Vorschlag 105101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack, Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker Bundesverband e. V.“ (GIH) beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 105101 – Bürokratischen Entlastungen bei der BEG – eine Anpassung der Bundeshaushaltsordnung gefordert.
Der Verband weist auf eine strengere Auslegung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) hin als in der Vergangenheit, mit dem Ergebnis, dass es zu sehr vielen Ablehnungen, Widersprüchen und Verzögerungen bei der Abwicklung um viele Monate komme. Die bestehenden Förderungsregularien seien angemessen, wenn es sich um Großbauvorhaben, wie beispielsweise Flughäfen, oder die Sanierung von großen Schulkomplexen handele. Im Bereich des BEG-Massengeschäfts (BEG = Bundesförderung für effiziente Gebäude) hingegen scheine es der falsche Ansatz zu sein (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile, S. 614).
Die damalige Bundesregierung erklärte, dass eine weitergehende rechtliche Prüfung notwendig sei, bevor über eine Umsetzung des Vorschlages 105101 entschieden werden könne (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile, S. 487).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die rechtliche Prüfung des Vorschlages 105101 abgeschlossen?
a) Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam die Prüfung?
b) Wenn nein, aus welchem Grund wurde die Prüfung nicht abgeschlossen?
Welche und wie viele der Einzelvorschläge des Vorschlages 105101 wurden bereits durch die Bundesregierung geprüft, und welche Erkenntnisse konnte die Bundesregierung aus diesen Vorschlagsprüfungen ziehen bzw. welche weiteren Schritte wird die Bundesregierung diesbezüglich setzen?
Aufgrund welcher Erwägungsgründe kam die Bundesregierung im Monitoringbericht zur Verbändeabfrage zu der Überzeugung, dass weitere Prüfungen erforderlichen seien, bzw. welche konkreten Vorschläge werden bereits durch die Bundesregierung durch wen adressiert (Monitoringbericht, S. 487)?
Aus welchen konkreten Erwägungsgründen werden die Punkte l und m des Vorschlages 105101 von der Bundesregierung explizit nicht geteilt, bzw. hat sich die Ansicht der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker Bundesverbands e. V. geändert, wenn ja, aus welchen Gründen, und inwiefern?
Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 105101 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?
Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 105101 der Verbändeabfrage fortführen, um eine tatsächliche Beschleunigung und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen?
a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Wie viele BEG-Förderanträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2023 gestellt?
Wie viele BEG-Förderanträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2023 abgelehnt?