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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Vorschlag 18102 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung

(insgesamt 4 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

01.04.2026

Aktualisiert

10.04.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/481118.03.2026

Vorschlag 18102 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung

der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack, Edgar Naujok und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).

Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).

In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile).

Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen Bundesregierung nicht.

In der Verbändeabfrage, an der sich der „Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.“ (BDI) beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 18102 – Stichtagsregelungen einführen/überprüfen – eine Anpassung der Bundesemissionsschutzgesetzgebung gefordert. Die Antragsunterlagen müssen bis zum Zeitpunkt der Genehmigung aktuell gehalten werden, was für viele Unternehmen respektive Antragsteller zeitintensiv und ressourcenraubend ist. Der BDI bezieht sich hierbei auf § 10 Absatz 6a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), der nach Auffassung des BDI angepasst werden müsste (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile, S. 219).

Die damalige Bundesregierung erklärte, dass die Umsetzung des eingebrachten Vorschlages 18102 nicht vorgesehen ist (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile, S. 99).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 18102 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?

2

Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 18102 der Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche Beschleunigung und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen?

a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen?

b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

3

Inwiefern wurde nach Ansicht der Bundesregierung ggf. Fällen, in denen die Anwendung von Rechtsänderungen, die im Laufe des Verfahrens eintraten und zu unbilligen Härten führten, durch angemessene Übergangs- und Überleitungsvorschriften Rechnung getragen, und wird sich die Bundesregierung für eine Änderung der Stichtagsregelung im engeren Sinne bei der EU-Kommission einsetzten?

4

Wie viele Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung vom Vorschlag 18102 betroffen?

Berlin, den 27. Februar 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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