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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Sicherheit und Arbeitsschutz bei Offshore-Windenergieanlagen

Genehmigungsverfahren und genehmigungsrelevante Richtwerte für Offshore-Windenergieanlagen, Gefahrenpotential für den Schiffsverkehr, Sicherheitsanforderungen für Errichtung und Betrieb, Maßnahmen zum Arbeitsschutz, zur Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr, Gewerbeaufsicht, Erarbeitung eines Gesamtkonzepts in Zusammenarbeit mit den Küstenländern, Wirksamkeit der bestehenden EU-Richtlinien<br /> (insgesamt 31 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

11.04.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/526523. 03. 2011

Sicherheit und Arbeitsschutz bei Offshore-Windenergieanlagen

der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Franz Thönnes, Garrelt Duin, Heinz-Joachim Barchmann, Dr. Hans-Peter Bartels, Sören Bartol, Bernhard Brinkmann (Hildesheim), Edelgard Bulmahn, Martin Burkert, Sebastian Edathy, Petra Ernstberger, Karin Evers-Meyer, Iris Gleicke, Ulrike Gottschalck, Michael Groß, Hans-Joachim Hacker, Bettina Hagedorn, Hubertus Heil (Peine), Gustav Herzog, Gabriele Hiller-Ohm, Johannes Kahrs, Lars Klingbeil, Ute Kumpf, Gabriele Lösekrug-Möller, Kirsten Lühmann, Caren Marks, Thomas Oppermann, Holger Ortel, Florian Pronold, Sönke Rix, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Carsten Sieling, Sonja Steffen, Kerstin Tack, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Angesichts des Klimawandels und einer weltweit steigenden Nachfrage nach endlichen fossilen Ressourcen stellt der Ausbau der erneuerbaren Energien eine nachhaltige Antwort auf die aktuellen Herausforderungen dar. Bereits heute leisten diese einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Versorgungssicherheit in Deutschland. Dazu gehört die Windkraft, die schon heute rund 6 Prozent des deutschen Stromverbrauchs deckt. Zukünftig wird neben der Onshore- auch die Offshore-Windenergie eine wichtige Rolle im Strommix einnehmen. Bis 2020 sollen mindestens 10 Gigawatt Leistung auf Hoher See zugebaut werden. Davon profitieren auch die maritime Wirtschaft und die Zulieferindustrie. Denn die Branche bietet ein erhebliches Potenzial bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und heimischer Wertschöpfung. Bei der Weiterentwicklung der Offshore-Branche wird die Notfallvorsorge und die Gefahrenabwehr, die Rettung und Bergung von Beschäftigten in Schadensfällen sowie der Gesundheits- und Arbeitsschutz eine wachsende Bedeutung haben.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen31

1

Wie viele Parks mit wie vielen Windenergieanlagen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee befinden sich derzeit im Genehmigungsverfahren, und wie viele Parks mit wie vielen Anlagen sind seit dem Jahre 2001 durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) bereits genehmigt worden (bitte nach Jahren aufschlüsseln) und befinden sich derzeit in der Realisierungsphase?

2

Welche statistischen Daten zu Schiffsbewegungen in Nord- und Ostsee liegen der Bundesregierung vor (bitte nach Schiffstypen und Schiffsgröße unterscheiden), und wo verlaufen die hauptsächlichsten Schifffahrtsrouten entlang der Standorte von beantragten oder bereits genehmigten Offshore-Windenergieanlagen?

3

Welche Gefahrenpotentiale für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs und den schiffbaren Zustand der Schifffahrtswege in der AWZ bestehen aus Sicht der Bundesregierung beim Bau und Betrieb von Offshore-Windenergieanlagen, und auf Basis welcher Risikoanalysen nehmen die Genehmigungsbehörden derzeit eine Einschätzung der Gefährdung für die Schiffssicherheit und die anderen Schutzgüter der Meeresumwelt vor (bitte jeweils unterscheiden nach Bau- und Betriebsphase)?

4

Welche genehmigungsrelevanten Richtwerte bestehen derzeit für den Bau und den Betrieb von Offshore-Windenergieanlagen?

5

Wie erklärt die Bundesregierung, dass bisher ein „Stand der Technik“ für den Bau und Betrieb von Offshore-Windenergieanlagen nicht existiert?

6

Welche zusätzlichen Sicherheitsanforderungen sind aus Sicht der Bundesregierung in Bezug auf die Errichtung und den Betrieb von Offshore-Windenergieanlagen und deren Netzanbindungen künftig zu berücksichtigen, insbesondere in Hinblick auf die extremeren Wetterbedingungen als an Land, die Logistik und den Umgang mit dem Element Wasser?

7

Bei wem liegt im Notfall derzeit die Zuständigkeit für die Koordination und Durchführung von Maßnahmen zum Arbeitsschutz, zur Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr sowie zur Rettung und Bergung von Beschäftigten in Schadensfällen im Bereich der Offshore-Windenergieanlagen, und welche Aufgaben kommen dabei den einzelnen Sicherheitsbehörden zu?

8

Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass das bereits vorhandene System zur Rettung auf See für Einsätze in Offshore-Windparks entsprechend den veränderten Anforderungen gezielt erweitert wird, etwa mit Blick auf die ständige Einsatzbereitschaft von Hubschraubern, und dass die entsprechenden Rettungskapazitäten ergänzt und gebündelt werden?

9

Finden regelmäßige Übungsmaßnahmen der verschiedenen Sicherheitsbehörden statt, und wenn ja, in welchem Rhythmus, und wer ordnet diese an?

10

Stellen Bund und Länder angesichts der gestiegenen Anforderungen im Offshore-Bereich zusätzliches Personal bei den maritimen Sicherheitsbehörden bereit, die im Rahmen des „Sicherheitskonzeptes Deutsche Küste“ eingebunden sind, und in welcher Höhe haben sie dafür seit 2001 Mittel zur Verfügung gestellt (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Behörden)?

11

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass eine ständige Anpassung der deutschen Notfallpläne für die deutschen Küsten an Nord- und Ostsee entsprechend der aktuellen technischen Anforderungen erfolgt?

12

Plant die Bundesregierung die Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes zur Offshore-Windenergie in Zusammenarbeit mit den Küstenländern, und wird sie an der Strategie einer Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergienutzung festhalten?

13

Wann wird die Überarbeitung der Raumordnungsplanung des Bundes abgeschlossen sein, und mit welchen Veränderungen ist im Hinblick auf Sicherheitsaspekte im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für Offshore-Windkraftanlagen zu rechnen?

14

Auf welchen Ebenen und in welchen Gremien wird sich die Bundesregierung für eine Harmonisierung des Planungsrechtes auf europäischer Ebene einsetzen, und welche Schritte will sie dazu unternehmen?

15

Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik, dass dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) eine eigene Zuständigkeit bei der Genehmigung von Offshore-Windenergieanlagen zukommt, obwohl das Planfeststellungsverfahren nur eine Genehmigungsbehörde vorsieht?

16

In wie vielen Fällen ist es bisher zu einer Zusammenarbeit der maritimen Sicherheitsbehörden der Anrainerstaaten der AWZ von Nord- und Ostsee gekommen, und auf welcher Grundlage ist diese erfolgt?

17

In welchen Sicherheitsbereichen besteht aus Sicht der Bundesregierung verstärkter Abstimmungsbedarf, und welche Maßnahmen hat sie bisher ergriffen, um eine bessere Koordinierung der nationalen Sicherheitskonzepte für die Nord- und Ostsee zu erreichen?

18

In welchem Rahmen finden bereits heute grenzüberschreitende Trainings mit den maritimen Sicherheitsbehörden der Nachbarländer in der AWZ von Nord- und Ostsee statt, und wie werden die Erfolge dieser Kooperation evaluiert?

19

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Windenergieunternehmen ergänzend zur staatlichen Daseinsvorsorge ausreichende Schutz- und Sicherheitskonzepte sowie Notfallpläne entwickeln und fortschreiben, und diese in regelmäßigen Übungen erproben?

20

Plant die Bundesregierung zertifizierbare Mindestanforderungen für die Aus- und Fortbildung der am Bau und Betrieb von Offshore-Windparks beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und welche Rolle spielen dabei Trainings für Hubschraubereinsätze?

21

Wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass für den Einsatz von Hubschraubern im Zusammenhang mit Offshore-Windparks Regelungen zum sicheren Flugbetrieb entwickelt werden?

22

Inwieweit spiegeln sich die gestiegenen Anforderungen im Bereich der Sicherheit von Offshore-Windkraftanlagen bei der Personalzuweisung für die Aufsichtsbehörden BSH und BfN wider (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Behörden)?

23

Inwieweit sind die zuständigen Gewerbeaufsichtsämter zu Kontrollen auf Offshore-Windenergieanlagen tätig?

24

Welche speziellen Programme der betrieblichen Gesundheitsförderung bestehen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Offshore-Windenergieanlagen von Seiten der Berufsgenossenschaften, der Gewerbeaufsichtsämter und der Landesämter für Arbeitsschutz?

25

Wie beurteilt die Bundesregierung die von den Arbeitgebern nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes zu erstellenden Gefährdungsbeurteilungen für Offshore-Windenergieanlagen und deren Umsetzung?

26

Welche Berufsgenossenschaften sind für das gesamte Arbeitsfeld der Errichtung und des Betriebes der Offshore-Windenergieanlagen zuständig?

27

Welche Formen der Kooperation bestehen zwischen diesen, um einen optimalen Arbeitsschutz zu gewährleisten, und wie bewertet die Bundesregierung deren Leistungsfähigkeit?

28

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob und wie viel Personal die für den Arbeitsschutz zuständigen Berufsgenossenschaften im Rahmen der Selbstverwaltung für diese zusätzlichen Anforderungen bereitstellen, und wie will sie dafür Sorge tragen, dass diese ihre neuen Aufgaben erfüllen?

29

In welchem Umfang werden in dieser Wachstumsbranche bei der Errichtung und des Betriebes von Offshore-Windenergieanlagen (bitte nach Errichtung und Betrieb gesondert darstellen) Leiharbeitnehmer eingesetzt, und liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob seitens der Verleihfirmen Sicherheitstrainings oder Schulungen zum Arbeitsschutz speziell für den Einsatz bei Offshore-Windenergieanlagen angeboten und durchgeführt werden?

30

Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der bestehenden EU-Richtlinien zur Gewährleistung von Umweltverträglichkeit, Gesundheits- und Arbeitsschutz, und in welchen Bereichen sieht sie weiteren Handlungsbedarf?

31

Wird sich die Bundesregierung für die Festsetzung harmonisierter Standards für den Arbeitsschutz auf Offshore-Windenergieanlagen einsetzen, und welche europäischen, multilateralen oder internationalen Initiativen plant sie dazu?

Berlin, den 23. März 2011

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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