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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Auswirkungen der geplanten EU-Verordnung zu neuen genomischen Techniken (NGT) auf Landwirtschaft, Pflanzenzüchtung und mittelständische Saatgutunternehmen in Deutschland

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat

Datum

06.05.2026

Aktualisiert

13.05.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/525209.04.2026

Auswirkungen der geplanten EU-Verordnung zu neuen genomischen Techniken (NGT) auf Landwirtschaft, Pflanzenzüchtung und mittelständische Saatgutunternehmen in Deutschland

der Abgeordneten Stefan Schröder, Stephan Protschka, Peter Felser, Danny Meiners, Christian Reck, Bernd Schattner, Julian Schmidt, Bernd Schuhmann, Dr. Michael Blos, Steffen Janich, Enrico Komning, Lars Schieske, Dario Seifert, Nicole Höchst, Dr. Michael Kaufmann, Adam Balten, Dr. Christoph Birghan, Dr. Ingo Hahn, Andreas Mayer, Sergej Minich, Robin Jünger, Martin Reichardt, Dr. Paul Schmidt, René Bochmann, Sven Wendorf, Maximilian Kneller und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im Dezember 2025 haben sich der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament vorläufig auf eine Verordnung zu Pflanzen geeinigt, die mit sogenannten neuen genomischen Techniken (NGT), etwa Verfahren der Genomeditierung wie CRISPR/Cas, erzeugt wurden (www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2025/12/04/new-genomic-techniques-council-and-parliament-strike-deal-to-boost-the-competitiveness-and-sustainability-of-our-food-systems/). Ziel der geplanten Regelung ist es, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der europäischen Land- und Ernährungswirtschaft zu stärken (ebd.). Die vorgeschlagene Differenzierung zwischen verschiedenen Kategorien von NGT-Pflanzen sieht unter anderem vor, bestimmte genomeditierte Pflanzen, die keine artfremden Gene enthalten, regulatorisch weitgehend wie konventionell gezüchtete Sorten zu behandeln (ebd.). Zugleich werden Fragen der Risikobewertung, der Rückverfolgbarkeit, der Kennzeichnung sowie möglicher Auswirkungen auf Umwelt, Biodiversität und landwirtschaftliche Produktionssysteme intensiv diskutiert (ebd.). Für die deutsche Landwirtschaft sowie für kleine und mittelständische Pflanzenzucht- und Saatgutunternehmen ergeben sich daraus sowohl Chancen als auch Herausforderungen. Einerseits können neue Züchtungsmethoden zur Entwicklung klimaresilienter, krankheitsresistenter und ertragreicher Sorten beitragen (www.leopoldina.org/fileadmin/Daten/Publikationen/Dokumente/2019_Stellungnahme_Genomeditierte_Pflanzen_web.pdf). Andererseits bestehen Unsicherheiten hinsichtlich möglicher ökologischer Langzeitwirkungen, der Wahrung des Vorsorgeprinzips, der Akzeptanz bei Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie der Auswirkungen auf den ökologischen Landbau (www.transgen.de/forschung/2785.ngt-gentechnik-mutationen-vorsorgeprinzip-risiko.html#:~:text=Der%20Bioland%2DVerband%20spricht%20von,Pflanzen%20grundsätzlich%20mit%20Risiken%20verbunden). Von besonderer Bedeutung ist nach Auffassung der Fragesteller zudem, wie sich der neue Rechtsrahmen auf die Wettbewerbsfähigkeit mittelständisch geprägter Züchtungsstrukturen in Deutschland auswirkt, insbesondere im internationalen Vergleich, sowie auf den Erhalt der Sorten- und Saatgutvielfalt, einschließlich regional angepasster und ökologisch gezüchteter Sorten. Ebenso stellt sich den Fragestellern die Frage, ob sich durch Patentierungen im Bereich neuer genomischer Techniken Marktkonzentrationen zulasten kleiner und mittlerer Unternehmen verstärken könnten (www.leopoldina.org/fileadmin/Daten/Publikationen/Dokumente/2019_Stellungnahme_Genomeditierte_Pflanzen_web.pdf).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Welche agrarstrukturellen, wirtschaftlichen und innovationspolitischen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung von der vorläufigen EU-Einigung zu NGT-Pflanzen für Deutschland und auf welche Datengrundlage stützt sie ihre Annahmen?

2

Welche Chancen und welche Risiken sieht die Bundesregierung durch den Einsatz neuer genomischer Techniken für die deutsche Landwirtschaft, die Saatgutwirtschaft und die Pflanzenzüchtung, insbesondere im Hinblick auf die Züchtungsdauer, eventuelle Zulassungskosten und Intellectual Property-Abhängigkeiten?

3

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass NGT-Verfahren wie CRISPR/Cas im Vergleich zu herkömmlichen Züchtungsmethoden Vorteile hinsichtlich Zeitaufwand, Kosten und Präzision bieten? Wenn ja, welche konkreten Vorteile sieht sie insbesondere in der geplanten Differenzierung in NGT-Pflanzen der Kategorien I und II (www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2025/12/04/new-genomic-techniques-council-and-parliament-strike-deal-to-boost-the-competitiveness-and-sustainability-of-our-food-systems/)?

4

Welche Unterschiede in Zulassungsdauer, Dokumentationsanforderungen und Kosten erwartet die Bundesregierung zwischen NGT-Pflanzen der Kategorie I und II?

5

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das in Artikel 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (https://dejure.org/gesetze/AEUV/191.html) verankerte Vorsorgeprinzip auch für NGT-Pflanzen der Kategorie I gelten solle, und wenn nein, wie begründet sie die implizit zugrunde gelegte Äquivalenz zu konventionellen Züchtungen?

6

Welche Unterschiede in regulatorischen Anforderungen, Zulassungsverfahren und -kosten sieht die Bundesregierung zwischen der Europäischen Union und wichtigen Wettbewerbern wie den USA oder China (etwa im Hinblick auf USDA-Notifizierungsverfahren oder produkt- bzw. prozessbezogene Regulierungsansätze) im Bereich NGT-Pflanzen?

7

Welche Unterschiede in regulatorischen Anforderungen, Zulassungsverfahren und -kosten sieht die Bundesregierung zwischen der Europäischen Union und wichtigen Wettbewerbern wie den USA oder China (etwa im Hinblick auf USDA-Notifizierungsverfahren oder produkt- bzw. prozessbezogene Regulierungsansätze) im Bereich NGT-Pflanzen?

8

Welche Folgen ergeben sich aus diesen Unterschieden nach Einschätzung der Bundesregierung für die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Pflanzenzucht- und Saatgutunternehmen, insbesondere kleiner und mittelständischer Betriebe, und wie plant die Bundesregierung, hier auf internationaler Ebene einen Ausgleich zu schaffen?

9

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf., um kleinen und mittelständischen Unternehmen den Zugang zu Forschung, Züchtungstechnologien und einschlägigem Know-how im Bereich NGT zu erleichtern?

10

Hat sich die Bundesregierung mit der Frage der Patentierbarkeit von mittels NGT erzeugten Pflanzen und Pflanzeneigenschaften vor dem Hintergrund der Rechtsprechung und Praxis des Europäisches Patentamts auseinandergesetzt und sich dazu eine Positionierung erarbeitet? Wenn ja, wie lautet diese?

11

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zur Marktkonzentration im globalen Saatgut- und Biotechnologiesektor vor und erwartet sie durch eine Ausweitung der Patentierbarkeit im NGT-Bereich eine weitere Konzentration?

12

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Züchter weiterhin Zugang zu genetischem Material im Sinne des „Züchterprivilegs“ (aus § 10a Sortenschutzgesetz (SortSchG)) behalten, wenn dieses Material durch Patente auf NGT-Eigenschaften geschützt ist?

13

Setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür ein, eine faktische Einschränkung des Züchterprivilegs durch Patente zu verhindern, und wenn ja, welche konkreten Schritte hat ggf. bereits dahingehend unternommen?

14

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die finanziellen Belastungen durch Lizenzgebühren für kleine und mittelständische Züchtungsunternehmen im Falle einer stärkeren Patentdurchdringung des Marktes ein?

15

Wie will die Bundesregierung ggf. sicherstellen, dass landwirtschaftliche Betriebe, Verarbeitungsunternehmen und Verbraucher transparent und verständlich über Eigenschaften und Herkunft von Kat. II NGT-Pflanzen informiert werden?

16

Welche besonderen Herausforderungen sieht die Bundesregierung ggf. für den ökologischen Landbau im Zusammenhang mit Anbau, Vermarktung und Koexistenz von NGT-Pflanzen und wie will sie dem Problem der Nachweisgrenzen (Stichwort: „gentechnikfrei“) bzw. der Zertifizierungsproblematik begegnen, wenn NGT-Pflanzen der Kategorie I künftig nicht mehr kennzeichnungspflichtig sein werden?

17

Welche nationalen und europäischen Forschungsinitiativen im Bereich neuer genomischer Techniken unterstützt oder plant ggf. die Bundesregierung?

18

Wie fördert die Bundesregierung ggf. den interdisziplinären Dialog zu ethischen, ökologischen, agrarstrukturellen und gesellschaftlichen Fragen im Zusammenhang mit NGT-Pflanzen?

19

Wie berücksichtigt die Bundesregierung ggf. wissenschaftliche und gesellschaftliche Stimmen, die auf mögliche Risiken wie unbeabsichtigte genetische Veränderungen oder ökologische Auswirkungen hinweisen?

20

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf., um die gesellschaftliche Akzeptanz neuer Züchtungstechniken auf der Grundlage transparenter Information und wissenschaftlicher Erkenntnisse zu fördern?

Berlin, den 7. April 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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