Sofortmaßnahmen zur Verringerung von Gefahrstoffkontaminationen beim Schießen
der Abgeordneten Kurt Kleinschmidt, Andreas Paul und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Mit Schreiben vom 12. Februar 2026 hat das Streitkräfteamt (SKA), Grp ÜbPl/ SchAnl, bestimmte „Sofortmaßnahmen zur Verringerung von Gefahrstoffkontaminationen beim Schießen” auf Standortschießanlagen der Bundeswehr festgelegt. Aufgrund einer angeblich möglichen Gefahrstoffbelastung von Soldaten beim Schießen soll die Exposition auf ein Mindestmaß begrenzt werden, um mögliche Folgeschädigungen zu vermeiden. Genannt werden in dem in der Truppe unter der Bezeichnung „Retzlaff-Erlaß“ bekannt gewordenen Schreiben insbesondere Blei und Antimon, welche beim Auftreffen von Projektilen auf Bauteilen der Schießanlagen freigesetzt werden, sowie Kupfer und Kohlenmonoxid, die bei der Schussabgabe direkt an der Waffe freigesetzt werden sollen. Die Sofortmaßnahmen reichen von Einschränkungen bei der Verpflegungseinahme auf der Schießanalge über Verhaltensregeln beim Umgang mit persönlicher Bekleidung und Ausrüstung bis hin zu Reinigungshinweisen für Gehörschutz. Wie unter anderem in einem Medienbericht deutlich wurde, kollidieren hier womöglich falsch interpretierte Grundsätze der Inneren Führung mit dem Ziel, die Verteidigungsbereitschaft der Bundeswehr herzustellen (www.welt.de/ politik/deutschland/plus69b1242552b77f377e19cf9a/bundeswehr-schiessen-nu r-noch-mit-iso-matte-wie-buerokratie-die-zeitenwende-ausbremst.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche konkreten Erkenntnisse oder Ereignisse haben zu den im Schreiben des SKA vom 12. Februar 2026 genannten Sofortmaßnahmen geführt?
Seit wann verfügen das SKA und übergeordnete Dienststellen bis hin zum Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) über diese Erkenntnisse?
Welche Dienststellen der Bundeswehr oder sonstigen Institute (WTDen, Wehrtechnisches Institut für Schutztechnologien, Institut für Pharmakologie und Toxikologie der Bundeswehr usw.) waren und sind an der dem Schreiben zugrunde liegenden Risikoanalyse beteiligt?
Gibt es Erkenntnisse zu Soldaten mit solchen Erkrankungen, die auf beim Schießen auf Standortschhießanlagen freigesetzte Gefahrstoffe zurückzuführen sind (wenn ja, bitte Art, Anzahl und Dauer der Erkrankungen nennen)?
Welche Handfeuerwaffen, Munitionsarten und -sorten sind von den eingeleiteten Maßnahmen betroffen?
Warum wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die auschließliche Nutzung von Handfeuerwaffenmunition in der Ausbildung, welche der REACH- Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 entspricht, nicht ausreichend zur Vermeidung der Exposition der Angehörigen der Bundeswehr gegenüber Gefahrstoffen aus?
Welche Maßnahmen werden aktuell getroffen, um das Schießen auf Standortschießanlagen wieder ohne die genannten Einschränkungen zu ermöglichen?
Zu welchem Zeitpunkt (Datum) ist voraussichtlich mit einer Aufhebung der „Sofortmaßnahmen zur Verringerung von Gefahrstoffkontaminationen beim Schießen” zu rechnen?
Warum hält es die Bundesregierung für zielführend, einer zur Dienstleistung berufenen Fachbehörde die Befugnis zuzuweisen, anstelle auf dem Fachstrang und unter Umgehung der originären unmittelbaren Vorgesetztenhierarchie, der schießenden Truppe konkrete Anweisungen, beispielsweise zur Beschaffung von Material, zur Bereitstellung von Verpflegung und zum Waschen von Uniformen, zu erteilen?