Beitrag der Bundesregierung zur Minderung der humanitären Krise und zur Unterstützung von UNMISS im Südsudan
der Abgeordneten Vinzenz Glaser, Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina Böttger, Maik Brückner, Mirze Edis, Katrin Fey, Maren Kaminski, Jan Köstering, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Die humanitäre und sicherheitspolitische Lage im Südsudan verschärft sich erneut dramatisch. Seit der Unabhängigkeit im Jahr 2011 ist das Land von wiederkehrenden gewaltsamen Konflikten geprägt, die staatliche Strukturen schwächen und die Zivilbevölkerung massiv gefährden. Nun hat sich die Situation jedoch besonders zugespitzt: Beobachter warnen vor einer weiteren militärischen Eskalation und gezielten Angriffen auf die Zivilbevölkerung (https://taz.de/Neuer-Krieg-in-Suedsudan/!6149433/ & https://taz.de/Krieg-im-Suedsudan/!6159353/).
Besonders alarmierend sind zudem Aufrufe zu Gewalt durch militärische Akteure, die die Gefahr von Verbrechen gegen die Menschlichkeit weiter erhöhen. So warnte der Menschenrechtsaktivist Edmond Yakani vor einem möglichen Genozid und verwies auf hetzerische Befehle des Vize-Armeechefs Johnson Olony („verschont niemanden!“) und („zeigt keine Gnade“ – auch nicht gegenüber Zivilisten) die eine Grundlage für entsprechende Verbrechen schaffen könnten (https://taz.de/Neuer-Krieg-in-Suedsudan/!6149433/ & https://www.dw.com/de/wie-kann-der-s%C3%BCdsudan-einen-neuenb%C3%BCrgerkrieg-vermeiden/a-75764401).
Im Südsudan herrscht akute Ernährungsunsicherheit (www.ipcinfo.org/ipc-country-analysis/details-map/en/c/1163302/?iso3=SSD) und etwa zwei Drittel der Bevölkerung sind auf humanitäre Hilfe angewiesen (www.unocha.org/south-sudan). Die Ernährungslage verschlechtert sich rapide. Schätzungsweise 2,2 Millionen Kinder im Alter von 6 Monaten bis 5 Jahren benötigen eine Behandlung wegen akuter Unterernährung. Auch schwangere und stillende Frauen sind einem besonderen Risiko ausgesetzt (https://www.ipcinfo.org/ipc-country-analysis/details-map/en/c/1163302/?iso3=SSD). Die Situation wird zusätzlich durch den anhaltenden Krieg im benachbarten Sudan verschärft, der sowohl den Export von Öl, eine wichtige Einnahmequelle des Landes unterbricht als auch zu einem massiven Zustrom von Geflüchteten führt (www.unhcr.org/where-we-work/countries/south-sudan). Internationale Organisationen warnen davor, dass bei fehlender umfassender Reaktion auf den Ebola-Ausbruch in der Demokratischen Republik Kongo sich dieser auch nach Südsudan ausbreiten könnte, wo das Gesundheitssystem keineswegs auf einen größeren Ausbruch vorbereitet ist (www.rescue.org/sites/default/files/2026-05/IRC_Watchlist%20Alert%20-%20Ebola%20Outbreak%20in%20the%20DRC_Final.pdf).
Die humanitäre Hilfe selbst gerät zunehmend unter Druck: Allein im Jahr 2025 wurden rund 350 Angriffe auf humanitäres Personal und Einrichtungen registriert (www.tagesschau.de/ausland/afrika/suedsudan-gewalt-100.html). Zudem wird der Zugang zu humanitärer Hilfe in den von der Opposition kontrollierten Gebieten laut „Ärzte ohne Grenzen“ durch staatliche Stellen behindert (www.aerzte-ohne-grenzen.de/presse/suedsudan-regierung-verhindert-humanitaere-hilfe). Die internationale Finanzierung von Hilfsmaßnahmen ist unzureichend. Der Finanzierungsbedarf für humanitäre Hilfe im Südsudan liegt im Jahr 2025 bei 1,46 Mrd. US-Dollar, ist jedoch stand Mai 2026 nur zu 25 Prozent finanziert (https://fts.unocha.org/plans/1512/summary).
Parallel dazu häufen sich Berichte über schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen. Dazu zählen gezielte Angriffe auf die Zivilbevölkerung, Luftangriffe auf nicht-militärische Ziele, Zwangsrekrutierungen sowie weitverbreitete Straflosigkeit (https://amnesty-zentral-ostafrika.de/2026/03/newsletter-sudan-suedsudan-februar-2026/). Amnesty International berichtet über Verstößen gegen das seit 2015 bestehende UN-Waffenembargo für Südsudan unter anderem durch den Nachbarstaat Uganda (www.amnesty.org/en/latest/news/2025/05/south-sudan-renewal-of-un-arms-embargo-a-welcome-move-to-protect-civilians/).
Die VN-Mission im Südsudan (UNMISS) ist mit 20.000 Soldatinnen und Soldaten eine der größten weltweit. Dennoch ist UNMISS im Vergleich zu der Regierung und der Opposition schwach (www.dw.com/de/wie-kann-der-s%C3%BCdsudan-einen-neuen-b%C3%BCrgerkrieg-vermeiden/a-75764401). Die Beteiligung der Bundeswehr mit bis zu 50 deutschen Soldatinnen und Soldaten wurde zuletzt durch einen Antrag der Bundesregierung am 16. Oktober 2025 durch den Bundestag mit Stimmen der CDU/CSU, AfD, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bis Ende Oktober 2026 verlängert (www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw42-de-bundeswehr-unmiss-1114104). Trotz ihres umfassenden Mandats, darunter der Schutz der Zivilbevölkerung, die Sicherung humanitärer Zugänge sowie die Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen (www.bundeswehr.de/de/auftrag/einsaetze/missionen/die-bundeswehr-im-suedsudan), stellt sich angesichts der sich dramatisch verschlechternden Lage im Südsudan, wie sie auch im Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 13. April 2026 festgestellt wird (https://unmiss.unmissions.org/sites/default/files/2026-05/Secretary-General%27s%20Report%20on%20the%20situation%20in%20South%20Sudan%20%2813%20April%202026%29.pdf), sowie erheblicher operativer und finanzieller Einschränkungen, die Frage nach der tatsächlichen Wirksamkeit der Mission.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen32
Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle humanitäre, sicherheitspolitische und wirtschaftliche Lage im Südsudan?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur aktuellen humanitären Versorgungslage vor, insbesondere hinsichtlich Ernährungssicherheit sowie der medizinischen Versorgung der Bevölkerung vor dem Hintergrund des Ebola-Risikos sowie der anhaltenden bewaffneten Konflikte im Land?
Welche konkreten Frühwarnindikatoren für drohende Massenverbrechen (z. B. ethnische Mobilisierung, Gewaltaufrufe) beobachtet die Bundesregierung derzeit, und liegen ihr Erkenntnisse zu ethnisch aufgeladenen Gewaltaufrufen durch militärische Akteure vor, und wenn ja, welche?
Welche konkreten diplomatischen Initiativen (bilateral, mit der Intergovernmental Authority on Development sowie im Rahmen von EU und VN) plant oder ergreift die Bundesregierung aktuell, um Friedensverhandlungen zu fördern und eine weitere Eskalation zu verhindern?
Welche Mittel hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2022 im Rahmen der humanitären Hilfe für den Südsudan an Nichtregierungsorganisationen gezahlt (bitte getrennt nach Jahren – einschließlich der Planung für 2027 – aufschlüsseln, sowie jeweils unter Nennung der Ressorts, der relevanten Haushaltstitel, der Höhe der Förderung, der namentlichen Nennung der jeweils geförderten Nichtregierungsorganisationen sowie von Mitteln für den humanitäre Länderfonds (Country-Based Pooled Funds) darstellen)?
Welche Mittel stellt die Bundesregierung seit 2022 für südsudanesische Flüchtlinge in Uganda, Äthiopien und Kenia bereit (bitte jeweils nach Ländern und Jahren sowie nach Art der Finanzierung, insbesondere bilaterale Projekte, VN-Organisationen, Internationale Organisationen sowie weitere humanitäre Partner, aufschlüsseln)?
Nach welchen Kriterien priorisiert die Bundesregierung internationale Krisen bei der Vergabe humanitärer Mittel, und welche Rolle nimmt der Südsudan dabei konkret ein?
In welchem Umfang werden lokale Organisationen im Südsudan seit 2022 direkt finanziert (bitte aufgeschlüsselt nach Organisation, Höhe der Mittel, Jahr und unter Angabe des Haushaltstitels einschließlich des Einzelplans)?
Welche Programme unterstützt die Bundesregierung zur Versorgung von Frauen und Mädchen mit Gewalterfahrungen seit 2022 im Südsudan, und in welchem Umfang (bitte aufgeschlüsselt nach Programm, Höhe der Mittel, Jahr und unter Angabe des Haushaltstitels einschließlich des Einzelplans)?
Hat sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine Aufstockung der Mittel für die humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit für Südsudan eingesetzt, und wenn ja, in welcher Form?
Wie verteilen sich die von der Bundesregierung im Rahmen der Sudan-Konferenz am 15. April zugesagten 232 Mio. Euro für humanitäre Hilfe für den Sudan sowie die betroffenen Nachbarländer im Einzelnen auf die jeweiligen Empfängerländer, insbesondere Südsudan (bitte getrennt nach Ländern, Jahr, Höhe der Summe, sowie unter Angabe des Haushaltstitels einschließlich Einzelplan angeben)?
Plant die Bundesregierung die finanziellen Mittel für Südsudan über die Zusagen im Rahmen der Sudan-Konferenz hinaus aufzustocken, und wenn nein, warum nicht und welche spezifischen haushaltspolitischen oder operativen Erwägungen stehen einer Ausweitung der humanitären Hilfsmittel für den Südsudan derzeit entgegen?
Wie evaluiert die Bundesregierung ihr aktuelles Engagement im Südsudan im Hinblick auf die in der Nationalen Sicherheitsstrategie und den Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ formulierten Ansprüche?
Hat die Bundesregierung seit 2023 diplomatische Bemühungen unternommen, um den humanitären Zugang, die sichere Passage für Zivilistinnen und Zivilisten, grenzüberschreitende und konfliktlinienübergreifende humanitäre Hilfe (cross-border und cross-line) sowie die Einreise und Tätigkeit humanitären Personals zu verbessern oder zu erleichtern, und wenn ja, welche?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht im Südsudan vor, und wenn ja, welche?
Setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für gezielte Sanktionen gegen für Kriegsverbrechen Verantwortliche ein, und wenn ja, mit welchem Stand?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Verstöße gegen das UN-Waffenembargo im Südsudan?
Thematisiert die Bundesregierung Berichte über die Umgehung des Waffenembargos gegenüber dem Südsudan in ihren diplomatischen Gesprächen mit Regionalstaaten (insb. Uganda), und wenn ja, zu welchen konkreten Anlässen fand dies zuletzt statt?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die im Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen über die Situation im Südsudan (S/2025/211 vom 7. April 2025) erwähnte Präsenz von Angehörigen der ugandischen Streitkräfte (Uganda People’s Defence Forces)?
Welche konkreten personellen, finanziellen und logistisch-materiellen Beiträge leistet Deutschland seit 2022 zur VN-Mission UNMISS im Südsudan (bitte jeweils getrennt nach Jahren sowie nach Art der Beiträge – personell, finanziell und logistisch-materiell – unter Angabe des Umfangs und der eingesetzten Haushaltsmittel aufschlüsseln)?
Wie bewertet die Bundesregierung die im Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen über die Situation im Südsudan und die Tätigkeit von UNMISS (S/2026/316 vom 15. April 2026) dargestellte Verschlechterung der politischen und sicherheitspolitischen Lage, insbesondere die zunehmende militärische Eskalation in Jonglei, Upper Nile und Unity State, sowie die Einschätzung des Generalsekretärs, das Land befinde sich „am Rand eines erneuten Konflikts“, und inwieweit hält die Bundesregierung UNMISS unter diesen Bedingungen weiterhin für in der Lage, ihr Mandat zum Schutz der Zivilbevölkerung wirksam zu erfüllen?
Wie bewertet die Bundesregierung die im Bericht S/2026/316 dokumentierten Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von UNMISS, insbesondere die 66 registrierten Bewegungsrestriktionen durch staatliche Stellen, die Aufforderungen zum Rückzug der Mission aus Akobo sowie dokumentierte Fälle von Einschüchterung und Gewalt gegen UNMISS-Personal, und welche Auswirkungen ergeben sich daraus nach Auffassung der Bundesregierung für Einsatzfähigkeit, Schutzmandat und Glaubwürdigkeit der Mission?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die im Bericht S/2026/316 dargestellten Folgen der Umsetzung des 15-prozentigen Ausgabenreduktionsplans für UNMISS vor, insbesondere hinsichtlich der Schließung von Standorten in Aweil, Torit, Yei, Tambura und Pariang, der geplanten weiteren Reduzierung der Missionspräsenz sowie der im Bericht beschriebenen Einschränkungen bei Frühwarnung, schneller Reaktionsfähigkeit, Menschenrechtsbeobachtung und humanitärer Schutzunterstützung, die insgesamt zu Kürzungen von etwa 25 bis 30 Prozent geführt haben, und wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklungen in Hinblick auf die Erfüllung des Schutzmandats der Mission?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die aktuelle Schutzsituation von Binnenvertriebenen im Südsudan vor, insbesondere in den Gebieten Aweil, Torit, Yei, Tambura und Pariang, in denen UNMISS-Präsenz reduziert oder Basisstationen geschlossen wurden und Zivilpersonen Schutz bei VN-Einrichtungen suchen?
Wie bewertet die Bundesregierung unter Berücksichtigung der aktuellen politischen und sicherheitspolitischen Lage die Voraussetzungen für die Durchführung freier, fairer und friedlicher Wahlen im Südsudan im Dezember 2026, insbesondere hinsichtlich Sicherheitslage, Rechtsrahmen, Finanzierung und politischer Teilhabe aller Akteure, und welche konkreten bilateralen sowie multilateralen Maßnahmen (insbesondere im Rahmen der Europäischen Union, der Vereinten Nationen, der Afrikanischen Union und der Intergovernmental Authority on Development – IGAD) ergreift die Bundesregierung zur Unterstützung des Friedensprozesses sowie der Wahlvorbereitung und -durchführung in Südsudan?
Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der bisherigen Maßnahmen UNMISS sowie internationaler Partner zur Reduzierung von Gewalt gegen humanitäre Organisationen, und anhand welcher Kriterien bewertet sie diese Wirksamkeit im Hinblick auf die Zielerreichung des UNMISS-Mandats im Bereich Schutz humanitärer Akteure und Sicherung humanitärer Zugänge?
Welche Anpassungen hält die Bundesregierung gegebenenfalls für erforderlich, um die Effektivität der Schutz- und Zugangsmechanismen zu erhöhen und die Zielerreichung der Mission nachhaltig zu verbessern?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Einsatz mobiler Gerichte im Rahmen von UNMISS im Südsudan vor, insbesondere hinsichtlich Reichweite, bearbeiteter Fallzahlen (u. a. schwere Gewalt- und Sexualdelikte) sowie der Auswirkungen auf den Zugang zur Justiz in abgelegenen Regionen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die finanzielle Ausstattung und aktuelle Unterfinanzierung von Rule-of-Law- und Justizprogrammen der VN im Südsudan vor, insbesondere im Hinblick auf mobile Gerichte und vergleichbare Mechanismen der Rechtsdurchsetzung?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Wirkung ziviler Krisenprävention und rechtsstaatlicher Maßnahmen im Rahmen von UNMISS auf lokale Gewaltreduktion, Vertrauen in staatliche Institutionen und Prävention von Selbstjustiz im Südsudan vor?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die seit 2022 im Südsudan durch den United Nations Peacebuilding Fund (PBF) sowie die United Nations Peacebuilding Commission (PBC) unterstützten Friedens- und Staatsbildungsmaßnahmen vor, insbesondere hinsichtlich ihrer thematischen Schwerpunkte (u. a. Demokratisierung, Justizreform, Versöhnung, Beteiligung von Frauen und Jugendlichen sowie Konfliktprävention), ihres Umfangs sowie der bislang erzielten Wirkungen im Hinblick auf die Umsetzung des Revitalized Agreement on the Resolution of the Conflict in South Sudan und die Stabilisierung des politischen Übergangsprozesses, und wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit dieser Instrumente insgesamt?
Welche finanziellen und politischen Beiträge leistet die Bundesregierung seit 2022 zum United Nations Peacebuilding Fund (PBF) sowie zur Peacebuilding Commission (PBC), und wie hoch sind die entsprechenden finanziellen Beiträge zum PBF jeweils jährlich (bitte seit 2022 getrennt ausweisen)?