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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Abfrage und Verwendung geheimdienstlicher Erkenntnisse zu Buchläden durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

05.06.2026

Antwortdauer

29 Tage

Aktualisiert

15.06.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/583607.05.2026

Abfrage und Verwendung geheimdienstlicher Erkenntnisse zu Buchläden durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien

der Abgeordneten Clara Bünger, David Schliesing, Doris Achelwilm, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Agnes Conrad, Mandy Eißing, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Laut Medienberichten hat der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Staatsminister Wolfram Weimer, drei nominierten Buchhandlungen die Auszeichnung mit dem Deutschen Buchhandlungspreis verweigert. Dies geschah nach einer zuvor durchgeführten Prüfung durch den Inlandsgeheimdienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), da angeblich „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ vorlägen. Die Entscheidung erfolgte unter Berufung auf das rechtlich umstrittene Haber-Verfahren, das ursprünglich aus dem Jahr 2017 stammt. Die betroffenen Buchhandlungen, die zuvor bereits durch den bzw. die BKM ausgezeichnet worden waren, gehören überwiegend dem linken politischen Spektrum an und sind aktiv im kulturellen Leben ihrer jeweiligen Städte verankert. Keine der Buchhandlungen fand bisher in den Berichten der Landesämter oder des Bundesamtes für Verfassungsschutz eine Erwähnung (www.zeit.de/news/2026-03/05/kritik-am-ausschluss-dreier-buchlaeden-von-preisvergabe). Die Entscheidung des Kulturstaatsministers hat in der Literaturszene und der Öffentlichkeit eine Debatte über die Rolle des Verfassungsschutzes in der Kulturförderung sowie über Grundfragen der Kunst- und Meinungsfreiheit ausgelöst (vgl.: www.sueddeutsche.de/kultur/wolfram-weimer-deutscher-buchhandlungspreis-verfassungsschutz-haber-verfahren-kulturfoerderung-extremismus-li.3396299?reduced=true). Der Börsenverein des deutschen Buchhandels hat den Ausschluss der drei Buchhandlungen in einer Stellungnahme ebenfalls als „äußerst fragwürdig“ kritisiert (www.boersenblatt.net/news/boersenverein/boersenvereinsvorsteher-aeusserst-fragwuerdig-413927). Am 10. März sagte der Kulturstaatsminister die Verleihung des Deutschen Buchhandlungspreises im Rahmen der Leipziger Buchmesse am 19. März ab, da die Debatte um die Streichung von drei Juryvorschlägen den Sinn der Veranstaltung „zunehmend zu überlagern“ drohe und eine „angemessene Würdigung“ der Preisträgerinnen und Preisträger „kaum noch möglich“ scheine (vgl.: www.tagesspiegel.de/kultur/nach-kritik-kulturstaatsminister-weimer-sagt-verleihung-von-buchhandlungspreis-ab-15337244.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Auf welcher Rechtsgrundlage hat der BKM Vorschläge aus der von der Jury des Deutschen Buchhandlungspreises erstellten Liste zur Prüfung an das BfV weitergeleitet?

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

2

Wie viele Buchhandlungen aus der Preisträger-Liste der Jury des Deutschen Buchhandlungspreises sind zur Prüfung dem BfV vorgelegt worden?

3

Zu welchem Zeitpunkt hat der BKM welche Namen von auszuzeichnenden Buchhandlungen an das BfV zur Überprüfung weitergeleitet (bitte unter Angabe des kalendarischen Datums beantworten)?

4

Wurden neben den Namen der Buchhandlungen noch weitere Daten an das BfV weitergeleitet, beispielsweise Namen von Mitarbeitenden oder Angestellten der Buchhandlungen und falls ja, welche Daten?

5

Zu welchem Zeitpunkt wurden die Mitglieder der Jury vom BKM über die Überprüfung welcher Buchhandlungen durch das BfV informiert (bitte unter Angabe des kalendarischen Datums nennen)?

6

Erfolgte die Weiterleitung der Vorschläge aus der Liste der Jury auf Betreiben des BKM oder auf Anforderung und Wunsch des BfV oder gar weiterer Behörden (wenn zutreffend bitte entsprechend mit Datum und Name der anfordernden Institution aufführen)?

7

Mit welcher Begründung hat der BKM die drei Buchhandlungen von der Liste der Preisträgerinnen und Preisträger gestrichen?

8

Welcher Schaden entstand durch die vorherigen Auszeichnungen der Buchläden durch den BKM in der Vergangenheit, bzw. welche Gefahren waren mit diesen Auszeichnungen verbunden?

9

Welche in Medienberichten erwähnten „verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse“ liegen dem BKM über die genannten Buchläden vor?

10

Sind diese Erkenntnisse nachrichtendienstlichen Ursprungs, und wenn ja, beruhen sie auf Datenerhebungen, die unmittelbar auf den jeweils betroffenen Buchladen gerichtet waren, und wenn nein, worauf beruhten sie?

11

Wann hat Staatsminister Wolfram Weimer erstmals persönlich von der Antwort des BfV im Rahmen des Haber-Verfahrens für wie viele Nominierte des Buchhandlungspreises erfahren (bitte nach Datum und Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber sowie Nominierten für den Buchhandlungspreis pro Bundesland auflisten)?

12

Lagen dem BKM die erwähnten Erkenntnisse, oder verhält es sich vielmehr so, dass dem BKM lediglich eine Mitteilung des Verfassungsschutzes über dort vorliegende Erkenntnisse vorliegt?

13

Falls dem BKM diese Erkenntnisse nicht selbst vorliegen, plant er, dies gegenüber der Presse klarzustellen (bitte begründen)?

14

Soll künftig eine Regelanfrage beim BfV zum Standardverfahren bei Förderungen und Auszeichnungen von Institutionen, Einzelpersonen oder Unternehmen seitens des BKM werden?

15

In welchem Verhältnis steht aus Sicht der Bundesregierung eine solche Überprüfung mit der grundgesetzlich garantierten Meinungs-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit (bitte begründen)?

16

Ist der Bundesregierung das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages aus dem Jahr 2020, dem zufolge „verfassungsrechtliche Bedenken“ bezüglich der – nun auch vom BKM angewandten – Überprüfung durch den Geheimdienst bestehen (vgl.: www.bundestag.de/resource/blob/817544/WD-3-253-20-pdf.pdf), bekannt welche Auffassung vertritt sie selbst zu den dort aufgeworfenen Rechtsfragen und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

17

Wie Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung des damaligen Datenschutzbeauftragten der Bundesregierung Ulrich Kelber, der 2019 in seinem Tätigkeitsbericht feststellte, dass es dem vom BKM angewandten Überprüfungsverfahren durch den Geheimdienst an einer gesetzlichen Grundlage fehle (vgl.: www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Taetigkeitsberichte/28TB_19.pdf?__blob=publicationFile&v=8)?

18

Auf welcher Rechtsgrundlage hat das BfV im Fall der drei in Rede stehenden Buchhandlungen die personen- und/oder unternehmensbezogenen Daten jeweils erhoben, gespeichert, verarbeitet und im Rahmen des Haber-Verfahrens an den BKM übermittelt (bitte jeweils unter Nennung der einschlägigen Norm erläutern und im Einzelnen rechtlich begründen)?

19

Auf welcher Rechtsgrundlage hat der BKM im Fall der drei in Rede stehenden Buchhandlungen die personen- und/oder unternehmensbezogenen Daten im Rahmen des Haber-Verfahrens beim BfV angefordert und im Anschluss gespeichert, verarbeitet und ggf. an Dritte (beispielsweise die Jury) übermittelt (bitte jeweils unter Nennung der einschlägigen Norm erläutern und im Einzelnen rechtlich begründen)?

20

Welche tatsächlichen Anhaltspunkte lagen dem BKM hinsichtlich der drei in Rede stehenden Buchhandlungen vor, die eine Anforderung der Daten beim BfV rechtfertigten (bitte im Einzelnen nennen und erläutern)?

21

Hat der BKM im Fall der drei in Rede stehenden Buchhandlungen personen- und/oder unternehmensbezogene Daten an Dritte übermittelt, und wenn ja, an wen (bitte im Einzelnen unter Aufführung der Art der übermittelten Daten und des Übermittlungszwecks nennen)?

22

Wie beurteilt die Bundesregierung die vom BKM angewandte Überprüfung durch den Geheimdienst vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 28. September 2020 (- 1 BvR 2354/13 -), der zufolge für eine Übermittlung nachrichtendienstlicher Informationen eine Gefährdung eines besonders gewichtigen Rechtsguts vorliegen muss?

23

Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Nichtdementierung entsprechender Presseberichte (www.sueddeutsche.de/kultur/wolfram-weimer-deutscher-buchhandlungspreis-verfassungsschutz-haber-verfahren-kulturfoerderung-extremismus-li.3396299?reduced=true) und damit Bestätigung der Namen der betroffenen Buchhandlungen, die dazu geeignet ist, das Ansehen der Buchhandlungen erheblich zu beschädigen, insbesondere mit Blick auf die Erforderlichkeit dieser Handlungen zur Erreichung des mit der Abfrage beim BfV verfolgten Ziels?

24

Worauf stützt der BKM seine Einschätzung, wonach das BfV die grundgesetzlich garantierte Kunstfreiheit bei seinen Überprüfungen achte und wo sieht es diese Pflicht gesetzlich verankert?

25

Welche Schlussfolgerungen zieht der BKM aus der dem BfV zugewiesenen Zuständigkeit für die eigene Beachtung der Kunstfreiheit, und wenn er sich aufgrund der Zuständigkeit des BfV selbst hiervon befreit sieht, aus welchen Gründen?

26

Beabsichtigt der BKM das Haber-Verfahren auch auf die anderen Bereiche der in seiner Zuständigkeit befindlichen Kulturförderung anzuwenden, beispielsweise bei der Vergabe von Fördermitteln für Filmproduktionen, und wenn ja, welche Förderprogramme und -mittel sind davon konkret betroffen (bitte einzeln unter amtlicher Bezeichnung aufführen)?

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

27

Welche Auswirkungen hat die Absage der Preisverleihung nach Ansicht der Bundesregierung auf den Deutschen Buchhandlungspreis, die künftige Arbeit und Besetzung der Jury sowie das Ansehen des Preises in der Buchbranche und der Gesellschaft (bitte begründen)?

28

Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Streichung von drei Juryvorschlägen durch den Kulturstaatsminister Bestand haben oder revidiert werden wird?

29

Handelte es sich bei der vom BKM öffentlich angeführten Überprüfung eines rechtsextremen Verlags durch seine Amtsvorgängerin um eine Überprüfung im Haber-Verfahren oder wurde damals ein davon abweichender Modus des Informationsaustauschs gewählt und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage, in welchen Verfahrensschritten und aufgrund welcher vorangegangener Ereignisse wurden der Verlag und/oder dessen Publikationen überprüft (bitte im Einzelnen unter Nennung der beteiligten Behörden in chronologischer Reihenfolge erläutern)?

Berlin, den 8. April 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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