Situation der Bodenabfertigungsdienste an deutschen und europäischen Flughäfen
der Abgeordneten Ulrike Gottschalck, Uwe Beckmeyer, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Florian Pronold, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die Kommission der Europäischen Union plant offenbar im Frühherbst 2011 im Rahmen eines Flughafenpaketes einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 96/67/EG vorzulegen. Ziel der Kommission ist die weitere Liberalisierung der Bodenabfertigungsdienste und ihre Öffnung für einen verstärkten Wettbewerb. In diesem Segment sind aufgrund der vorhandenen Preisentwicklung nach der Marktöffnung durch die aktuelle Richtlinie 96/67/EG unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten kaum Gewinne zu erzielen. Die sozialen Rahmenbedingungen als Folge der Liberalisierung der aktuellen Richtlinie wurden bisher nicht angemessen berücksichtigt.
Da die Personalkosten den mit Abstand größten Kostenblock bei Bodenabfertigungsunternehmen darstellen, verschlechtert sich an den meisten Flughäfen in Deutschland die Situation der Flughafenbeschäftigten nach der Einführung der Richtlinie. So am Flughafen Frankfurt, der Fraport AG, wo unter erheblichen Zugeständnissen der Beschäftigten ein langfristiger Sicherungsvertrag abgeschlossen wurde.
Es ist zu befürchten, dass eine weitere Marktöffnung mit einer durch die EU-Kommission geplanten Änderung der aktuellen Richtlinie 96/67/EG zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen im Bereich der Bodenabfertigungsdienste, der Qualität dieser Dienstleistungen und der Sicherheit des Systems der Bodendienste führen würde.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wie schätzt die Bundesregierung die Folgen des bisherigen Marktöffnungsprozesses und die Absicht der EU-Kommission den Markt in Zukunft weiter zu öffnen ein?
Liegt eine Evaluation der EU-Kommission über die Auswirkungen der Einführung der Richtlinie 96/67/EG auf den Bereich der Bodenabfertigungsdienste an den betroffenen Flughäfen in Deutschland und Europa (mit einem Beförderungsvolumen von mindestens zwei Millionen Fluggästen im Jahr oder 50 000 t Fracht) vor, und wenn ja, welche Ergebnisse beinhaltet diese Evaluation allgemein und auf die Sicherheit, die Arbeitsbedingungen der Arbeitskräfte und die Wirtschaftlichkeit bezogen?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den obigen Ergebnissen der Evaluation?
Falls noch keine Evaluation vorliegt, wann ist hier mit dem Ergebnis zu rechnen?
Haben heute bereits alle europäischen Mitgliedstaaten die Umsetzung der Richtlinie 96/67/EG in nationales Recht vollzogen, wo bestehen Umsetzungsdefizite, und gegen welche Mitgliedstaaten liefen bisher bzw. laufen derzeit Vertragsverletzungsverfahren?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, die sich aus der Antwort zu Frage 5 ergibt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Situation im Bereich der Bodenabfertigungsdienste an den deutschen Flughäfen heute, hält die Bundesregierung in diesem Bereich Verbesserungen für notwendig, und wenn ja, welche
bezüglich der Qualität,
bezüglich der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten,
bezüglich der Zuverlässigkeit,
des Preisniveaus der deutschen Flughäfen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Gewerkschaften, einiger Flughäfen und Mitgliedstaaten der EU, dass die Einführung eines Mindestlohnes für die Beschäftigten, angemessene Ausbildungsstandards, sozialer Schutz und Auflagen für eine Standardmindestausrüstung für die Beschäftigten im Bereich der Bodenabfertigungsdienste notwendig sind, um der vorhandenen Abwärtsspirale bei den Löhnen und den zunehmend sich verschlechternden Arbeitsbedingungen entgegenzuwirken (vgl. S. 10 Consultation on the impact assessment for a possible revision of Directive 96/67 on the access to the groundhandling market at EU airport. Summary of results) oder wie beabsichtigt die Bundesregierung, den genannten Schwierigkeiten zu begegnen?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Ausbildungs- und Sicherheitsstandards bei den Bodenabfertigungsdiensten nach der Einführung der Richtlinie 96/67/EG eingeführt werden müssen, wie es viele Teilnehmer des Konsultationsverfahrens vorschlagen, was den veröffentlichten Ergebnissen des Konsultationsverfahrens (S. 8) zu entnehmen ist.
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den innerhalb der EU vorhandenen unterschiedlichen staatlichen Anforderungen an die Qualifikation der Ground-Handling-Beschäftigten bezüglich des erstmaligen Erwerbs der Qualifikation und der berufsbegleitenden Sicherung und des Ausbaus der Kenntnisse und der daraus resultierenden unterschiedlichen Qualität der Dienstleistungen mit negativen Auswirkungen auf die Effizienz der Dienstleistungen und den Anspruch der Sicherung einer europaweiten hohen Qualität?
Wie will die Bundesregierung verhindern, dass die Qualität der Bodenabfertigungsdienste weiter abnimmt aufgrund der Tatsache, dass die Luftfahrtunternehmen die Dienstleister dieser Tätigkeiten gegeneinander ausspielen, um den günstigsten Preis zu erzielen und so eine Lohndumpingspirale in Gang gesetzt haben (vgl. Bericht der Kommission über die Anwendung der Richtlinie 96/67/EG S. 5)?
Wie beurteilt die Bundesregierung den aktuellen Stand der Sicherheit des Betriebs und der Gefahrenabwehr für die Fluggäste, die Wirtschaftlichkeit für die Fluggesellschaften und die Flughäfen und die Situation der Arbeitsbedingungen für die Arbeitskräfte bei den Bodenabfertigungsdiensten, und sind nach Meinung der Bundesregierung hier Verbesserungen notwendig, und wenn ja, welche?
Hält die Bundesregierung eine Revision dieser Richtlinie für notwendig oder könnten mögliche notwendige Verbesserungen auch ohne eine Revision dieser Richtlinie erreicht werden, und wenn ja, wie?
Wie beurteilt die Bundesregierung die ökonomische Sinnhaftigkeit (für Verbraucher, Fluggesellschaften, Bodenabfertigungsunternehmen und Flughäfen) – insbesondere auch vor dem Hintergrund von zu erwartenden negativen Skaleneffekten durch die Zunahme der Anzahl der Abfertiger bei gleichzeitig hoher Spitzenlastigkeit und Unplanmäßigkeiten (Verspätungen und Verfrühungen) – einer Zulassung weiterer Dienstleister?
Gibt es außer den veröffentlichten Ergebnissen des Konsultationsverfahrens weitere aktuelle Verlautbarungen der Europäischen Kommission, wie z. B. Weißbücher und Staff Working Documents, zur geplanten Veränderung der Richtlinie 96/67/EG, und wenn ja, wie positioniert sich die Bundesregierung zu diesen Inhalten?
Wie ist der aktuelle Stand des Vorhabens der EU-Kommission, die Richtlinie 96/67/EG neu zu formulieren, und wie ist der weitere Ablaufplan dieses Vorhabens?
Wird die Bundesregierung die Aktivitäten der EU-Kommission unterstützen, um durch eine Veränderung der Richtlinie 96/67/EG eine weitere Liberalisierung in diesem Bereich voranzutreiben, oder welche Position vertritt die Bundesregierung in diesem Prozess?
Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung auf europäischer Ebene in diesem Zusammenhang bereits unternommen, und welche Aktivitäten wird sie weiter unternehmen?
Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung im Verfahren der geplanten Veränderung der Richtlinie 96/67/EG hinsichtlich der Gefahrenabwehr, der Arbeitssicherheit und der sozialen Arbeitsbedingungen?
Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung bei einer Veränderung der Richtlinie 96/67/EG hinsichtlich der Qualität der Dienstleistungen für die Reisenden?
Hält die Bundesregierung eine Revision dieser Richtlinie für notwendig oder könnten mögliche notwendige Verbesserungen auch ohne eine Revision dieser Richtlinie erreicht werden, und wenn ja, wie?