Altersgerechtes Umbauen und Wohnen
der Abgeordneten Hans-Joachim Hacker, Franz Müntefering, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, Martin Burkert, Petra Crone, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ulrike Gottschalck, Michael Groß, Gustav Herzog, Johannes Kahrs, Ute Kumpf, Kirsten Lühmann, Thomas Oppermann, Florian Pronold, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
In Deutschland leben etwa 16 Millionen Menschen, die älter als 65 Jahre sind. Das sind 20 Prozent der Bevölkerung. Davon sind circa vier Millionen Menschen mindestens 80 Jahre alt. Experten gehen davon aus, dass sich bis zum Jahr 2020 die Zahl der über 65-Jährigen um 20 Prozent, der Hochbetagten gar um etwa 50 Prozent erhöhen wird. Durch die demographische Entwicklung in Deutschland wird sich die Notwendigkeit der Schaffung von Möglichkeiten des altersgerechten Wohnens noch vergrößern. Seniorengerechte Wohnungen sind bisher absolute Mangelware. Bundesweit gibt es weniger als 500 000 altersgerechte Wohnungen. Experten schätzen, dass in Deutschland nur 1 bis 2 Prozent des gesamten Wohnraums altersgerecht gestaltet sind. Jährlich werden 100 000 zusätzliche seniorengerechte Wohnungen benötigt, bis zum Jahr 2025 etwa 1,5 Millionen.
Die Mehrheit der älteren Menschen will so lange wie möglich in ihrer eigenen Wohnung bleiben. In ihrer gewohnten Umgebung können sie sich am besten zurechtfinden und haben ihre Sozialkontakte. Es ist deshalb die Aufgabe der Politik auf allen Ebenen, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass ein möglichst langer Verbleib in der eigenen Wohnung möglich ist. Die Beseitigung von Barrieren innerhalb und außerhalb der Wohnung ist eine große Herausforderung für unsere Gesellschaft. Die Schaffung von barrierearmen Wohnräumen kommt nicht nur Senioren, sondern auch Familien und bewegungseingeschränkten Menschen zu Gute. Auch aus finanzieller Sicht ist es von Vorteil, wenn Menschen möglichst lange in ihrer eigenen Wohnung bleiben können, da eine Heimunterbringung in der Regel mit höheren Kosten verbunden ist.
Die Mehrzahl der Wohnungen ist zurzeit nicht barrierearm oder barrierefrei. Für die altersgerechte Gestaltung einer Wohnung ist nach Angaben der Expertenkommission „Wohnen im Alter“ des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V. mit einem Mehraufwand von circa 4 800 Euro gegenüber einer klassischen Sanierung zu rechnen. Diese Investitionen können nur mit Hilfe der öffentlichen Hand realisiert werden. Aus diesen Gründen ist es notwendig, das KfW-Programm (KfW: Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe) „Altersgerechtes Umbauen“ auf hohem Niveau fortzuführen. Darüber hinaus sollten zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, durch die das Programm weiter verbessert und ergänzt wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Wie kann gewährleistet werden, dass in allen Städten und Gemeinden rechtzeitig und gezielt der altersgerechte Umbau von Wohnungen angeregt und forciert wird?
Ist die Bundesregierung bereit, hierzu mit den Kommunen – sinnvollerweise unter Einbeziehung der Länder – eine zielgerichtete Vorgehensweise abzusprechen und anzustreben?
Ist die Bundesregierung dazu bereit, in die Gespräche mit den Kommunen das Verbleiben älterer und teilweise auch pflegebedürftiger Menschen in ihrer Wohnung, mindestens aber im angestammten Umfeld, der um so leichter möglich wird, je systematischer frühzeitige Beratung, niedrigschwellige Betreuung oder – bei Bedarf – regelmäßige Pflege gewährleistet werden kann, einzubeziehen und zu unterstützen?
Plant die Bundesregierung, in einer gründlichen Informationskampagne die Bevölkerung umfassend auf diesen wachsenden Handlungsbedarf hinzuweisen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung, den Neubau von barrierefreien Wohnungen mit Hilfe von steuerlichen Anreizen, zum Beispiel durch die Einführung einer erhöhten Absetzung für Abnutzung (AfA) in Höhe von 8 Prozent in den ersten acht Jahren, zu unterstützen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeiten und Chancen von steuerlichen Anreizen im Gegensatz zu direkter Förderung?
Wie wurde aus Sicht der Bundesregierung das KfW-Förderprogramm „Altersgerechtes Umbauen“ bisher genutzt?
Wie bewertet die Bundesregierung die bisher erzielten Fortschritte bei der Umsetzung des Programms?
Wie viele Wohnungen wurden mit Hilfe dieses Programms bereits altersgerecht umgebaut?
Welche Probleme sieht die Bundesregierung bei der Umsetzung des Programms?
Beabsichtigt die Bundesregierung, den finanziellen Rahmen des Programms zu erhöhen, und wenn ja, in welchem Umfang?
Sind für die weitere Aufwertung der Quartiere zusätzliche finanzielle Mittel vorgesehen, und wenn ja, in welcher Höhe?
Welche Chancen sieht die Bundesregierung durch den altersgerechten Umbau für die Quartiersentwicklung?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung für die Weiterentwicklung der Quartiere in den Städten im Rahmen der Förderung des altersgerechten Umbaus?
Plant die Bundesregierung, Änderungen beziehungsweise Konkretisierungen im Anwendungsbereich des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes vorzunehmen, um zu verhindern, dass die Hemmnisse bei der Realisierung des betreuten Wohnens durch ordnungspolitische Vorschriften auf Länderebene wieder aufgebaut werden?
Wenn entsprechende Änderungen oder Konkretisierungen im Anwendungsbereich des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes geplant sind, welche sind das, und ab wann sollen sie gelten?
Wird der Entwurf der europäischen Gleichbehandlungsrichtlinie durch die EU-Ratspräsidentschaft nochmals überarbeitet, und wenn ja, wann wird der neue Entwurf vorliegen?
Bietet die neue Fassung aus Sicht der Bundesregierung eine Chance, den altersgerechten, barrierefreien Umbau von Wohnungen voranzubringen?
Plant die Bundesregierung, dem Entwurf zuzustimmen, und wenn nein, warum nicht?
Welche Resonanz hat die ressortübergreifende Kampagne „Erfahrung ist Zukunft“ gebracht, und soll sie fortgeführt werden?
Sieht die Bundesregierung Potenzial zur Verbesserung des Programms, und wenn ja, in welchen Bereichen und wodurch?
Ist die Bundesregierung bereits mit Architekten- und Ingenieurverbänden in Dialog getreten, um für die Aufnahme des Themas alten- und generationengerechte Ausgestaltung von Wohnraum und Infrastruktur in der Fortbildung zu werben?
Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen wurden mit den Verbänden vereinbart?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den altersgerechten Umbau von Wohnungen durch die Verknüpfung mit der Förderung energetischer Sanierung zu befördern, und welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung in diese Richtung?
Sieht die Bundesregierung mögliche Synergieeffekte mit anderen Förderprogrammen und Regelungen des Elften und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Wohnraumanpassung), und wie sollen diese genutzt werden?
Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg der Umsetzung der DIN 18040 zum barrierefreien Bauen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Erforschung, Erprobung und den Bau von generationsübergreifenden und lebensphasenanpassungsfähigen Wohnraumkonzepten – z. B. mit flexiblen Grundrissen, damit Wohnungen und Wohnhäuser den Ansprüchen verschiedener Altersstufen und Lebenskonzepte ohne massive Umbaumaßnahmen gerecht werden – zu befördern?
Aus welchem Grund wurde die im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung durch das Kuratorium Deutsche Altershilfe erstellte Studie „Wohnen im Alter – Marktprozesse und wohnungspolitischer Handlungsbedarf“ noch nicht veröffentlicht, und wann wird dies geschehen?