Justiz unter strukturellem Überlastungsdruck
der Abgeordneten Aaron Valent, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, David Schliesing, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Seit mehreren Jahren warnen Fachverbände, insbesondere der Deutsche Richterbund (DRB), vor einer strukturellen Überlastung der Strafjustiz in Deutschland. Steigende Verfahrenszahlen, zunehmende Komplexität insbesondere bei Wirtschafts-, Cyber- und Sexualstrafverfahren, eine unzureichende personelle Ausstattung sowie hohe bürokratische Anforderungen führen nach Einschätzung von Praktikern zu erheblichen Verfahrensverzögerungen. Es wurde auf wachsende Verfahrensdauern und strukturelle Überlastungstendenzen hingewiesen (vgl. beck-aktuell, „Justiz-Check: Gerichte am Limit“: (https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/justiz-check-gerichte-verfahren-dauer-ueberlastung-statistik-massenverfahren).
Der Deutsche Richterbund erklärte am 11. Februar 2026, zum Jahresende 2025 seien bundesweit erstmals mehr als eine Million Strafverfahren bei den Staatsanwaltschaften in Bearbeitung gewesen. Zudem seien im Jahr 2025 insgesamt 50 dringend Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen worden, weil Verfahren nicht mit der gebotenen Beschleunigung durchgeführt werden konnten. Nach Angaben des DRB handelt es sich dabei regelmäßig um schwerwiegende Vorwürfe wie Tötungsdelikte, Vergewaltigungen oder schwere Körperverletzungen (vgl. RP Online, 11. Februar 2026: „Richterbund: Erstmals mehr als eine Million offene Verfahren“ https://rp-online.de/politik/deutschland/richterbund-erstmals-mehr-als-eine-million-offene-verfahren_aid-143695823).
Besondere öffentliche Aufmerksamkeit erregte im Februar 2026 eine Justizpanne am Landgericht Berlin. Ein 28‑jähriger Mann war im Juni 2025 nach rund 33 Verhandlungstagen wegen Vergewaltigung in drei Fällen sowie weiterer Gewaltdelikte zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Urteil wurde jedoch nicht rechtskräftig. Das Revisionsverfahren konnte nicht betrieben werden, da das schriftliche Protokoll nicht fristgerecht fertiggestellt wurde. Infolge dessen kam der Verurteilte frei; die ehemalige Partnerin steht seither unter Polizeischutz (vgl. Tagesspiegel, 11. Februar 2026: www.tagesspiegel.de/berlin/justizpanne-um-gefahrlichen-vergewaltiger-in-berlin-verurteilter-kommt-trotz-hohem-hafturteil-frei--weil-ein-richter-akten-verschleppte-15237980.html)
Vor dem Hintergrund der am 10. Februar 2026 veröffentlichten Dunkelfeldstudie „LeSuBiA“ wiegt ein solcher Vorgang besonders schwer. Der Studie zufolge werden lediglich unter 5 Prozent der Gewalttaten in Partnerschaften zur Anzeige gebracht. Als zentrale Gründe werden fehlendes Vertrauen in Sicherheitsbehörden, geringe Erfolgsaussichten vor Gericht sowie Angst vor Retraumatisierung genannt (vgl. Tagesschau, 10. Februar 2026: www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/dunkelfeldstudie-betroffene-gewalt-100.html;www.deutschlandfunk.de/haeusliche-gewalt-lesubia-dunkelfeldstudie-bka-dobrindt-prien-100.html).
Zudem wurde Anfang 2026 bekannt, dass das Bezirksamt Berlin-Mitte personenbezogene Daten von mehr als 700 Kandidaten der Schöffenwahl 2024 öffentlich zugänglich gemacht hatte. Die Daten waren aufgrund eines Verfahrensfehlers im Jahr 2023 für mehrere Wochen einsehbar (vgl. netzpolitik.org, 2026: https://netzpolitik.org/2026/datenpanne-bei-schoeffenwahl-in-berlin-exponiert-im-ehrenamt/).
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter übernehmen eine zentrale Funktion im deutschen Rechtsstaat. Sie sind aufgrund ihrer Mitwirkung an (Straf-)Urteilen potenziell besonderen Anfeindungen und Gefährdungen ausgesetzt. Der Schutz ihrer personenbezogenen Daten ist daher von besonderer rechtsstaatlicher Bedeutung.
Die geschilderten Entwicklungen nähren nach Ansicht der Fragestellenden die Sorge, dass strukturelle Defizite in der personellen und finanziellen Ausstattung der Justiz sowie organisatorische Schwächen zu einer faktischen Priorisierung und Selektion von Strafverfolgung führen. Eine solche Entwicklung kann das Vertrauen der Bevölkerung in die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaats nachhaltig beeinträchtigen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wie viele Strafverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren gemäß §§ 153, 153a StPO wegen Geringfügigkeit mit oder ohne Auflagen eingestellt (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren die durchschnittliche Verfahrensdauer von Strafverfahren in erster Instanz (Bitte nach Bundesländern und Deliktgruppen aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren eine überlange Dauer eines strafrechtlichen Ermittlungs- oder Gerichtsverfahrens gemäß §§ 198 ff. GVG festgestellt und eine Entschädigung zugesprochen (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren in Haftsachen ein Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Beschleunigungsgebot festgestellt?
Wie viele dringend Tatverdächtige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren aufgrund überlanger Verfahrensdauer aus der Untersuchungshaft entlassen (bitte nach Jahren, Bundesländern und Deliktsarten aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über strukturelle Ursachen für Verzögerungen in Haftsachen vor?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Richter, Staatsanwälte und Beschäftigten im nichtrichterlichen Dienst in der Strafjustiz in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Personalfehlbedarf in der Justiz?
Welche finanziellen Mittel hat der Bund den Ländern in den vergangenen zehn Jahren zur Stärkung der Justiz zur Verfügung gestellt (Bitte nach Programmen und Haushaltsjahren aufschlüsseln)?
Plant die Bundesregierung eine Weiterentwicklung oder Neuauflage bundesweiter Unterstützungsprogramme zur personellen Stärkung der Justiz? Wenn ja, in welchem Umfang und in welchem Zeitraum?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Einführung der elektronischen Akte in Strafverfahren in den einzelnen Bundesländern?
Welche organisatorischen, technischen oder gesetzlichen Maßnahmen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zur Sicherstellung der fristgerechten Urteilsabsetzung und Protokollfertigung in Strafverfahren, und welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung?
Welche gesetzgeberischen Maßnahmen zur strukturellen Beschleunigung umfangreicher Strafverfahren wurden seit Beginn der laufenden Legislaturperiode ergriffen oder sind geplant?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um das Vertrauen von Opfern häuslicher und sexualisierter Gewalt in die Strafverfolgungsbehörden zu stärken?
Welche besonderen Schutzmaßnahmen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung, wenn Verurteilungen aufgrund formaler Versäumnisse nicht rechtskräftig werden und konkrete Gefährdungslagen entstehen?
Welche empirischen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Zusammenhang zwischen Verfahrensdauer, Einstellungspraxis und Anzeigebereitschaft bei Gewalt in Partnerschaften vor?
Welche bundeseinheitlichen Mindeststandards bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für den Schutz personenbezogener Daten von ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, und plant die Bundesregierung insoweit gesetzliche Anpassungen?
Welche strukturellen Risiken für die gleichmäßige und effektive Strafverfolgung erkennt die Bundesregierung vor dem Hintergrund steigender Verfahrenszahlen und begrenzter personeller Ressourcen?
Welche Maßnahmen ergreift oder plant die Bundesregierung, um zu gewährleisten, dass Umfang und Intensität der Strafverfolgung nicht von der jeweiligen personellen oder finanziellen Ausstattung einzelner Länder abhängig sind?
Wie stellt die Bundesregierung im Rahmen des geplanten Pakts für den Rechtsstaat konkret sicher, dass die Bundesmittel – soweit dies der Vorgabe entspricht – ausschließlich für zusätzliche Stellen verwendet werden, und welche Sanktions- oder Rückforderungsmöglichkeiten sind vorgesehen, falls Länder die Mittel nicht zweckentsprechend einsetzen?
Welche quantifizierbaren Zielmarken (z. B. Reduzierung anhängiger Verfahren, maximale Verfahrensdauer, Personalaufwuchs) setzt sich die Bundesregierung zur messbaren Entlastung der Strafjustiz?
In welchem Zeitraum soll nach Vorstellung der Bundesregierung eine spürbare Reduzierung der strukturellen Überlastung der Strafjustiz erreicht werden?