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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Asylpraxis im Umgang mit syrischen Geflüchteten und Fragen zu einer möglichen Rückkehr nach Syrien

Fraktion

DIE LINKE

Datum

09.06.2026

Aktualisiert

12.06.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/637510.06.2026

Asylpraxis im Umgang mit syrischen Geflüchteten und Fragen zu einer möglichen Rückkehr nach Syrien

der Abgeordneten Clara Bünger, Doris Achelwilm, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Mandy Eißing Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Die mit dem Umsturz des Assad-Regimes Ende 2024 geänderte Lage in Syrien könnte Überprüfungen der in Deutschland gewährten Schutzstatus zur Folge haben. Allerdings gibt es nach wie vor Verfolgung, Vertreibungen und gewaltsame Auseinandersetzungen in Syrien, zum Teil ist hierfür auch das neue Regime des ehemaligen Dschihadisten und jetzigen Übergangspräsidenten al-Schaara mit verantwortlich. Wegen dieser weiterhin sehr instabilen Lage hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Bezug auf syrische Schutzberechtigte bislang nur wenige Widerrufsverfahren eingeleitet und bei Entscheidungen in diesen Verfahren zu 97 Prozent keinen Widerruf des gewährten Schutzstatus vorgenommen (vgl. Bundestagsdrucksache 21/3780).

Die öffentliche Ankündigung von Bundeskanzler Friedrich Merz, wonach 80 Prozent der in Deutschland lebenden syrischen Geflüchteten innerhalb von drei Jahren nach Syrien zurückkehren sollten (vgl. www.migazin.de/2026/04/01/80-prozent-syrischer-wunsch-oder-deutsche-zielmarke/), ist auf Kritik gestoßen und hat viele Betroffene verunsichert. Eine mögliche (Neu)-Bewertung der Schutzbedürftigkeit syrischer Geflüchteter muss in jedem Einzelfall erfolgen. Dabei spielt auch die Religions- bzw. Volkszugehörigkeit der Betroffenen eine Rolle, weshalb mit der vorliegenden Kleinen Anfrage hierzu genauere Daten erfragt werden sollen.

Flüchtlingsschutz sei „Schutz auf Zeit“, heißt es in der politischen Debatte oft. Dabei wird nach Auffassung der Fragestellenden übersehen, dass die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) auch Bestimmungen zur schnellen Integration und Einbürgerung der anerkannt Schutzberechtigten enthält: So verpflichtet Artikel 34 GFK die Vertragsstaaten dazu, „so weit wie möglich die Eingliederung und Einbürgerung der Flüchtlinge [zu] erleichtern“. Dem dienen auch die Vorgaben in der GFK zur Erwerbstätigkeit (Artikel 17 ff) und zu sozialen Rechten (Artikel 20 ff) anerkannter Flüchtlinge. Schließlich steht der Widerruf des Flüchtlingsstatus unter dem Vorbehalt, dass sich die Lage im Herkunftsland erheblich und dauerhaft stabilisiert haben muss (vgl. § 73 Absatz 1 Satz 3 Asylgesetz, AsylG), und selbst dann kann ein Widerruf unzulässig sein, wenn sich Betroffene auf „zwingende, auf früheren Verfolgungen beruhende Gründe berufen“ können (vgl. Artikel 1 C Nr. 5 GFK und § 73 Absatz 3 AsylG) – zu denken ist hier insbesondere an traumatische Erlebnisse, die eine Rückkehr aus subjektiver Sicht trotz einer geänderten Lage unzumutbar erscheinen lassen können, etwa auch die existenziellen Bedrohungen im Rahmen eines Völkermords, wie sie die Gruppe jesidischer Geflüchteter erleiden musste (so auch die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/5850 zu Frage 8a).

Der Widerruf des Schutzstatus ist nicht gleichbedeutend mit dem Widerruf des Aufenthaltsrechts. Eine weitere Aufenthaltserteilung ist etwa in Bezug auf eine konkrete Beschäftigung möglich, aber auch grundsätzliche Verhältnismäßigkeitserwägungen spielen nach einem langjährigen, rechtmäßigen Aufenthalt eine Rolle, insbesondere wenn in Deutschland geborene und/oder aufgewachsene Kinder betroffen sind, deren Wohl vorrangig zu berücksichtigen ist. Auch gesamtgesellschaftliche und ökonomische Gründe können gegen die Rückkehr der aufgenommenen Menschen sprechen (vgl. z. B.: www.zeit.de/wirtschaft/2026-04/rueckkehr-syrien-gefluechtete-migration-friedrich-merz), zumal der Anteil der erwerbstätigen syrischen Geflüchteten im Verlauf ihrer Aufenthaltsdauer kontinuierlich steigt (https://mediendienst-integration.de/fluechtlinge/syrische-fluechtlinge-in-deutschland/syrische-fluechtlinge-am-arbeitsmarkt/). Entsprechend erklärte auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU): „Wer sich integriert und arbeitet, hat eine Bleibeperspektive“ („SPIEGEL“-Gespräch vom 13. November 2025). Die Frage einer menschenwürdigen, selbstbestimmten Rückkehr sollte nach Auffassung der Fragestellenden keine Frage der ökonomischen Verwertbarkeit sein, vielmehr sollten die individuellen Überlegungen der Betroffenen hierfür maßgeblich sein, zumal höchst ungewiss ist, ob sich in Syrien ein gefestigtes, demokratisches System mit rechtsstaatlichen Strukturen herausbilden kann.

Die Bundesregierung setzt – neben Abschiebungen – auf die Förderung einer „freiwilligen“ Rückkehr nach Syrien. Aus Sicht der Fragestellenden wäre es in diesem Zusammenhang wichtig, den Betroffenen Erkundungsreisen nach Syrien zu ermöglichen, ohne dass sie den Verlust ihres Flüchtlingsstatus in Deutschland befürchten müssen. Denn für eine Entscheidung zur Rückkehr in völlig ungeklärte, oftmals gewaltsame und unsichere Verhältnisse genügt es nicht, sich z. B. über soziale Medien über die Lage vor Ort zu informieren (Dobrindt: „Sie haben Smartphones, auf denen sie sich jederzeit über die Lage in ihrer Heimat informieren können“, „SPIEGEL“-Gespräch vom 13. November 2025). Insbesondere wenn Kinder mitbetroffen sind, wäre es aus Sicht vieler Betroffener unverantwortlich, eine Rückkehrentscheidung zu treffen, ohne sich zuvor persönlich ein eigenes Bild verschafft zu haben. Infolge einer aus Sicht der Fragestellenden populistischen Medienberichterstattung über angebliche „Urlaubsreisen“ Geflüchteter hat die Ampelkoalition eine Verschärfung der Rechtslage vorgenommen, wonach bei Erkundungsreisen ins Herkunftsland im Regelfall der Verlust des Schutzstatus droht (§ 73 Absatz 7 AsylG) – diese Regelung begegnete bereits im Gesetzgebungsverfahren „durchgreifenden unions- und völkerrechtlichen Bedenken“ (vgl. z. B. Ausschussdrucksache 20(4)493 A neu, Seite 26 ff.). Nach dem Regimewechsel in Syrien erklärte das Bundesministerium des Innern zwar, dass es Erkundungsreisen nach Syrien ohne Verlust des Schutzstatus ermöglichen wolle und an einer entsprechenden „pragmatischen Lösung“ „ohne Rechtsänderungen“ arbeite (Bundestagsdrucksache 20/15135, Antwort auf Frage 27 der Abgeordneten Clara Bünger). Aus Sicht der Fragestellenden hätte hierfür die kurz zuvor verschärfte Gesetzeslage wieder den unions- und völkerrechtlichen Vorgaben angepasst werden müssen. Hierzu ist es jedoch nie gekommen. Nach dem Regierungswechsel in Deutschland lehnte Bundesinnenminister Dobrindt Erkundungsreisen zur Prüfung einer Rückkehrmöglichkeit ab (www.migazin.de/2025/11/16/weiter-erkundungsreisen-dobrindt-syrer-lagebild-per-handy-verschaffen/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen31

1

Wie ist die Zusammensetzung der Asylerstantragstellenden aus Syrien seit dem Jahr 2013, differenziert nach Religionszugehörigkeit bzw. Volkszugehörigkeit (bitte jeweils getrennt auflisten, auf der Grundlage der freiwilligen Angaben der Betroffenen im Asylverfahren; dies gilt auch für nachfolgende Fragen; bitte nach Jahren auflisten und in absoluten und relativen Zahlen darstellen und zudem eine Gesamtdarstellung aller seit 2013 gekommenen Asylerstantragstellenden aus Syrien nach Religionszugehörigkeit bzw. Volkszugehörigkeit vornehmen)?

2

Wie hoch ist der (gegebenenfalls: ungefähre) Anteil von Asylsuchenden, insbesondere aus Syrien, die im Rahmen des Asylverfahrens freiwillige Angaben zu ihrer Religions- bzw. Volkszugehörigkeit machen (bitte gegebenenfalls zumindest eine Einschätzung geben)?

3

Wie ist die Entscheidungspraxis des BAMF zu den seit 2013 nach Deutschland gekommenen Asylantragstellenden aus Syrien insgesamt (bitte differenziert nach Religionszugehörigkeit bzw. Volkszugehörigkeit jeweils die seit 2013 erteilten unterschiedlichen Schutzstatus, Ablehnungen und formelle Entscheidungen in absoluten und relativen Zahlen darstellen)?

4

Wie ist die Entscheidungspraxis des BAMF des Jahres 2024 zu Asylantragstellenden aus Syrien, bitte die unterschiedlichen gewährten Schutzstatus, Ablehnungen und formelle Entscheidungen in absoluten und relativen Zahlen, differenziert nach Religionszugehörigkeit bzw. Volkszugehörigkeit, darstellen?

5

Wie ist die Entscheidungspraxis des BAMF des Jahres 2025 zu Asylantragstellenden aus Syrien, bitte die unterschiedlichen gewährten Schutzstatus, Ablehnungen und formelle Entscheidungen in absoluten und relativen Zahlen, differenziert nach Religionszugehörigkeit bzw. Volkszugehörigkeit, darstellen?

6

Wie ist die Entscheidungspraxis des BAMF im bisherigen Jahr 2026 zu Asylantragstellenden aus Syrien, bitte die unterschiedlichen gewährten Schutzstatus, Ablehnungen und formelle Entscheidungen in absoluten und relativen Zahlen, differenziert nach Religionszugehörigkeit bzw. Volkszugehörigkeit, darstellen? Wie lange dauerten im Durchschnitt diese Verfahren im bisherigen Jahr 2026?

7

Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, wie viele syrische Staatsangehörige Ende 2012 bzw. zum letzten Stand in Deutschland lebten und über welchen Aufenthalts- bzw. Schutzstatus sie jeweils verfügten?

8

Welche Angaben kann die Bundesregierung zum Geschlecht und zur Altersstruktur der syrischen Staatsangehörigen in Deutschland und zu ihrer Verteilung auf die Bundesländer machen (bitte soweit möglich auch spezifische Angaben für syrische Staatsangehörige mit einem Schutzstatus machen)?

9

Wie viele syrische Staatsangehörige wurden seit 2013 eingebürgert (bitte auch nach Jahren und genauer Rechtsgrundlage differenzieren)?

10

Wie viele Widerrufsverfahren (inklusive Rücknahmeverfahren, dies gilt auch im Folgenden) in Bezug auf Asylsuchende aus Syrien wurden seit 2013 eingeleitet (bitte auch nach Jahren auflisten), wie hat das BAMF in diesen Verfahren entschieden (bitte ebenfalls nach Jahren auflisten), und wie viele entsprechende Widerrufsverfahren sind aktuell anhängig (diese Angabe bitte auch nach Religionszugehörigkeit bzw. Volkszugehörigkeit differenzieren)?

11

Wie viele syrische Staatsangehörige mit einem widerrufenen/zurückgenommenen bzw. einem rechts- oder bestandskräftig widerrufenen/zurückgenommenen Schutzstatus (wenn möglich, bitte differenzieren) leben derzeit in Deutschland mit welchem Aufenthaltsstatus?

12

Wie viele Ausreisen/Abschiebungen syrischer Staatsangehöriger gab es seit 2015, in wie vielen Fällen ging dem der Widerruf bzw. die Rücknahme des Schutzstatus voraus (bitte jeweils nach Jahren auflisten)?

13

Wie wurden Widerrufsverfahren bei Asylsuchenden aus Syrien durch das BAMF im Jahr 2024 entschieden (bitte auch nach Religionszugehörigkeit bzw. Volkszugehörigkeit differenzieren und in absoluten und relativen Zahlen angeben)?

14

Wie wurden Widerrufsverfahren bei Asylsuchenden aus Syrien durch das BAMF im Jahr 2025 entschieden (bitte auch nach Religionszugehörigkeit bzw. Volkszugehörigkeit differenzieren und in absoluten und relativen Zahlen angeben)?

15

Wie wurden Widerrufsverfahren bei Asylsuchenden aus Syrien durch das BAMF im bisherigen Jahr 2026 entschieden (bitte auch nach Religionszugehörigkeit bzw. Volkszugehörigkeit differenzieren und in absoluten und relativen Zahlen angeben)?

16

Wie lange dauern Widerrufsverfahren des BAMF bei syrischen Geflüchteten derzeit, wie lange dauerten sie im Jahr 2025 bzw. 2024 im Durchschnitt?

17

Welche Angaben kann die Bundesregierung zum Aufenthaltsstatus und -ort der syrischen Staatsangehörigen machen, deren Schutzstatus seit 2025 widerrufen bzw. zurückgenommen wurde (bitte nach Jahren differenzieren)?

18

Wie haben die Verwaltungsgerichte seit 2015 über die Widerrufe/Rücknahmen bei syrischen Geflüchteten entschieden (bitte nach Jahren auflisten und in absoluten und relativen Zahlen angeben)?

19

Wie haben die Verwaltungsgerichte im Jahr 2024, 2025 bzw. 2026 über die Widerrufe/Rücknahmen bei syrischen Geflüchteten entschieden, wenn zusätzlich nach Volks- bzw. Religionszugehörigkeit differenziert wird (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben)?

20

Wie viele Widerrufsverfahren zu syrischen Geflüchteten sind derzeit bei den Verwaltungsgerichten anhängig, und wie lange dauerte ein gerichtliches Überprüfungsverfahren bei Widerrufen in Bezug auf syrische Geflüchtete in den Jahren 2024, 2025 bzw. 2026?

21

Welche internen Vorgaben gelten im BAMF dazu, welche Asylanträge von welchen Personengruppen aus Syrien unter welchen Bedingungen derzeit entschieden bzw. zurückgestellt werden sollen?

22

Wie viele Asylverfahren von Personen aus Syrien sind derzeit beim BAMF anhängig (bitte auch nach Religionszugehörigkeit bzw. Volkszugehörigkeit differenzieren), wie viele dieser Verfahren sind seit mehr als sechs, zwölf, 18, 21 oder 24 Monaten anhängig?

23

Welche internen Vorgaben gelten im BAMF dazu, bei welchen Personengruppen aus Syrien unter welchen Bedingungen Widerrufsprüfungsverfahren bzw. Rücknahmeprüfungen eingeleitet werden sollen und auf welche Auskünfte und Bewertungen, etwa auch der EU-Asylagentur und des UNHCR, stützt es sich dabei (bitte ausführen)? Wie ist generell die Einschätzung des BAMF zur Stabilität der Lage in Syrien und zu menschenrechtlichen und humanitären Fragen; werden sich nach seiner Einschätzung in näherer Zukunft stabile rechtsstaatliche, demokratische Strukturen und ein anerkanntes Gewaltmonopol des Staates in Syrien entwickeln?

24

Welche internen Vorgaben im BAMF gibt es dazu, in welchen Fällen/Fallkonstellationen es im Rahmen eines Widerrufsverfahrens bei syrischen Geflüchteten zu einer (erneuten) persönlichen (nicht schriftlichen) Anhörung der Betroffenen kommen soll, auch vor dem Hintergrund, dass nach dem Regimewechsel in Syrien andere Gefahren drohen können als zuvor und individuelle Umstände aufgrund der hohen Anerkennungsquoten und Fallzahlen in der Vergangenheit womöglich nicht genau erfragt/erfasst wurden, und welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, in wie vielen der Widerrufsverfahren zu syrischen Geflüchteten der Jahre 2024, 2025 bzw. 2026 es zu einer persönlichen (nicht schriftlichen) zweiten Anhörung der Betroffenen gekommen ist?

25

Wie viele Widerrufsprüfungen in Bezug auf syrische Geflüchtete hat es infolge von Hinweisen auf (angebliche) Reisen ins Herkunftsland seit 2020 gegeben (bitte nach Jahren differenzieren), von wem kamen entsprechende Hinweise (soweit möglich bitte auch quantitativ benennen) und wie waren die Ergebnisse der Widerrufsprüfungen in diesen Fällen seit 2020, in wie vielen Fällen wurden diese Widerrufe rechts- bzw. bestandskräftig (bitte jeweils nach Jahren differenzieren)?

26

Wie viele Widerrufsprüfungen in Bezug auf syrische Geflüchtete hat es infolge von Hinweisen auf Straftaten/etwaige Gefährdungen seit 2015 gegeben (bitte nach Jahren differenzieren), von wem kamen entsprechende Hinweise (soweit möglich bitte auch quantitativ benennen) und wie waren die Ergebnisse der Widerrufsprüfungen in diesen Fällen seit 2015, in wie vielen Fällen wurden die Widerrufe/Rücknahmen rechts- bzw. bestandskräftig (bitte jeweils nach Jahren differenzieren)?

27

Welche Behörden werden vom BAMF über die Einleitung eines Widerrufverfahrens bzw. über den tatsächlichen Widerruf informiert?

28

Welche anderen EU-Mitgliedstaaten oder maßgeblichen Aufnahmeländer ermöglichen nach Kenntnis der Bundesregierung syrischen Geflüchteten Erkundungsreisen zur Vorbereitung einer möglichen Rückkehr ohne einen drohenden Verlust des Schutzstatus, und warum hat sich die aktuelle Bundesregierung – im Gegensatz zur vorherigen – gegen die Ermöglichung solcher Erkundungsreisen entschieden, obwohl sich nach Auffassung der Fragestellenden hierdurch die Zahl freiwilliger Rückreisen reduzieren könnte, weil sich viele Menschen angesichts der unsicheren Lage vor Ort gegen eine Rückkehr ohne persönliche Vorbereitungsreisen entscheiden könnten, und obwohl die diesbezüglich verschärfte Rechtslage ohnehin durchgreifenden unions- und völkerrechtlichen Bedenken begegnet (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, bitte nachvollziehbar begründen)?

29

Welche Regelungen plant die Bundesregierung, um die Aussage des Bundesministers des Innern, Alexander Dobrindt (CSU), „Wer sich integriert und arbeitet, hat eine Bleibeperspektive“ („SPIEGEL“-Gespräch vom 13. November 2025), in die Praxis umzusetzen, vor dem Hintergrund, dass es für ein flüchtlingsrechtlich unabhängiges Bleiberecht nach den geltenden Bestimmungen des Aufenthaltsrechts nicht genügt, sich zu integrieren und zu arbeiten, weil zum Beispiel Aufenthaltstitel bei Erwerbstätigkeit nur für bestimmte Tätigkeiten (etwa als Fachkraft) erteilt werden (bitte ausführen)?

30

Welche Einschätzungen oder Erkenntnisse hat die Bundesregierung dazu, wie viele der erwerbsfähigen syrischen Staatsangehörigen in Deutschland derzeit erwerbstätig bzw. wie viele von ihnen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind (bitte soweit möglich jeweils in absoluten und relativen Zahlen angeben), und welche Erkenntnisse oder Einschätzungen hat sie dazu, wie hoch der Anteil der Personen mit einem Schutzstatus dabei ist (bitte ausführen)?

31

In welchen Berufen/Branchen arbeiten syrische Staatsangehörige in Deutschland derzeit vor allem (bitte die 15 wichtigsten Berufe/Branchen mit den jeweiligen absoluten und relativen Zahlen auflisten), und wie ist die jeweilige Zahl bzw. der Anteil syrischer Beschäftigter in den 15 wichtigsten Mangelberufen in Deutschland?

Berlin, den 5. Juni 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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