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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Mitfinanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Thüringen und im Bundestagswahlkreis 190 "Jena – Sömmerda – Weimarer Land I"

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

23.04.2026

Aktualisiert

05.05.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/523608.04.2026

Mitfinanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Thüringen und im Bundestagswahlkreis 190 „Jena – Sömmerda – Weimarer Land I“

der Abgeordneten Stefan Schröder, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Fragesteller nehmen die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Mitfinanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Thüringen und im Bundestagswahlkreis 195 Suhl – Schmalkalden-Meiningen – Hildburghausen – Sonneberg“ (Bundestagsdrucksache 21/1295) zum Anlass, weitere Fragen zu stellen und den Sachstand für den Bundestagswahlkreis 190 Jena – Sömmerda – Weimarer Land I abzufragen.

In seiner Antwort stellt das Bundesministerium für Finanzen (BMF) keine Informationen über die Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) im Bundestagswahlkreis 195 bereit. Die Aussagen des BMF, die aus Sicht der Fragesteller als Ausflüchte anzusehen sind, erscheinen dabei äußerst fragwürdig. Die Einlassung der Bundesregierung, wonach das Fehlen einer allgemeingültigen Definition von NGOs eine Auskunft unmöglich mache, trägt in den Augen der Fragesteller nicht. Denn in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage haben die Fragesteller NGOs als alle nichtstaatlichen Organisationen definiert, die nicht direkt einer staatlichen Institution zuzuordnen sind (diese Definition wird auch von den Vereinten Nationen angewendet, siehe www.staatslexikon-online.de/Lexikon/NGO_(Non_Governmental_Organization)).

Die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 119 und 120 auf Bundestagsdrucksache 21/747 zeigen außerdem, dass es möglich ist, die Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen im Bundestagswahlkreis 195 durch Bundesmittel darzustellen. Damit erweist sich nach Lesart der Fragesteller auch die Antwort des BMF auf Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 21/1295, wonach „nicht erfasst“ werde, „in welchen Regionen im Einzelnen vom Bund geförderte Organisationen aktiv sind“, als unglaubwürdig. Darüber hinaus zeigen unter anderem die Antworten der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/8838, dass die auf Bundestagsdrucksache 21/1295 erfragten Finanzströme für die Bundesregierung darstellbar sein sollten. Insgesamt drängt sich den Fragestellern der Eindruck auf, dass die Bundesregierung das im Grundgesetz garantierte parlamentarische Fragerecht mit ihrer Antwort schlicht ignoriert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Welche in den Landkreisen Sömmerda, Weimarer Land sowie der kreisfreien Stadt Jena ansässigen oder aktiven Nichtregierungsorganisationen unterstützte der Bund in den Jahren 2015 bis einschließlich 2024 und laut Regierungsentwurf (Kabinettbeschluss) 2025 unmittelbar oder mittelbar durch mehrheitlich im Eigentum des Bundes befindliche Unternehmen (bitte titelscharf nach Einzelplänen und Jahren mit Angaben zu Förderzeitraum, Förderrichtlinie bzw. Rechtsgrundlage und Höhe, gesondert nach institutioneller Förderung und Projektförderung, in maschinenlesbarer Form auflisten)?

2

Welche in den Landkreisen Sömmerda, Weimarer Land sowie der kreisfreien Stadt Jena ansässigen oder aktiven Nichtregierungsorganisationen erhielten als Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (Kapitel 1702 [Kinder- und Jugendpolitik] Titel 684 04 [Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie]; bitte ab dem Haushaltsjahr 2015 nach Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und Letztempfängern auflisten und entsprechend summiert in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?

3

Welche in den Landkreisen Sömmerda, Weimarer Land sowie der kreisfreien Stadt Jena ansässigen oder aktiven Nichtregierungsorganisationen erhielten als Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger Mittel aus den Einzelplänen 04, 05, 06, 07, 09, 10, 11, 12, 15, 16, 23, 25 oder 30 (bitte ab dem Haushaltsjahr 2015 nach Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und Letztempfängern auflisten und entsprechend summiert in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?

4

Welche Mittel hat das Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit „Denk Bunt“ nach Kenntnis der Bundesregierung als Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger“ aus dem Bundeshaushalt erhalten (bitte ab dem Haushaltsjahr 2015 nach Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und Letztempfängern auflisten und entsprechend summiert in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?

Berlin, den 1. April 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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