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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Vorschlag 19101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

16.04.2026

Aktualisiert

20.04.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/476918.03.2026

Vorschlag 19101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung

der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack, Edgar Naujok und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).

Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).

In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile).

Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen Bundesregierung nicht.

In der Verbändeabfrage, an der sich der „Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.“ (BDEW) beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 19101 – „One-Stop-Shop für BEG“ (Bundesförderung für effiziente Gebäude) eine Anpassung der Energiegesetzgebung gefordert.

Der BDEW bezieht sich mit diesem Vorschlag auf die Aussage des damaligen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vom Mai 2017, das mit der Veröffentlichung der „Förderstrategie Energieeffizienz und Wärme aus erneuerbaren Energien“ erklärte: „Zusätzlich wollen wir die Förderung unbürokratischer gestalten und klarer strukturieren, indem wir u. a. die Förderbausteine modularer und kombinierbar aufbauen und einen One-Stop-Shop einrichten. Dieser bündelt alle relevanten Informationen und begleitet interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Schritt für Schritt von der Erstinformation über das Energiesparen bis zur Umsetzung einer Fördermaßnahme“ (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile, S. 238).

Die Bundesregierung beabsichtigt, den Vorschlag 19101 umzusetzen (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile, S. 113).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 19101 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?

2

Inwiefern wurde der Vorschlag 19101 ggf. schon durch die Bundesregierung umgesetzt, und welche weiteren Reformen der BEG sind gegenwärtig durch die Bundesregierung in Planung bzw. welche konkreten Maßnahmen wurden in Bezug auf Vorschlag 19101 von der Bundesregierung bisher aufgesetzt bzw. umgesetzt?

3

Ist eine Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) durch die Bundesregierung geplant, und wenn ja, welche konkreten Änderungen will die Bundesregierung in Bezug auf das GEG auf den Weg bringen?

4

Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 19101 der Verbändeabfrage fortführen, um eine tatsächliche Beschleunigung und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen?

a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen?

b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

5

Welche Aktivitäten wurden zur Schaffung eines „One-Stop“-Shops nach Kenntnis der Bundesregierung seitdem vorgenommen?

6

Bei welcher Behörde sollte nach Ansicht der Bundesregierung ein „One-Stop“-Shop angesiedelt werden?

Berlin, den 10. März 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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