Standards der Sicherheitsüberprüfung von Luftfahrtunternehmen in Deutschland
der Abgeordneten Ulrike Gottschalck, Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, Martin Burkert, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Michael Groß, Hans-Joachim Hacker, Gustav Herzog, Johannes Kahrs, Ute Kumpf, Kirsten Lühmann, Thomas Oppermann, Florian Pronold, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Für die Gewährleistung von hohen Sicherheitsstandards im Luftverkehr innerhalb der Europäischen Union wurde auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 die Erstellung einer sogenannten gemeinschaftlichen Liste von Luftfahrtunternehmen in der EU eingeführt, die wegen Sicherheitsmängeln in der EU nicht oder nur eingeschränkt fliegen dürfen.
Diese Liste wird auf der Grundlage gemeinsamer Sicherheitskriterien erstellt und immer wieder aktualisiert. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet der EU-Kommission die notwendigen Informationen für die Aktualisierung dieser Liste zu übermitteln. Die hierfür in Deutschland zuständige Behörde ist das Luftfahrt- Bundesamt (LBA).
Am 19. April 2011 hat die Europäische Kommission die zum siebzehnten Mal aktualisierte Liste der Fluggesellschaften mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 390/2011 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und vorgestellt.
Dieser Verordnung ist zu entnehmen, dass nach der Untersuchung der Ergebnisse von Sicherheitsüberprüfungen von Luftfahrzeugen aus Drittländern, den sog. SAFA-Inspektionen (Safety Assessment of Foreign Aircraft), durch die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) mehr als ein schwerer Mangel pro Inspektion festgestellt wurde. Aufgrund weiterer Untersuchungen hatte die EU-Kommission besondere Unzulänglichkeiten und Mängel an qualifizierten Personal bei der Überwachung dieser Luftfahrtunternehmen bei der zuständigen deutschen Behörde, dem LBA, festgestellt. Laut der EU-Durchführungsverordnung (EU) Nr. 390/2011 vom 19. April 2011 hat Deutschland dem zuständigen Flugsicherheitsausschuss der EU mitgeteilt, dass eine Verbesserung der Personallage ab 2012 zu erwarten sei.
Laut einer Pressemitteilung der Nachrichtenagentur „AFP“ vom 19. April 2011 wird Deutschland von der EU-Kommission zukünftig weiter „genau geprüft“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Werden alle Fluggesellschaften, die vor einer Zulassung in Deutschland vom LBA einer Sicherheitsuntersuchung unterzogen werden, stets nach allen gemeinsamen Kriterien geprüft, die sich für die Prüfung einer Betriebsuntersagung aus Sicherheitsgründen auf Gemeinschaftsebene im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2005 befinden?
Wie wird eine Sicherheitsuntersuchung von Fluggesellschaften vor ihrer Zulassung durch das LBA ausgestaltet?
Welche Gründe gibt es, dass Fluggesellschaften – laut Presseberichten – von der zuständigen Aufsichtsbehörde nicht entsprechend den Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsnormen der EU vor ihrer Zulassung ausreichend geprüft werden (bitte aufgeschlüsselt nach jedem der Bundesregierung bekannten Fall darstellen)?
Welche von der Europäischen Kommission öffentlich kritisierten Schwächen bei der Luftaufsicht des LBA macht die Bundesregierung für die offensichtlich nicht sorgfältige Sicherheitsüberprüfung, insbesondere von kleineren Fluggesellschaften, verantwortlich?
Welchen Grund sieht die Bundesregierung, dass die Probleme bei der Sicherheitsüberprüfung nach Informationen eines Artikels von „FOCUS-Online“ vom 20. April 2011 besonders kleinere Gesellschaften betreffen, während die Kontrollen bei größeren Luftverkehrsgesellschaften von der Sprecherin des EU-Kommissars Siim Kallas als „sehr gut“ bezeichnet wurden?
Gibt es für die Sicherheitsüberprüfungen von kleineren Fluggesellschaften beim LBA andere Vorschriften als bei größeren Fluggesellschaften, und wenn ja, welche Vorschriften gelten für kleinere im Gegensatz zu großen Fluggesellschaften?
Welche Mängel hat die EASA bei den SAFA-Inspektionen bei welchen vom LBA geprüften und zugelassenen Fluggesellschaften zu welchem Zeitpunkt festgestellt (bitte Mängel unter Bezugnahme auf die jeweils betroffenen Fluggesellschaften einzeln aufführen)?
Welche Sicherheitsrisiken hätten sich aufgrund der festgestellten Mängel für die Passagiere ergeben können, wenn sie nicht entdeckt worden wären?
Welche Mängel wurden bei dem in Deutschland zugelassenen Luftfahrtunternehmen Bin Air GmbH bei den SAFA-Inspektionen festgestellt, die Gegenstand der Konsultationen der Europäischen Kommission mit dem LBA am 10. März 2011 waren?
Welche Sicherheitsrisiken hätten sich aufgrund dieser Mängel bei der Bin Air GmbH für die Passagiere ergeben können, wenn sie nicht entdeckt worden wären?
Welche Mängel sind von den Experten der Europäischen Union bei dem Unternehmen ACH HAMBURG Fluggesellschaft mbH & Co. KG Stuttgart und der Cessna C-550, Eintragungskennzeichen D-IJJJ des Luftfahrtunternehmens Advance Air Luftfahrtgesellschaft mbH, die vom LBA laut Presseberichten übersehen wurden, entdeckt worden?
Welche Sicherheitsrisiken haben für die Flugpassagiere aufgrund dieser vom LBA übersehenen Sicherheitsmängel bei den beiden in Frage 11 genannten Flugunternehmen bestanden?
Seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis über die im LBA bei der Sicherheitsüberprüfung von Luftfahrtunternehmen vorhandenen Mängel?
Welche Ausbildung haben die Personen, die die Sicherheitsüberprüfung der Luftfahrtgesellschaften beim LBA durchführen?
Wann wird die in der europäischen Durchführungsverordnung erwähnte Bewertung der Personalressourcen des LBA, im Frühjahr dieses Jahres, genau abgeschlossen sein?
Wie viele qualifizierte Mitarbeiter des LBA sind für eine ordnungsgemäße Sicherheitsüberprüfung der Luftfahrtunternehmen vorzuhalten, um den Sicherheitsstandards der EU-Kommission zu entsprechen, und wie viele Mitarbeiter sind derzeit im LBA mit den Sicherheitsüberprüfungen betraut?
Warum hat die Bundesregierung nicht bereits früher für ausreichend qualifiziertes Personal beim LBA in diesem Bereich gesorgt?
In welchen Schritten soll das Personal des LBA bis 2012 aufgestockt werden, um die von der Europäischen Union benannten Probleme bei den Sicherheitsüberprüfungen zu beenden?
Wie viele zusätzliche Mittel und Planstellen wird die Bundesregierung im Haushalt 2012 zur Verfügung stellen, damit die EU-Kommission nicht die von ihr angedrohten Maßnahmen gegen das LBA durchführen muss, „um zu gewährleisten, dass die festgestellten Sicherheitsrisiken angemessen beherrscht werden“ (vgl. Durchführungsverordnung (EU) Nr. 390/2011 der Kommission vom 19. April 2011)?
Welche weiteren Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die erwähnten Mängel bei der Sicherheitsüberprüfung von Luftfahrtunternehmen des LBA abzustellen?