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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, Investitionskosten und Preiswirkungen

Fraktion

AfD

Datum

18.06.2026

Aktualisiert

19.06.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/654018.06.2026

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, Investitionskosten und Preiswirkungen

der Abgeordneten Raimond Scheirich, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard, Bernd Schattner, Andreas Mayer und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze ist ein zentraler Bundeshebel für den Ausbau und die Transformation von Wärmenetzen. Gefördert werden unter anderem Transformationspläne, Machbarkeitsstudien, Investitionen in neue Wärmenetze, die Transformation bestehender Wärmenetze sowie bestimmte Betriebskosten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle weist auf geänderte Förderbedingungen seit 2025 und 2026 hin (www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Waermenetze/Effiziente_Waermenetze/effiziente_waermenetze_node.html; www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/20260205_bew_transformationsplaene.html).

Soweit der Bund den Ausbau und die Transformation von Wärmenetzen finanziell fördert, bestehen nach Auffassung der Fragesteller besondere Anforderungen an Transparenz über Zuwendungsempfänger, Fördermodule, Projektträger, bewilligte und ausgezahlte Fördervolumina, Investitionssummen, Auftragnehmer, Auftragssummen und Bundesförderanteile sowie über mögliche Preiswirkungen für Endkunden.

Die Bundesregierung hat zu einzelnen Förderständen bereits Angaben gemacht. Angesichts geänderter Förderbedingungen, fortlaufender Bewilligungen und der Bedeutung geförderter Transformationspläne für spätere Investitions- und Preisentscheidungen besteht aus Sicht der Fragesteller ein aktualisierter Erkenntnisbedarf (https://dserver.bundestag.de/btd/20/145/2014581.pdf; https://dserver.bundestag.de/btd/21/013/2101346.pdf). Die Erstellung kommunaler Wärmepläne wurde nach Angaben der Nationalen Klimaschutzinitiative seit dem 1. November 2022 über die Kommunalrichtlinie mit Bundesmitteln gefördert; förderfähig waren danach auch fachkundige externe Dienstleister, bevor die Förderung neuer Anträge mit Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes zum 1. Januar 2024 auslief (www.klimaschutz.de/de/aktuelles/meldungen/bmwk-unterstuetzt-kommunen-mit-109-millionen-euro-fuer-die-kommunale; www.klimaschutz.de/de/service/meldungen/information-zur-foerderung-der-waermeplanung).

Gegenstand dieser Kleinen Anfrage sind daher Förderstand, Förderbedingungen, Transformationspläne, externe Dienstleister, Investitionskosten, Preisannahmen und Monitoring der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze.

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Welche Angaben kann die Bundesregierung zum Stand der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze seit Beginn des Förderprogramms machen, und zwar hinsichtlich a) der bewilligten Förderanträge und der Änderungen gegenüber den Antworten der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksachen 20/14581 und 21/1346 (bitte nach Jahr, Bundesland, Zuwendungsempfänger, Fördermodul, Fördergegenstand, beantragtem Fördervolumen und bewilligtem Fördervolumen aufschlüsseln) sowie b) der tatsächlich ausgezahlten Mittel (bitte nach Jahr, Bundesland, Zuwendungsempfänger, Fördermodul, Fördergegenstand, ausgezahltem Fördervolumen und Haushaltstitel aufschlüsseln)?

2

Welche Auswirkungen haben die seit 2025 beziehungsweise 2026 geänderten Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze nach Kenntnis der Bundesregierung auf Anzahl, Art, Bewilligungspraxis und Fördervolumen der beantragten oder bewilligten Vorhaben?

3

Welche im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze geförderten Transformationspläne und Machbarkeitsstudien betreffen Gemeindegebiete mit mehr als 100 000 Einwohnern oder kommunale Unternehmen, kommunale Stadtwerke oder Unternehmen mit kommunaler Beteiligung (bitte nach Zuwendungsempfänger, Netzgebiet oder Kommune, Fördermodul, Bewilligungsdatum, Fördervolumen und Projektstand aufschlüsseln)?

4

Welche externen Dienstleister, Gutachter, Institute oder Konsortien waren bei Vorhaben tätig, die über Bundesmittel gefördert wurden, und zwar getrennt nach a) der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, Modul 1 (Transformationspläne und Machbarkeitsstudien), und b) der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative zur Erstellung kommunaler Wärmepläne bis zum Auslaufen der Förderung neuer Anträge am 31. Dezember 2023 (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Kommune oder Netzgebiet, Bundesland, Auftragnehmer, Auftragssumme, Bundesförderanteil und Projektträger, soweit dies der Bundesregierung oder dem Projektträger aus den Förder- und Verwendungsnachweisen bekannt ist; sofern hierzu keine Erkenntnisse vorliegen, welche Angaben zu Auftragnehmern und Auftragssummen werden im jeweiligen Förderverfahren erhoben, und auf welcher Stufe: Bund, Projektträger, Zuwendungsempfänger werden sie vorgehalten)?

5

Welche im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze geförderten Transformationspläne und Machbarkeitsstudien wurden seit Beginn des Förderprogramms abgeschlossen (bitte nach Zuwendungsempfänger, Netzgebiet oder Kommune, Modul, Abschlussjahr und Fördervolumen aufschlüsseln)?

6

Welche wesentlichen Ergebnisse zu Investitionsbedarf, Zielbild, Energieträgern, Ausbauumfang und Zeithorizont wurden der Bundesregierung oder dem Projektträger dabei übermittelt, soweit diese Angaben systematisch auswertbar vorliegen, und sofern keine systematisch auswertbaren Daten vorliegen, aus welchen Gründen nicht (vgl. Vorfrage)?

7

Wie viele Anträge auf Förderung von Transformationsplänen über Modul 1 wurden vor der Einstellung dieser Förderung zum 1. April 2026, Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. also bis zum Antragsstichtag 31. März 2026, noch bewilligt und wie viele abgelehnt (bitte nach Bundesland und Bewilligungsmonat aufschlüsseln)?

8

Welche Angaben enthalten die im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze geförderten Transformationspläne und Machbarkeitsstudien nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich a) Investitionssummen für Wärmeerzeugung, Netzausbau, Netzverdichtung, Speicher, Hausanschlüsse und Übergabestationen (bitte nach Projekt, Zuwendungsempfänger, Netzgebiet, Kostenkategorie, Fördermodul und Planungsstand aufschlüsseln, und sofern hierzu keine systematisch auswertbaren Daten vorliegen, die Gründe hierfür angeben) sowie b) Annahmen, Prognosen oder Bandbreiten zu Endkundenpreisen, Arbeitspreisen, Grundpreisen, Leistungspreisen, Messpreisen, Anschlusskosten oder sonstigen Preisbestandteilen der Fernwärme?

9

Welche Anforderungen stellt die Bundesregierung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze an die dokumentierte Nachvollziehbarkeit von Methodik, Anpassungsfaktoren, Energieträgern, Investitionskosten, Betriebskosten, Energiepreisannahmen, Netzverlusten, Anschlussquoten und Verbraucherfolgen sowie an die Vermeidung überdimensionierter Wärmenetze, Erzeugungsanlagen, Hausanschlüsse und Anschlussleistungen?

10

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung insbesondere aus dem Preismonitoring des Bundeskartellamtes oder der Plattform zur Fernwärmetransparenz zu Preiswirkungen und Refinanzierung geförderter Fernwärmevorhaben, und zwar hinsichtlich a) der Frage, ob durch die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze geförderte Projekte voraussichtlich zu sinkenden, gleichbleibenden oder steigenden Fernwärmepreisen für Endkunden führen und welche Monitoringinstrumente die Bundesregierung zur Erfassung von Kostensteigerungen, Verzögerungen, verfehlten Anschlussquoten, nicht erreichten Sanierungsraten und Preiswirkungen nutzt, sowie b) der Frage, in welchem Umfang Investitionskosten für den Ausbau von Fernwärmenetzen künftig über Grundpreise, Leistungspreise, Arbeitspreise oder sonstige Preisbestandteile refinanziert werden sollen?

Berlin, den 16. Juni 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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