Verarbeitung von Fluggastdaten in Deutschland im Jahr 2025
der Abgeordneten Jan Köstering, Clara Bünger, Doris Achelwilm, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Nach Angaben der Bundesregierung wurden im Jahr 2024 Daten von ca. 90 Prozent aller Flugpassagiere im Rahmen des Fluggastdaten-Informationssystems verarbeitet (vgl. Bundestagsdrucksache 21/2365, Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, „Sachstand und Gesetzgebungsvorhaben zur Fluggastdatenspeicherung in Deutschland“). Dies bedeutete einen Umfang von 548 Millionen Fluggastdatensätzen, die etwa 153 Millionen Fluggäste betrafen. Die Datensätze werden mit polizeilichen Datenbanken und mit so genannten „Mustern“ abgeglichen, durch die verdächtige Reisebewegungen aufgespürt werden sollen. Beim Abgleich mit Datenbanken ergaben sich dabei 207 409 sogenannte technische Treffer, von denen ca. 90 000 nach fachlicher Überprüfung an die zuständigen Grenzbehörden ausgeleitet wurden. Die im Anschluss ergriffenen Maßnahmen stützten sich in 10 426 Fällen auf unterschiedliche Maßnahmen zur Personenfahndung (Aufenthaltsermittlung, Polizeiliche Beobachtung/Verdeckte Kontrolle, Festnahme, gezielte offene Kontrolle, Einreiseverweigerung). Hierfür wurden aus dem Bundeshaushalt 217,3 Planstellen und Stellen bei Bundeskriminalamt (Fluggastdaten-Zentralstelle) und Bundesverwaltungsamt (technische Bereitstellung des Systems) und Sachmittel in Höhe von 9,5 Mio. Euro bereitgestellt.
In Zukunft werden der Umfang der Fluggastdatenverarbeitung und die dadurch erzeugten Kosten noch weiter ansteigen, wenn Verordnungen der EU zur Datenverarbeitung von Advanced Passanger Information (API)-Datensätzen umgesetzt werden (Verordnung (EU) 2025/12 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erhebung und Übermittlung vorab übermittelter Fluggastdaten zur Verbesserung und Erleichterung der Kontrollen an den Außengrenzen etc. und Verordnung (EU) 2025/13 über die Erhebung und Übermittlung vorab übermittelter Fluggastdaten zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität ec.). Flugunternehmen werden dadurch verpflichtet, personenbezogene Daten aus dem boarding-Prozess in Echtzeit über eine EU-Routerstruktur an die Mitgliedstaaten zu übermitteln. Hierdurch sollen auch die PNR-Daten validiert werden. Viele der im PNR-System verarbeiteten Daten betreffen Personen, die zwar eine Flugreise gebucht haben und deren Daten daher zu übermitteln sind, die aber ihre Reise nicht angetreten haben und daher bei grenzpolizeilichen Maßnahmen aufgrund eines PNR-Treffers nicht bei Ankunft ihres Fluges angetroffen werden. Dies bedeutet, dass innerhalb des PNR-Systems in großem Umfang personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern verarbeitet werden, die keine Flugreise unternommen haben, für eine Verarbeitung ihrer Daten also keine echte Erforderlichkeit besteht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Wie viele und welche Luftfahrtunternehmen sowie Reiseveranstalter (bitte getrennt angeben) sind derzeit an das Fluggastdateninformationssystem angeschlossen, wie viele davon übermitteln tatsächlich Fluggastdaten an das Fluggastdateninformationssystem, und bei wie vielen und welchen Luftfahrtunternehmen sowie Reiseunternehmen steht diese Anbindung weiterhin aus?
Wie hoch ist der Anteil der Luftfahrtunternehmen, die an das Fluggastdateninformationssystem angeschlossen sind, am gesamten Flugpassagieraufkommen in der Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung?
Wie ist der Umgang mit Fluggastdaten von Passagieren von Privatflugzeugen, die also nicht (oder jedenfalls nicht behördlich bekannt) unternehmerisch Fluggäste transportieren und die zu einem Teil sehr kurzfristig in die EU einfliegen, und wie groß schätzt die Bundesregierung die Zahl dieser Fluggäste, die jährlich ohne Übermittlung von Fluggastdaten in die Bundesrepublik Deutschland einreisen?
Mit welchen Datenbeständen erfolgt derzeit ein Abgleich der Fluggastdaten durch die Fluggastdatenzentralstelle?
In welchen Datenbeständen, Informationssystemen, Fall- und Vorgangsbearbeitungssystemen etc. welcher Behörden erfolgt derzeit eine Weiterverarbeitung der Fluggastdaten, etwa im Falle eines Treffers aufgrund einer Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung, verdeckten Fahndung etc.?
Wie viele Fluggastdatensätze wurden im Jahr 2025 an die Fluggastdatenzentralstelle bzw. das Fluggastdateninformationssystem übermittelt?
a) Wie viele dieser Datensätze wurden mit den in Frage 4 genannten Datenbeständen abgeglichen?
b) Wie viele technische Treffer gab es im Jahr 2025 beim Abgleich mit Datenbeständen und Mustern (bitte getrennt auflisten)?
c) Wie viele technische Treffer wurden 2025 durch die Fluggastdatenzentralstelle fachlich überprüft?
d) Wie viele dieser technischen Treffer wurden 2025 fachlich positiv von der Fluggastdatenzentralstelle überprüft und an die zuständigen Behörden ausgeleitet?
e) Welche Arten von Ausschreibungen in den polizeilichen Fahndungssystemen lagen den Überprüfungen der Fluggastdatenzentralstelle zugrunde, und welche Maßnahmen konnten daraufhin durchgeführt werden?
f) In wie vielen Fällen wurden durch Bundespolizei und Bundeszollverwaltung aufgrund von PNR-Ausleitungen Festnahmen von Fluggästen nach Ankunft auf Flügen in die EU und intra-EU-Flügen vorgenommen (bitte getrennt angeben)?
Wie viele retrograde Recherchen wurden im Jahr 2025 in den Daten des Fluggastdatenzentralsystems vorgenommen, und in wie vielen Fällen waren hierzu Fluggastdaten vorhanden (bitte nach den ersuchenden Behörden auflisten)?
Wie viele der im Fluggastdatenzentralsystem vorhandenen Datensätze wurden im Jahr 2025 gemäß § 4 Absatz 5 des Fluggastdatengesetzes (FlugDaG) an welche inländischen Behörden übermittelt?
Wie viele der im Fluggastdatenzentralsystem vorhandenen Daten wurden im Jahr 2025 gemäß § 7 FlugDaG an welche Behörden der EU-Mitgliedstaaten übermittelt?
Wie viele der im Fluggastdatenzentralsystem vorhandenen Daten wurden im Jahr 2025 gemäß § 9 FlugDaG an Europol übermittelt?
Wie viele der im Fluggastdatenzentralsystem vorhandenen Daten wurden im Jahr 2025 gemäß § 10 FlugDaG an welche Behörden von Nicht-EU-Mitgliedstaaten übermittelt?
Hat die Fluggastdatenzentralstelle beim Bundeskriminalamt (BKA) an gemeinsamen Verfahren der systematischen Zusammenarbeit mit anderen Fluggastdatenzentralstellen der EU-Mitgliedstaaten nach § 8 FlugDaG teilgenommen, und welchen konkreten Zweck verfolgte diese Zusammenarbeit?
Über welchen Zeitraum waren oder sind die in Frage 9 genannten Muster in Anwendung (bitte nach Länge des Zeitraums summarisch auflisten)?
Wie viele Datensätze wurden im Jahr 2025 aufgrund des Erreichens der Sechs-Monats-Frist gelöscht oder depersonalisiert?
a) In wie vielen Fällen wurde eine retrograde Recherche in den Datensätzen richterlich angeordnet?
b) Zu wie vielen ausgewählten Intra-EU-Flügen wurden im Jahr 2025 Daten verarbeitet, und wie viele Intra-EU-Flüge betraf dies monatlich im Schnitt (bitte nach Monaten auflisten)?
Wie ist der derzeitige Stand der SOLL/IST-Stellenbesetzung in der Fluggastdatenzentralstelle und der zuständigen Arbeitseinheit für die technische Bereitstellung der Fluggastdaten im Bundesverwaltungsamt?
Welche Ausgaben wurden im Jahr 2025 für den Betrieb der Arbeitseinheiten für die technische Bereitstellung der Daten im Bundesverwaltungsamt (BVA) und die Fluggastdatenzentralstelle im BKA getätigt?
Mit welchen zusätzlichen Kosten rechnet die Bundesregierung für die Implementierung der technischen Prozesse zur Umsetzung der neuen API-Verordnungen der EU (Vorschläge auf COM(2022)729, COM(2022)731; Erstbeschaffung Hard- und Softwarekomponenten, Installation etc.), und wie hoch schätzt sie die jährlichen zusätzlichen Kosten im laufenden Betrieb, wird die Bundesregierung hierfür Mittel der EU abrufen, und wenn ja, in welcher Höhe?
In welchem Umfang wurden API-Daten 2025 durch deutsche Grenzbehörden verarbeitet, und wie hoch war die Zahl der Personen- und Sachfahndungstreffer (bitte getrennt angeben)?
Welcher gesetzgeberische Anpassungsbedarf besteht nach Ansicht der Bundesregierung durch Umsetzung der API-Verordnungen (VO 2025/12 und VO 2025/13)?
Wie weit ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand beim Aufbau der Router-Infrastruktur zur Verteilung der API-Daten an die Mitgliedstaaten (Artikel 11 VO 2025/12 respektive Artikel 9 VO 2025/13), und in welcher Art und Weise bringen sich Stellen des Bundes in den entsprechenden Konzeptionierungs- und Planungsprozess ein?
Welche technischen Umsetzungsbedarfe bestehen nach Ansicht der Bundesregierung zur Umsetzung der genannten EU-Verordnungen, u. a. zur Anbindung der deutschen Systeme an den zentralen Router von eu-LISA zur Übermittlung der API-Daten von Flugunternehmen an die Grenzbehörden der EU-Mitgliedstaaten und zum Abgleich der API-Daten mit den PNR-Daten? Wie soll die gesamte Architektur der informationstechnischen Prozessierung der verschiedenen Fluggastdaten in Deutschland beschaffen sein?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand bei der Prüfung der Durchführbarkeit einer Unionsregelung zur Verpflichtung von Betreibern von Privatflügen zur Übermittlung von API-Daten an die Grenzbehörden (vgl. EG7 VO 2025/12 respektive EG7 VO 2025/13), und warum nutzt die Bundesregierung die so lange bestehende Möglichkeit zu entsprechenden nationalen Regelungen nicht, welche Erkenntnisse zur Nutzung von Privatflügen als Modus Operandi in den Kriminalitätsbereichen Geldwäsche, Menschenhandel, Handel mit Betäubungsmitteln, Waffenschmuggel liegen der Bundesregierung vor?
Wie ist die Haltung der Bundesregierung zu immer wieder aufkommenden Forderungen nach einer Ausweitung des Systems der Fluggastdatenverarbeitung auf andere Verkehrsträger, und welche dieser Verkehrsträger sind dabei von der Bundesregierung für eine vergleichbare Verarbeitung von Beförderungsgastdaten priorisiert?
Für welche Beförderungsmittel (Reisebusse, Fähren, Fernzüge etc.) nehmen Grenzbehörden bereits heute eine systematische datengestützte Prüfung von Beförderungsgästedaten vor und lassen sich ggf. diese Daten bereits vor Ankunft in Deutschland übermitteln?