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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Strukturelle Defizite beim Ausbau von Wohnraum für Auszubildende

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Datum

08.04.2026

Aktualisiert

17.04.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/497025.03.2026

Strukturelle Defizite beim Ausbau von Wohnraum für Auszubildende

der Abgeordneten Sahra Mirow, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Nicole Gohlke, Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Caren Lay, Pascal Meiser, David Schliesing, Evelyn Schötz, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Die Wohnsituation für Auszubildende in Deutschland ist prekär. Laut Ausbildungsreport des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) wohnen noch immer über 70 Prozent der Auszubildenden im Elternhaus, obwohl zwei Drittel von ihnen einen eigenen Haushalt führen möchten. Hohe Mieten und ein Mangel an bezahlbarem Wohnraum verhindern dies und zwingen viele junge Menschen zu langen Pendelwegen. Ein geringer Anteil (rund 1,5 Prozent) der Auszubildenden lebt in Wohnheimen. Für rund 1,3 Millionen Azubis stehen bundesweit etwa 20 000 Wohnheimplätze zur Verfügung (vgl. www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/startseite/topmeldungen/wohnen-studierende-auszubildende.html).

Mit dem Programm „Junges Wohnen“ werden zwar Bundesmittel bereitgestellt, um Wohnheimplätze zu fördern. In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke teilte die Bundesregierung mit, dass sie keine belastbaren Angaben zur Unterscheidung zwischen geförderten Wohnheimplätzen für Studierende und solchen für Auszubildende machen kann (vgl. Bundestagsdrucksache 21/2807). Jedoch werden anderen Quellen zufolge die Mittel überwiegend von Studierendenwerken abgerufen, weil für Auszubildende vergleichbare institutionelle Strukturen fehlen. Während die Zahl der geförderten Plätze insgesamt steigt, bleibt die Schaffung von spezifischem Wohnraum für Auszubildende deutlich dahinter zurück (vgl. www.jaza.berlin/news/artikel/sonderprogramm-junges-wohnen-azubis-kaum-beruecksichtigt.html).

Dieser Missstand soll durch die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Anlaufstelle für Auszubildenden-Wohnen auf Bundesebene behoben werden. Jedoch bestehen Unklarheiten über die strukturelle Anbindung dieser Stelle.

Vor diesem Hintergrund beabsichtigen die Fragestellenden, mit dieser Kleinen Anfrage die aktuelle Situation von Auszubildenden auf dem Wohnungsmarkt zu beleuchten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Mittel aus dem Programm „Junges Wohnen“ derzeit überwiegend von Studierendenwerken abgerufen werden und Auszubildende aufgrund fehlender Trägerstrukturen kaum davon profitieren?

2

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass die Fördermittel künftig bedarfsgerecht auch für explizites Azubi-Wohnen eingesetzt werden, und plant sie die Einführung einer Quote?

3

Warum ist die Bundesregierung bisher nicht in der Lage, statistisch zwischen geförderten Wohnheimplätzen für Studierende und für Auszubildende zu unterscheiden, und welche konkreten Schritte unternimmt sie, um diese Datenlücke bis zur nächsten Förderperiode zu schließen?

4

In welchen Bundesländern existieren nach Kenntnis der Bundesregierung bereits spezifische Förderrichtlinien für Azubi-Wohnen, und in welchen Ländern fehlen diese?

5

Welchen Ressorts sind die Förderrichtlinien in den jeweiligen Bundesländern zugeordnet (bitte nach Bundesländern, Ressort und der jeweiligen Zuständigkeit für das Auszubildenden- und das Studierendenwohnen aufschlüsseln)?

6

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Länder mit Blick auf die Schaffung von Wohnheimplätzen für Auszubildende in die Pflicht zu nehmen?

7

Fordert der Bund von den Ländern regelmäßige Berichte zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung „Junges Wohnen“ ein, und wenn nein, warum nicht?

8

Inwiefern ist die Schaffung von Wohnheimplätzen für den Blockschulunterricht von der Verwaltungsvereinbarung „Junges Wohnen“ umfasst (vor dem Hintergrund, dass insbesondere bei der Unterbringung von Landesfachklassen in stark spezialisierten Berufen regelmäßig längere Unterrichtsblöcke an zentralen Schulstandorten notwendig sind)?

9

Wie ist der aktuelle Sachstand bei der im o. g. Koalitionsvertrag vereinbarten Anlaufstelle für Auszubildenden-Wohnen auf Bundesebene, und wann wird diese ihre Arbeit vollumfänglich aufnehmen?

a) Wie begründet die Bundesregierung, dass 300 000 Euro, die im Bundeshaushalt für diese Anlaufstelle vorgesehen sind, ausreichen, und wie viele Euro davon sind noch für dieses Jahr übrig?

b) Inwieweit bindet das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) bei der Konzeptentwicklung für die Kompetenzstelle bzw. Anlaufstelle bereits existierende Träger wie das AzubiWerk München oder die Kolpingwerke direkt ein?

10

Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung bei der Förderung von Wohnraum für Auszubildende, dass diese Zielgruppe bei Ausbildungsbeginn zum Teil minderjährig ist und – anders als Studierende – u. a. eine sozialpädagogische Begleitung sowie eine ganzjährige Unterbringung (keine Semesterferien) benötigt?

11

Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung bei der Förderung von Wohnraum für Auszubildende, dass auch Menschen mit Behinderungen zur Zielgruppe gehören und teilweise barrierefreien Wohnraum benötigen?

12

Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, um die Gründung unabhängiger „Azubiwerke“ zu fördern, die spezifisch auf die Bedürfnisse von Auszubildenden (wie z. B. pädagogische Begleitung, geringere Mieten) ausgerichtet sind?

13

Plant die Bundesregierung, die Vorgabe bestimmter Kriterien (z. B. Gemeinnützigkeit, Mietobergrenzen) Anbietern von Azubi-Wohnen verbindlich vorzuschreiben?

14

Inwiefern differenziert die Bundesregierung zwischen der Förderung von „Azubi-Wohnen“ durch gemeinnützige Träger und dem sogenannten Mitarbeitendenwohnen durch Unternehmen?

15

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass betriebliche Werkswohnungen allein keine Lösung für die Wohnungsnot von Auszubildenden sind, weil hier Abhängigkeitsverhältnisse entstehen können (Verlust der Wohnung bei Kündigung) und oft keine pädagogische Begleitung stattfindet?

16

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass bei gefördertem Wohnraum für Auszubildende demokratische Mitbestimmungsstrukturen (z. B. Wohnheimsräte) implementiert werden, um Selbstwirksamkeit und Demokratieerfahrung zu fördern?

Berlin, den 20. März 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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