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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet
Zulassungsbezogene Dokumente sowie mögliche Qualitätsmängel von COVID-19-Impfstoffen im "PF-07302048 Comirnaty Residual DNA Characterization Report"
(insgesamt 16 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für Gesundheit
Datum
17.03.2026
Aktualisiert
05.05.2026
BT21/420620.02.2026
Zulassungsbezogene Dokumente sowie mögliche Qualitätsmängel von COVID-19-Impfstoffen im "PF-07302048 Comirnaty Residual DNA Characterization Report"
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4206
21. Wahlperiode 20.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Nicole Hess, Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina
Schießl, Claudia Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias
Ebenberger, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis L.
Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon Bollmann,
Thomas Fetsch und der Fraktion der AfD
Zulassungsbezogene Dokumente sowie mögliche Qualitätsmängel von
COVID‑19-Impfstoffen im „PF-07302048 Comirnaty Residual DNA
Characterization Report“
Auf der Internetseite der European Medicines Agency (EMA) ist ein Bericht in
englischer Sprache veröffentlicht, der von Pfizer erstellt und im Januar 2024 an
die Europäische Arzneimittelbehörde, EMA, überstellt wurde (siehe Titel der
Kleinen Anfrage; INX100594280: PF‑07302048 Comirnaty Residual DNA
Characterization Report – www.ema.europa.eu/en/documents/other/comirnaty-r
esidual-dna-characterization-report_en.pdf, zuletzt eingesehen am 7. Oktober
2025). Darin werden Daten aus eigenen Untersuchungen von Pfizer zu den in
dem Impfstoff Comirnaty vorhandenen DNA-Resten einschließlich von DNA-
Bestandteilen der verwendeten Herstellungsplasmide dargelegt und erläutert.
Hierbei wird auf Zusatzelemente des Plasmids eingegangen, besonders auf die
Promotor-Enhancer-Sequenz und weitere Steuerelemente des SV40 (Simian-
Virus40; es kann sowohl Affen als auch Menschen infizieren), welche für den
eigentlichen Herstellungsprozess nicht notwendig sind (Vervielfältigung der
Plasmide findet statt in E. coli, also Prokaryonten), jedoch in „Eukaryonten“
(dazu gehört der Mensch) aktiv sind.
Es wird in dem Dokument der Frage nachgegangen, in welcher Menge
„Residual DNA“, DNA-Reste aus dem Herstellungsprozess, im späteren Präparat
„Comirnaty“ verbleiben. Solche Tests sind bei biotechnisch hergestellten
Impfstoffen üblich, um Risiken durch unerwünschte DNA-Fragmente so gering wie
möglich zu halten. Die Analysen beziehen sich, soweit ersichtlich, auf
verschiedene Produktionschargen aus den Jahren 2020 bis 2023 und aus drei
Herstellungsstandorten, in den USA, in Irland und Deutschland.
Soweit den Fragestellern bekannt, wurde dieses Dokument in dieser Weise, mit
Schwärzungen, erstmals im August des Jahres 2025 durch die EMA
veröffentlicht. Ob des dem auf Bundesebene zuständigen Paul-Ehrlich-Institut (PEI)
vorliegt und wie es dort bewertet wird, ist den Fragestellern nicht bekannt.
Einige Schwärzungen erstrecken sich über mehrere Seiten und offenbar auch
Tabellen. Von Pfizer wird an verschiedenen Stellen des Berichtes erklärt, der
Wirkstoff entspräche den festgelegten Standards, die Grenzwerte für Rest-DNA
im Produkt von 10 Nanogramm (ng) pro Dosis würden eingehalten und es
bestünden daher keine Gefahren für mit „Comirnaty“ Geimpfte.
In der Zusammenfassung heißt es im letzten Punkt [Übersetzung aus dem
Englischen durch Fragesteller]: „Alle Comirnaty-Präparat-Darreichungsformen für
Erwachsene, Jugendliche und Kinder entsprechen den Empfehlungen der WHO
[Weltgesundheitsorganisation] von nicht mehr als 10 ng Rest‑DNA pro Dosis.“
und „Die bei der Herstellung von Comirnaty verwendete Plasmid-DNA enthält
keine Gene, die mit der Entstehung von Krebs in Verbindung gebracht werden
(Onkogene), und ist in Säugetierzellen nicht replikationsfähig, d. h., sie kann
sich im menschlichen Körper nicht vermehren. Daher wird sie nicht als
Sicherheitsrisiko angesehen“ (ebd., S. 2 f. von 26) Allerdings stellt die
Vermehrungsfähigkeit im Körper nach Kenntnis der Fragesteller nur einen Aspekt von
mehreren dar, in Bezug auf mögliche Gesundheitsgefahren durch den Wirkstoff.
Es wurde in der Vergangenheit mehrfach publiziert, dass gerade das in
Comirnaty nachgewiesene SV40-Promotor/Enhancer-Element, das als
„Kerntransportelement“ dient, in menschlichen Zellen aktiv sein kann und einen
wesentlichen Bestandteil der Gentherapie-Plasmide von Pfizer darstellt (U. Kämmerer
et al.: BioNTech RNA-Based COVID‑19 Injections Contain Large Amounts Of
Residual DNA Including An SV40 Promoter/Enhancer Sequence – https://publi
chealthpolicyjournal.com/biontech-rna-based-covid-19-injections-contain-larg
e-amounts-of-residual-dna-including-an-sv40-promoter-enhancer-sequence/;
PubMed, D. A. Dean et al.: Sequence requirements for plasmid nuclear import,
1999 – https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/10585295/; PubMed, J. Vacik et al.:
Cell-specific nuclear import of plasmid DNA – https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/ar
ticles/PMC4408932/). Laut einer Publikation von Pfizer-Wissenschaftlern
bildet dies die Grundlage auch für die Comirnaty-Produktion (The journey of a
lifetime – development of Pfizer’s COVID-19 vaccine – PubMed: https://pubm
ed.ncbi.nlm.nih.gov/36162187/).
Im genannten „Comirnaty Residual DNA Characterization Report“ heißt es
weiter unter Nummer 8 auf S. 16 von 26 [Übersetzung durch Fragesteller]:
„Charakterisierung von SV40-Sequenzelementen in DNA-Rückständen“ „Die
aus einem Plasmid stammende lineare DNA-Matrize, die als Ausgangsmaterial
für die Synthese der Wirkstoff-mRNA des Comirnaty-Impfstoffs dient, enthält
zusätzliche DNA-Sequenzelemente, die in Mehrzweck-Plasmid-DNA häufig
vorkommen, wie z. B. Antibiotikaresistenzgene und andere DNA-
Sequenzelemente, die nicht für die mRNA-Wirkstoff-Produktion verwendet
werden. [Anm.: Diese sind „Rückstände“ des gentechnischen
Herstellungsverfahrens.] Zu diesen typischen DNA-Sequenzelementen gehören Restriktions-
und Klonierungsstellen sowie Sequenzen, die die Transkription und
Polyadenylierung in eukaryontischen Zellen unterstützen, wie z. B. die […]“ [Anm.: Es
folgt eine Schwärzung über ca. vier Zeilen] „Die Eigenschaften jedes
Sequenzelements sind gut bekannt, und die funktionellen Rollen wurden dokumentiert
(Abschnitt 3.2.S. 2.3)“.
In dem genannten Dokument von Pfizer oder anderen den Fragestellern
bekannten, im Zusammenhang mit der Zulassung stehenden Dokumenten, die der
EMA vorliegen und veröffentlicht wurden, ist in ungeschwärzten Stellen nicht
ersichtlich, dass auf das mögliche Zusammenwirken von Lipidnanopartikeln
(LNP) oder Lipidsubstanz mit DNA- oder RNA-Restsequenzen,
Plasmidsequenzen oder den vorhandenen SV40‑Sequenzen eingegangen wird.
Die Grenzwerte für Rest-DNA von 10 ng pro Dosis, auf die sich Pfizer beruft,
gelten für bisher bekannte, biotechnisch hergestellten Wirkstoffe, aber nicht für
solche Wirkstoffe in Verbindung mit der LNP-Technik, welche die Verbreitung
im Körper und das Einbringen von Bestandteilen in verschiedene Körperzellen
ermöglicht (Transfektion). Mit den Lipidnanopartikeln von Comirnaty wird nun
erstmals eine genetische „Impfung“ angewendet, in welcher die Labortechnik
des Transfizierens, des Einbringens von fremder Nukleinsäure in eine Zelle, am
Menschen erprobt wird.
Die Problematik hierbei ergibt sich aus der Tatsache, dass die von BioNTech/
Pfizer dokumentierte Rest‑DNA, einschließlich der kritischen
Fragmentbestandteile, wie die des SV40-Promotor-Enhancer-Bereichs, zusammen mit der
modRNA (modifizierten RNA) in die LNP verpackt und via Transfektion in die
menschlichen Zellen geschleust wird. Durch die Verpackung in den LNP
werden diese DNA-Fragmente der körpereigenen Abwehr entzogen, womit diese
eine grundlegend andere und unkalkulierbare Auswirkung entfalten können
gegenüber „nackten“ DNA-Fragmenten in anderen gentechnisch hergestellten
medizinischen Produkten, wie z. B. Insulin. Ohne LNP-Umhüllung erkennt die
körpereigene Abwehr freie DNA- oder RNA-Sequenzen als Fremdteile und
kann diese beseitigen; in Lipidpartikel eingekapselt kann diese körpereigene
Abwehr nicht wirken und mittels der Lipide im Körper verbreitet werden.
Daher sind nach der Erkenntnis von unabhängigen Forschern die bekannten und
bestehenden Grenzwerte nicht auf die relevanten modRNA-Produkte mit
Lipiden anwendbar (www.mwgfd.org/2024/12/fakten-zu-comirnaty-wirkmechanis
men-und-schadpotential/; Professor Dr. Phillip Buckhaults, Prof. der
Universität South Carolina, bei einer Senatsanhörung im September 2023 – www.youtu
be.com/watch?v=C7Qs166xR28, Min. 15:49 bis 17:37). Laut Prof. Dr. Ugur
Sahin, BioNTech, kommt den Lipidnanopartikeln die Aufgabe zu, die mRNA
zu umhüllen und an ihren Zielort – vor allem Dendritische Zellen in
Lymphknoten – zu transportieren (www.aerzteblatt.de/news/biontech-nanopartikel-sin
d-schwieriger-herzustellen-als-mrna-fa161e91-dd90-47b5-91fb-58b3b6eb
ae3c).
Darüber hinaus wurden in unabhängigen Untersuchungen in einigen Chargen
erhebliche Überschreitungen der genannten Grenzwerte von 10 ng von DNA-
Restsequenzen festgestellt (www.youtube.com/watch?v=C7Qs166xR28, Min.
16:26 bis 16:53; https://publichealthpolicyjournal.com/biontech-rna-based-covi
d-19-injections-contain-large-amounts-of-residual-dna-including-an-sv40-prom
oter-enhancer-sequence/; https://publichealthpolicyjournal.com/biontech-rna-ba
sed-covid-19-injections-contain-large-amounts-of-residual-dna-including-an-sv
40-promoter-enhancer-sequence/ u. a.).
Pfizer räumt in dem genannten „Comirnaty Residual DNA Characterization
Report“ von 2024 ein, man habe die Wirkstoffchargen von Comirnaty positiv
auf SV40-Sequenzelemente getestet (beispielsweise unter Nummer 1 und 8.2).
Dementgegen hatte BioNTech/Pfizer in der Vergangenheit das Vorhandensein
von SV40-Sequenzen in der Ersteinreichung des Genehmigungsantrages bei
der EMA nach Kenntnis der Fragesteller nicht deklariert. In dem Bericht
„Pfizer Confidential: BNT162b2-3.2.S. 2.3. – Control of Materials-Source, History
and Generation of Plasmids“ vom Dezember 2020, von Pfizer bei der EMA
eingereicht im Zusammenhang mit der Erstzulassung, ist kein Hinweis auf
SV40 enthalten (liegt den Fragestellern als PDF-Dokument vor).
Die Darstellung von Pfizer, den SV40-Elementen aus dem Herstellungsplasmid
komme in Comirnaty keine Funktion zu, muss ebenfalls angezweifelt werden,
denn insbesondere das 72‑bp-Element aus dem SV40-Enhancer, welches sich
im Pfizer-Plasmid findet, ist notwendig, um Nukleinsäuren in den Zellkern zu
transportieren. Forschungen zu dem Wirkprinzip wurden schon seit den 1990er-
Jahren durchgeführt: „The 72‑bp SV40 enhancer element should be included in
the DNA vaccine vector and RTV strain is a very efficient live vector for
boosting immunization“ (Hai-shan Li et al.: Enhancement of DNA vaccine-induced
immune responses by a 72‑bp element from SV40 enhancer, März 2007 –
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/17439744/; J. L. Young et al.: Effect of a
DNA nuclear targeting sequence on gene transfer and expression of plasmids in
the intact vasculature, August 2003 – https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/12900
761/).
Eine mögliche Hypermutationsförderung (eine erhöhte Mutationsrate im
Genom und damit erhöhte mögliche Entartung, also Tumorförderung) durch den
SV40‑Enhancer wird ebenfalls beschrieben (Filip Šenigl et al.: The SV40 virus
enhancer functions as a somatic hypermutation-targeting element with potential
tumorigenic activity: https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/39490533/).
Zwar formuliert Pfizer dahin gehend korrekt, dass nicht das komplette, schon
lange als kanzerogen diskutierte SV40 in Comirnaty enthalten ist. Jedoch sind
die als aktiv dokumentierten, entscheidenden Elemente des SV40-Genoms
vorhanden. Dies lässt die von Pfizer ohne wissenschaftliche Belege abgegebene
Behauptung in dem Bericht von 2024 (z. B. 1., S. 3), Comirnaty enthielte keine
kanzerogenen Bestandteile und es ginge von den in Comirnaty enthaltenen
Rest-DNA- oder RNA-Fragmenten kein Sicherheitsrisiko aus (S. 9), nach
Ansicht der Fragesteller zumindest leichtfertig getroffen erscheinen. Belege für
diese Darstellung sind in den ungeschwärzten Stellen nicht ersichtlich. Nach
Ansicht der Fragesteller ist es entsprechend wissenschaftlicher Kenntnis
naheliegend, dass hiervon grundsätzlich eine Gefahr durch Kanzerogenität und
weitere unerwünschte Schäden ausgeht (www.youtube.com/watch?v=C7Qs166xR
28&t=3s, ab Min. 3:27 bis 18:25).
Entscheidend ist nach jetziger wissenschaftlicher Kenntnis, dass nicht nur die
Gesamtmenge in Masseeinheit, sondern auch die Herkunft (Plasmid, E.-Coli-
Bakterium, Simian-Virus 40) wie auch Größe, Anzahl und Beschaffenheit von
produktionsbedingten DNA- und RNA-Resten einen erheblichen Einfluss auf
das Gefährdungspotenzial nach Verabreichung durch Injektion besitzen, dies
insbesondere im Zusammenwirken mit den Lipiden bzw. Lipidnanopartikeln.
In dem genannten Bericht sind offenkundig Stellen geschwärzt, die die Größen
und Beschaffenheit von solchen DNA-Resten und diesbezügliche
Erfassungsmethoden zum Gegenstand haben. Unabhängige wissenschaftliche
Untersuchungen weisen darauf hin, dass, abhängig von Chargen, die Größe und
Verteilung von Rest-DNA pro Dosis Comirnaty unterschiedlich ausfallen kann
(https://anandamide.substack.com/p/further-sequencing-of-pfizer-lots; (www.y
outube.com/watch?v=C7Qs166xR28, Min. 16:34).
Die in der Vergangenheit getroffenen Aussagen des BioNTech-Gründers, Prof.
Dr. Ugur Sahin, wonach die mRNA-Technik den Vorteil mit sich brächte, dass
es bei der Produktion zu keinen Verunreinigungen kommen könne, sind
offenbar nicht zutreffend (www.diepresse.com/5861311/teil-des-covid-19-impfstoffe
s-koennte-aus-oesterreich-kommen).
Des Weiteren stellen die Lipide für sich schon ein unkalkulierbares Risiko bei
der Verbreitung im Körper und Ansammlung in Organen dar. Sie können
entzündungsfördernd wirken, sind in der Lage, die Blut-Hirn-Schranke, die Blut-
Plazenta-Schranke oder die Blut-Hoden-Schranke zu überwinden (https://james
roguski.substack.com/p/evidence-that-the-lipid-nanoparticles). Die genutzten
Lipide können zusätzlich die Spike-Proteine oder die produktionsbedingt
vorhandene Rest-DNA in nicht vorhersehbarer Weise im Körper verbreiten wie
auch in Zellen einbringen (https://publichealthpolicyjournal.com/regulatory-an
d-safety-assessment-of-covid-19-mrna-lnp-genetic-vaccines-in-japan-
evidencefor-revocation-of-approval-and-market-withdrawal/; www.aussie17.com/p/dr-j
ohn-campbell-these-are-quite). Die LNP sind nicht in der Weise stabil und
gleichbleibend in der Größe, wie vom Hersteller erklärt, was bedeutet, dass es
zu Zusammenballungen zu größeren Einheiten kommen kann, die dann den
angegebenen Nano-Größenbereich eindeutig übersteigen (www.ijvtpr.com/inde
x.php/IJVTPR/article/view/68/347; www.mwgfd.org/2024/12/fakten-zu-comir
naty-wirkmechanismen-und-schadpotential/).
In einem zulassungsbezogenen Bericht der EMA von 2021, „Assessment
report, Comirnaty, Common name: COVID‑19 mRNA vaccine
(nucleosidemodified)“; Procedure No. EMEA/H/C/005735/0000, vom 19. Februar 2021,
wird auf S. 34 erklärt, dass als Bestandteil für die LNP zwei neue Hilfsstoffe
enthalten sind, das „kationische Lipid ALC‑0315 und das PEGylierte [PEG =
Polyethylenglycol] Lipid ALC‑0159“, für welche keine vollständigen
Informationen vorliegen und laut EMA „Informationen über den Synthesevorgang und
die Kontrollstrategie gemäß den spezifischen Verpflichtungen (SO4, SO5)
vorgelegt werden“ müssen (www.ema.europa.eu/en/documents/assessment-report/
comirnaty-epar-public-assessment-report_en.pdf, eingesehen am 10. November
2025). Auf diese beiden Bestandteile der Lipidsubstanzen wird von der EMA
auch auf S. 124 hingewiesen [Übersetzung aus dem Englischen ins Deutsche
durch Fragesteller]: „Dieser Impfstoff enthält zwei neue Komponenten
(kationisches Lipid ALC‑0315 und PEGylierte Flüssigkeit ALC‑0159) in den LNP, für
die es nur begrenzte Erfahrungen gibt. Es bestehen weiterhin einige
Unsicherheiten hinsichtlich der langen Halbwertszeit von ALC‑0315. […] Die derzeit
verfügbaren wissenschaftlichen Daten geben keinen Anlass zu nennenswerten
Bedenken hinsichtlich der Immunogenität oder Immuntoxizität des PEG, aber
die aktuellen Erkenntnisse sind nicht endgültig“ (ebd.) Trotz dieser
Unsicherheit und Bedenken vonseiten der EMA wurde eine vorläufige Zulassung erteilt
und diese nach einem Jahr verlängert. Eine Stellungnahme oder Intervention
des Paul-Ehrlich-Institut, als zuständige nationale Institution, zu diesem
Sachverhalt ist den Fragestellern nicht bekannt.
Hersteller der genannten Lipidsubstanzen erklärten in ihren Datenblättern, dass
Lipid ALC‑0315 und ALC‑0159 nicht für pharmakologische Zwecke oder in
der Human- und Veterinärmedizin eingesetzt werden dürfen. Bei „Echolon
Biosciences“ heißt es in der Produktbeschreibung beispielsweise zu ALC‑0315:
„ALC‑0315 is an ionizable lipid which has been used to form lipid
nanoparticles for delivery of RNA. ALC‑0315 is one of the components in the BNT162b2
vaccine against SARS‑CoV‑2 in addition to ALC‑0159, DSPC, and cholesterol.
This is a reagent grade product, for research use only.“ Der Hersteller weist
darauf hin, dass dieses Lipid lediglich für Forschungszwecke genutzt werden
darf (www.echelon-inc.com/product/alc-0315/#tab-description). Gleiches gilt
für den Hinweis für das Lipid ALC‑0159 desselben Herstellers [Übersetzung
durch Fragesteller]: „ALC‑0315 ist neben ALC‑0159, DSPC und Cholesterin
einer der Bestandteile des Impfstoffs BNT162b2 gegen SARS‑CoV‑2. Es
handelt sich um ein Produkt in Reagenzqualität, das ausschließlich für
Forschungszwecke bestimmt ist.“ (www.echelon-inc.com/product/alc-0159/#tab-descrip
tion). Andere Hersteller weisen ebenfalls darauf hin, dass diese
Lipidsubstanzen nur für Forschungszwecke, nicht aber für medizinische Anwendungen
zugelassen sind. Somit drängt sich nach Ansicht der Fragesteller Klärungsbedarf
auf bezüglich der Herkunft und Sicherheitsprüfung dieser bei der Herstellung
von Comirnaty verwendeten Lipidkomponenten, ab Produktionsbeginn 2020
sowie für alle späteren Produktionsphasen bis heute.
Laut der Veröffentlichung von Pfizer-Wissenschaftlern, „The journey of a
lifetime – development of Pfizer’s COVID‑19 vaccine“, wird erklärt, [Übersetzung
aus dem Englischen] „ALC‑315 und das PEGylierte Lipid ALC‑0519 sind
proprietäre Lipide, die von Acuitas [Acuitas Therapeutics, Canada] lizenziert
wurden, welche bei der Entwicklung des ersten COVID‑19-mRNA-Impfstoffs
mit BioNTech und Pfizer zusammengearbeitet hat.“ Die Lipide ALC‑315 und
das PEGylierte Lipid ALC‑0519, die offenbar bis dato für pharmazeutische
Verwendung nicht zugelassen waren, wurden nach Kenntnis der Fragesteller als
neuartige Hilfsstoffe, im Rahmen der regulatorischen Prüfung der EMA,
akzeptiert und sind damit im Rahmen einer Gesamtzulassung zugelassener
Bestandteil von Comirnaty bzw. des zugelassenen Wirkstoffes BNT162b2.
Die Beschaffenheit, Wirkung und Risiken durch die LNP sind Gegenstand
wissenschaftlicher Arbeiten, worin auch der Umgang der EMA mit den neuartigen
und bislang nicht pharmakologisch eingesetzten Substanzen kritisiert wird
(Beispiel: Gabriele Segalla in „International Journal of Vaccine Theory,
Practice and Research“: Chemical-Physical Criticality and Toxicological Potential of
Lipid Nanomaterials Contained in a COVID‑19mRNA Vaccine: www.ijvtp
r.com/index.php/IJVTPR/article/view/68/347).
„Comirnaty“, „Spikevax“ und andere „COVID-19-Impfstoffe“ haben nach
jetziger Kenntnis in großer Zahl „Signale“ und „Schwerwiegende
Nebenwirkungen“ hervorgerufen und zu vielfältigen, teils dauerhaften Gesundheitsschäden
wie auch zu Todesfällen geführt (Laut Definition des PEI, „Detektion und
Bewertung von Signalen“, 2016: „Ein Signal in Pharmakovigilanz ist definiert als
eine schwerwiegende unerwünschte Arzneimittelwirkung bei der der Verdacht
besteht, dass eine kausale Assoziation zwischen einem oder mehreren
Arzneimitteln besteht.“).
Es verdichten sich Hinweise darauf, dass das Nutzen-Risiko-Verhältnis einiger
dieser Produkte deutlich negativ ausfällt (www.nius.de/analyse/news/
biontechschwere-nebenwirkung-mal-haeufiger-als-nutzen/f1e9883e-e856-4f95-9492-49
c66d14e02a; Effectiveness of the 2023–2024 Formulation of the COVID-19
Messenger RNA Vaccine: https://academic.oup.com/cid/article/79/2/405/76252
20?login=true; https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/38465901/ sowie https://online
library.wiley.com/doi/epdf/10.1111/eci.13998; https://jamesroguski.substac
k.com/p/not-safe-and-not-effective).
Es wurde in Untersuchungen eine Streuung zwischen Chargen bei Comirnaty
festgestellt (K. Jablonowski, B. Hooker: Batch-dependent Safety of the
BNT162b2 mRNA COVID-19 Vaccine in the United States, September 2024:
https://publichealthpolicyjournal.com/wp-content/uploads/2024/09/Jablonowsk
i_Hooker_SciencePublicHealthPolicyAndTheLaw_v5.2019-2024.Sep_202
4.pdf; https://onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.1111/eci.13998; https://pubm
ed.ncbi.nlm.nih.gov/36997290/). Dazu wurden in verschiedenen europäischen
Ländern chargen- und schadensbezogene Daten gesammelt und ausgewertet
(z. B. www.gesundheit-oesterreich.at/studienbibliothek/docs/pfizer-untersuchu
ng-des-chargenabhaengigen-nebenwirkungsprofils/).
Durch die Vielzahl der gemeldeten Fälle von schweren Nebenwirkungen,
verursacht durch mRNA-Impfstoffe, befassen sich auch Juristen mit dem
Schadensprofil dieser Produkte und insbesondere von verschiedenen Chargen
(www.aerzte-hippokratischer-eid.de/de/impfnebenwirkungen-corona/die-schad
enstraechtigsten-chargen/).
Die DNA-Rückstände in mRNA-Produkten von BioNTech/Pfizer und Moderna
werden von Wissenschaftlern als bedenklich angesehen und als eine Ursache
für Schwankungen des Gefahrenpotenzials, welches von den Produkten ausgeht
(Quantification of residual plasmid DNA and SV40 promoter-enhancer
sequences in Pfizer/BioNTech and Moderna modRNACOVID‑19 vaccines from
Ontario, Canada: www.tandfonline.com/doi/full/10.1080/08916934.2025.2551517?s
croll=top&needAccess=true#abstract; „BioNTech RNA-Based COVID‑19
Injections Contain Large Amounts Of Residual DNA Including An SV40
Promoter/Enhancer Sequence“: https://publichealthpolicyjournal.com/biontech-rn
a-based-covid-19-injections-contain-large-amounts-of-residual-dna-including-a
n-sv40-promoter-enhancer-sequence/). Internationale Wissenschaftler
kritisieren die Zulassung und Anwendung der mRNA-Produkte deutlich (z. B. www.a
ussie17.com/p/dr-john-campbell-these-are-quite).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Liegt der Bundesregierung bzw. den zuständigen Bundesinstituten die
vollständige und ungeschwärzte Fassung des genannten Dokumentes
„PF‑07302048 Comirnaty Residual DNA Characterization Report“ vor?
a) Wenn ja, wurde dieser vom Paul-Ehrlich-Institut entsprechend
ausgewertet, und wurden die darin enthaltenen Darstellungen von Pfizer
wissenschaftlich überprüft?
b) Liegt der Bundesregierung bzw. dem PEI ein entsprechendes
Dokument der Firma BioNTech vor, welche für den deutschen (und
türkischen) Markt die Exklusivrechte zur Distribution von Comirnaty
innehat?
2. Wenn die Frage 1 mit Ja beantwortet wird, seit wann ist die
Bundesregierung bzw. das Paul-Ehrlich-Institut im Besitz der Berichte, zu welchem
Ergebnis gelangen die in Deutschland vorgenommenen Auswertungen,
und wurden die Berichte in Deutschland auch von verschiedenen,
unabhängigen Wissenschaftlern begutachtet?
a) Wenn dieser Bericht von Pfizer der Bundesregierung und den
zuständigen Bundesinstituten nicht in der vollständigen Fassung ohne
Schwärzungen vorliegen sollte, bemüht die Bundesregierung sich
darum, diesen zu erhalten, und wenn nein, weshalb nicht?
b) Beabsichtigt die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, dass der
Bericht von Pfizer vollständig und ungeschwärzt allgemein zugänglich
veröffentlicht wird, womit internationale Wissenschaftler diesen
bewerten und den Inhalt ggf. in ihre Forschung einbeziehen können?
c) Wenn ein wie in Frage 1b erwähnter Bericht von BioNTech der
Bundesregierung nicht oder nicht vollständig vorliegt, bemüht sich die
Bundesregierung darum, diesen zu erhalten und zu veröffentlichen,
und wenn nein, weshalb nicht?
3. Welche Gründe liegen nach Kenntnis der Bundesregierung vor für die
Schwärzungen durch die EMA in der Veröffentlichung im genannten
Dokument „Comirnaty Residual DNA Characterization Report“ von 2024?
4. Beabsichtigt die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, dass umfassende,
unabhängige wissenschaftliche Untersuchungen bezüglich unerwünschter
Impfwirkungen bzw. schwerwiegender Nebenwirkungen durch
COVID‑19-Impfstoffe und der Ursachen in Deutschland oder auf
internationaler Ebene unter deutscher Beteiligung unternommen werden, dies
auch unter dem Gesichtspunkt, dass durch schwere Impfnebenwirkungen
Betroffene zielgerichtet medizinische Hilfe zuteilwerden kann und
mögliche daraus hervorgehende Schadenersatzansprüche im Falle von
Impfschäden zügig und bestmöglich juristisch geklärt werden können (bitte das
Projekt und die finanzielle wie personelle Ausstattung nennen)?
5. Haben zuständige deutsche Prüf- und Zulassungsinstitutionen, zuvorderst
das PEI, oder nach Kenntnis der Bundesregierung die EMA seit 2020 bis
jetzt selbst mRNA-Produkte, welche in Deutschland verimpft wurden,
hinsichtlich Rest-DNA oder Rest-RNA, anderer produktionsbedingter
Rückstände oder der Form, Eigenschaften, Toxizität der Lipide oder
weiterer risikobedingter Eigenschaften des Wirkstoffes getestet oder Tests in
Auftrag gegeben, wenn ja, wann, und durch welche Institute wurden Tests
durchgeführt, welche Produkte oder Chargen wurden dabei getestet, und
welche Ergebnisse hatten diese Tests?
6. Haben zuständige deutsche Prüf- und Zulassungsinstitutionen oder nach
Kenntnis der Bundesregierung die EMA sich im Zusammenhang mit den
Zulassungs- und Prüfungsverfahren von Comirnaty und Spikevax
ausschließlich auf Berichte oder Gutachten der Hersteller verlassen?
7. Sind die Rückstellproben aller Chargen von Comirnaty und Spikevax
lückenlos vorhanden, wo werden diese, gemäß § 18 Arzneimittel- und
Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV), gelagert, und wenn nein,
warum sind diese Rückstellproben nicht vorhanden?
8. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Chargen von Comirnaty
oder Spikevax wegen festgestellter Qualitätsmängel zurückgezogen
wurden oder deren Verabreichung durch die EMA, das PEI oder andere
nationale oder internationale Institutionen untersagt wurde?
9. Besitzt die Bundesregierung Kenntnis über die Tatsache, dass, entgegen
den Herstellerunterlegen zur anfänglichen Zulassungsprüfung von 2020
und 2021, worin Pfizer SV40-Rückstände nicht erwähnte, Pfizer im
„Comirnaty Residual DNA Characterization Report“ von 2024 erklärt, alle
Chargen von Comirnaty seien positiv auf SV40-Sequenzelemente getestet
worden, was aufgrund der Erkenntnisse über die Zusammensetzung der
Rest-DNA zu erwarten gewesen sei („All Comiraty DS batches were
confirmed positive for SV40 sequence elements, as expected based on the
understanding of the residual DNA composition“)?
10. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung bzw. das PEI bezüglich
Arbeitsweise und Umgang von BioNTech/Pfizer mit
Zulassungsinstitutionen im Zusammenhang mit der erst nachträglich abgegebenen Erklärung
von Pfizer, die in Comirnaty enthaltenen SV40-Sequenzen betreffend und
diese in der frühen Zulassungsphase nicht deklariert wurden?
a) Wann wurden Bestandteile von SV40 bzw. SV40-Sequenzen erstmals
von BioNTech/Pfizer gegenüber zuständigen Zulassungsinstitutionen
deklariert, und wie ging das PEI mit dieser Information zur gegebenen
Zeit um?
b) Seit wann genau besitzt das PEI Kenntnis über das Vorhandensein von
SV40-Sequenzen in Comirnaty, und welche Berichte und
Stellungnahmen des PEI, des Robert Koch-Instituts (RKI) oder der Ständigen
Impfkommission (STIKO) wurden dazu verfasst?
11. Wie ist aus Sicht der Bundesregierung der Umgang der
Zulassungsbehörden bzw. zuständigen Institutionen, im Besonderen PEI, RKI wie auch
ggf. EMA, mit lückenhaften und unterlassenen Angaben von Herstellern
in deren eingereichten Dokumenten zu bewerten, und welche
Konsequenzen für die Zukunft müssen nach Auffassung der Bundesregierung daraus
gezogen werden?
12. Teilt die Bundesregierung die Auffassung zu dem in Frage 9 geschilderten
Sachverhalt im „Comirnaty Residual DNA Characterization Report“ von
2024, die SV40-Sequenzen seien unbedenklich und die bei der
Herstellung von Comirnaty verwendete Plasmid-DNA enthielte keine Gene, die
mit der Entstehung von Krebs in Verbindung gebracht werden (Onkogene)
können, ohne dies zu belegen oder wissenschaftlich zu untermauern,
obgleich unabhängige Wissenschaftler zu anderen Ergebnissen gelangen
sowie die chargenabhängig festgestellten Überschreitungen der zulässigen
Gesamtmenge von 10 ng Rest‑DNA pro Dosis (vgl. z. B. Ulrike
Kämmerer et al.: BioNTech RNA-Based COVID‑19 Injections Contain Large
Amounts Of Residual DNA Including An SV40 Promoter/Enhancer
Sequence)?
13. Welche Kenntnis besitzt die Bundesregierung bzw. das PEI oder das RKI
ggf. bezüglich der Lipidsubstanzen Lipid ALC‑0315 und Lipid
ALC‑0159, welche in Comirnaty Verwendung finden, und ist deren
Herkunft für alle Phasen der Produktion und Comirnaty-Chargen, die in
Deutschland seit Ende 2020 zur Anwendung kamen, belegt und
durchgehend deklariert, einschließlich Nachweise bezüglich Toxikologie und
Eignung wie auch Zulassung für pharmazeutische Nutzungszwecke?
14. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die von der EMA im
„Assessment Report, Comirnaty, Common name: COVID‑19 mRNA vaccine
(nucleoside-modified); Procedure No. EMEA/H/C/005735/0000, 19.
Februar 2021“ geforderten Informationen über den Synthesevorgang und die
Kontrollstrategie zu den Lipiden ALC‑0315 und ALC‑0159 durch die
Antragsteller, BioNTech und Pfizer, fristgerecht nachträglich erbracht (nach
Kenntnis der Fragesteller: Zwischenberichte Januar 2021 und April 2021,
vollständige Information bis Juli 2021), wenn ja, wann wurden diese
Informationen nach Kenntnis der Bundesregierung der EMA zugeleitet und
mit welchem Ergebnis bezüglich Herstellung bzw. Hersteller, Reinheit,
Toxikologieuntersuchung, Eignung für die Herstellung eines
Pharmaproduktes, und wo sind diese Angaben oder ist ein Bericht hierzu
veröffentlicht?
15. Welche Untersuchungen hat das PEI zu den genannten Lipidsubstanzen
ALC‑0315 und Lipid ALC‑0159 ggf. unternommen oder veranlasst, gab
es Verständigung zwischen dem PEI, der EMA und dem RKI bezüglich
dieser Lipide, und wo sind Erklärungen und Stellungnahmen des PEI und
des RKI zu den genannten Lipiden bzw. der Beschaffenheit der LNP
dokumentiert?
16. Besitzt die Bundesregierung Kenntnis darüber, vor welchem Hintergrund
die genannten Lipidsubstanzen ALC‑0315 und ALC‑0159, die beide nicht
für pharmazeutische Verwendung zugelassen waren und zumindest bis
Januar 2023 nicht im Europäischen Arzneibuch gelistet wurden, als
Bestandteile der LNP in Comirnaty verwendet wurden bzw. werden und
Comirnaty durch die EMA wie auch durch das PEI dennoch eine Zulassung
erhielt und die anfängliche vorläufige Zulassung verlängert wurde?
Berlin, den 12. Februar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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