387, S. 7 bis 8).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie viele Abschiebungen aus Deutschland nach Somalia gab es in den Jahren 2023, 2024 und 2025 (bitte nach Jahren auflisten)?
Wie viele dieser Abschiebungen wurden mit Linienflügen, wie viele mit Charter- bzw. sog. Mini-Charterflügen vollzogen (bitte die Charter- und die Mini-Charterflüge einzeln mit Datum auflisten und auch die Zahl der abgeschobenen Personen, den Abflughafen in Deutschland, die Zahl der Begleitbeamten, mögliche Transitländer, die Kosten des Fluggeräts bzw. des Flugs und etwaige Kostenübernahmen durch Frontex nennen)?
Welche näheren Angaben kann die Bundesregierung zum Ablauf der Abschiebungen aus Deutschland nach Somalia machen?
Ist es zutreffend, dass die abgeschobenen Personen lediglich bis zum Flughafen Nairobi von der Bundespolizei begleitet werden, und wenn ja, was sind die Gründe hierfür, und was geschieht anschließend mit den Personen, wer nimmt sie in Nairobi in Empfang, wer begleitet sie auf dem weiteren Flugabschnitt von Nairobi bis Mogadischu?
a) Sind somalische Bedienstete am Flughafen in Nairobi anwesend, um die Personen in Empfang zu nehmen, und findet eine Übergabe der Personen durch die Bundespolizei an somalische Bedienstete statt?
b) Wenn nein, werden die abzuschiebenden Personen in Nairobi von privaten Sicherheitskräften (ggf. einer Fluggesellschaft) in Empfang genommen und von dort auf dem Flugabschnitt nach Mogadischu begleitet?
c) Wenn nein, gibt es andere Akteure, die die Abschiebungen begleiten, oder findet dieser Teil der Abschiebungen unbegleitet statt?
d) Was ist jeweils die rechtliche Grundlage des Vorgehens, und seit wann wird es praktiziert?
Gab es im Jahr 2025 weitere Abschiebeflüge, bei denen Kenia bzw. der Flughafen Nairobi als Transitort genutzt wurde, und wenn ja, welche Ziele hatten diese Abschiebungen, wann fanden sie statt, von welchen Flughäfen in Deutschland starteten die Flüge, und wie viele Menschen wurden jeweils abgeschoben (bitte einzeln auflisten)?
Gibt es eine Kooperationsvereinbarung der Bundesrepublik Deutschland oder bundesdeutscher Behörden mit einer oder mehreren privaten Fluggesellschaften, um im Zuge von Abschiebungen Flüge von Nairobi nach Mogadischu oder in andere mögliche Zielorte durchzuführen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, um welche Fluggesellschaft bzw. Fluggesellschaften handelt es sich?
a) Welche Einzelheiten kann die Bundesregierung dazu mitteilen?
b) Handelt es sich um eine direkte Vereinbarung der Bundesrepublik Deutschland oder einer ihrer Behörden mit einer Fluggesellschaft?
c) Wann wurde sie geschlossen?
d) Welche Abschiebeziele betrifft sie?
e) Welche konkreten Dienstleistungen enthält die Vereinbarung?
f) Ist eine finanzielle Gegenleistung für die Fluggesellschaft vorgesehen, und wenn ja, in welcher Höhe ,und wie viel Geld hat die Fluggesellschaft bislang im Rahmen der Zusammenarbeit bei Abschiebungen aus Deutschland erhalten?
Wie lange werden die abzuschiebenden Personen während des Transits am Flughafen in Nairobi festgehalten, und auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dies gegebenenfalls, werden sie am Flughafen inhaftiert, und wenn ja, unter welchen Bedingungen, von wem werden sie ggf. begleitet bzw. „beaufsichtigt“?
Inwieweit ist die somalische Regierung in die Abschiebungen involviert?
Wie wird die Ankunft der abgeschobenen Menschen in Somalia organisiert, wer übergibt sie dort an wen?
Was haben der frühere Bundeskanzler Olaf Scholz und der somalische Staatspräsident Hassan Sheikh Mohamud bei ihrem Treffen im November 2024 bezüglich Abschiebungen besprochen, und inwieweit wurde das „Verfahren zur Rückführung“ vereinfacht (bitte so genau wie möglich ausführen)?
Ist der Bundesregierung bekannt, warum eine Abschiebung von drei Personen aus Österreich nach Somalia am 8. Dezember 2025 scheiterte, sodass diese nach einem dreißigstündigen Aufenthalt im Transitbereich am Flughafen in Nairobi wieder nach Österreich zurückfliegen mussten, während die Abschiebung von vier Personen aus Deutschland mit demselben Flug erfolgreich war (www.derstandard.at/story/3000000300260/von-wien-nach-nairobi-und-zurueck-charter-abschiebung-von-somaliern-gescheitert, bitte ausführen)?
Welche Art von Dokumenten führten die am 8. Dezember 2025 aus Deutschland abgeschobenen Personen mit sich, und welche Dokumente müssen deutsche Behörden grundsätzlich vorlegen, damit somalische Behörden der Rücknahme eigener Staatsangehöriger zustimmen?
Waren am Flughafen in Nairobi am 8. Dezember 2025 somalische Bedienstete anwesend, und ist der Bundesregierung bekannt, ob diese dort entschieden, drei Personen aus Österreich nicht weiterfliegen zu lassen, und wenn nein, wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung dem österreichischen Begleitpersonal mitgeteilt, dass die somalischen Behörden die Rücknahme der drei Personen verweigern?
Liegt der Bundesregierung eine Bestätigung über die Einreise der vier am 8. Dezember 2025 aus Deutschland abgeschobenen Personen in Somalia vor, und wenn ja, welche Stelle hat diese wann übermittelt?
Welche näheren Angaben kann die Bundesregierung zum Verlauf einer Abschiebung aus Deutschland nach Aden (Jemen) mit Zwischenstopp in Kenia am 9. Oktober 2025 machen?
Wurde diese Abschiebung bis Aden von der Bundespolizei begleitet, und wenn nein, wo fand die Übergabe der drei abgeschobenen Personen an die jemenitischen Behörden statt (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?