BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Zustände in türkischen Flüchtlingslagern

Fraktion

AfD

Datum

30.04.2026

Aktualisiert

05.05.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/567730.04.2026

Zustände in türkischen Flüchtlingslagern

der Abgeordneten Achim Köhler, Johann Martel, Martin Sichert, Reinhard Mixl und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Berichte betroffener deutscher Staatsbürger offenbaren erschreckende Haftbedingungen in türkischen Rückführungszentren (Geri Gönderme Merkezi), insbesondere im Arnavutköy-Zentrum am Sabiha Gökçen Airport (Istanbul) (siehe: https://asylumineurope.org/reports/country/turkiye/detention-asylum-seekers/detention-conditions/conditions-detention-facilities). Ein deutscher Staatsbürger berichtet von willkürlicher Festnahme trotz gültigen Passes (Februar 2026), Isolation über mehr als 48 Stunden, 24-Stunden-Beleuchtung (Schlafstörungen), Telefonkonfiszierung (keine Kommunikation), Hygienemängel und Versorgungsmängel sowie eine aus Sicht der Betroffenen unangemessene Behandlung, auch gegenüber deutschen Staatsangehörigen. Diese Erkenntnisse durch Betroffene decken sich mit AIDA-Berichten 2024/2025 zu systematischen Mängeln wie Überfüllung, Scabies, Ratten und Gewalt in Arnavutköy und ähnlichen Zentren siehe: https://asylumineurope.org/reports/country/turkiye/detention-asylum-seekers/detention-conditions/conditions-detention-facilities; siehe: https://ecre.org/aida-country-report-on-turkiye-update-on-2024; siehe: https://asylumineurope.org/reports/country/turkiye/detention-asylum-seekers/grounds-detention/legal-framework-detention).

Zudem befanden sich Stand August 2025 insgesamt 144 deutsche Staatsbürger in türkischer Haft oder waren an der Ausreise verhindert. Viele Betroffene berichten über eingeschränkten Zugang zu konsularischer Unterstützung durch das Auswärtige Amt(siehe: https://turkishminute.com/2025/08/12/144-german-citizens-detained-or-barred-from-leaving-turkey-parliamentary-inquiry-shows). Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen hinsichtlich der Wahrnehmung der konsularischen Schutzpflicht durch das Auswärtige Amt (AA) (§ 1 PassG, Artikel 3 EMRK – Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung). Berichte über Misshandlungen und menschenunwürdige Haftbedingungen, auch in Fällen mit Bezug zu EU- Bürgern, bedürfen einer sorgfältigen Prüfung und belastbarer Quellen. Fraglich ist, inwieweit internationale Finanzierungsmechanismen, insbesondere EU-Programme wie die FRIT, mittelbar Strukturen betreffen könnten, in denen entsprechende Haftbedingungen berichtet werden. Dies wirft bei den Fragestellern Fragen zur AA-Schutzpflicht des Auswärtigen Amts (§ 1 PassG, Artikel 3 EMRK – absolutes Folterverbot) auf, insbesondere nach der Wahl Erdoğans im Jahr 2024 mit eskalierten Pogromen gegen „Ausländer“ (vgl. Körükmez, L. [2025]. The Rise of Xeno-Racism in Turkey: The Transformation of Racism in the Context of Migration. In: Dinç, P., Hünler, O.S. [eds] The Republic of Turkey and its Unresolved Issues. Palgrave Macmillan, Singapore. https://doi.org/10.1007/978-981-96-1583-4_7). Mutmaßlich (auf Grundlage des Whistleblower Berichts, der dem Abgeordnetenbüro Köhler vorliegt, wie auch dem AA nach Informationen des Abgeordnetenbüros) werden in EU-finanzierten Zentren (FRIT-Mittel) EU-Bürger misshandelt, was aus Sicht der Fragesteller eine Verletzung der EMRK bedeuten könnte.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie viele Fälle von festgenommenen oder inhaftierten deutschen Staatsbürgern in türkischen Lagern wie z. B. Geri Gönderme Merkezi Arnavutköy, Tuzla wurden seit 2024 beim Auswärtigen Amt (AA) gemeldet? In wie vielen Fällen wurde eine Artikel 3-EMRK-Verletzung (unmenschliche Behandlung durch Isolation, 24-h-Licht, Kommunikationsentzug) festgestellt und wurde die Türkei offiziell verurteilt (vgl. Vorbemerkung)?

2

Hat das AA den Bericht eines betroffenen deutschen Staatsbürgers aus Arnavutköy aus dem Februar 2026, der von willkürlicher Haft trotz gültigen Passes, Isolation über 48 Stunden, Schlaf-, Hygiene- und Kommunikationsmängeln spricht, geprüft (vgl. Vorbemerkung)?

3

Zu welcher Auffassung ist das AA hinsichtlich eines möglichen Verstoßes gegen Artikel 3 EMRK (kumulativ, vgl. EGMR Kalashnikov) gelangt und welche diplomatischen Schritte (Note Verbale, Freilassungsdruck) wurden ggf. ergriffen (vgl. Vorbemerkung)?

4

Welche konsularischen Maßnahmen ergreift das AA in Fällen, in denen deutsche Staatsbürger in türkischen Rückführungszentren festgehalten werden und über eingeschränkte Kommunikation, unzureichende hygienische Bedingungen sowie fehlenden Zugang zu rechtlichem Beistand berichten und hierin mögliche Verstöße gegen Artikel 3 EMRK sehen? Wurde die Türkei zur EMRK-Konformität (Schutz eigener Bürger) aufgefordert (vgl. Vorbemerkung)?

5

Plant das Auswärtige Amt auf Grundlage der Erkenntnisse aus 144 Fällen betroffener deutscher Staatsbürger (AIDA-Kontext) eine Anpassung der Reise- und Sicherheitshinweise für die Türkei? Wenn ja, betrifft dies auch insbesondere Rückführungszentren, mögliche Reisewarnungen für bestimmte (vgl. Vorbemerkung)?

6

Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung dazu erarbeitet, ob die Haftbedingungen in Arnavutköy (AIDA 2025: Überfüllung, Gesundheitsrisiken, vgl. Vorbemerkung) als unmenschlich für deutsche Staatsbürger i. S. d. Artikel 3 EMRK einzuschätzen sind und wenn ja, wie lautet diese Auffassung?

7

Wie viele der im Jahr 2025 erfassten 144 festgehaltenen oder an der Ausreise gehinderten deutschen Bürger waren in Rückführungszentren untergebracht?

8

Unterstützt das AA EGMR-Klagen von mutmaßlichen Betroffenen Internierten gegen die Türkei?

9

Liegt in der deutschen Botschaft in Ankara oder im Auswärtigen Amt ggf. eine interne Richtlinie zur Bewertung solcher Zentren vor (vgl. Vorbemerkung)?

10

Angesichts der AA-Schutzpflicht gegenüber eigenen Bürgern: Verurteilt das AA öffentlich die Haftbedingungen in türkischen Zentren als Menschenrechtsverstoß gegen Deutsche?

Hat die Bundesregierung hierzu gegenüber der türkischen Seite Stellung genommen und welche Maßnahmen und Reformen mit Frist/ Konsequenzen (z. B. EU-Sanktionen) werden erwogen (vgl. Vorbemerkung)?

Berlin, den 29. April 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen