Umbau des Bundesprogramms „Demokratie leben!“
der Abgeordneten Mandy Eißing, Tamara Mazzi, Nicole Gohlke, Doris Achelwilm, Dr. Michael Arndt, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Clara Bünger, Agnes Conrad, Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Gregor Gysi, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Jan Köstering, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Eine funktionierende Demokratie ist auf demokratische Kompetenzen in der Bevölkerung und auf eine starke Zivilgesellschaft angewiesen. Zugleich wird die Demokratiearbeit in Deutschland insbesondere von rechtsextremen Kräften immer häufiger in Frage gestellt (vgl. www.stern.de/politik/deutschland/scheitern-kommunale-demokratieprojekte-bald-an-der-afd--37087350.html).
Der Rechtsextremismus ist die größte Gefahr für die Demokratie in Deutschland, dies hat auch die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien erkannt (vgl. https://taz.de/Familienministerin-Karin-Prien-Vielfalt-sehe-ich-nicht-als-staatliches-Foerderziel/!6165687/). Organisationen der Zivilgesellschaft sind immer wieder Ziel von Angriffen und Unterwanderungsversuchen durch rechtsextreme Akteure, die darauf abzielen, demokratische Strukturen zu schwächen (vgl. www.bpb.de/themen/rechtsextremismus/infopool-rechtsextremismus/561855/vereint-oder-vereinnahmt/ und www.deutschlandfunk.de/unterwanderte-zivilgesellschaft-wie-rechte-versuchen-100.html).
Seit über zehn Jahren ist „Demokratie leben!“ als breit angelegtes und regional verankertes Bundesprogramm Vorreiter im Bereich des Wissenstransfers zu Demokratie und trägt nach Ansicht der Fragestellenden maßgeblich dazu bei die breite Zivilgesellschaft zu stärken.
Im März 2026 gab Ministerin Prien nun den Umbau des Programms bekannt, der zum Verlust der Förderung von über 200 Projekten führen könnte (vgl. www.fr.de/politik/merz-verteidigt-kuerzungen-trotz-protesten-der-zivilgesellschaft-94235621.html).
Bundesministerin Karin Prien begründet dies mit der Notwendigkeit, künftig verstärkt die ‚Mitte der Gesellschaft‘ zu adressieren und Schwerpunkte bei der Bekämpfung von Antisemitismus sowie religiös motiviertem Extremismus zu setzen. Diese Schwerpunktsetzung impliziert nach Ansicht der Fragestellenden den Vorwurf, dass die bisherige Projektlandschaft – insbesondere in der Rechtsextremismusprävention und der Arbeit gegen Rassismus – diese gesellschaftliche Mitte unzureichend erreicht habe oder an deren Bedarfen vorbeigegangen sei. Die Bundesregierung betont einerseits, es müsse mehr gegen Antisemitismus unternommen werden, andererseits wird nun durch den Umbau von „Demokratie leben!“ das Fortbestehen von mindestens 15 Projekten mit einem Schwerpunkt auf Antisemitismus gefährdet (vgl. www.spiegel.de/politik/deutschland/demokratie-leben-was-steckt-hinter-dem-grossen-umbau-bei-der-demokratiefoerderung-a-a4ae38bb-f852-4bf6-bd4b-48786102552e). Dieser angekündigte Umbau erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem die offizielle Evaluation der aktuellen Förderperiode noch nicht abgeschlossen ist. Dennoch hat die Bundesregierung bereits öffentlich erklärt, dass sich zahlreiche bestehende Projekte nicht bewährt hätten, ohne hierfür eine belastbare Datengrundlage vorzulegen. Für die betroffenen Träger und etablierten Präventionsstrukturen bedeutet dies eine massive Planungsunsicherheit, da die neuen Förderkriterien im Detail weiterhin unbestimmt bleiben, während bestehende Bewilligungszeiträume auslaufen (vgl. https://taz.de/Familienministerin-Karin-Prien-Vielfalt-sehe-ich-nicht-als-staatliches-Foerderziel/!6165687/).
Nach Kenntnis der Fragestellenden sieht die neue Zuwendungspraxis unter anderem vor, dass geförderte Träger verpflichtet sind, sicherzustellen, dass durch ihre Arbeit keine extremistischen Strukturen unterstützt werden (vgl. www.spiegel.de/politik/deutschland/demokratie-leben-was-steckt-hinter-dem-grossen-umbau-bei-der-demokratiefoerderung-a-a4ae38bb-f852-4bf6-bd4b-48786102552e). Diese Verpflichtung birgt nach Ansicht der Fragestellenden die Gefahr, dass Distanzierungsprojekte, die Personen aus dem rechtsextremistischen oder islamistischen Spektrum beim Ausstieg aus der Szene unterstützen, in juristische Schwierigkeiten geraten, falls diese rückfällig werden.
Geplant wird nach Kenntnis der Fragestellenden zudem, lediglich Programme zu fördern, die in mindestens vier Bundesländern vertreten sind. Insbesondere für die geringer ausgeprägten Förderungsstrukturen in Ostdeutschland stellt dies eine potentielle Herausforderung dar. Zwar betonte die Ministerin, Rückmeldungen der Zivilgesellschaft, „auch aus Ostdeutschland, in der Anpassung der Förderrichtlinie [zu] berücksichtigen“ bisher ist jedoch unklar in welcher Form (vgl. Tagesspiegel vom 11. April 2026, „Ostdeutsche Demokratieprojekte fürchten sich vor dem Aus“).
Gleichzeitig wurde durch die Ministerin angekündigt, die „Partnerschaften für Demokratie“ als Teil des Bundesprogramms auszubauen, bei dem zuvor ebenfalls Änderungen vorgenommen wurden. Mit der Anpassung der sogenannten Nebenbestimmungen wurde als neue Voraussetzung eine Befassung und Beschlussfassung in den Kommunalvertretungen eingeführt, was die bisherigen Förderabläufe erheblich verändert. Außerdem bedeutet die neue Überprüfung jeder Einzelmaßnahme einen erheblichen zusätzlichen bürokratischen Aufwand, der bereits jetzt dafür Sorge getragen hat, dass Kommunen auf die Förderung verzichten (vgl. www.fr.de/politik/kommunen-kritisieren-karin-prien-wegen-verschaerfter-buerokratie-94230592.html).
Vor diesem Hintergrund bestehen erhebliche Unklarheiten über die künftige Ausgestaltung des Bundesprogramms, dessen Ziele, Förderbedingungen und Auswirkungen auf laufende sowie geplante Projekte.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wie viele der bisher geförderten Projekte und Träger werden voraussichtlich im Rahmen der Neuausrichtung von „Demokratie leben!“ ihre Förderung verlieren, und welche Gesamtsumme an Fördermitteln entfällt auf die Projekte der Programmbereiche „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ und „Innovationsprojekte“, die aufgrund der Neuausrichtung von Demokratie leben! nicht weitergeführt werden?
Wann wurden die laufenden Projekte darüber informiert, dass ihre Förderung endet?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die neuen Förderrichtlinien für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sowie die entsprechenden Zeitpläne für die Information der Trägerorganisationen und die Interessenbekundungs- sowie Bewilligungsverfahren noch im Laufe der parlamentarischen Sommerpause 2026 zu veröffentlichen, und falls nein, welche konkreten Gründe stehen einer zeitnahen Veröffentlichung sowie der damit verbundenen Planungssicherheit für die Träger entgegen?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung mit Projekten umzugehen, denen zuvor eine mehrjährige Förderung im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ in Aussicht gestellt wurde?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung mit den bereits ausgestellten Förderzusagen umzugehen?
Ist für laufende mehrjährige Projekte ein Anschluss an bestehende Fördermöglichkeiten vorgesehen, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
Welche maximalen Fördersummen sind für künftige Projekte im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vorgesehen?
Welche Kriterien müssen derzeit geförderte Trägerorganisationen erfüllen, um auch künftig im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gefördert zu werden (bitte die Anforderungen im Einzelnen benennen)?
Welche spezifischen Themenfelder und Förderbereiche (bitte einzeln nach bisheriger Struktur aufschlüsseln) werden im Rahmen des angekündigten Umbaus des Bundesprogramms ‚Demokratie leben!‘ ab dem Jahr 2026 weiterhin gefördert?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die von ihr selbst als größte Bedrohung für die Demokratie eingestufte Gefahr des Rechtsextremismus durch die Neuausrichtung des Bundesprogramms ‚Demokratie leben!‘ weiterhin zumindest im bisherigen Umfang bekämpft wird?
Welche konkreten Maßnahmen der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt sowie welche damit befassten Projekte und Träger werden nach aktuellem Planungsstand ab 2026 nicht mehr oder nur noch in reduziertem Umfang durch Bundesmittel gefördert (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
Welche konkreten Maßnahmen der Rechtsextremismusprävention sowie welche Ausstiegsprogramme werden nach aktuellem Planungsstand ab 2026 nicht mehr oder nur noch in reduziertem Umfang durch Bundesmittel gefördert (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Zuwendungsempfängern wie Distanzierungsprojekten im Falle eines unvorhersehbaren Rückfalls von Teilnehmenden in extremistische Strukturen keine förderrechtlichen Sanktionen oder Mittelkürzungen drohen, sofern die Träger ihre Sorgfaltspflichten nachweislich erfüllt haben?
Mit welcher Begründung wird als neue Voraussetzung für die Förderung eines Projekts eine Durchführung in mindestens vier Bundesländern erforderlich und inwiefern ist diese Voraussetzung mit dem erklärten Ziel der Bundesregierung vereinbar, Demokratieförderung auch in der Fläche zu stärken?
Beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer Aussage, dass ihr die besondere Lage in den ostdeutschen Ländern bewusst ist (vgl. Schriftliche Frage 4/15 vom 09. April 2026), Vorkehrungen zu treffen, damit ostdeutschlandspezifische Projekte auch dann im Rahmen von „Demokratie leben!“ gefördert werden können, wenn sie nicht in mindestens vier Bundesländern tätig sind und falls ja, welche?
Inwieweit sollen die „Partnerschaften für Demokratie“ als Teil des Bundesprogramms ausgebaut werden, und welche konkreten Maßnahmen sind hierfür geplant (bitte mit geplanten Haushaltsmitteln angeben)?
Welche konkreten Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der verstärkten Anbindung von Demokratiebildungsmaßnahmen an bestehende Regelstrukturen (z. B. Schulen, Vereine, Feuerwehren) und durch welche spezifischen Förderinstrumente soll diese Verzahnung gegenüber der bisherigen Projektförderung sichergestellt werden?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, wonach Institutionen wie Kindertageseinrichtungen oder Feuerwehren bereit und in der Lage sind, zusätzliche Aufgaben der Demokratiebildung im Rahmen ihres Kernauftrags zu übernehmen, und inwieweit wurden im Vorfeld der Neuausrichtung des Bundesprogramms entsprechende Konsultationen mit Vertreterinnen und Vertretern dieser Institutionen oder deren Dachverbänden durchgeführt?
Wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass die betroffenen Institutionen (wie Schulen oder Feuerwehren) die notwendigen personellen und fachlichen Ressourcen erhalten, um diese zusätzlichen Aufgaben ohne Qualitätsverlust zu übernehmen?
Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung den Einsatz nachrichtendienstlicher Prüfverfahren für verhältnismäßig im Rahmen eines Bundesprogramms, dessen erklärtes Ziel die Stärkung der Demokratie und der Zivilgesellschaft ist?
a) Gibt es bei der Bundesregierung jenseits des Rechtswegs spezielle Rechtsschutzmöglichkeiten für Trägerorganisationen, deren Förderung aufgrund von Erkenntnissen aus dem Haber-Verfahren abgelehnt wurde, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
b) Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Praxis, dass betroffenen Projekten der genaue Inhalt der belastenden Erkenntnisse des Verfassungsschutzes regelmäßig vorenthalten wird?
Werden Trägerorganisationen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ in Zukunft weiterhin im Rahmen des sogenannten Haber-Verfahrens geprüft, und wenn ja, wird die Bundesregierung die Prüfvorgaben für die Überprüfung von Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern weiterentwickeln, um bisherigen Unklarheiten zu begegnen?