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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Stand und Koordination des Managements der Asiatischen Hornisse (Vespa velutina) in Deutschland

(insgesamt 29 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Datum

11.06.2026

Aktualisiert

23.06.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/644111.06.2026

Stand und Koordination des Managements der Asiatischen Hornisse (Vespa velutina) in Deutschland

der Abgeordneten Marcel Queckemeyer, Andreas Bleck, Dr. Michael Blos, Dr. Ingo Hahn, Karsten Hilse, Thomas Korell, Dr. Rainer Kraft, Manuel Krauthausen, Dr. Paul Schmidt und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) steht seit dem 3. August 2016 auf der Unionsliste invasiver gebietsfremder Arten gemäß Verordnung (EU) Nr. 1143/2014. Bis zum 24. März 2025 galt sie in Deutschland als Früherkennungsart nach Artikel 16, verbunden mit behördlicher Nestbeseitigungspflicht. Da die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 ihre Verpflichtungen unmittelbar an die Mitgliedstaaten richtet und Deutschland gegenüber der Europäischen Kommission als Gesamtstaat für die Einhaltung der Managementverpflichtungen nach Artikel 19 sowie für die Berichterstattung nach Artikel 24 einzustehen hat, kommt dem Bund eine koordinierende und sicherstellende Verantwortung zu. An diesem Tag informierte das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) die Europäische Kommission über die Umstufung in die Managementphase gemäß Artikel 18 in Verbindung mit Artikel 19, mit der Begründung, die Art sei in Deutschland „weit verbreitet“ (www.hlnug.de/presse/pressemitteilung/asiatische-hornisse-gilt-ab-sofort-als-weit-verbreitet). Die Art hat sich seitdem weiter ausgebreitet: In Baden-Württemberg wurden 2025 rund 3.300 Nester gemeldet (https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/biologische-vielfalt-und-mensch/artenschutz-und-management/invasive-arten/asiatische-hornisse), in Hessen stieg die dokumentierte Nestzahl von 280 im Jahr 2024 auf 488 im Jahr 2025 (www.hlnug.de/themen/naturschutz/tiere-und-pflanzen/arten-melden/hornisse). Bayern verabschiedete im Juli 2025 einen eigenen Aktionsplan (www.lwg.bayern.de/bienen/krankheiten/145416/index.php); Nordrhein-Westfalen fördert seit April 2026 über die Landwirtschaftskammer Schutzausrüstung, Bekämpfungstechnik und Nestentfernungsprämien (www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/pdf/foerderkonzept-asiatische-hornisse.pdf).

Die einzige bundesweite Handlungsgrundlage ist das nicht-verbindliche Management- und Maßnahmenblatt der Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANA) vom 25. März 2025, das Priorisierung und Umsetzung vollständig den Ländern überlässt und ausdrücklich feststellt, dass Nestentfernungen zur Abwendung von Gesundheitsgefahren oder wirtschaftlichen Schäden „nicht in die Zuständigkeit der Naturschutzbehörden“ fallen (www.lfu.bayern.de/natur/neobiota/invasive_arten/doc/asiatische_hornisse.pdf). Ein verbindlicher nationaler Managementplan fehlt. Der Deutsche Imkerbund kritisierte, trotz wiederholter Anfragen nicht substanziell in die Erarbeitung des Maßnahmenblatts einbezogen worden zu sein (https://deutscherimkerbund.de/kommentierung-des-management-und-massnahmenblatts-zu-vo-eu-nr-1143-2014-durch-den-d-i-b/). Der Imkerverband Rheinland-Pfalz hält die Umstufung rechtlich für unzulässig (www.imkerverband-rlp.de/vespa-velutina-staatsaufgabe-statt-imkerlast-infopaket/).

Frankreich verabschiedete im März 2025 ein nationales Gesetz mit verbindlichem Plan, departementalen Umsetzungsplänen und Entschädigungsmechanismus für Imkereien. Ein Umsetzungsdekret konkretisierte das Verfahren am 29. Dezember 2025 (www.imkerverband-rlp.de/vespa-velutina-nigrithorax-staatsaufgabe-statt-imkerlast/).

Alle derzeit in Deutschland handelsüblichen Fallen sind nicht selektiv und fangen auch die nach Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützte Europäische Hornisse (Vespa crabro); ihr Einsatz ist ohne behördliche Genehmigung unzulässig (https://neobiota.naturschutzinformationen.nrw.de/neobiota/de/arten/tiere/190771/massnahmen).

Erfahrungen aus Frankreich zeigen Bienenvölkerverluste von bis zu 13,4 Prozent des Bestands in einem Jahr und modellierte Gesamtschäden von bis zu 30,8 Mio. Euro bei hohem Befallsdruck (https://deutscherimkerbund.de/wp-content/uploads/2025/10/schaden-durch-velutina-10-2025.pdf).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Auf welche konkreten Ausbreitungsdaten, Schwellenwerte oder wissenschaftlichen Gutachten hat das BMUKN die Entscheidung vom 24. März 2025 gestützt, Vespa velutina als „weit verbreitet“ einzustufen, und lagen zum Zeitpunkt der Entscheidung belastbare Bestandszahlen für alle 16 Bundesländer vor (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

2

Was versteht die Bundesregierung unter dem Begriff „weit verbreitet“ (vgl. Frage 1) im Sinne des Artikels 18 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014, welche konkreten quantitativen oder qualitativen Kriterien wurden angelegt, war die Europäische Kommission in die Festlegung dieser Kriterien einbezogen, und welche Folgen hat diese Einstufung nach Einschätzung der Bundesregierung?

3

Hat die Bundesregierung die Rechtmäßigkeit der Umstufung vom 24. März 2025 einer formellen juristischen Prüfung unterzogen und hat sie sich eine Auffassung erarbeitet zu der Einschätzung des Imkerverbands Rheinland-Pfalz vom April 2026, die Umstufung sei rechtswidrig (wenn ja, welche Auffassung ist dies)?

4

Gilt die Umstufung vom 24. März 2025 einheitlich für alle 16 Bundesländer einschließlich jener, in denen Vespa velutina zum Zeitpunkt der Entscheidung noch gar nicht oder nur in Einzelvorkommen nachgewiesen war, und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?

5

In welchem Umfang wurden Imkerverbände, der Deutsche Imkerbund und Naturschutzverbände vor der Umstufungsentscheidung ggf. konsultiert, und welche ihrer schriftlich eingereichten Einwände wurden ggf. in der Entscheidungsfindung berücksichtigt beziehungsweise verworfen (bitte begründen)?

6

Welche konkreten, messbaren Ziele hat die Bundesregierung mit welcher Begründung für das Management der Vespa velutina in Deutschland festgelegt, bis wann sollen diese erreicht sein, und anhand welcher Indikatoren wird der Erfolg überprüft?

7

Existiert ein von der Bundesregierung verabschiedeter, rechtlich verbindlicher nationaler Managementplan gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 für Vespa velutina mit Zeitplänen, Zuständigkeiten und Erfolgsindikatoren, und wenn nein, warum nicht und bis wann ist ein solcher geplant?

8

Welche Bundesbehörde nimmt seit der Umstufung die koordinierende Funktion für das bundesweite Management von Vespa velutina wahr, auf welcher konkreten Rechtsgrundlage geschieht dies, und welche personellen und finanziellen Ressourcen reserviert diese Behörde für das Management der Asiatischen Hornisse?

9

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um sicherzustellen, dass Deutschland seinen Verpflichtungen aus Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 gegenüber der Europäischen Kommission als Gesamtstaat nachkommt, und wie koordiniert sie zu diesem Zweck die Umsetzung durch die Länder?

10

Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Umstufung vom März 2025 eigene, über das LANA-Maßnahmenblatt hinausgehende verbindliche Managementpläne für Vespa velutina erstellt, und welche Bundesländer haben bislang keinerlei eigene Managementmaßnahmen beschlossen?

11

Erwartet die Bundesregierung wirtschaftliche Folgen durch die Ausbreitung der Asiatischen Hornisse, und wenn ja, in welcher Branche und in welcher Schadenshöhe (bitte aufgeschlüsselt nach Branchen für jeweils die nächsten 5 Jahre) und sieht die Bundesregierung schwerwiegende, ggf. existentielle Gefahren für einzelne Branchen (bitte ausführen) und welche Folgen hat dies ggf. nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Gesamtwirtschaft in Deutschland?

12

Hat sich die Bundesregierung zum Rechtsvergleich, dass Frankreich im März 2025 ein nationales Gesetz mit verbindlichem Plan, departementalen Umsetzungsplänen und staatlichem Entschädigungsmechanismus für betroffene Imkereibetriebe verabschiedet hat, während Deutschland ausschließlich auf ein unverbindliches Länderempfehlungsblatt setzt, eine Positionierung erarbeitet und wenn ja, wie lautet diese (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

13

Welche Behörde ist nach Auffassung der Bundesregierung für Nestentfernungen zuständig, auf welcher Rechtsgrundlage, wer trägt die Kosten und wie hoch sind diese nach Kenntnis der Bundesregierung (das LANA-Maßnahmenblatt stellt ausdrücklich fest, dass Nestentfernungen zur Abwendung von Gesundheitsgefahren oder wirtschaftlichen Schäden nicht in die Zuständigkeit der Naturschutzbehörden fallen)?

14

Inwiefern ist es nach Auffassung der Bundesregierung mit der Verpflichtung aus Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014, die Auswirkungen auf die Wirtschaft zu minimieren, vereinbar, dass das LANA-Maßnahmenblatt die Abwendung wirtschaftlicher Schäden (etwa an Imkereibetrieben) ausdrücklich aus der Zuständigkeit der Naturschutzbehörden ausklammert, und in welcher Form wurde und wird die Abwendung wirtschaftlicher Schäden in Folge der Ausbreitung der Asiatischen Hornisse durch die Bundesregierung ggf. berücksichtigt und ggf. unternommen (bitte detailliert erläutern)?

15

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie hoch der wirtschaftliche Schaden ist, den Vespa velutina in der deutschen Imkerei, im Obst- und Weinbau sowie durch den Verlust von Wildbestäubern gegenwärtig verursacht und in den kommenden fünf Jahren jeweils verursachen wird, und wenn ja, wie hoch ist der Schaden diesen Erkenntnissen zufolge und auf welcher Datengrundlage basieren diese Erkenntnisse?

16

Führt die Bundesregierung eine systematische, bundesweit einheitliche Erfassung der durch Vespa velutina verursachten Bienenvölkerverluste und wirtschaftlichen Schäden durch, und wenn nein, warum nicht und bis wann ist eine solche ggf. geplant?

17

Liegen der Bundesregierung Daten zu gesundheitlichen Risiken durch Vespa velutina vor, insbesondere zu Stichvorfällen und anaphylaktischen Reaktionen in Deutschland seit 2023 (bitte quartalsweise aufschlüsseln), und welche konkreten präventiven Maßnahmen hat sie daraus ggf. abgeleitet?

18

Werden Meldungen von Vespa-velutina-Nestern nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit systematisch erfasst, und wenn ja, wie viele Nester wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 jeweils gemeldet und dokumentiert entfernt, aufgeschlüsselt nach Bundesland und getrennt nach Primär- und Sekundärnestern?

19

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine bundesweite Erfassung von Vespa-velutina-Vorkommen, und wenn ja, auf welchen Meldeportalen und -strukturen basiert diese Erfassung, wie werden die Daten zwischen den Ländern und mit dem Bund zusammengeführt, und existiert eine einheitliche Datenbank?

20

Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu erarbeitet, dass der Deutsche Imkerbund im Mai 2026 festgestellt hat, dass zwischen den EU-Mitgliedstaaten auf behördlicher Ebene „so gut wie kein Austausch zu Vespa velutina“ stattfindet, und wenn ja, wie lautet diese Auffassung, und hat die Bundesregierung Schritte unternommen, um durch einen formellen Mitgliedstaatenantrag die von der EU-Kommission angekündigte Austauschplattform zu initiieren, und falls ja, wann und welche, falls nein, warum nicht?

21

Existiert nach Kenntnis der Bundesregierung eine bundesweite Auswertung der Meldungen aus Ländermonitoringprogrammen wie AHlert-Nord oder dem bayerischen Meldeprogramm beewarned.de, und wenn ja, in welchem Umfang fließen diese Daten ggf. in eine bundesweite Auswertung ein, und wer ist für die Zusammenführung dieser Länderdaten auf Bundesebene ggf. verantwortlich?

22

Unternimmt die Bundesregierung Forschungs- und Zulassungsschritte, um die Entwicklung und behördliche Zulassung selektiver Fallensysteme oder anderer Bekämpfungsmittel der Asiatischen Hornisse ohne Beifang voranzutreiben, und wenn ja welche und mit welchem Zeitplan?

23

Welche zugelassenen Bekämpfungsmittel stehen Behörden und ausgebildeten Nestentfernern für die Abtötung von Vespa-velutina-Nestern derzeit legal zur Verfügung, nachdem Kieselgur-Staub als nicht zugelassenes Biozid seit Ende 2023 nicht mehr eingesetzt werden darf?

24

Stehen Bundesförderprogramme oder Bundesmittel konkret für Maßnahmen zum Management von Vespa velutina zur Verfügung, insbesondere für Nestentfernung, Forschung zu selektiven Bekämpfungsmethoden und Ausbildung von Nestentfernern, und wenn ja, welche und in welcher Höhe wurden diese seit 2024 tatsächlich abgerufen?

25

Wurden Bundesmittel für das Forschungsprojekt Velucord (2025 bis 2026) an der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau bereitgestellt, und wenn ja, in welcher Höhe, welche Ergebnisse werden bis Ende 2026 erwartet, und wie sollen die Erkenntnisse in eine bundesweite Strategie einfließen?

26

Plant die Bundesregierung eine Beteiligung am für 2027 von der EU-Kommission angekündigten EU-Forschungsprojekt zu Vespa velutina, und wenn ja, welche deutschen Behörden oder Forschungseinrichtungen werden eingebunden?

27

In welchen Bundesländern gilt nach Kenntnis der Bundesregierung Vespa velutina derzeit noch als nicht oder nur in Einzelpopulationen etabliert, welche behördlichen Maßnahmen zur Frühentdeckung und sofortigen Nestbeseitigung sind dort nach Kenntnis der Bundesregierung nach der Umstufung ggf. weiterhin vorgesehen, und wer trägt die Kosten dafür?

28

Inwiefern kommt die Bundesregierung der Verpflichtung zur grenzüberschreitenden Koordination aus Artikel 19 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 nach, und in welcher Form koordiniert die Bundesregierung das Management von Vespa velutina mit den Nachbarstaaten Frankreich, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Dänemark, Schweiz, Österreich und Polen, bestehen hierzu formelle Vereinbarungen oder Abstimmungsmechanismen und wenn ja, welche?

29

Hat die Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommission seit der Umstufung vom März 2025 Berichte gemäß Artikel 19 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Wirksamkeit der ergriffenen Managementmaßnahmen eingereicht, und wenn ja, welche waren die wesentlichen Inhalte?

Berlin, den 10. Juni 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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