Rahmenbedingungen für den Wassertourismus
der Abgeordneten Hans-Joachim Hacker, Elvira Drobinski-Weiß, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Bettina Hagedorn, Hubertus Heil (Peine), Gustav Herzog, Gabriele Hiller-Ohm, Thomas Oppermann, Heinz Paula, Fritz Rudolf Körper, Andrea Nahles, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Der Wassertourismus in seinen vielfältigen Formen hat sich in den letzten Jahren als touristischer Wachstumsbereich erwiesen. Verbände und Vereine dieses Tourismuszweiges setzen sich dafür ein, dass die Rahmenbedingungen für die Freizeitgestaltung auf dem Wasser verbessert werden und hierbei für die Wassertouristen ein überschaubares Regelwerk geschaffen wird. Bürokratische Hemmnisse sollen abgebaut werden.
Die Schaffung von nachhaltigen Rahmenbedingungen für Wassertourismus muss auch bei einer Neubewertung der Binnenwasserstraßen in Deutschland gesichert werden, damit Wassertourismusreviere weiterhin uneingeschränkt genutzt werden können, Entwicklungspotentiale ausgeschöpft und die von den Vereinen geschaffenen Werte im Bestand gesichert werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche Schritte hat die Bundesregierung bislang unternommen, um gemeinsam mit Vereinen, Sport-, Wirtschafts- und Ausbildungsverbänden die in der 16. Legislaturperiode geplante öffentlichkeitswirksame Kampagne zur Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins in der Sportschifffahrt zu initiieren, und wurde dazu auch das vorhandene Informationsmaterial überarbeitet und zusammengefasst?
Wann hat die Bundesregierung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung und der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung den Auftrag erteilt, gemeinsam und in Abstimmung mit den Ländern eine zentrale Unfalldatenbank zu erstellen, und seit wann sind dort die Unfälle mit Sportbooten gesondert erfasst?
Wenn nein, warum nicht?
Sind bei der Überarbeitung der Trinkwasserverordnung DIN 2001 die besonderen Bedingungen bei der Vercharterung von Booten berücksichtigt worden?
Wenn nein, warum nicht?
Sind die Wasser- und Schifffahrtsämter mittlerweile bei der Erteilung von Bootszeugnissen durch die Zulassung privater Besichtiger entlastet worden?
Wie viele private Besichtiger sind mittlerweile tätig?
Welchen Stand haben die Bemühungen der Bundesregierung, die Rechtsvorschriften über die Sport- und Freizeitschifffahrt im Seebereich zusammenzuführen?
Hat die Bundesregierung die Zulassungskriterien und Prüfungsinhalte für den Erwerb eines Sportbootführerscheins überprüft, um veränderten Anforderungen im Wassertourismusbereich gerecht zu werden, und wurde hierbei der Praxisanteil erhöht und der theoretische Teil reduziert?
Wurden die Prüfungsinhalte der unterschiedlichen Führerscheine besser aufeinander abgestimmt, damit gleichartige Prüfungsgegenstände gegeneinander anerkannt werden können, und sind die Fragen – wie bei den Fahrerlaubnisprüfungen im Straßenverkehr – jetzt im Multiple-Choice-Verfahren zu beantworten?
Wurde die Einbeziehung des Sachkundenachweises für pyrotechnische Signalmittel in Form einer Einweisung in die Prüfungsinhalte für die amtlichen Sportbootführerscheine geprüft?
Auf welche Art hat die Bundesregierung das freiwillige Weiterbildungsangebot der Ausbildungsstätten unterstützt, und wenn nein, warum ist dies nicht erfolgt?
Wurde die Einführung einer Kennzeichnungspflicht im Seebereich analog zum Binnenbereich geprüft, und ist die Flaggenzertifizierung durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie im Sinne einer Deregulierung parallel in die Prüfung mit einbezogen worden?
Hat die Bundesregierung die bestehenden verbindlichen Ausrüstungsstandards überarbeitet, um klare und übersichtliche Vorgaben zu erzielen, und hat sie darüber hinaus eine zusätzliche Informationskampagne gemeinsam mit den Verbänden vorbereitet und durchgeführt, um die Einhaltung der freiwilligen Sicherheitsstandards zu fördern?
Welche Absichten verfolgt die Bundesregierung weiterhin in Verbindung mit der Schaffung eines Wassertourismusnetzes, und wie will sie hierbei den berechtigen Interessen der Wassertouristen und ihrer Verbände Rechnung tragen.