Unterstützung des Kanutourismus und des Kanusports in Deutschland
der Abgeordneten Hans-Joachim Hacker, Gabriele Hiller-Ohm, Martin Gerster, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Uwe Beckmeyer, Elvira Drobinski-Weiß, Petra Ernstberger, Gabriele Fograscher, Dagmar Freitag, Iris Gleicke, Bettina Hagedorn, Hubertus Heil (Peine), Gustav Herzog, Fritz Rudolf Körper, Christine Lambrecht, Caren Marks, Andrea Nahles, Thomas Oppermann, Heinz Paula, Axel Schäfer (Bochum), Brigitte Zypries, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Wassertouristik und Wassersport haben sich in den letzten Jahren kontinuierlich entwickelt. Wassersport ist ein Breitensport geworden, der auch ein großes Wirtschaftspotenzial hat. Motorloser Wassersport ist ein Natursport mit hohem Erholungswert für immer mehr Menschen. Im Kanusport nimmt Deutschland seit langem international eine führende Position ein.
Deutschland hat ein rund 10 000 km langes zusammenhängendes Wasserwegenetz, zahlreiche Seen sowie rund 23 000 Quadratkilometer Seewasserstraßen. In diesen Wassergebieten betreiben jährlich über 6 Millionen Menschen Wassersport. Davon bewegen sich jährlich 1,3 Millionen Menschen auf 20 500 wassertouristisch nutzbaren und insgesamt 40 000 kanusportlich nutzbaren Kilometern auf deutschen Seen und Flüssen im eigenen Kanu, in Vereinsbooten oder gemieteten Kanus fort. Dem Kanusportler bieten sich dabei eine Vielzahl unterschiedlicher Erholungs- und Erlebnisformen vom Dahingleiten auf dem Wasser über die Beobachtung von Wasserpflanzen und Wildtieren, die Besichtigung von am Ufer gelegenen Städte und Dörfer bis hin zu Wildwasserfahrten.
Der touristische Nettoumsatz aller Kanufahrer in Deutschland beläuft sich auf fast 800 Mio. Euro jährlich. Wassersport stellt damit einen wirtschaftlich bedeutenden Faktor im Fremdenverkehr vieler Regionen in Deutschland dar.
Um einen unbeschwerten Erholungseffekt der Kanuten weiterhin erfolgreich zu gewährleisten und Unfälle zu verhindern, ist die Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften unabdingbar. Besondere Risiken bestehen in der Unterschätzung der Wassertemperatur, der Strömungen und der Wehranlagen. Unfälle erfolgen auch im Zusammenhang mit dem Schiffsverkehr oder anderen Hindernissen auf dem Wasser.
Das Konzept des Bundes für die Neuorganisation der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung droht, vor allem bei den Bundeswasserstraßen, die nicht mehr zum Kernnetz gehören, die wassersportlichen Nutzungsmöglichkeiten einzuschränken. Immer mehr Befahrungsverbote – derzeit über 800 veröffentlichte Befahrungsverbote auf der Internetseite des Deutschen Kanu-Verbandes e. V. (DKV) – von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften schränken die Möglichkeiten zur Nutzung durch den Wassersport weiter ein. Viele Einzelbeispiele zeigen jedoch auch, dass ein schonender Ausgleich zwischen ökologischen und sportlichen Belangen möglich ist, ohne den Wassersport auf kleinen Flüssen unterbinden zu müssen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wann wird die Bundesregierung das vom Deutschen Bundestag geforderte Konzept „Attraktivität des Wassertourismus und des Wassersports stärken“ (Bundestagsdrucksache 16/5416) vorlegen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher zur Umsetzung der Beschlussempfehlung auf Bundestagsdrucksache 16/11303 zu dem Antrag „Infrastruktur und Marketing für den Wassertourismus in Deutschland verbessern“ auf Bundestagsdrucksache 16/10593 ergriffen?
In welcher Form sind die betroffenen Verbände, vor allem der Deutsche Kanu-Verband e. V. und die Bundesvereinigung Kanotouristik e. V. bei der Erstellung des neuen Konzepts der Bundesregierung einbezogen worden, und wie werden sie weiterhin einbezogen?
Welche Auswirkungen wird das Konzept der Bundesregierung zur Neugestaltung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auf die Möglichkeiten des Wassersports, aber vor allem auf die Bundeswasserstraßen haben, die nicht mehr zum Kernnetz gehören?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr, dass dieses Konzept, im Falle einer Umsetzung, die wassersportlichen Möglichkeiten und damit die Nutzung auch der wirtschaftlichen Potenziale vor allem in ländlichen und peripheren Gebieten einschränkt?
Ist die Bundesregierung bereit, die Befahrungsverbote für motorlosen Wassersport auf Bundeswasserstraßen mit der Perspektive einer Reduktion zu überprüfen oder flexibler zu handhaben?
Welche Maßnahmen sind zum Erhalt der nicht mehr durch die gewerbliche Schifffahrt genutzten Wasserstraßen und zur Nutzung zum Zwecke des Wassersports und des -tourismus vorgesehen?
In welcher Höhe sind Investitionen in die Infrastruktur im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen, allgemein und speziell zu Zwecken des Wassersports und des Tourismus?
Welche Fördermaßnahmen sind zum Ausbau des Wassersports aus Gründen der gesundheitlichen Prävention vorgesehen und in welchen Haushaltstiteln?
Welche Fördermaßnahmen sind zum Ausbau des Wassertourismus vorgesehen und in welchen Haushaltstiteln?
Sind auch Olympiastützpunkte von den Einschränkungen beim Unterhalt der Wasserstraßen oder den Befahrverboten betroffen, gegebenenfalls welche und in welchem Umfang? Beeinträchtigt dies nach Auffassung der betroffenen Athleten und Verbände auch die Leistungsfähigkeit unserer Spitzensportler?
Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Ausweitung der derzeitigen Verpflichtung zum Aushändigen von Schwimmwesten an Kinder von Kunden gewerblicher Anbieter an alle Kanufahrer von Mietkanus, um deren Sicherheit auf dem Wasser zu erhöhen?
Welche Überlegungen verfolgt die Bundesregierung zur Vereinfachung der Kennzeichnungspflicht für Kanus entsprechend der Sportbootvermietungsverordnung?
Wie ist die Position der Bundesregierung zur Einführung einer verpflichtenden Regelung für kommerzielle Unternehmen des Kanutouristikgewerbes, die die Durchführung einer qualifizierten Einweisung für Kanutouristen vor Fahrtbeginn bezüglich der Regeln des Befahrens von Wasserstraßen und deren Anlagen und die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften vorschreibt?
Welche Position vertritt die Bundesregierung zu einer einheitlichen länderübergreifenden Regelung zum Restauftrieb bei Booten, und sieht die Bundesregierung hierbei Möglichkeiten, zusätzliche Prüfungen von standardisierten Booten einzuschränken oder aufzuheben?
Wie ist der Stand der Umsetzung von Maßnahmen zur einheitlich wasserseitigen Beschilderung an Wasserstraßen mit einheitlichen Piktogrammen, insbesondere zur „Gelben Welle“?