Kommunaler Klimaschutz und kommunale Klimaanpassung – Geplante Maßnahmen zur Finanzierung
der Abgeordneten Karoline Otte, Julia Schneider, Lisa Badum, Claudia Müller, Dr. Julia Verlinden, Kassem Taher Saleh, Hanna Steinmüller, Sylvia Rietenberg, Mayra Vriesema, Timon Dzienus, Dr. Alaa Alhamwi, Lisa Paus, Dr. Armin Grau, Niklas Wagener und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Klimaschutz und Klimaanpassung sind zentrale Aufgaben zur Sicherung einer lebenswerten Zukunft in Deutschland. Unseren Städten und Gemeinden kommt hierbei eine Schlüsselrolle zu: In ihrem Verantwortungsbereich fallen gut ein Drittel der gesamten Treibhausgasemissionen (ca. 280 Mio. Tonnen CO2) in Deutschland an, weshalb sie entsprechend über großes Einsparpotenzial (ca. 101 Mio. Tonnen CO2) verfügen (Kenkmann et al. (2022). Kommunales Einflusspotenzial zur Treibhausgasminderung, Umweltbundesamt, S. 117). Zudem stehen unsere Kommunen auch an vorderster Front bei der Bewältigung der langfristigen Klimafolgen sowie von kurzfristigen Extremwetterereignissen, wie z. B. Starkregen, und deren Auswirklungen. Entsprechende Klimaanpassungsmaßnahmen, die die Klimaresilienz von Städten und Gemeinden steigern, sind somit zwingend erforderlich.
Trotz dieser wachsenden Herausforderungen und des steigenden Handlungsdrucks sind kommunaler Klimaschutz und Klimaanpassung rechtlich weiterhin freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben. In der Praxis scheitert ihre Umsetzung deshalb zunehmend an der äußerst angespannten Haushaltslage vieler Kommunen. So war auch 2025 ein weiteres Jahr mit einem kommunalen Rekorddefizit in Höhe von 31,9 Mrd. Euro, wie das Statistische Bundesamt kürzlich bekannt gab (Pressemitteilung Nr. 114 vom 1. April 2026). Da andere kommunale Aufgaben juristisch gesehen Vorrang haben, ist bei kommunalem Klimaschutz und -anpassung (als nicht-pflichtige Aufgaben) in den kommenden Jahren sogar mit Kürzungen zu rechnen. Trotz eskalierender Klimakrise und steigender Katastrophengefahr müssen die Kommunen Maßnahmen verschieben oder ganz zusammenstreichen (vgl. www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/klimaschutz-rueckzug-100.html). Hinzu kommen steigende Kosten und Schäden, die durch Klimafolgen und Extremwetterereignisse entstehen, und die die Kommunen häufig allein bewältigen müssen (vgl. www.zeit.de/wissen/umwelt/2024-07/staedtebund-klimaschutz-klimaanpassungsgesetz-ausgaben-acht-milliarden-euro).
Besonders finanzschwache Kommunen sind benachteiligt, da die Realisierung von Klimaanpassungsmaßnahmen auch von ihrer jeweiligen Finanzstärke abhängt. Zugleich variieren die regionalen und lokalen Klimarisiken sowie die daraus resultierenden Anpassungsbedarfe erheblich, da sie wesentlich durch geografische Gegebenheiten und unterschiedliche Siedlungs- und Wirtschaftsstrukturen geprägt sind. Ohne einen angemessenen Ausgleich drohen dadurch strukturelle Nachteile im Standortwettbewerb sowie eine Gefährdung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet (Artikel 72 Absatz 2 GG) – ein Zustand, den der Bundesgesetzgeber durch den Erlass des Klimaanpassungsgesetzes (KAnG) gerade verhindern wollte (siehe: www.wissenschaftsplattform-klimaschutz.de/veroeffentlichungen/klimaanpassung-im-foderalen-system-planung-koordination-finanzierung).
Die Finanzierung entsprechender Maßnahmen erfolgt bisher größtenteils über befristete Förderprogramme, etwa im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) mit der Kommunalrichtlinie, des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) oder des Bundesprogramms zur Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel (AURL). Diese Förderungen sind ausgesprochen wichtig und finden großen Anklang: So wurden im Rahmen der ANK bis 2025 bereits über 9 500 und über die NKI bis 2021 etwa 40 000 Projekte gefördert (siehe Evaluationsberichte ANK (2026) und NKI (2020/21) Die reine Förderlogik ermöglicht jedoch keine langfristige Planungssicherheit und schafft insbesondere für kleine und besonders finanzschwache Kommunen Hindernisse bei der Mittelbeantragung (Scheller & Raffer (2026). Kommunaler Klimaschutz – Ansätze für eine effiziente, wirkungsorientierte und bürokratiearme Förderung im bestehenden System. Policy Paper. Deutsches Institut für Urbanistik (Difu), S. 40).
Vor diesem Hintergrund fordern die Kommunalen Spitzenverbände eine verlässliche und dauerhafte finanzielle Absicherung dieser Aufgaben (u. a. Deutscher Städte- und Gemeindebund (2025), Bilanz 2024 + Ausblick 2025 der deutschen Städte und Gemeinden, S. 22). Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag verpflichtet, die Einführung einer Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz gemäß Artikel 91a GG zu prüfen (siehe S. 37). Zur besseren Finanzierung des kommunalen Klimaschutzes enthält der Koalitionsvertrag hingegen keinerlei Aussagen.
Sollte die Bundesregierung mehrere der folgenden Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit zusammenfassend beantworten, wird ausdrücklich darum gebeten, in der Antwort für jede Einzelfrage spezifisch auf die erfragten Unterpunkte und Daten einzugehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Wie bewertet die Bundesregierung den Stellenwert von kommunalem Klimaschutz und kommunalen Klimaanpassungsmaßnahmen mit Blick auf die Erreichung der nationalen Klimaziele und Reduktionspfade nationaler Emissionen (nach Klimaschutzgesetz)? Wie hoch ist der Anteil, den kommunaler Klimaschutz aus Sicht der Bundesregierung konkret zur Klimaneutralität beitragen kann?
Welche messbaren Kriterien legt die Bundesregierung an, um den Erfolg kommunaler Klimaanpassungsmaßnahmen im Rahmen der Deutschen Klimaanpassungsstrategie (DAS) zu evaluieren, und wie bewertet sie auf dieser Grundlage den Stellenwert dieser Maßnahmen für die Erreichung der Ziele des Klimaanpassungsgesetzes (KAnG) sowie der DAS?
Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Finanzierungssituation von Klimaschutzmaßnahmen auf kommunaler Ebene und inwiefern sieht sie hier Handlungsbedarf?
Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Finanzierungssituation von Klimaanpassungsmaßnahmen auf kommunaler Ebene und inwiefern sieht sie hier Handlungsbedarf?
Inwiefern sieht die Bundesregierung einen Zielkonflikt zwischen der Einhaltung von kommunalen Haushaltssicherungskonzepten und den notwendigen (Ko-)Finanzierungen für existenzielle Klimaanpassungsmaßnahmen, und welche bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen plant sie anzupassen, um diesen Konflikt aufzulösen?
Welche Erkenntnisse (auch schätzungsweise oder auf Basis von Stichproben) liegen der Bundesregierung über den Investitionsbedarf der Kommunen im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung bis zum Jahr 2030 jeweils vor (bitte für beide Bereiche aufschlüsseln)? Falls der Bundesregierung hierzu keine Erkenntnisse vorliegen: Wie rechtfertigt sie diesen Blindflug bei diesen zentralen Zukunftsaufgaben, und mit welchen Maßnahmen gedenkt sie, diese Datenlage bis wann zu verbessern?
Wie hoch sind aus Sicht der Bundesregierung die kommunalen Finanzbedarfe, die benötigt werden, um das Ziel der Klimaneutralität 2045 (laut Klimaschutzgesetz) zu erreichen?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Klimaschadenskosten, u. a. durch Extremwetterereignisse und Klimafolgen bis 2050 ein?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Höhe der durch klimawandelbedingte Ereignisse entstandenen Schadenskosten in den vergangenen 15 Jahren vor (bitte nach Jahren und Bundesländern tabellarisch aufschlüsseln)?
Welche Sofort- und Aufbauhilfen von Bund und Ländern gibt es im Fall von auftretenden klimawandelbedingten Schadensereignissen für Kommunen und wie bewertet die Bundesregierung diese auch in Hinblick auf zukünftige Ereignisse?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der enorm defizitären Haushaltslage der Kommunen auf die Umsetzung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen?
a) Welche Unterschiede gibt es nach Kenntnissen der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
b) Welche Unterschiede gibt es nach Kenntnissen der Bundesregierung diesbezüglich in Ost- und Westdeutschland?
c) Welche Unterschiede gibt es nach Kenntnissen der Bundesregierung diesbezüglich in ländlichen und städtischen Regionen?
Wie will die Bundesregierung verhindern, dass Kommunen aufgrund unterschiedlich ausgeprägter, geografisch- und/oder entwicklungsbedingter Klimarisiken benachteiligt werden?
a) Inwiefern liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie sich der Klimaanpassungsbedarf regional – insbesondere auf Ebene der Landkreise und Kommunen – in Deutschland verteilt, und wie werden diese Erkenntnisse bei der Ausgestaltung von Förder- und Ausgleichsmechanismen berücksichtigt?
b) Wie steht die Bundesregierung diesbezüglich dazu im Rahmen eines solidarischen Ausgleichs zweckgebundene Finanzmittel für Klimaanpassungsmaßnahmen gezielt an Kommunen und Länder mit besonderen Anpassungsbedarfen zu gewähren?
Welche Bundesförderprogramme aus dem Bereich kommunaler Klimaschutz und kommunale Klimaanpassung wurden in dieser Legislaturperiode nicht weitergeführt?
a) Inwiefern konnten Anschlussfinanzierungen durch Förderprogramme des Bundes nicht bewilligt werden (bitte relevante Programme aufschlüsseln und hierbei häufigste Gründe, Anzahl bzw. Summe der jeweiligen ausbleibenden Inanspruchnahmen angeben)?
b) Inwiefern kam es zu erheblichen Verzögerungen durch hohes Antragsaufkommen bzw. Überzeichnung von Programmen (geplanter Maßnahmenbeginn um mehr als ein Jahr verschoben) (bitte relevante Programme aufschlüsseln und hierbei Anzahl bzw. Summe der jeweiligen Verzögerungen und ausbleibenden Inanspruchnahmen angeben)?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass finanzschwache Kommunen trotz Haushaltssicherungskonzepten vollumfänglich an Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen teilnehmen können?
a) Welche Anpassungen der kommunalen Eigenanteile sind in den jeweiligen Förderrichtlinien vorgesehen, insbesondere im Hinblick auf mögliche Absenkungen?
b) Welche Maßnahmen zur Entbürokratisierung sind in den jeweiligen Förderprogrammen vorgesehen, insbesondere solche, die auf Anregungen finanzschwacher Kommunen zurückgehen oder aus Sicht der Bundesregierung für diese einen besonderen Mehrwert bieten?
Wie ist der aktuelle Stand in der Prüfung einer Gemeinschaftsaufgabe für Naturschutz und Klimaanpassung (siehe Koalitionsvertrag) und welche (Zwischen-)Ergebnisse wurden bereits erzielt, besonders mit Blick auf die Kommunen?
a) Welche Treffen und Absprachen mit den Ländern haben hierzu bereits stattgefunden und sind weiterhin geplant (bitte Termine einzeln angeben und auf Teilnehmer*innen und Thema aufschlüsseln)?
b) Welche Beschlüsse wurden gefasst, z. B. auf den Umweltministerkonferenzen und in dem Bund-Länder Arbeitskreis „gemeinschaftliche Finanzierung“ und mit welchen Ergebnissen?
c) Welche weiteren Schritte sind diesbezüglich in welchem Zeitraum geplant?
Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Stand der Prüfungen zur Einführung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe zur dauerhaften Finanzierung von Naturschutz und Klimaanpassung angesichts des massiven Investitionsbedarfs im entsprechenden Bereich und dessen Anstieg in den letzten Jahren?
Ist es aus Sicht der Bundesregierung notwendig und sachgemäß, umgehend weitere Finanzzusagen zu machen, falls die Prüfung, bzw. Verhandlungen über eine Gemeinschaftsaufgabe Naturschutz und Klimaanpassung nicht zu einem (zeitnahen) Abschluss kommen?
a) Sind hierbei aus Sicht der Bundesregierung beispielsweise neue Förderscheiben bei bestehenden Förderprogrammen denkbar?
b) Wenn nein, wie bewertet die Bundesregierung ihre Haltung angesichts der Finanzlage der Kommunen und zunehmenden Klimarisiken?
c) Welche konkreten Maßnahmen sollen über das Sonderprogramm „Naturschutz und Klimaanpassung“ im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes, für das ab 2026 zunächst ausschließlich für Maßnahmen zum nichtproduktiven investiven Naturschutz zusätzliche Bundesmittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) in Höhe von 50 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung stehen, finanziert werden?
d) Weshalb unterliegen diese Mittel ab 2027 einer optionalen jährlichen Degression von 5 Mio. Euro?
Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, Klimaschutz und Klimaanpassung als kommunale Pflichtaufgabe über einen einfachgesetzlich festgehaltenen Auftrag an die Länder auszugestalten und diese etwa analog der Wärmeplanung von Bundesseite her gemeinsam mit den Ländern zu finanzieren? Inwiefern plant die Bundesregierung eine Umsetzung oder Prüfung einer solchen Maßnahme und welche Zeitpläne verfolgt die Bundesregierung hierbei?
Wie hoch ist der personelle Mehrbedarf in den Kommunen nach Kenntnis der Bundesregierung, um die gesetzlichen Vorgaben des Klimaanpassungsgesetzes (KAnG) flächendeckend umzusetzen und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um das nötige Personal in den Kommunen zu finanzieren, abgesehen von der bestehenden Förderung z. B. über die DAS‑ANK Förderrichtlinie?
Wie hoch ist der personelle Mehrbedarf in den Kommunen nach Kenntnis der Bundesregierung, um Klimaschutzkonzepte flächendeckend umzusetzen und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um das nötige Personal in den Kommunen zu finanzieren, abgesehen von der bestehenden Förderung z. B. über die NKI-KRL Förderrichtlinie?
Wie beurteilt bzw. inwiefern befürwortet die Bundesregierung die Einführung von Klimabudgets für Kommunen, wie sie vom Deutschen Städtetag vorgeschlagen werden, wonach jeder Kommune ein fest zugewiesenes Budget mit mehrjähriger Planungssicherheit bereitgestellt werden soll? Inwiefern plant die Bundesregierung eine Umsetzung oder Prüfung einer solchen Maßnahme und welche Zeitpläne verfolgt die Bundesregierung hierbei?
Welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung in der Einführung oder Kombination einer Gemeinschaftsaufgabe und einer Pflichtaufgabe für den kommunalen Klimaschutz und die Klimaanpassung?
Wie bewertet die Bundesregierung eine Kombination der Vorschläge der Wissenschaftsplattform Klimaschutz (WPKS) zu Finanzierungsinstrumenten für eine verbesserte Klimaanpassung:
a) die Erhöhung der Landes- und kommunalen Eigenmittel durch Anpassung der Anteile am Umsatzsteueraufkommen (Artikel 106 Absatz 3 GG),
b) die Schaffung einer kommunalen Pflichtaufgabe Klimaanpassung mit entsprechender Finanzierung seitens der Länder,
c) die Finanzierung von Sonderbedarfen in den einzelnen Bundesländern durch Bundesergänzungszuweisungen oder über (fortentwickelte) Förderprogramme?