Strategie der Bundesregierung zur Wiedervernässung der Moore
der Abgeordneten Marcel Bauer, Luigi Pantisano, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Mareike Hermeier, Ina Latendorf, Caren Lay, Sahra Mirow, David Schliesing, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Moore sind einerseits die effektivsten terrestrischen Kohlenstoffspeicher des Planeten und andererseits relevanter Treiber des Klimawandels. Obwohl sie in der Bundesrepublik nur etwa fünf Prozent der Fläche darstellen, verursachen sie in ihrem derzeitigen entwässerten Zustand etwa sieben Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen der BRD, was ca. 58 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente entspricht (www.dehst.de/DE/Themen/Klimaschutzprojekte/Natuerlicher-Klimaschutz/Moore/moore_node.html). Die großflächige Wiedervernässung dieser Flächen ist damit eine Notwendigkeit für das Erreichen der nationalen Klimaschutzziele. Im Rahmen des Bundes-Klimaschutzgesetzes ist der LULUCF-Sektor (Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft) verpflichtet, bis zum Jahr 2030 eine Netto-Treibhausgassenke von mindestens 25 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten zu erbringen. Das Thünen-Institut rechnete mit einer jährlichen Emission von 40 Millionen Tonnen CO2-Äquivaelnten im Zeitraum von 2027-2030 und damit mit einer massiven Verfehlung der gesetzten Ziele (www.thuenen.de/de/themenfelder/klima-und-luft/emissionsinventare-buchhaltung-fuer-den-klimaschutz/von-der-senke-zur-quelle). Auch aktuelle Projektionsdaten des Umweltbundesamtes und des Expertenrates für Klimafragen deuten auf eine massive Zielverfehlung im LULUCF-Sektor hin (https://expertenrat-klima.de/presse/pressemitteilung-zur-stellungnahme-zum-entwurf-des-klimaschutzprogramms-2026). Damit scheint das aktuelle Klimaschutzprogramm der Bundesregierung nicht geeignet, um die festgelegten Ziele zu erreichen.
Die Bundesregierung setzt zur Umsetzung der Ziele im LULUCF-Sektor maßgeblich auf die neue Richtlinie zur Förderung der Bewirtschaftung von Moorböden mit klimaschonenden Produktionsverfahren (Palu-Richtlinie, www.bundesumweltministerium.de/download/foerderrichtlinie-palu). Unter dem Primat von Freiwilligkeit und Wirtschaftlichkeit soll die landwirtschaftliche Nutzung vernässter Moorstandorte gefördert werden. Dabei erscheinen nach Ansicht der Fragestellenden die angestrebten lediglich 90 000 ha bis 2030 wiederzuvernässender Moorfläche bei einer bundesdeutschen Gesamtfläche von 1,8 Mio. ha Moorböden nicht im Verhältnis zu sowohl der Größenordnung der Zielverfehlung, als auch zu den enormen CO2-Einsparpotentialen der organischen Böden zu stehen.
Weiterhin wirft die Strategie grundlegende ordnungspolitische und ökonomische Fragen auf. Während in anderen Sektoren hohe Vermeidungskosten für CO2 in Kauf genommen werden, bleibt die Finanzierung des Moorschutzes trotz der hohen volkswirtschaftlichen Rentabilität nach Ansicht der Fragestellenden hinter dem Bedarf zurück. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob das Modell mindestens mittelfristiger Ertragsausgleichszahlungen an Privateigentümer fiskalisch effizient ist oder ob alternative Ansätze, wie der Flächenerwerb durch den Bund oder gar die Vergesellschaftung (gemäß Artikel 14 und 15 GG) zur Schaffung großflächiger Biotopverbünde notwendig sind, um den nach Einschätzung der Fragestellenden bestehenden „Flickenteppich“ kleinteiliger Maßnahmen zu überwinden und dem Moorschutz innerhalb des Portfolio der Klimaschutzmaßnahmen die gebührliche Priorität einzuräumen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen55
Wie begründet die Bundesregierung das Ziel von 90 000 Hektar Wiedervernässung bis 2030, angesichts einer Gesamtfläche von laut Umwelt Bundesamt (www.dehst.de/DE/Themen/Klimaschutzprojekte/Natuerlicher-Klimaschutz/Moore/moore_node.html) ca. 1,6 Mio. Hektar bis 1,8 Mio. Hektar entwässerter Moorböden?
Was konkret beinhaltet die in der Palu-Richtlinie genannten „technischen und hydrologischen Voraussetzungen“, um die Wiedervernässung von bis zu 250 000 Hektar zu ermöglichen (z. B. Entfernung der Drainagen)?
Welche Mindestwasserstände (in cm unter Flur) müssen nach den Vorgaben der Richtlinie dauerhaft erreicht und gehalten werden, um als „Wiedervernässung“ zu gelten?
Wie wird eine dauerhafte Einhaltung der Wasserstände sichergestellt, und welche rechtlichen Folgen hat eine Unterschreitung der geforderten Wasserstände für den Fördermittelempfänger?
Gibt es einen weiteren verbindlichen Zeitpunkt, an dem die Wiedervernässung der weiteren 250 000 Hektar erfolgt sein muss und über welche Instrumente verfügt die Bundesregierung um dies zu prüfen?
Wieviel Hektar müssten nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich vernässt werden, um die Land Use, Land-Use Change, and Forestry – Sektorziele (LULUCF-Sektorziele) bis 2030 zu erreichen?
In welcher Höhe liegen laut Bundesregierung die Vermeidungskosten für den Moorschutz pro CO2-Tonnen-Äquivalent?
Wie begründet die Bunderegierung, dass der Moorschutz trotz der im Vergleich zu anderen Sektoren (beispielsweise Verkehr) niedrigen Vermeidungskosten pro Tonne CO2-Äquivalent mit niedrigen finanziellen Mitteln unterfüttert wird während in anderen Sektoren erheblich höhere Förderpakete ausgeschüttet werden?
Wie begründet die Bundesregierung die derzeitige Höhe der Fördermittel, obwohl laut Umweltbundesamt bis 2049 Investitionen von 21 Mrd. Euro für die Wiedervernässung von Mooren erforderlich sind und dadurch Klimaschäden im Wert von 67,5 Mrd. Euro vermieden werden könnten (www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/479/publikationen/cc_44-2022_entwickeln_von_anreizen_fuer_paludikultur_zur_umsetzung_der_klimaschutzziele_2030_und_2050.pdf)?
Warum wurde in der Palu-Richtlinie kein weiteres Vorgehen um das Erfüllen der Sektorziele bis 2045 verankert?
Für wie wahrscheinlich schätzt die Bundesregierung eine Zielverfehlung im LULUCF-Sektor für das Jahr 2030 nach aktueller Projektion unter Berücksichtigung der Palu-Richtlinie ein?
Verfügt die Bundesregierung über Daten zur personellen Ausstattung der unteren Wasserbehörden und Planungsämter in den betroffenen Bundesländern, und wie stellt sie sicher, dass die Antragsflut aus der Palu-Richtlinie nicht an fehlenden Planungskapazitäten scheitert?
Hat die Bundesregierung Pläne für den Fall, dass die Antragszahlen für Wiedervernässung hinter den Erwartungen zurückbleiben, und wenn ja, welche?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass „Vorbereitungsflächen“ (Modul 1.A) tatsächlich zeitnah in die reale Wiedervernässung überführt werden?
Warum wird der Wertverlust (Modul 3.A) einmalig entschädigt, ohne dass der Bund im Gegenzug Eigentumsanteile oder ein Vorkaufsrecht an diesen strategisch wichtigen Flächen erhält?
Wie hoch sind die prognostizierten Gesamtkosten für den Bund durch die laufenden Ertragsverlustausgleiche (Modul 3.B) über einen Zeitraum von 30 Jahren?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Risiko, dass Landwirte durch die spezialisierten Investitionen in Paludikultur-Technik (Modul 4) in eine Pfadabhängigkeit geraten, die bei einem Regierungswechsel oder Haushaltskürzungen nach 2030 zum wirtschaftlichen Ruin führt?
Warum fördert Modul 4 zwar die Technik, aber nicht den Aufbau großindustrieller Abnahmeketten für Biomasse aus nassen Mooren?
Wie will die Bundesregierung verhindern, dass die Richtlinie zu einer „ökologischen Gentrifizierung“ führt, bei der nur finanzstarke Großagrarier die Bürokratie bewältigen können?
In welchem Umfang profitieren große Agrarholding-Gesellschaften im Vergleich zu familiengeführten Betrieben von den in der Palu-Förderrichtlinie bezeichneten Modulen 3 und 4?
Plant die Bundesregierung die Einführung einer Abgabe auf Emissionen aus entwässerten Moorböden („Moor-Steuer“), um die Anreizstruktur der Richtlinie zu verstärken und dem Verursacherprinzip nachzukommen, und wenn nein, warum nicht?
Inwieweit ist das Prinzip der Freiwilligkeit mit der völkerrechtlichen Verpflichtung aus dem Pariser Klimaabkommen vereinbar, wenn die Ziele absehbar verfehlt werden (www.lobbyregister.bundestag.de/media/2b/22/315341/Stellungnahme-Gutachten-SG2406170047.pdf)?
Wie bewertet die Bunderegierung die Diskrepanz zwischen den Interessen der Moorbodeneigentümer und der völkerrechtlichen Verpflichtung zum Klimaschutz?
Welche Hindernisse sieht die Bundesregierung im Hinblick auf die Wiedervernässung aus Sicht der Privateigentümer?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Flächen, auf denen eine Wiedervernässung technisch möglich wäre, aber am Veto einzelner Eigentümer scheitert?
Warum wird gegenüber den Landwirten kommuniziert, die Wiedervernässung sei „freiwillig“, wenn nach Ansicht der Fragestellenden absehbar ist, dass bei Zielverfehlung ohnehin harte ordnungsrechtliche Auflagen folgen werden?
Wie viele Hektar entwässerte Moorböden befinden sich derzeit im öffentlichen Eigentum (aufgeschlüsselt Bund, Land, Kommune militärische Liegenschaften, sonstige Liegenschaften) und wie viele Hektar dieser Flächen sind bislang (Stand: heute) vollständig oder teilweise wieder vernässt (bitte getrennt angeben)?
Plant die Bundesregierung eine gesetzliche Pflicht zur Wiedervernässung für Flächen in öffentlicher Hand?
Warum verzichtet die Bundesregierung auf ein generelles Verbot der Neu-Entwässerung von Moorböden?
Welche ordnungspolitischen Instrumente hält die Bundesregierung bereit, falls die freiwilligen Maßnahmen bis 2028 nicht die notwendigen Zwischenschritte erreichen?
Hat die die Bundesregierung geprüft, ob Artikel 15 GG für die Überführung der Moorflächen ins Gemeineigentum verwendet werden kann, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn sie dies verneint, warum nicht?
Hat die Bundesregierung die rechtliche Möglichkeit geprüft, Wiedervernässung als Gemeinwohlverpflichtung des Eigentums (Artikel 14 Absatz 2 GG) ohne volle Entschädigung einzufordern, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wird aus Sicht der Bundesregierung die Vergesellschaftungsmaßnahme primär aus Sicht der Eigentümerinnen und Eigentümer bewertet (Interpretation wo sich Art. 14 GG und Art. 15 GG in einem Regel-Ausnahme Verhältnis gegenüberstehen), und wenn ja, wie vereinbart sich diese privatwirtschaftliche Lesart mit der vom Parlamentarischen Rat beschlossenen neutralen Wirtschaftsform der Bundesrepublik?
Sieht die Bundesregierung als gesamtgesellschaftlichen Nutzen die Wiedervernässung von Mooren oder die Wirtschaftlichkeit von Flächen als wichtiger an und wenn ersteres, wird sich die Bundesregierung für eine Vergesellschaftung der Böden einsetzen, welche nicht eine Bewirtschaftung von Böden, sondern die Wiedervernässung als zentral sieht?
Hat die Bundesregierung sich eine Auffassung zur Vergesellschaftung ohne Eigentumswechsel im Fall der Moorböden, in dem die formalen Eigentumsverhältnisse beibehalten werden, aber keinen oder stark reduzierten Spielraum für privatwirtschaftliche Betätigung geben (beispielsweise bei Brachlegung), und wenn ja, wie lautet diese?
Hat die Bundesregierung eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt, die die Kosten der dauerhaften Alimentierung privater Eigentümer mit den Kosten eines einmaligen Flächenerwerbs (Vergesellschaftung) vergleicht?
Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage, ob die langfristige Pacht- und Ertragsausgleichszahlung fiskalisch ineffizienter ist als der direkte Grunderwerb, und wenn ja, wie lautet diese?
Hat die Bundesregierung die Möglichkeit eines Flächenankaufs durch den Staat, um großflächige Biotopverbünde zu schaffen, die über das mögliche zerstückelte „Flickenteppich-Modell“ hinausgehen?
Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage, ob eine Vergesellschaftung nach dem Modell einer „Klima-Rente“ (einmalige Entschädigung plus lebenslanges Bewirtschaftungsrecht) die sozialverträglichere Lösung wäre, um den Landwirten den unternehmerischen Druck zu nehmen, und wenn ja, wie lautet diese?
Inwiefern plant die Bundesregierung, Landwirten den Vorzug bei der Bewirtschaftung (Management-Verträge) von staatlich angekauften Flächen zu geben, um ein Modell zu schaffen, das Einkommenssicherheit ohne Bodenrisiko garantiert?
Wie viele zertifizierte Verarbeitungsanlagen für Paludikultur-Produkte (z. B. Schilfdämmung, Torfmoos-Substrate) existieren derzeit in Deutschland?
Für wie realistisch hält es die Bundesregierung bis 2029 eine Verwertungsindustrie von Paludikulturen aufzubauen?
Werden sich Paludikulturen aus Sicht der Bundesregierung bis zum Auslaufen der Förderung betriebswirtschaftlich rechnen?
Wie hoch ist die aktuelle Marktnachfrage nach Produkten aus Paludikulturen im Vergleich zum potenziellen Angebot bei Vernässung von 90 000 Hektar?
Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Bauordnung so anzupassen, dass Baustoffe aus Paludikulturen standardmäßig eingesetzt werden können?
Wie stellt die Bundesregierung in der geförderten Verarbeitungsindustrie der Paludikulturen faire arbeitsrechtliche Bedingungen sicher?
Wird die Bundesregierung im Gegenzug zu Investitionen in Verarbeitungsindustrie von Paludikulturen Anteilseigner der Unternehmen werden?
Gibt es staatliche Abnahmegarantien für Produkte aus Paludikulturen, um den Landwirten Planungssicherheit zu geben und sind diese Abnahmegarantien an arbeitsrechtliche Bedingungen geknüpft?
Plant die Bundesregierung Gelder für die Forschung von Züchtung standortangepasster Paludikultur-Pflanzen bereitzustellen (bitte begründen)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über Zahlen, welche die gesamtgesellschaftliche Zustimmung von Moor Wiedervernässung beschreiben?
Wird sich die Bundesregierung für ein einheitliches Label einsetzen, welches Lebensmittel mit Komponenten, die auf Moorböden produziert wurden als besonders klimaschädlich markiert?
Hat die Bundesregierung die Einsparung von Verwaltungskosten beziffert, wenn statt tausender Einzelverträge großflächige staatliche Mooreinheiten bewirtschaftet würden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Welche Zinskosten fallen für den Bund an, um die langfristigen Förderzusagen gegenüber der sofortigen Finanzierung eines Flächenfonds (z. B. durch ein Sondervermögen) abzusichern?
Wie bewertet die Bundesregierung die Konkurrenz zwischen Paludikultur und der Nutzung von Flächen für Photovoltaik (Agri-PV) auf Moorböden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass die Differenz zwischen Plan und Bedarf bei den wiederzuvernässenden Flächen faktisch die Nichterreichung des Klimaziels 2030 in Kauf nimmt?