Verteilungswirkung steuerlicher Gesetzgebungen des Jahres 2025
der Abgeordneten Doris Achelwilm, Janine Wissler, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode des Deutschen Bundestages mit Wirkung zum 1. Januar 2026 umfangreiche Änderungen im Steuerrecht vorgenommen, die zu signifikanten Mindereinnahmen führen. Hierunter sind aufgrund der Höhe der jährlichen Mindereinnahmen hervorzuheben: das steuerliche Investitionssofortprogramm (etwa 12 Mrd. Euro im Jahr 2028, vgl. Bundestagsdrucksache 21/323, nach der weiteren schrittweisen Senkung der Körperschaftsteuer möglicherweise noch mehr); die Stromsteuerentlastung für das produzierende Gewerbe (rund 3 Mrd. Euro im Jahr, vgl. Bundestagsdrucksache 21/1866); die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie auf 7 Prozent (etwa 3,6 Mrd. Euro im Jahr, vgl. Bundestagsdrucksache 21/1974); die Erhöhung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer (zwischen 1,1 und 2 Mrd. Euro im Jahr, vgl. ebd.); die sogenannte Aktivrente (ca. 890 Mio. im Jahr, vgl. Bundestagsdrucksache 21/2673) sowie die Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, auch als „Agrardiesel“ bekannt (etwa 430 Mio. Euro im Jahr, vgl. www.bmleh.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/053-agrardieselr%C3%BCckverg%C3%BCtung.html).
Den meisten dieser Steuersenkungen ist aus Sicht der Fragestellenden gemein, dass ein Großteil der steuerlichen Entlastung Unternehmen, Besserverdienenden und Vermögenden zugutekommt. Im Folgenden werden beispielhaft einige der oben genannten steuerlichen Maßnahmen hinsichtlich ihrer Verteilungswirkung dargestellt.
Laut Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) werden langfristig schätzungsweise 69 Prozent der Entlastungen des steuerlichen Investitionssofortprogramms, also knapp 20 Mrd. Euro im Jahr, an das einkommensstärkste 1 Prozent der Bevölkerung gehen (vgl. www.diw.de/documents/dokumentenarchiv/17/diw_01.c.960813.de/bachdiw_stellungnahme_2025_06_23ba.pdf).
Der Vorrang der Entlastung größerer Unternehmen gegenüber privaten Haushalten wird aus Sicht der Fragestellenden im Dritten Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes deutlich: Während viele Unternehmen nun nur noch 0,05 Cent Stromsteuer pro Kilowattstunde zahlen, bleibt der Regelsteuersatz für private Haushalte bei 2,05 Cent – das ist das 41‑Fache (§§ 3, 9 Absatz 1 Nummer 1 des Stromsteuergesetzes). Ein weiteres Beispiel ist die Umsatzsteuersenkung für die Gastronomie, die kaum an Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wird (vgl. www.spiegel.de/wirtschaft/service/gastronomie-mehrwertsteuer-datenanalyse-zeigt-kaum-ersparnis-fuer-gaeste-ad9387aee-47ea-4f16-8e8c-b2c3f0b666ba sowie https://interaktiv.tagesspiegel.de/lab/datenanalyse-zur-mehrwertsteuersenkung-in-restaurants-die-steuer-sinkt-der-preis-nicht/). Bereits vor Inkrafttreten der Umsatzsteuersenkung hatten Branchenverbände angekündigt, dass die Gastronomie ihre Preise für Speisen nicht senken würde (vgl. www.sueddeutsche.de/wirtschaft/gastronomie-dehoga-chef-steuersenkung-wird-gastro-preise-nicht-aendern-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-250820-930-933467), die Bundesregierung selbst hatte im Gesetzentwurf auch keinen anderen Anspruch formuliert: „Ziel der Maßnahme ist die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche“ (vgl. Bundestagsdrucksache 21/1974, S. 1); die Weitergabe der Steuersenkung an Verbraucherinnen und Verbraucher sei allenfalls „möglich“ (vgl. ebd.).
Die Steuerentlastungen, die private Haushalte betreffen, begünstigen Analysen zufolge überwiegend obere Einkommensdezile. So begünstigt etwa die Entfernungspauschale, die erhöht wurde, nachweislich überproportional höhere Einkommen: Mehr als die Hälfte der Steuermittel für die Entfernungspauschale fließen an das reichste Einkommensdrittel, während das ärmste Einkommensdrittel kaum profitiert (vgl. https://foes.de/publikationen/2023/2023-11_Subventionssteckbrief-Entfernungspauschale.pdf). Die sogenannte Aktivrente, die Erwerbseinkommen über dem gesetzlichen Renteneintrittsalter bis 2 000 Euro monatlich steuerfrei stellt (vgl. Bundestagsdrucksache 21/2673), wird nach Einschätzung von Expertinnen und Experten vor allem von Menschen in gut bezahlten, körperlich weniger belastenden Berufen in Anspruch genommen (vgl. www.diw.de/documents/publikationen/73/%20diw_01.c.958419.de/25-25-1.pdf).
Für eine stärkere Bewertbarkeit der Verteilungswirkungen aktueller Steuerpolitik ist aus Sicht der Fragestellenden die Schaffung von Transparenz hinsichtlich der Verteilungswirkungen steuerlicher Änderungen geboten. Mit der vorliegenden Kleinen Anfrage soll ein umfangreiches Bild über die Verteilungswirkungen der bisher in dieser Legislaturperiode beschlossenen Steuermaßnahmen geschaffen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die zu erwartenden Steuermindereinnahmen durch die folgenden im Jahr 2025 beschlossenen steuerlichen Entlastungsmaßnahmen, und wie bewertet die Bundesregierung diese Verteilungswirkungen (bitte nach Einzelmaßnahmen, nach den Jahren 2026 bis 2035, nach Bund, einzelnen Bundesländern und Gemeinden, nach Einkommensdezilen, nach Geschlecht, nach Haushaltstyp, nach Unternehmensgröße, nach Wirtschaftszweig aufschlüsseln) durch a) das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland, b) die Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (sogenannter Agrardiesel) nach § 57 des Energiesteuergesetzes (Gesetz zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften), c) die Stromsteuerentlastung für das produzierende Gewerbe (Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes), d) die Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie (Steueränderungsgesetz 2025), e) die Erhöhung der Entfernungspauschale (Steueränderungsgesetz 2025) und f) die steuerliche Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)?
Welche Auswirkungen der in Frage 1 genannten Einzelmaßnahmen erwartet die Bundesregierung auf den Gini-Koeffizienten und die Armutsrisikoquote, und wie bewertet die Bundesregierung diese Auswirkungen?
Falls einzelne Informationen zu den Fragen 1 und 2 der Bundesregierung nicht vorliegen, warum liegen diese Informationen nicht vor, und plant die Bundesregierung, in Zukunft diese Informationen bereitzustellen?
Auf welchen Annahmen und Berechnungsgrundlagen (insbesondere zu Wirtschaftswachstum, Beschäftigungsentwicklung, Lohn- und Preissteigerungen, Verhaltensanpassungen) beruhen die Schätzungen zu den Fragen 1 und 2, und inwieweit bezieht die Bundesregierung externe Expertise bei der Erstellung dieser Schätzungen hinzu?
Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen zur Gegenfinanzierung der dauerhaften Steuermindereinnahmen aus den steuergesetzlichen Änderungen zum Jahr 2026, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind geplant, und wie bewertet die Bundesregierung deren jeweilige Verteilungswirkung?
Ist der Bundesregierung folgende Aussage in der Stellungnahme des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zum Gesetzentwurf des steuerlichen Investitionssofortprogramms bekannt: „Da der Unternehmensbesitz sehr stark auf Haushalte mit hohen Einkommen und Vermögen konzentriert ist, profitieren zunächst die Reichen und Superreichen von den Entlastungen“ (vgl. www.diw.de/documents/dokumentenarchiv/17/diw_01.c.960813.de/bachdiw_stellungnahme_2025_06_23ba.pdf, S. 4), und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu der (Nicht-)Weitergabe der zum 1. Januar 2026 in Kraft getretene Umsatzsteuersenkung in der Gastronomie, und aus welchem Grund hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 70 auf Bundestagsdrucksache 21/4006 zu geplanten Maßnahmen gegen die Lebensmittelpreiserhöhung bzw. die zunehmende Belastung vieler Bürgerinnen und Bürger durch die Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie ausgeführt, vor dem Hintergrund, dass diese als Wirtschaftsförderungsmaßnahme und nicht als Entlastung der Bürgerinnen und Bürger geplant war (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller sowie Bundestagsdrucksache 21/1974, S. 1)?
Inwiefern verfolgt die Bundesregierung das Ziel, durch steuerliche Maßnahmen der Einkommens- und Vermögensungleichheit in Deutschland entgegenzuwirken?
Inwiefern trägt die bisherige Steuerpolitik der Bundesregierung nach ihrer eigenen Einschätzung zu einer Erhöhung bzw. einer Senkung der Einkommens- und Vermögensungleichheit in Deutschland bei?