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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Transfettsäuren in Lebensmitteln

Gesundheitliche Auswirkungen des Verzehrs von Transfettsäuren, statistische Angaben über die Aufnahmemenge, den Transfettsäurengehalt von Lebensmitteln und den Einfluss von Produktionsverfahren hierauf, gesetzliche Regelungen im In- und Ausland, Kennzeichnung von Lebensmitteln<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Datum

01.04.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/511116. 03. 2011

Transfettsäuren in Lebensmitteln

der Abgeordneten Kerstin Tack, Elvira Drobinski-Weiß, Dr. Wilhelm Priesmeier, Ulrich Kelber, Petra Crone, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Gustav Herzog, Gabriele Hiller-Ohm, Ute Kumpf, Dr. Matthias Miersch, Thomas Oppermann, Holger Ortel, Heinz Paula, Mechthild Rawert, Rolf Schwanitz, Stefan Schwartze, Rita Schwarzelühr-Sutter, Dr. Marlies Volkmer, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Transfettsäuren werden in der Wissenschaft schon seit längerem mit einem erhöhten Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Verbindung gebracht.

In Dänemark wurde im März 2003 gesetzlich festgelegt, dass industriell hergestellte Produkte nicht mehr als 2 g Transfettsäuren pro 100 g Fett enthalten dürfen. Damit liegt der gesetzliche Grenzwert bei maximal 2 Prozent künstlichem Transfett im Fettanteil eines Produktes. Seit Juni 2003 ist der Verkauf von Nahrungsmitteln über diesen Wert verboten.

In den USA muss der Gehalt an Transfettsäuren seit dem 1. Januar 2006 auf allen Lebensmittelverpackungen deklariert werden. Zudem gibt es einen Beschluss der Gesundheitsbehörde der Stadt New York, Transfette aus der Gastronomie und den Gemeinschaftsverpflegungsbereichen zu verbannen. Restaurants und Imbissbetriebe müssen den Anteil von Transfettsäuren in Speisen auf weniger als ein halbes Gramm Transfettsäuren pro 100 g Fett reduzieren.

Die Schweiz hat seit dem 1. April 2008 gemäß Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (SR 817.02) eine Transfettsäurelimitierung in pflanzlichen Speisefetten mit einem Richtwert von 2 g/100 g Gesamtfett eingeführt.

Auch von Wissenschaftlern in Deutschland wird Handlungsbedarf gesehen. Veränderte Konsumgewohnheiten mit einem stetig zunehmenden Verzehr von so genanntem Fastfood, industriell gefertigten Convenience-Produkten und einem steigendem Anteil der Außer-Haus-Verpflegung führen zu einer kontinuierlich erhöhten Aufnahme schädlicher Transfettsäuren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Welche gesundheitlichen Auswirkungen kann der Verzehr von Transfettsäuren haben?

2

Ist der Bundesregierung eine aktuelle spanische Studie bekannt, die aussagt, dass Transfette auch depressiv machen können, und wie bewertet sie diese Aussagen?

3

Sind Transfettsäuren, die natürlicherweise in Milch und Milchprodukten sowie Fleisch von Wiederkäuern vorkommen, gesundheitlich anders zu bewerten als Transfettsäuren, die durch Härtung, Erhitzung oder andere Verarbeitungsschritte entstehen?

4

Welche tägliche Aufnahmemenge an Transfettsäuren sieht die Bundesregierung als gesundheitlich unbedenklich an, und auf welcher Grundlage wurde dieser Wert festgelegt?

5

Welche Daten liegen der Bundesregierung über die tatsächliche Aufnahme von Transfettsäuren in Deutschland vor (bitte Auflistung getrennt nach bestimmten Verbrauchergruppen, z. B. Säuglinge, Kleinkinder, Senioren)?

6

Haben die Behörden im Rahmen eines Bundesüberwachungsprogramms Lebensmittel auf ihren Transfettsäuregehalt untersucht, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

7

In welchen Produktgruppen konnte in den letzten Jahren der Gehalt an Transfetten minimiert werden?

8

Gibt es alternative Produktionsverfahren, die die Verwendung von Transfettsäuren nicht mehr notwendig machen, und wenn ja, welche sind dies?

9

Haben Hersteller die Lebensmittelproduktion bereits freiwillig umgestellt, und wenn ja, welche Produktgruppen sind der Bundesregierung bekannt?

10

In welchen Produktgruppen ist nach Auffassung der Bundesregierung der Anteil an Transfettsäuren nach wie vor zu hoch?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die gesetzlichen Regelungen in Dänemark, den USA und der Schweiz?

12

Ist der Bundesregierung bekannt, wie in anderen Ländern die Nahrungsmittelindustrie mit einer Umstellung umgegangen ist, und welchen Effekt sie hatte?

13

Sieht die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung/Einschränkung der Verwendung von Transfettsäuren auch für Deutschland als notwendig an?

14

Wenn ja, wann ist mit einem gesetzlichen Regelungsvorschlag für welche Produktgruppen zu rechnen, und wenn nein, warum nicht?

15

Zeigen die gesetzlichen Regelungen, z. B. in Dänemark, bereits positive gesundheitsspezifische Veränderungen bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern (z. B. Rückmeldung der Krankenkassen)?

16

Ist die derzeitige Deklaration von Transfettsäuren auf verpackten Lebensmitteln nach Meinung der Bundesregierung ausreichend?

Ist die Deklaration von Transfettsäuren Bestandteil der Verhandlungen über die EU-Lebensmittelinformationsverordnung, und wenn ja, wie ist der aktuelle Stand?

17

Wie sind Transfettsäuren bei derzeit unverpackten Waren zu erkennen, und wird sich die Bundesregierung für eine europäische oder nationale Kennzeichnungspflicht einsetzen?

18

Wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für einen einheitlichen Umgang mit Transfetten einsetzen, und welche Erfolgschancen sieht sie dafür?

Berlin, den 16. März 2011

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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