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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Vorschlag 81110 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

31.03.2026

Aktualisiert

08.04.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/470216.03.2026

Vorschlag 81110 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung

der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack, Edgar Naujok und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58, www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).

Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz (BMJ) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem damaligen BMJ unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).

In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das damalige BMJ weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile).

Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der Bundesregierung nicht.

In der Verbändeabfrage, an der sich der „Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V.“ (VDMA) beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 81110 – „Leistungsupgrade Windenergieanlagen“ eine Anpassung der Energiegesetzgebung gefordert.

Der Verband weist darauf hin, dass Leistungsupgrades an bestehenden Anlagen durch Optimierungen beispielsweise über Softwareupdates eine Erhöhung der Nennleistung um bis zu 8 Prozent ermöglichen können. Der Gesetzgeber habe hierzu bereits die notwendigen Voraussetzungen für Leistungsupgrades geschaffen. Trotzdem käme es in der Praxis zu Problemen, die letztendlich Leistungsupgrades verhinderten. Zurückzuführen wäre dies auf eine fehlende Klarstellung, wie die Technischen Anschlussregeln (TAR) des Forums Netztechnik/Netzbetrieb (FNN) im Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) und den darin geforderten Zertifizierungen für Erzeugungsanlagen, die in der Praxis bei einem Leistungsupgrade zu berücksichtigten sind (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile, S. 542).

Die damalige Bundesregierung erklärte, dass die Umsetzung des Vorschlags 81110 bereits angestoßen sei (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile, S. 396).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 81110 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?

2

Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlags 81110 der Verbändeabfrage fortführen, um eine tatsächliche Beschleunigung und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen?

a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen?

b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

3

Wie viele Leistungsupgrades wurden in den Jahren von 2020 bis 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung bei Windenergieanlagen (WEA) durchgeführt (bitte nach Jahren, Bundesländern und Gemeinden, Größe der WEA, also Höhe, Nennleistungen der WEA, Anstieg der Nennleistung nach erfolgtem Leistungsupgrade und erreichtem Leistungsupgrade in Prozent aufschlüsseln)?

4

In welchem konkreten Umsetzungsstadium befindet sich derzeit der Vorschlag 81110, und wann ist mit der vollen Umsetzung des Vorschlags zu rechnen?

5

Wann konkret tritt die TAR-Überarbeitung in Kraft, und welche Maßnahmen hat diesbezüglich die Bundesregierung gesetzt bzw. wird sie setzen?

6

Welche konkreten Maßnahmen im Bereich Mittel- und Hochspannung hat die Bundesregierung gesetzt, um die Formulierungen in den TAR des FNN dahin gehend zu präzisieren, dass Leistungserhöhungen bis 5 Prozent möglich sind, ohne dass dadurch ein neues Anlagenzertifikat notwendig wird?

Berlin, den 27. Februar 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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