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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Abkommen zur Gasförderung - geplante Projekte vor Borkum insbesondere im Hinblick auf Meeresschutzgebiete

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Datum

16.04.2026

Aktualisiert

20.04.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/539216.04.2026

Abkommen zur Gasförderung – geplante Projekte vor Borkum insbesondere im Hinblick auf Meeresschutzgebiete

der Abgeordneten Dr. Fabian Fahl, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Katalin Gennburg, Christian Görke, Mareike Hermeier, Ina Latendorf, Caren Lay, Sahra Mirow, Bodo Ramelow, David Schliesing, Lisa Schubert, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Die Bundesregierung ist im Rahmen des europäischen und nationalen Naturschutzrecht dem Meeresschutz verpflichtet. Zugleich sind in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) Gasförderprojekte bzw. entsprechende Anträge und Pläne und bergrechtliche Verfahren bekannt, darunter Vorhaben im Bereich der deutschen Nordsee vor Borkum und auch unter Meeresschutzgebieten. Diese Vorhaben können erhebliche Auswirkungen auf empfindliche marine Lebensräume, gesetzlich geschützte Biotope sowie auf Natura-2000-Gebiete und weitere Schutzgebiete haben. Die niedersächsische Staatskanzlei schreibt in einem internen Gutachten vom 15. Oktober 2025: „Der BVEG und die One Dyas B.V. sind der Auffassung, dass nach der bisherigen Rechtslage die Förderung von Öl und Gas in Meeresschutzgebieten bereits die Ausnahme ist. Dem ist zuzustimmen: Von den knapp 20 Projekten in der Nordsee befinden sich nur drei Projekte in der eine Nähe zu Schutzgebieten der AWZ“ (www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Pressemitteilungen/Energie/Borkum/Internes_Gutachten_der_Staatskanzlei.pdf). Das Unitarisierungsabkommen betrifft grenzüberschreitende Lagerstätten, „die vollständig oder teilweise im Küstenmeer der Vertragsparteien zwischen drei und zwölf Seemeilen liegt und die sich auf beide Seiten der Linie erstreckt, einschließlich weiterer geologischer Kohlenwasserstoffstrukturen, die in einer Druck- und Phasenverbindung mit einer grenzüberschreitenden Lagerstätte stehen“ (Artikel 1 Absatz 16 Unitarisierungsabkommen). Vor diesem Hintergrund wird um Auskunft zu geplanten Projekten, Zuständigkeiten, Verfahrensständen, Abstimmungen mit Naturschutzbehörden sowie zum Anwendungsbereich des deutsch-niederländischen Unitarisierungsabkommens gebeten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Welche geplanten Gasförderprojekte gibt es aktuell in der deutschen AWZ?

2

Trifft oben zitierte Einschätzung nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass sich von den knapp 20 Projekten in der Nordsee nur drei Projekte in der Nähe zu Schutzgebieten der AWZ befinden, und wenn ja: welche Projekte sind damit gemeint (bitte um namentliche Nennung aller Projekte)?

3

Wie legt die Bundesregierung den Ausdruck “in der Nähe zu Schutzgebieten der AWZ” aus (bitte als Angabe der Distanz in Kilometern)?

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

4

Was ist der aktuelle Stand der Genehmigungsverfahren eines jeden Projektes (bitte aufschlüsseln nach in Planung, Vorbereitung oder Durchführung)?

5

Welche Informationen hat die Bundesregierung zu den Gasfeldern L1-Alpha und L2-Alpha, welche im Naturschutzgebiet Borkum Riffgrund liegen und laut Betreiberangaben zusätzliche Plattformen benötigen (www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/neue-ausbauplaene-fuer-gasfoerderung-vor-borkum-deutsche-umwelthilfe-fordert-stopp-des-unitarisierungs/)?

6

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Auswirkungen der Ausbaupläne auf das Natura-2000-Gebiet?

7

Welche Plattformen sind nach Kenntnis der Bundesregierung (zusätzlich zu N05A und N04A) zur Förderung im GEMS-Gebiet (Gateway to the Ems-Gebiet) in Planung?

8

Welche Gasförderpläne sind der Bundesregierung bekannt, die unter deutschen Naturschutzgebieten (einschließlich Natura-2000-Gebieten, Nationalparkflächen, sonstigen Schutzgebietskategorien) liegen oder diese untertunneln/unterbohren könnten (bitte namentliche Nennung der Vorhaben sowie Angabe der betroffenen Schutzgebiete)?

9

Welche Bundesbehörde ist dafür verantwortlich, die Genehmigungsverfahren für Gasförderprojekte in der deutschen AWZ durchzuführen und welche weiteren Bundes- und Landesbehörden werden beteiligt?

10

Welche Abstimmungen und welche Absprachen wurden zwischen der Bundesregierung und dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) sowie zwischen One-Dyas und dem BfN sowie zwischen dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie – Niedersachsen (LBEG) und dem BfN zu potenziellen Beeinträchtigungen von gesetzlich geschützten Biotopen, Natura-2000-Gebieten oder sonstigen Schutzgütern im Zusammenhang mit den unter Frage 1 genannten Projekten getätigt (bitte aufschlüsseln nach beteiligten Behörden, Inhalt der Absprachen und Ergebnissen)?

11

Welche Empfehlungen oder Einwände hat das BfN jeweils vorgebracht, und wie wurden diese im Verfahren berücksichtigt?

12

Welche gesetzlich geschützten Biotope (insb. geogene und biogene Riffe (entspr. Lebensraumtyp 1170), Sandbänke (LRT 1110) und Seegraswiesen (LRT 1160) oder vergleichbare Strukturen) können nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Projekte beeinträchtigt werden (bitte je Projekt benennen und räumlich zuordnen)?

13

Für welche Erdgasfelder/Lagerstätten gilt nach Auffassung der Bundesregierung das Unitarisierungsabkommen (bitte namentlich benennen), einschließlich a) der Felder, die sich unmittelbar grenzüberschreitend erstrecken, sowie b) derjenigen Felder/Strukturen, die nicht grenzüberschreitend sind, aber nach Auffassung der Bundesregierung in einer Druck- und Phasenverbindung mit einer grenzüberschreitenden Lagerstätte stehen?

Berlin, den 13. April 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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