Verwendung von Hochemissions-Klimaprojektionen in Entscheidungsgrundlagen und Veröffentlichungen des Bundes
der Abgeordneten Dr. Ingo Hahn, Karsten Hilse, Andreas Bleck, Dr. Michael Blos, Thomas Korell, Dr. Rainer Kraft, Manuel Krauthausen, Marcel Queckemeyer, Dr. Paul Schmidt und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das Scenario Model Intercomparison Project (ScenarioMIP) hat im Rahmen der Vorbereitung der siebten Phase des Coupled Model Intercomparison Project (CMIP7) einen neuen internationalen Szenarienrahmen für künftige Klimaprojektionen vorgelegt (vgl. van Vuuren et al., The Scenario Model Intercomparison Project for CMIP7 [ScenarioMIP-CMIP7], Geosci. Model Dev. 19 [2026], 2627-2656, S. 2628 f., DOI: 10.5194/gmd-19-2627-2026).
Darin werden die CMIP6-Hochemissionsniveaus am oberen Ende, quantifiziert durch SSP5-8.5, als implausibel beschrieben (vgl. van Vuuren et al., a. a. O., S. 2631, Abschnitt 2.2.2). RCP8.5 wird als Vorläufer von SSP5-8.5 eingeordnet (vgl. van Vuuren et al., a. a. O., S. 2629, Abschnitt 1). Für CMIP7 wird ein neues Hochemissionsszenario vorgeschlagen, das unterhalb von SSP5-8.5 liegen wird (vgl. van Vuuren et al., a. a. O., S. 2633 f., Abschnitt 2.3). Begründet wird dies unter anderem mit veränderten energieökonomischen Annahmen (vgl. van Vuuren et al., a. a. O., S. 2631, Abschnitt 2.2.2).
Die als implausibel deklarierten Szenarien RCP8.5 und SSP5-8.5 wurden in den vergangenen Jahren weltweit in der Klimaforschung und in IPCC-Bewertungen als Szenarien für Klimaprojektionen und die Bewertung möglicher künftiger Klimaentwicklungen verwendet (vgl. O'Neill et al., The Scenario Model Intercomparison Project (ScenarioMIP) for CMIP6, Geosci. Model Dev. 9 (2016), 3461-3482, S. 3461 f. und S. 3470 f., DOI: 10.5194/gmd-9-3461-2016; IPCC, Climate Change 2021: The Physical Science Basis, Summary for Policymakers, S. 11 f., Box SPM.1, insbesondere Box SPM.1.1, sowie S. 13, B.1.1/B.1.2).
Es stellt sich den Fragestellern daher die Frage, in welchem Umfang Entscheidungsgrundlagen des Bundes sowie Publikationen und Kommunikationsmaßnahmen des Bundes auf diesen Szenarien beruhten, wie die Bundesregierung die fachliche Neubewertung einordnet und welche Konsequenzen sie daraus für bestehende und künftige Bewertungen zieht.
Im Folgenden werden unter „Entscheidungsgrundlagen des Bundes“ Berichte, Gutachten, Strategien, Programme, Fördermaßnahmen, Ressortforschungsprojekte, Behördenunterlagen, Modellierungen, Risikoanalysen, Folgenabschätzungen, Gesetzesbegründungen, Verordnungsbegründungen, Verwaltungsvorschriften, Leitfäden und sonstige fachliche oder politische Grundlagen des Bundes verstanden.
Unter „Publikationen und Kommunikationsmaßnahmen des Bundes“ werden Pressemitteilungen, Internetseiten, Broschüren, Informationskampagnen, Bürgerinformationen, Unterrichts- und Bildungsmaterialien, Social-Media-Beiträge, Reden, Präsentationen, Antworten auf Bürgeranfragen sowie sonstige öffentlich verbreitete Informationen des Bundes verstanden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
In welchen Entscheidungsgrundlagen des Bundes sowie in welchen Publikationen und Kommunikationsmaßnahmen des Bundes wurden seit 2015 Klimafolgen, Klimarisiken, Klimaanpassungsmaßnahmen oder klimapolitische Maßnahmen auf Grundlage von RCP8.5 beziehungsweise SSP5-8.5 bewertet, dargestellt oder kommuniziert (bitte nach Ressort, Behörde, Jahr, Dokumentart, Titel, Fundstelle und verwendetem Szenario tabellarisch aufschlüsseln)?
Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung erarbeitet zur aktuellen fachlichen Neubewertung, wonach RCP8.5 beziehungsweise SSP5-8.5 im neuen internationalen Szenarienrahmen nicht mehr als plausibler oberer Standardpfad für das 21. Jahrhundert fortgeführt werden soll, und wenn ja, wie lautet diese?
Welche fachlichen, politischen und administrativen Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Neubewertung für Entscheidungsgrundlagen des Bundes sowie für Publikationen und Kommunikationsmaßnahmen des Bundes, in denen RCP8.5 beziehungsweise SSP5-8.5 verwendet wurde (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
In welchen Entscheidungsgrundlagen des Bundes sowie in welchen Publikationen und Kommunikationsmaßnahmen des Bundes wurde RCP8.5 beziehungsweise SSP5-8.5 ausdrücklich als Extrem-, Stress- oder Hochrisikoszenario gekennzeichnet, und in welchen wurde es als Referenz-, Standard- oder „Business-as-usual“-Szenario verwendet?
Welche Bundesministerien, Bundesbehörden, nachgeordneten Einrichtungen, bundeseigenen Unternehmen und vom Bund finanzierten oder mitfinanzierten Einrichtungen verwenden nach Kenntnis der Bundesregierung RCP8.5 beziehungsweise SSP5-8.5 derzeit noch in Entscheidungsgrundlagen des Bundes oder in Publikationen und Kommunikationsmaßnahmen des Bundes?
Nach welchen fachlichen, methodischen und politischen Kriterien entscheidet die Bundesregierung künftig, ob RCP8.5, SSP5-8.5 oder vergleichbare Hochemissionsszenarien in Entscheidungsgrundlagen des Bundes sowie in Publikationen und Kommunikationsmaßnahmen des Bundes als plausibler Pfad, Extremfall oder bloßer Stresstest verwendet werden sollen?
Welche politischen Entscheidungen, Investitionsentscheidungen, Förderentscheidungen, gesetzlichen Maßnahmen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Programme oder sonstigen Maßnahmen des Bundes wurden seit 2015 ganz oder teilweise mit Entscheidungsgrundlagen des Bundes begründet, die auf RCP8.5 beziehungsweise SSP5-8.5 beruhen?
Plant die Bundesregierung eine systematische Überprüfung von Entscheidungsgrundlagen des Bundes sowie von Publikationen und Kommunikationsmaßnahmen des Bundes daraufhin, ob Aussagen, Bewertungen, Warnungen, Empfehlungen oder politische Schlussfolgerungen wegen der Neubewertung von RCP8.5 beziehungsweise SSP5-8.5 ergänzt, relativiert, korrigiert oder zurückgezogen werden müssen?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass in Entscheidungsgrundlagen des Bundes sowie in Publikationen und Kommunikationsmaßnahmen des Bundes künftig eindeutig zwischen Klimamodellen, Emissionsszenarien, Konzentrationspfaden, Klimaprojektionen und politischen Annahmen unterschieden wird und jeweils klar erkennbar ist, ob eine Klimaprojektion auf einem plausiblen Hauptpfad, einem Hochrisikoszenario, einem Extremfall oder einem methodischen Stresstest beruht?
Welche Auswirkungen hat die Neubewertung von RCP8.5 beziehungsweise SSP5-8.5 nach Auffassung der Bundesregierung auf die Kosten-Nutzen-Abwägung politischer Entscheidungen, Investitionsentscheidungen, Förderentscheidungen, gesetzlicher Maßnahmen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Programme oder sonstiger Maßnahmen des Bundes, soweit diese auf Entscheidungsgrundlagen des Bundes oder auf Publikationen und Kommunikationsmaßnahmen des Bundes beruhen, in denen RCP8.5 beziehungsweise SSP5-8.5 verwendet wurde?
Bis wann beabsichtigt die Bundesregierung ggf., Entscheidungsgrundlagen des Bundes sowie Publikationen und Kommunikationsmaßnahmen des Bundes an den neuen internationalen Szenarienrahmen anzupassen, und welche Übergangsregelungen gelten bis dahin für laufende Projekte, Verfahren und Veröffentlichungen?
Welche finanziellen Mittel wurden seit 2015 für Entscheidungsgrundlagen des Bundes sowie für Publikationen und Kommunikationsmaßnahmen des Bundes aufgewendet, in denen RCP8.5 beziehungsweise SSP5-8.5 verwendet wurde?
Welche externen Auftragnehmer, Forschungseinrichtungen, Beratungsgesellschaften, Institute oder sonstigen Dritten wurden seit 2015 durch den Bund beauftragt, Entscheidungsgrundlagen des Bundes oder Publikationen und Kommunikationsmaßnahmen des Bundes zu erstellen, in denen RCP8.5 beziehungsweise SSP5-8.5 verwendet wurde?