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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet
Vorschlag 35110 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
(insgesamt 6 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Datum
01.04.2026
Aktualisiert
10.04.2026
BT21/486020.03.2026
Vorschlag 35110 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4860
21. Wahlperiode 20.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack,
Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorschlag 35110 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in
ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen,
zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu
formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen
zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57
Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV
unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaende
abfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__
blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge.
Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt
wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen
gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge.
Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen
Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige
Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikati
onen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf
?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Deutscher Bauernverband e. V.“
beteiligte, wurde der „Vorschlag 35110 – Mehr Flexibilität bei Maßnahmen zur
Minderung der Methanemissionen von Gärresten“ aufgenommen, der eine
Anpassung der Energiegesetzgebung fordert.
Der Bauernverband weist mit dem Vorschlag auf die „im EEG [Erneuerbare-
Energien-Gesetz] festgeschriebene Pflicht zur Minderung der
Methanemissionen aus Gärresten“ hin, die als unwirtschaftlich betrachtet wird. Um dies zu
vermeiden, sollte die Regelung im Erneuerbare-Energien-Gesetzdurch einen
Verweis auf eine flexiblere Pflicht zur Methanemissionsminderung im
einschlägigen Fachrecht (Technische Anleitung [TA] Luft) ersetzt werden, um eine
Kostenersparnis nach sich zu ziehen (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buero
kratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pd
f?__blob=publicationFile&v=5, S. 334).
Die damalige Bundesregierung nahm den Vorschlag 35110 auf und erklärte,
dass der Vorschlag 35110 auch andere Ressorts, wie das damalige
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMUV), betrifft. Eine Umsetzung
des Vorschlages ist weiterhin nicht vorgesehen (www.destatis.de/DE/Themen/S
taat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaende
abfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile, S. 202).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 351100
der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung
von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der
Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?
2. Wird die Umsetzung des Vorschlages 35110 der Verbändeabfrage von der
Bundesregierung vorgenommen, um eine tatsächliche und
maßgeschneiderte Bürokratieentlastung für Unternehmen zu erreichen, und wenn ja,
inwieweit?
a) Wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen und wann kann mit einer
dementsprechenden Fortführung bzw. Umsetzung gerechnet werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
3. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Vorschlag 35110 mit dem
damaligen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
diskutiert?
a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, warum wurde der Vorschlag nicht diskutiert?
4. Welche konkreten Erkenntnisse bzw. Ergebnisse konnte die
Bundesregierung aus den geführten Diskussionen auf Fachebene ableiten, und warum
wurde die Forderung bisher noch nicht umgesetzt?
5. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Vorschlag 35110 mit dem
damaligen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare
Sicherheit und Verbraucherschutz diskutiert?
a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, warum wurde der Vorschlag nicht diskutiert?
6. Welche konkreten Erkenntnisse bzw. Ergebnisse konnte die
Bundesregierung aus den geführten Diskussionen auf Fachebene ableiten, und warum
wurde die Forderung bisher noch nicht umgesetzt?
Berlin, den 10. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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