Praxis der Bundesregierung zur Berichterstattung im Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung – Häufigkeit und Voraussetzungen mündlicher Berichte ohne vorab einsehbare schriftliche Unterlagen
der Abgeordneten Nicole Höchst, Dr. Michael Kaufmann, Adam Balten, Dr. Christoph Birghan, Dr. Ingo Hahn, Andreas Mayer, Stefan Schröder, Sergej Minich, Robin Jünger, Martin Reichardt, Dr. Paul Schmidt, René Bochmann, Sven Wendorf, Maximilian Kneller und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Für die Wahrnehmung des parlamentarischen Informations- und Kontrollrechts ist eine angemessene Vorbereitung auf Ausschusssitzungen von wesentlicher Bedeutung. Ausschließlich mündliche Berichte der Bundesregierung ohne vorab einsehbare schriftliche Unterlagen können nach Auffassung der Fragesteller die Möglichkeit der Abgeordneten beeinträchtigen, sich sachgerecht vorzubereiten sowie fundierte und gezielte Nachfragen zu stellen.
Wir fragen die Bundesregierung
Fragen4
In wie vielen Sitzungen des Ausschusses für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung hat die Bundesregierung oder haben ihre Vertreter im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis einschließlich 31. März 2026 ausschließlich mündlich berichtet, ohne dass den Ausschussmitgliedern vorab schriftliche Berichte, Vorlagen oder sonstige Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, und um welche Sitzungsdaten und Berichtsthemen handelte es sich dabei?
Welche konkreten sachlichen oder rechtlichen Gründe lagen in den in Frage 1 genannten Fällen jeweils zugrunde, und in wie vielen Fällen handelte es sich dabei insbesondere um
a) laufende oder eilbedürftige Vorgänge,
b) Geheimhaltungsbelange, insbesondere nach der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages,
c) noch nicht abgeschlossene Ressortabstimmungen,
d) fehlende rechtzeitige Fertigstellung schriftlicher Unterlagen,
e) sonstige Gründe
(bitte nach Einzelfall und Kategorie aufschlüsseln)?
Welche internen Maßstäbe, Verfahrensgrundsätze oder Handreichungen bestehen innerhalb der Bundesregierung für die Entscheidung, einem Ausschuss vor einer Sitzung schriftliche Unterlagen zu einem Bericht zur Verfügung zu stellen oder stattdessen ausschließlich mündlich zu berichten?
Welchen zeitlichen Vorlauf hält die Bundesregierung grundsätzlich für angemessen, um Ausschussmitgliedern schriftliche Unterlagen zur Vorbereitung auf Berichte im Ausschuss zur Verfügung zu stellen, und welche Mindestanforderungen an Inhalt und Umfang solcher Unterlagen sieht sie dabei als sachgerecht an?