Staatlich geförderte Erfassung und Kategorisierung politischer Aufkleber
der Abgeordneten Sergej Minich, Dr. Michael Espendiller, Sebastian Maack, Lukas Rehm und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Seit Dezember 2016 veröffentlicht das durch das Programm „Demokratie leben!“ geförderte Projekt „Keine Randnotiz“ der LidiceHaus gGmbH auf der Netzseite (https://keine-randnotiz.de/) regelmäßig Kurzberichte über angebliche Sichtungen von unter anderem „rechtsextremen Aufklebern“ in Bremen, die nicht überprüfbar sind. Diese Aufkleber, darunter auch solche mit der „Silhouette der Bundespolitiker*in dieser Partei in Weiß und Blau“, sowie ähnliche Vorfälle wie gesprühte Parolen oder Aufkleber auf Mülleimern und Laternen, werden dokumentiert, ohne eine unabhängige Verifizierung oder detaillierte Beweise zu liefern.
Das Projekt erhielt eine anteilige Förderung von 2018 bis 2024 und wird seit dem 1. Januar 2025 im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung weiter unterstützt. Diese Finanzierung basiert auf den jeweils gültigen Förderleitlinien des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. Angesichts der nach Ansicht der Fragesteller unklaren und potenziell irreführenden Dokumentation stellt sich jedoch die grundlegende Frage, inwiefern eine derartige Vorgehensweise tatsächlich zur objektiven „Verteidigung von Demokratie und Rechtsstaat“ (Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand auf die Schriftliche Frage 52 auf Bundestagsdrucksache 21/297) beiträgt oder ob sie nicht vielmehr den öffentlichen Diskurs verzerrt und polarisiert. Aus der Sicht der Fragesteller ist problematisch, dass der Staat solche Aktivitäten, die durch fehlende unmittelbare Überprüfbarkeit und Transparenz geprägt sind, mit öffentlichen Mitteln fördert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche fachwissenschaftlichen Standards oder Kriterien der Beweisführung zieht die Bundesregierung heran, damit das bloße Auffinden oder Melden eines Aufklebers oder Graffitis ohne unabhängige Verifikation überhaupt als „extremistische Propaganda“ kategorisiert und öffentlich kommuniziert werden darf?
Wie bewertet die Bundesregierung die Praxis, Aufkleber und Graffiti auf Mülleimern sowie Laternen, die unter Umständen nicht einmal überprüfbar sind, als „extremistische Propaganda“ zu kategorisieren, und inwiefern trägt diese Vorgehensweise zur objektiven „Verteidigung von Demokratie und Rechtsstaat“ bei?
Welche konkreten Maßnahmen zur „Weiterentwicklung […] der Beratungs- und Präventionsarbeit“ (Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand auf die Schriftliche Frage 52 auf Bundestagsdrucksache 21/297) konnten nach Auffassung der Bundesregierung aus der Dokumentation nicht überprüfbarer Vorfälle durch das Projekt „Keine Randnotiz“ als sinnvoll abgeleitet werden?
Nach welchen konkreten Kriterien wurde entschieden, das Projekt „Keine Randnotiz“ ab dem 1. Januar 2025 auf eine Festbetragsfinanzierung umzustellen, und wie wurde zuvor geprüft, ob das Projekt einen tatsächlichen und messbaren Beitrag zur sogenannten Extremismusprävention leistet?
Gibt es Festlegungen der Bundesregierung zu etwaigen Konsequenzen, sollte sich möglicherweise herausstellen, dass ein – ggf. erheblicher – Teil der durch „Keine Randnotiz“ dokumentierten Vorfälle nicht der Realität entspricht oder gezielt übertrieben dargestellt wurde, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Wie hoch war die gesamte finanzielle Förderung des Projekts „Keine Randnotiz“ von 2018 bis einschließlich 2025, und in welchem Verhältnis stehen die Ausgaben zu messbaren Erfolgen bei der Prävention extremistischer Tendenzen?
In welchem Umfang wurden seit 2018 Fördermittel an die LidiceHaus gGmbH für „Keine Randnotiz“ ausgeschüttet (bitte tabellarisch nach Jahren aufschlüsseln), und wie genau begründet die Bundesregierung die Fortsetzung der Förderung trotz der wiederholt festgestellten fehlenden unmittelbaren Überprüfbarkeit vieler dokumentierter Vorfälle?
Finanziert die Bundesregierung Projekte, die Zählungen von Aufklebern mit linksextremen, antideutschen, antiheteronormativen, industriefeindlichen oder mittelstandsfeindlichen Inhalten beinhalten?
a) Wenn ja, welche sind das?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Hat die Bundesregierung bereits die Finanzierung konkreter Projekte mit diesem Schwerpunkt geprüft, und wenn nein, warum nicht?
Welche Kriterien gelten für die Förderung von Projekten wie „Keine Randnotiz“, und wie wird nach Ansicht der Bundesregierung gewährleistet, dass diese Projekte nicht zu einer Verzerrung des öffentlichen Diskurses oder einer unnötigen Polarisierung der Gesellschaft beitragen, wenn ein Aufkleber mit der „Silhouette der Bundespolitiker*in dieser Partei in Weiß und Blau“ (https://keine-randnotiz.de/) – so der Rückschluss der Fragesteller aus der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 52 auf Bundestagsdrucksache 21/297, die im Kontext dieses Aufklebers die „Dokumentation extremistischer Propaganda“ und die „Verteidigung von Demokratie“ anspricht – bereits als demokratiegefährdende Aktivität gilt?
Werden die durch „Keine Randnotiz“ erfassten Daten nach Kenntnis der Bundesregierung an Sicherheitsbehörden, Verfassungsschutzstellen oder andere staatliche Stellen weitergegeben oder in Lagebilder integriert, und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?
Wie grenzt die Bundesregierung in der Förderungspraxis zwischen strafbarer extremistischer Propaganda und grundrechtlich geschützter politischer Meinungsäußerung ab, insbesondere bei nicht strafbaren Aufklebern oder Symboliken?
Inwiefern prüft die Bundesregierung bei geförderten Trägern wie der LidiceHaus gGmbH, ob die tatsächliche Geschäftsführung mit den Anforderungen der Gemeinnützigkeit (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung (AO)) vereinbar ist, insbesondere im Hinblick auf mögliche politische Einflussnahme?