Vorschlag 35110 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack, Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Deutscher Bauernverband e. V.“ beteiligte, wurde der „Vorschlag 35110 – Mehr Flexibilität bei Maßnahmen zur Minderung der Methanemissionen von Gärresten“ aufgenommen, der eine Anpassung der Energiegesetzgebung fordert.
Der Bauernverband weist mit dem Vorschlag auf die „im EEG [Erneuerbare-Energien-Gesetz] festgeschriebene Pflicht zur Minderung der Methanemissionen aus Gärresten“ hin, die als unwirtschaftlich betrachtet wird. Um dies zu vermeiden, sollte die Regelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz durch einen Verweis auf eine flexiblere Pflicht zur Methanemissionsminderung im einschlägigen Fachrecht (Technische Anleitung [TA] Luft) ersetzt werden, um eine Kostenersparnis nach sich zu ziehen (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile&v=5, S. 334).
Die damalige Bundesregierung nahm den Vorschlag 35110 auf und erklärte, dass der Vorschlag 35110 auch andere Ressorts, wie das damalige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMUV), betrifft. Eine Umsetzung des Vorschlages ist weiterhin nicht vorgesehen (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile, S. 202).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 351100 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?
Wird die Umsetzung des Vorschlages 35110 der Verbändeabfrage von der Bundesregierung vorgenommen, um eine tatsächliche und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung für Unternehmen zu erreichen, und wenn ja, inwieweit?
a) Wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen und wann kann mit einer dementsprechenden Fortführung bzw. Umsetzung gerechnet werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Vorschlag 35110 mit dem damaligen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft diskutiert?
a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, warum wurde der Vorschlag nicht diskutiert?
Welche konkreten Erkenntnisse bzw. Ergebnisse konnte die Bundesregierung aus den geführten Diskussionen auf Fachebene ableiten, und warum wurde die Forderung bisher noch nicht umgesetzt?
Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Vorschlag 35110 mit dem damaligen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz diskutiert?
a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, warum wurde der Vorschlag nicht diskutiert?
Welche konkreten Erkenntnisse bzw. Ergebnisse konnte die Bundesregierung aus den geführten Diskussionen auf Fachebene ableiten, und warum wurde die Forderung bisher noch nicht umgesetzt?