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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht über die Allianz SE: Rückstellungen sowie mögliche Risiken und Aufsichtslücken

Fraktion

DIE LINKE

Datum

05.05.2026

Aktualisiert

07.05.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/574505.05.2026

Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht über die Allianz SE: Rückstellungen sowie mögliche Risiken und Aufsichtslücken

der Abgeordneten Aaron Valent, Clara Bünger, Doris Achelwilm, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, David Schliesing, Isabelle Vandre, Donata Vogtschmidt, Sascha Wagner, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Die Allianz SE ist die Holdinggesellschaft der Allianz Gruppe und zugleich im Bereich der Rückversicherung tätig, vorwiegend als konzerninterner Rückversicherer für Unternehmen der Allianz Gruppe. Aufgrund ihrer Größe, Marktstellung und Verflechtung kommt der Aufsicht über die Allianz SE und ihre Konzernstrukturen erhebliche Bedeutung für Versicherte, Beschäftigte und die Stabilität des Finanzsystems zu.

Das Versicherungsaufsichtsgesetz verlangt von Versicherungsunternehmen eine wirksame und ordnungsgemäße Geschäftsorganisation. Dazu gehören Anforderungen an Steuerung, Risikomanagement und Kontrollstrukturen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass die vier Schlüsselfunktionen – unabhängige Risikocontrollingfunktion, Compliance-Funktion, interne Revision und versicherungsmathematische Funktion – wesentliche Elemente des Governance-Systems sind und eine angemessene sowie unabhängige Kontrolle im Unternehmen sicherstellen sollen.

Vor diesem Hintergrund werfen komplexe Konzernstrukturen, konzerninterne Rückversicherungsmodelle und die Bildung von Rückstellungen Fragen nach Transparenz, Verantwortlichkeit, tatsächlichem Risikotransfer und wirksamer Kontrolle auf. Für Versicherungsgruppen ist der Gruppenaufsichtsbehörde mindestens einmal jährlich über wesentliche gruppeninterne Transaktionen zu berichten. Gerade bei großen Versicherungsgruppen besteht daher ein besonderes öffentliches Interesse daran, nach welchen Kriterien die BaFin die einheitliche Steuerung, die Funktionsfähigkeit von Governance- und Kontrollstrukturen sowie die aufsichtsrechtliche Behandlung konzerninterner Rückversicherungsbeziehungen prüft.

Die Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag hält eine transparente, konsequente und von wirtschaftlichen Einzelinteressen unabhängige Aufsicht über große Versicherungsgruppen für unverzichtbar. Das gilt insbesondere dort, wo konzerninterne Gestaltungen Auswirkungen auf Rückstellungen, Eigenmittelausstattung, Ausschüttungspolitik oder die Belastbarkeit interner Kontrollmechanismen haben können. Auch vor dem Hintergrund der seit Mai 2022 geltenden neuen Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Bundesministerium der Finanzen und BaFin besteht ein berechtigtes parlamentarisches Interesse daran, die Aufsichtspraxis gegenüber der Allianz SE, den Umgang mit möglichen Risiken aus konzerninternen Rückversicherungsstrukturen und die Verantwortung der Bundesregierung für eine wirksame Finanzaufsicht näher aufzuklären.

Soweit der Bundesregierung zu einzelnen Fragen wegen gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten keine unternehmensbezogenen Einzelangaben möglich sind, wird um Beantwortung in aggregierter oder anonymisierter Form gebeten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Struktur der Allianz Gruppe und ihres Rückversicherungsbereichs („Allianz Re“), insbesondere über die Rolle der Allianz SE und wesentlicher Gruppengesellschaften in diesem Bereich?

2

Wie bewertet die Bundesregierung diese Struktur im Hinblick auf die Anforderungen an eine wirksame und ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sowie an die gruppenweite Steuerung und Überwachung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz?

3

Nach welchen aufsichtsrechtlichen Kriterien prüft die BaFin in Versicherungsgruppen klare Verantwortlichkeiten, wirksame Berichtswege und die Unabhängigkeit der Schlüsselfunktionen?

4

Welche allgemeinen aufsichtlichen Instrumente und Maßnahmen hat die BaFin in den Jahren 2020 bis zum 19. März 2026 eingesetzt, um diese Anforderungen bei großen Versicherungsgruppen durchzusetzen?

Bitte nach Jahr und Maßnahmetyp aufschlüsseln.

5

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Matrix-, Shared-Service-, Ausgliederungs- oder sonstige konzerninterne Organisationsstrukturen der Allianz Gruppe in Deutschland vor, soweit diese für die Versicherungsaufsicht relevant sind?

6

Hat die BaFin im Rahmen der Aufsicht über die Allianz SE oder die Allianz Gruppe geprüft, ob interne Organisationsstrukturen, Personalunionen oder Ausgliederungen die Wirksamkeit von Kontroll- und Schlüsselfunktionen beeinträchtigen können, und wenn ja, in welcher Form (z. B. laufende Aufsicht, Vor-Ort-Maßnahme, Prüfungsschwerpunkt)?

7

Wie viele dienstliche Treffen und sonstige protokollierte Kontakte zwischen Vertretern der Allianz SE und dem Bundesministerium der Finanzen sowie dem Leitungsbereich der BaFin gab es in den Jahren 2020 bis zum 19. März 2026?

Bitte nach Jahr, Institution und Themenfeld aufschlüsseln.

8

Welche personal-, arbeits- und organisationsbezogenen Umstände berücksichtigt die BaFin im Rahmen der Aufsicht über Governance- und Kontrollstrukturen, soweit diese die Unabhängigkeit oder Wirksamkeit von Schlüsselfunktionen berühren?

9

Welche Schlussfolgerungen haben das Bundesministerium der Finanzen und die BaFin aus den Erfahrungen mit der finanzaufsichtlichen Kontrolle komplexer Konzernstrukturen für die Gruppenaufsicht über Versicherungsunternehmen gezogen?

10

Welche Maßnahmen hat die BaFin seit 2020 ergriffen, um klare Verantwortlichkeiten in Versicherungsgruppen sowie eine eindeutige Zuordnung von Entscheidungskompetenzen und Berichtslinien sicherzustellen?

11

Nach welchen aufsichtsrechtlichen Kriterien beurteilt die BaFin, ob konzerninterne Rückversicherungsverträge einen tatsächlichen Risikotransfer darstellen, und welche Bedeutung haben dabei § 167 VAG sowie die Finanzrückversicherungsverordnung?

12

Wie prüft die BaFin die Auswirkungen konzerninterner Rückversicherungsabkommen auf Schwankungsrückstellungen nach § 341h HGB einerseits und auf versicherungstechnische Rückstellungen sowie einforderbare Beträge aus Rückversicherungsverträgen nach Solvabilität II andererseits?

13

Sind der Bundesregierung oder der BaFin Fälle bekannt, in denen die BaFin oder andere europäische Aufsichtsbehörden interne Rückversicherungsstrukturen wegen unzureichenden Risikotransfers beanstandet, eingeschränkt oder aufsichtlich nicht anerkannt haben?

Bitte, soweit möglich, nach Jahr, Staat und Art der Maßnahme aufschlüsseln.

14

Welche Risiken für Versicherte, Solvabilität und Finanzstabilität sieht die BaFin, wenn Rückstellungen oder anrechenbare Entlastungseffekte durch konzerninterne Gestaltungen vermindert oder verlagert werden?

15

Wie häufig führte die BaFin in den Jahren 2020 bis 2025 Gespräche, Prüfungen oder sonstige aufsichtliche Maßnahmen zu Fragen der Schwankungsrückstellungen oder vergleichbarer Rückstellungseffekte im Zusammenhang mit Rückversicherungsabkommen durch?

Bitte nach Jahr aufschlüsseln, soweit statistisch erfasst.

16

Erhebt die BaFin Angaben zum Anteil von leitenden Angestellten im Sinne des § 5 BetrVG in großen beaufsichtigten Versicherungsunternehmen; wenn ja, welche aggregierten Erkenntnisse liegen hierzu vor?

17

Welche Bedeutung misst die BaFin institutionellen Sicherungen gegen Benachteiligung, Abberufung oder Kündigung für die Unabhängigkeit von Risikocontrolling-, Compliance-, Revisions- und versicherungsmathematischer Funktion bei?

18

Inwieweit berücksichtigt die BaFin rechtskräftige arbeits-, gesellschaftsoder aufsichtsrechtliche Gerichtsentscheidungen sowie sonstige externe Feststellungen, soweit diese Rückschlüsse auf Mängel der Governance-, Compliance- oder Kontrollstrukturen in Versicherungsunternehmen zulassen?

19

In welchem Umfang fand seit dem 1. Januar 2022 ein Austausch zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und der BaFin zu allgemeinen Governance- und Organisationsfragen in Versicherungsunternehmen statt?

Bitte nach Jahr und Themenfeld aufschlüsseln.

20

Welche Erkenntnisse haben Bundesregierung und BaFin aus den Verfahren im Zusammenhang mit den Structured-Alpha-Fonds von Allianz Global Investors für die Beurteilung gruppenweiter Governance-, Compliance- und Kontrollstrukturen in beaufsichtigten Versicherungsgruppen gezogen?

21

Welche Maßnahmen hat die BaFin seit 2019 ergriffen, um die Verlässlichkeit, Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit von Angaben beaufsichtigter Versicherungsunternehmen in aufsichtlichen Meldungen, Anzeigen und sonstigen Unterlagen zu gewährleisten?

22

Nach welchen Kriterien und mit welchen Methoden überprüft die BaFin die Wirksamkeit von Compliance-Systemen in großen Versicherungsunternehmen?

23

Wie viele Prüfmaßnahmen, Beanstandungen, Anordnungen, Bußgeldentscheidungen oder sonstigen Maßnahmen hat die BaFin seit 2018 im Bereich Compliance, Schlüsselfunktionen und Governance gegenüber Versicherungsunternehmen unter Bundesaufsicht ergriffen?

Bitte nach Jahr, Maßnahmetyp und Themenkategorie aufschlüsseln.

Berlin, den 17. April 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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