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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Bundesmittel für Gewerkschaften und ihre Tochtergesellschaften seit dem Jahr 2010

Fraktion

AfD

Datum

04.05.2026

Aktualisiert

05.05.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/569804.05.2026

Bundesmittel für Gewerkschaften und ihre Tochtergesellschaften seit dem Jahr 2010

der Abgeordneten René Springer, Hans-Jürgen Goßner, Robert Teske, Ulrike Schielke-Ziesing, Peter Bohnhof, Jan Feser, Kerstin Przygodda, Lukas Rehm, Mirco Hanker, Wolfgang Wiehle, Bernd Schuhmann, Gerrit Huy, Thomas Stephan, Thomas Ladzinski und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Gewerkschaften spielen für die Funktionalität und den Zusammenhalt der Sozialen Marktwirtschaft der Bundesrepublik eine zentrale Rolle. Dabei ist ihre Unabhängigkeit von hervorgehobener Bedeutung. Ebenjene Unabhängigkeit gilt als wesentliches Merkmal für ihre Befähigung als rechtmäßige Arbeitnehmervertretung auftreten und die damit verbundenen Rechten und Pflichten ausüben zu können.

Im Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 14. Dezember 2004, 1 ABR 51/03 betonen die Richter diesbezüglich: „[E]ine Arbeitnehmervereinigung [muss] bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllen, um tariffähig und damit eine Gewerkschaft im arbeitsrechtlichen Sinne zu sein. Sie muss sich als satzungsgemäße Aufgabe die Wahrnehmung der Interessen ihrer Mitglieder in deren Eigenschaft als Arbeitnehmer gesetzt haben und willens sein, Tarifverträge abzuschließen. Sie muss frei gebildet, gegnerfrei, unabhängig und auf überbetrieblicher Grundlage organisiert sein und das geltende Tarifrecht als verbindlich anerkennen. Weiterhin ist Voraussetzung, dass die Arbeitnehmervereinigung ihre Aufgabe als Tarifpartnerin sinnvoll erfüllen kann. Dazu gehört einmal die Durchsetzungskraft gegenüber dem sozialen Gegenspieler, zum anderen aber auch eine gewisse Leistungsfähigkeit der Organisation.“

Dazu führt der Wissenschaftliche Dienst in seinem Gutachten WD 6 – 3000-030/24 weiterführend aus: „Eine durch Artikel 9 Absatz 3 GG geschützte Koalition kann ihre verfassungsrechtlich vorgesehene Funktion nur dann sinnvoll im Interesse ihrer Mitglieder ausfüllen, wenn sie die Gegensätzlichkeit der Sozialpartner widerspiegelt. Sie muss daher nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich gegnerfrei und gegnerunabhängig sein. Während der Begriff der Gegnerfreiheit auf die Freiheit von personellen Überschneidungen zielt, setzt die Gegnerunabhängigkeit voraus, dass der Verband keinem beherrschenden Einfluss der anderen Seite ausgesetzt ist, wie es etwa der Fall wäre, wenn eine Gewerkschaft durch die Arbeitgeberseite finanziert würde. […] Das Kriterium der Gegnerunabhängigkeit ist nach der Rechtsprechung des BAG ‚nicht im formalen, sondern im materiellen Sinn zu verstehen.‘ Sie fehle dann, ‚wenn die Abhängigkeit vom sozialen Gegenspieler in der Struktur der Arbeitnehmervereinigung angelegt und verstetigt und die eigenständige Interessenwahrnehmung der Tarifvertragspartei durch personelle Verflechtungen, auf organisatorischem Weg oder durch wesentliche finanzielle Zuwendungen ernsthaft gefährdet ist‘“ (vgl. www.bundestag.de/resource/blob/1019232/df0ebbf358870cb4046857861fed4133/WD-6-030-24-pdf.pdf).

Das BAG unterstreicht damit die finanzielle Unabhängigkeit der Gewerkschaften als entscheidende Voraussetzung für ihre Funktion zur Herstellung der Tarifautonomie.

Entgegengesetzt zu dieser rechtlich betonten Autonomie, die zu den Mindestvoraussetzungen für die Tariffähigkeit einer Gewerkschaft zählt, stehen die Bundesmittel, die unter anderem der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in den letzten Jahren erhalten hat (vgl. www.welt.de/wirtschaft/plus255464434/Staatliche-Foerderungen-Diese-Karte-zeigt-wohin-die-Demokratie-Millionen-des-Bundes-fliessen.html; https://nius.de/politik/gewerkschaftsbund-dgb-staatliche-foerderung-spd).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

In welcher Höhe hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) einschließlich seiner Untergliederungen, Tochtergesellschaften (DGB-Jugend, DGB Bildungswerk e. V., DGB Bildungswerk BWS etc.) und der Hans-Böckler-Stiftung nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum von 2010 bis heute Bundesmittel erhalten (bitte die Gesamtsumme und die Summen, die an die jeweiligen Tochtergesellschaften und Untergliederungen sowie an die Hans-Böckler-Stiftung gezahlt wurden, für jedes Haushaltsjahr getrennt darstellen – im Zusammenhang mit den Tochtergesellschaften und Untergliederungen bitte zusätzlich die von diesen getragenen Projekte, die Bundesmittel erhalten haben, nach Projektnamen, Projektlaufzeit, dem Land als Ort der Projektumsetzung, dem konkreten Projektziel und dem Fördervolumen aufschlüsseln)?

2

In welcher Höhe hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) einschließlich ihrer Untergliederungen und Tochtergesellschaften (ver.di Jugend, ver.di Frauen, ver.di b+b etc.) nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum von 2010 bis heute Bundesmittel erhalten (bitte die Gesamtsumme und die Summen, die an die jeweiligen Tochtergesellschaften und Untergliederungen gezahlt wurden, für jedes Haushaltsjahr getrennt darstellen – im Zusammenhang mit den Tochtergesellschaften und Untergliederungen bitte zusätzlich die von diesen getragenen Projekte, die Bundesmittel erhalten haben, nach Projektnamen, Projektlaufzeit, dem Land als Ort der Projektumsetzung, dem konkreten Projektziel und dem Fördervolumen aufschlüsseln)?

3

In welcher Höhe hat IG Metall einschließlich ihrer Untergliederungen, Tochtergesellschaften (IG Metall Jugend, Arbeitskreis Frauen, Außerbetriebliche Gewerkschaftsarbeit, IGMET GmbH etc.) und der Otto-Brenner-Stiftung nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum von 2010 bis heute Bundesmittel erhalten (bitte die Gesamtsumme und die Summen, die an die jeweiligen Tochtergesellschaften und Untergliederungen sowie an die Otto-Brenner-Stiftung gezahlt wurden, für jedes Haushaltsjahr getrennt darstellen – im Zusammenhang mit den Tochtergesellschaften und Untergliederungen bitte zusätzlich die von diesen getragenen Projekte, die Bundesmittel erhalten haben, nach Projektnamen, Projektlaufzeit, dem Land als Ort der Projektumsetzung, dem konkreten Projektziel und dem Fördervolumen aufschlüsseln)?

4

In welcher Höhe hat die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) einschließlich ihrer Untergliederungen, Tochtergesellschaften (IG BCE Jugend, IG BCE Frauen, IG BCE BWS GmbH etc.) und die Stiftung Arbeit und Umwelt der IG BCE nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum von 2010 bis heute Bundesmittel erhalten (bitte die Gesamtsumme und die Summen, die an die jeweiligen Tochtergesellschaften und Untergliederungen sowie an die Stiftung Arbeit und Umwelt der IG BCE gezahlt wurden, für jedes Haushaltsjahr getrennt darstellen – im Zusammenhang mit den Tochtergesellschaften und Untergliederungen bitte zusätzlich die von diesen getragenen Projekte, die Bundesmittel erhalten haben, nach Projektnamen, Projektlaufzeit, dem Land als Ort der Projektumsetzung, dem konkreten Projektziel und dem Fördervolumen aufschlüsseln)?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die Relevanz der durch die bundesdeutsche Rechtsprechung festgelegten Gegnerfreiheit und Gegnerunabhängigkeit von Gewerkschaften für ihre eigene Arbeit und in welcher Form beachtet sie dieses Gebot in ihrem eigenen Handeln und in ihrer Haushaltsführung?

6

Wie bewertet die Bundesregierung die Zahlung von Bundesmitteln an Gewerkschaften vor dem Hintergrund der gebotenen Unabhängigkeit dieser?

Berlin, den 27. April 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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