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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Textildialog und Förderung der Nachhaltigkeit des kleinbäuerlichen Baumwollanbaus im Globalen Süden

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

24.06.2026

Aktualisiert

26.06.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/667725.06.2026

Textildialog und Förderung der Nachhaltigkeit des kleinbäuerlichen Baumwollanbaus im Globalen Süden

der Abgeordneten Claudia Roth, Schahina Gambir, Ulle Schauws, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Julia Schneider, Boris Mijatović und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesregierung setzt sich für die Förderung einer nachhaltigen Textilproduktion ein, indem sie beispielsweise über die Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit Multi-Stakeholder-Ansätze und -dialoge fördert, Siegel wie den Grünen Knopf eingeführt hat und zur Verbesserung einer nachhaltigen Produktion von Baumwolle in Ländern des Globalen Südens beiträgt. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat sich unter Ministerin Reem Alabali-Radovan entschieden, das von Minister Gerd Müller 2014 ins Leben gerufene Bündnis für nachhaltige Textilien (BNT), das sog. Textilbündnis in einem geänderten Format unter der neuen Bezeichnung „Dialogue for Impact and sustainable Textiles“, DST (www.textiledialogue.com/) als sog. Textildialog weiterzuführen.

Im Textildialog DST, einem sogenannten Multi-Stakeholder-Netzwerk, sollen weiterhin maßgebliche Akteure der textilen Wertschöpfungskette, künftig mit noch stärkerer internationaler Beteiligung, zusammengeführt werden, um Projekte und den Austausch über die Schaffung von mehr ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit in der gesamten textilen Wertschöpfungskette auf den Weg zu bringen. Gleichzeitig soll das DST enger mit dem Label „Grüner Knopf“ (https://gruener-knopf.de/), (www.bmz.de/de/aktuelles/aktuelle-meldungen/gruener-knopf-281244), einem staatlich überwachten Siegel für sozial und ökologisch nachhaltig produzierte Textilien, welches 2019 vom BMZ eingeführt wurde, verzahnt werden.

Diese Aktivitäten stehen für ein langjähriges Engagement des BMZ im Baumwollsektor und in der textilen Wertschöpfungskette, das mit der öffentlichen Stellungnahme von Ministerin Wieczorek Zeul auf der WTO-Konferenz 2003 in Cancún zur Unterstützung der Klage der afrikanischen kleinbäuerlichen Baumwollproduzenten gegen die US-Subventionen für ihre Baumwoll-Großfarmer begonnen hatte.

Fragen einer fairen und nachhaltigen Produktion sowie existenzsichernde Einkommen stehen im Fokus der textilen Wertschöpfungskette. Der konventionelle Baumwollanbau geht nach wie vor mit einer erheblichen Verwendung von gesundheitsschädlichen synthetischen Pflanzchemikalien einher. Die UN-Biodiversitätskonferenz hat beschlossen, den Einsatz dieser synthetischen Pflanzchemikalien bis 2030 um 50 Prozent zu reduzieren.

Eine strategische Zielsetzung des BMZ ist es, zur Verminderung von Armut und zu Ernährungssicherung in ländlichen Gebieten Afrikas beizutragen. Baumwolle wird vorzugsweise in den ärmsten Regionen der afrikanischen Baumwollländer angebaut. Als „Anker-Frucht“ trägt sie erheblich zum Einkommen der kleinbäuerlichen Haushalte und damit zur Ernährungssicherung bei. Gleichzeitig wird Baumwolle in Subsahara Afrika in der Fruchtfolge mit Nahrungsmitteln angebaut. Eine Zunahme der Baumwollproduktion geht daher mit einer Zunahme der Nahrungsmittelproduktion in den entsprechenden Regionen einher: Dieser Zusammenhang gilt negativ auch umgekehrt. Daher stellt sich die Frage inwieweit das BMZ diese Zusammenhänge im Blick hat.

Neben der Forderung nach der Einführung von existenzsichernden Löhnen „living wages“ für die ArbeiterInnen in der Textilindustrie, die beim DST und im Grünen Knopf bereits Beachtung finden, steht auch das Thema eines existenzsichernden Einkommens „living incomes“ für BaumwollbäuerInnen auf der Tagesordnung. Studien z. B. aus Kamerun (https://saubere-kleidung.de/wp-content/uploads/2023/12/2023-17_FS_Baumwolle.pdf) belegen, dass das tatsächliche Einkommen der BaumwollbäuerInnen im Durchschnitt nur 50–60 Prozent des erforderlichen existenzsichernden Einkommens beträgt.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im deutschen Bundestag begrüßt die grundsätzliche Fortführung des Engagements im Bereich einer nachhaltige Textilproduktion, dabei stellen sich aber weitere Fragen nach ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Standards und des Nachhaltens von Verbesserungen in diesen Bereichen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen38

1

Welche Ziele sollen mit dem neu gegründeten Textildialog Dialogue for Impact and sustainable Textiles (DST) erreicht werden und inwieweit lassen sich diese zumindest teilweise quantifizieren und auf einer Zeitachse präzisieren?

2

Wie verbindlich sind die zu vereinbarenden Ziele des DST und wie wird ihre Umsetzung überprüft?

3

Wie viele Haushaltsmittel und Personalstellen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fließen zukünftig in den Bereich nachhaltige Textilien?

4

Wie viele Haushaltsmittel und Personalstellen des BMZ flossen in den 2018 bis 2026 den Bereich nachhaltige Textilien (Bündnis für nachhaltige Textilien und Grüner Knopf)?

5

Wie viele Haushaltsmittel des BMZ fließen in Projektmittel bei der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) für die Bereiche nachhaltige Textilien (bitte auflisten nach Projektname, Fördersumme und Zeitraum)?

6

Wie viel Umsatz in textilen Einzelhandel in Deutschland bilden die Mitglieder des Textildialog in etwa ab?

7

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung um den restlichen textilen Einzelhandel für den Textildialog zu gewinnen?

8

Welche Reichweite hat das Siegel „Grüner Knopf“ im deutschen und europäischen Markt und wie viele Textilien werden mit dem Grünen Knopf direkt und indirekt verkauft (bitte auflisten im Vergleich zu Fair Trade Textilien Label und GOTS)?

9

Wie hat sich der Marktanteil des Grünen Knopfs in Deutschland seit Einführung entwickelt und wie hoch ist er aktuell?

10

Welche Zielsetzungen über welchen Zeitraum hat der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Knopf mit Blick auf künftige Verkaufszahlen von Textilien und von Marktanteilen?

11

Wie sind die Aktivitäten des Textildialogs DST mit den Aktivitäten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Bereich Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der ArbeiterInnen in den Textilfabriken verzahnt?

12

Welche Informationen liegen der Bundesregierung beispielsweise zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen asiatischer Textilarbeiter*innen vor, die direkt oder indirekt auf eine Beteiligung durch die deutsche Entwicklungszusammenarbeit zurückzuführen sind?

13

Wie sind die Aktivitäten des Textildialogs DST mit den Aktivitäten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Bereich Verbesserung der ökologischen Bedingungen der Textilproduktion verzahnt?

14

Welche Ergebnisse konnten im Bereich Verbesserung der ökologischen Bedingungen der Textilproduktion insbesondere durch die Einführung des Grünen Knopf und das BNT durch die deutsche Entwicklungszusammenarbeit erreicht werden?

15

Welche ökologischen Herausforderungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung nach wie vor und sind im DST zu adressieren?

16

Welche Rolle spielen künftig die ökologischen und sozialen Bedingungen der Baumwollproduktion beim Textildialog DST und insbesondere auch beim Grünen Knopf?

17

Welche Bilanz des „Bündnisses für nachhaltige Textilien“ zieht die Bundesregierung und welche Erkenntnisse liegen ihr über Verstöße ihrer Mitglieder vor, im Bereich a) Arbeitsrechtsverstöße b) Verstöße gegen Umweltrecht?

18

Welche Konsequenzen haben Verstöße für die Mitglieder?

19

Welche Konsequenzen für die Ausgestaltung des DST hat die Bundesregierung aus der in Frage 17 angesprochenen Bilanzierung gezogen?

20

Inwieweit sieht die Bundesregierung Transparenz entlang der gesamten Lieferkette im Textilsektor als gegeben an und falls dies nicht der Fall ist, wo gibt es aus ihrer Sicht noch Verbesserungsbedarf und welche Maßnahmen ergreift sie diesbezüglich?

21

Welche Maßnahmen einer textilen Kreislaufwirtschaft fördert die Bundesregierung durch die Entwicklungszusammenarbeit und welche Wirkungen der Maßnahmen konnten bisher erzielt werden?

22

Plant die Bundesregierung Fördermaßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit für eine textile Kreislaufwirtschaft auszuweiten? a) Wenn ja, wo und in welchem Rahmen? b) Wenn nein, warum nicht?

23

Inwieweit drohen aus Sicht der Bundesregierung durch die Abschwächung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie bei der europäischen Lieferkettenrichtlinie Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) beispielsweise durch das Wegfallen von Berichtspflichten, negative Auswirkungen auf eine nachhaltige Textilproduktion und ArbeiterInnen sowie ProduzentInnen im Globalen Süden?

24

Gibt es und wenn ja, welche Auswirkungen durch die geänderten Anforderungen zu Sorgfaltspflichten im Rahmen der europäischen und deutschen Lieferkettengesetzgebung auf die Vorgaben zu Sorgfaltspflichten beim Grünen Knopf?

25

Mit welchen Beträgen hat die Bundesregierung in der Vergangenheit die Implementierung und Verbreitung der Nachhaltigkeitssiegel „Cotton Made in Africa“, „Fairtrade Cotton“ und den Global Organic Textile Standard (GOTS) gefördert?

26

Welche Rolle sollen diese Siegel in der künftigen Strategie des Textildialogs DST und bei der laufenden Überarbeitung des Kriterienkataloges des Grünen Knopfes (3.0) spielen?

27

Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung in von ihr geförderten Vorhaben im Baumwollbereich, in den Baumwolle anbauenden Regionen und über das DST und den Grünen Knopf um die Umsetzung der auf der UN-Biodiversitätskonferenz beschlossen Zielsetzung Reduktion des Einsatzes synthetischer Pflanzchemikalien bis 2030 um 50 Prozent nachzukommen?

28

Setzt sich die Bundesregierung in von ihr geförderten Vorhaben für eine verstärkte Förderung von ökologischer Baumwollproduktion ein?

29

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass eine Zu- oder Abnahme der Baumwollproduktion entsprechend auch mit Zu- und Abnahme der Nahrungsmittelproduktion in den Baumwollregionen einhergeht und welche Erkenntnisse zieht sie hieraus für die Entwicklungszusammenarbeit?

30

Inwieweit spielen diese Faktoren der Zu- und Abnahme von Baumwoll- und Nahrungsmittelproduktion in den Strategien der Bundesregierung und mit Blick auf die Nachhaltigkeit der textilen Wertschöpfungskette eine Rolle?

31

Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, über das DST und den Grünen Knopf, um festgestellte Lücken bei existenzsichernden Einkommen sog. „living income gap“ bei KleinbäuerInnen im Baumwollanbau schrittweise zu schließen?

32

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die erfolgreiche Entwicklung und Anwendung von Biopestiziden im Baumwollanbau und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit in diesem Bereich?

33

Was unternimmt die Bundesregierung um Forschungsansätze zu Biopestiziden, Pilotprojekte und Tests zu unterstützten, ggf. auch durch Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit wie das develoPP-Programm?

34

Wie werden insgesamt die von der Bundesregierung geförderten landwirtschaftlichen Maßnahmen und Programme in den Baumwolle anbauenden Regionen mit den Aktivitäten des Textildialogs DST und des Grünen Knopfes abgestimmt?

35

Was unternimmt die Bundesregierung, um den Wasserverbrauch bei der Baumwollproduktion zu begrenzen und auch auf örtliche Begebenheiten (beispielsweise zunehmende Trockenheit) Kriterien zu variieren?

36

Was unternimmt die Bundesregierung, um die Zerstörung der biologischen Vielfalt im Boden und die Bodendegradierung durch die Baumwollproduktion zu begrenzen?

37

Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die Aktivitäten in den Baumwollanbauregionen auf dem afrikanischen Kontinent mit Blick auf die ökologische und soziale Nachhaltigkeit mit anderen europäischen Gebern, insbesondere mit der EU, mit der französischen Entwicklungsagentur AfD und der holländischen Initiative for Sustainable Trade (IDH), die den Bettter Cotton Standard (BCI) unterstützt, der in Afrika zunehmend Verbreitung findet, abzustimmen und zu harmonisieren?

38

Wie häufig und mit welchen Instrumenten werden insbesondere zivilgesellschaftliche und lokale Stakeholder aus der Produktion der Länder künftig im Sounding Board des Textildialog DST strukturiert eingebunden (siehe: www.textiledialogue.com/gremien/)?

Berlin, den 22. Juni 2026

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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