Energetische Gebäudesanierungsprogramme
der Abgeordneten Michael Groß, Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, Martin Burkert, Ulrike Gottschalck, Hans-Joachim Hacker, Rolf Hempelmann, Gustav Herzog, Johannes Kahrs, Ute Kumpf, Kirsten Lühmann, Thomas Oppermann, Florian Pronold, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die Förderprogramme der KfW Bankengruppe des energetischen Bauens und Sanierens waren ein großer Erfolg. Rund 40 Prozent des Gesamtenergieverbrauches in Deutschland fallen auf den Gebäudebereich und stellen ein erhebliches Potential für Energieeffizienz und eine Reduktion der CO2-Emmissionen dar. In privaten Haushalten werden rund 85 Prozent des gesamten Energiebedarfs für Heizung und Warmwasser benötigt.
Die positive Wirkung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms unterstützt maßgeblich die Klimaschutzziele der Bundesrepublik Deutschland. Gleichzeitig lösen die Programme des energetischen Sanierens und Bauens positive Wirtschafts- und Beschäftigungseffekte aus. 1 Euro Förderung löst etwa 9 Euro private Investitionen aus. Diese Investitionen gehen zu 90 Prozent in die regionale Wertschöpfung und in den Mittelstand. Hebeleffekte führen zu vermehrten Steuereinnahmen durch Steigerung der Einkommen- und Körperschaftsteuer und der örtlichen Kaufkraft.
Die ambitionierte Reduktion der CO2-Emmission im Gebäudebereich steht zurzeit einer sehr geringen Sanierungsquote gegenüber, durch die unter anderem die europäischen Klimaschutzziele 20-20-20 in weite Ferne rücken. In ihrem Energiekonzept legt sich die Bundesregierung fest, den Primärenergiebedarf im Gebäudebereich bis 2050 um 80 Prozent abzusenken. Nach Einschätzung vieler Fachverbände müsste hierfür die derzeitige Sanierungsquote von 1 Prozent wesentlich erhöht werden. Experten gehen dabei von einer erforderlichen Fördersumme in Höhe von 5 bis 6 Mrd. Euro aus.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Hält die Bundesregierung an ihrer Aussage fest, dass sich die Programme zur energetischen Gebäudesanierung bewährt haben, sogar als Erfolgsmodell bezeichnet werden können, und wenn ja, mit welcher Begründung?
Bestätigt die Bundesregierung, dass jeder über die Programme der energetischen Sanierung investierte Euro, Arbeitsplätze sichert, die regionale Wirtschaft stärkt, private Investitionen auslöst und einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der klimapolitischen Ziele der Bundesrepublik Deutschland leistet?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass auch in Zukunft 1 Euro Förderung im Bereich der energetischen Gebäudesanierung auch mehr als 8 Euro privater Investitionen auslösen kann, oder wie hoch liegen die tatsächlichen Effekte?
Wie hoch ist der Finanzbedarf, um im Bereich der energetischen Gebäudesanierung die klimapolitischen Ziele für Deutschland zu erreichen?
Sind die im Bundeshaushalt 2011 eingestellten Finanzmittel für die energetische Gebäudesanierung, die im Gegensatz zum Vorjahr drastisch reduziert wurden, ausreichend, um entsprechend der Zielsetzung der Bundesregierung eine Verdopplung der Sanierungsquote von derzeit 1 Prozent zu sichern und den klimaschutzpolitischen Zielen gerecht zu werden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Experten, nach deren Einschätzung für eine Verdopplung der Sanierungsrate auf 2 Prozent ein Fördervolumen von 5 Mrd. Euro jährlich notwendig wäre?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Fachleuten, dass eine 3- bis 4-prozentige Sanierungsquote notwendig ist, um die klimaschutzpolitischen Ziele der Bundesrepublik Deutschland umzusetzen?
Welche Maßnahmen und Haushaltsmittel sind nach Einschätzung der Bundesregierung erforderlich, um den Anforderungen des eigenen Energiekonzeptes, bis 2050 den Gebäudebestand nahezu klimaneutral zu gestalten und den Wärmebedarf um 20 Prozent sowie den Primärenergiebedarf um 80 Prozent zu senken, gerecht zu werden?
Warum geht die Bundesregierung davon aus, dass die energetische Gebäudesanierung außerhalb des Einzelplans 12 des Bundeshaushalts finanziert werden muss?
Welche Argumente sprechen für eine Finanzierung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms aus dem sogenannten Klima- und Energiefonds?
Welche Auswirkungen hat die zu erwartende Planungs- und Investitionsunsicherheit durch die Nichteinhaltung der Finanzlinie bei den Förderprogrammen der energetischen Sanierung nach Ansicht der Bundesregierung bei Vermietern und Investoren?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass die finanzielle Ausstattung des Energie- und Klimafonds zur Finanzierung der energetischen Gebäudesanierung durch das jetzt ausgesprochene Moratorium zu den Atomkraftwerken und die damit verbundenen Einbußen bei der Brennelementesteuer in Zukunft gefährdet sein wird?
Wenn nein, welche Lösungen sieht die Bundesregierung vor, um die Mittel für die nötige energetische Gebäudesanierung trotzdem bereitzustellen?
Wie erklärt die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen der Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Jan Mücke, vom 31. März 2011 (Schreiben an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages), der zufolge das KfW-Programm „Energetische Städtebausanierung“ in den nächsten Jahren aus dem Sondervermögen Energie- und Klimafonds finanziert werden würde, und der Aussage des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, vom 5. April 2011 (Schreiben an die Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und FDP im Deutschen Bundestag), der zufolge die Höhe der Einnahmen des Fonds „kaum absehbar“ seien und Wege aus diesen „Unwägbarkeiten“ erst noch gesucht werden müssten?
War Bundesminister Dr. Peter Ramsauer an der Ausarbeitung des Papiers „6 Punkte für eine beschleunigte Energiewende in Deutschland“ von dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Norbert Röttgen, und dem Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle, beteiligt?
Ist es richtig, dass die Bundesregierung jetzt plant, das CO2-Gebäudesanierungsprogramm auf 2 Mrd. Euro aufzustocken?
Wenn ja, woher kommen die dafür benötigten Finanzmittel?
Welche konkreten Maßnahmen sollen davon profitieren?