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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Rassismus und rechtsextreme Tendenzen der Deutschen Burschenschaft

Rassistischen Tendenzen in der Satzung der Deutschen Burschenschaft, verfassungsschutzrelevante rechtsextremistische und revanchistische Positionen, Kontakte zur NPD, Teilnahme von Mitgliedern der Bundesregierung am Burschentag in Eisenach, Mitgliedschaft in der Deutschen Burschenschaft als sicherheitserhebliche Erkenntnis im Sinne des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes <br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

27.07.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/656204. 07. 2011

Rassismus und rechtsextreme Tendenzen der Deutschen Burschenschaft

der Abgeordneten Nicole Gohlke, Ulla Jelpke, Agnes Alpers, Petra Pau, Kathrin Senger-Schäfer, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Deutsche Burschenschaft vertritt als Dachverband nach eigenen Angaben rund 120 Mitgliedsbünde in Deutschland, Österreich und Chile und ist somit einer der größten bundesweit agierenden Zusammenschlüsse von korporierten Studierenden und sog. Alten Herren. Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ wird derzeit heftig über eine Verschärfung der Aufnahmekriterien zu den einzelnen Mitgliedsbünden der Deutschen Burschenschaft gestritten (vgl. SPIEGEL ONLINE vom 15. Juni 2011). Der Konflikt gehe demnach auf ein im Februar 2011 in den Burschenschaftlichen Blättern veröffentlichtes Gutachten zurück, das unter anderem von Dr. Hans Merkel (Mitglied der CSU, u. a. Ministerialdirigent a. D. des Deutschen Bundestages) erstellt wurde, wonach auch die Abstammung der Bewerber herangezogen werden könne (Frauen sind kategorisch von einer Mitgliedschaft ausgeschlossen). „DER SPIEGEL“ spricht in diesem Zusammenhang von einem „Ariernachweis“.

Die Fraktion DIE LINKE. erkundigte sich bereits im Jahr 2007 im Rahmen einer Kleinen Anfrage nach den rechtsextremen Verbindungen der Deutschen Burschenschaft und einer möglichen verfassungsrechtlichen Beobachtung (vgl. Bundestagsdrucksache 16/4142 vom 30. Januar 2007). Die Deutsche Burschenschaft steht in der Tradition völkischen Denkens und pflegt ein völkisches Verständnis der Nation (vgl. Handbuch der Deutschen Burschenschaft 2005). Dazu gehören beispielsweise territoriale Ansprüche auf die ehemaligen „deutschen Ostgebiete“ sowie die Verharmlosung der deutschen Kriegsverbrechen. Auch einer fundierten Auseinandersetzung mit ihrer Rolle während der nationalsozialistischen Vergangenheit verweigert sie sich bis heute und betreibt eine verharmlosende Darstellung der NS-Vergangenheit.

Es wurden personelle Verquickungen und intensive Kontakte bekannt, die auf eine große ideologische Nähe zurückzuführen sind: So war ein Mitglied der Gießener Burschenschaft Dresdensia-Rugia und Vizevorsitzender des Rings Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) als Autor der Zeitung „Junge Freiheit“ und Vorsitzender der „Jungen Landsmannschaft Ostpreußen“ tätig und trat bei Veranstaltungen der sächsischen NPD auf (vgl. SPIEGEL ONLINE vom 22. November 2006). Die Burschenschaft Arminia-Zürich zu Heidelberg dokumentiert ihre Nähe zur extremen Rechten u. a. durch Vorträge einschlägiger Kader der rechten Szene: So finden sich in ihrem Semesterprogramm Vorträge von Wolfram Nahrath, heute NPD früher Wiking-Jugend, von Jürgen Schwab, früher NPD, heute ein Vordenker der Szene und regelmäßiger Autor im Störtebeker-Netz und schließlich von Andreas Molau, Mitarbeiter der NPD- Landtagsfraktion in Sachsen und stellvertretender Chefredakteur der NPD- Zeitung „Deutsche Stimme“. Schwab war erst jüngst (6. Mai 2011) Gastredner der Münchner Burschenschaft Danubia.

Drucksache 17/6562 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeVor einigen Jahren machte die Burschenschaft Danubia Schlagzeilen indem sie einem rechtsextremen Straftäter in ihrem Haus Unterschlupf gewährte. Immer wieder laden Mitgliedsverbindungen der Deutschen Burschenschaft bekannte Rechtsextremisten, wie etwa den Neonazi-Anwalt Jürgen Rieger, in ihre Häuser als Gastredner ein. Die Burschenschaftlichen Blätter veröffentlichten Ende 2009 ein Interview mit dem sächsischen NPD-Landtagsabgeordneten und Mitglied der Burschenschaft Dresdensia-Rugia zu Gießen, Arne Schimmer. Mit Jürgen Gansel ist ein weiterer Burschenschafter an prominenter Stelle (Mitglied des Landtage in Sachsen) für die NPD tätig.

Rechtsextremismus und Rassismus lassen sich prinzipiell nur durch die Beseitigung der Ursachen, Aufklärung und der konsequenten Verfolgung von Straftätern bekämpfen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Hält die Bundesregierung die Auslegung der Satzung der Deutschen Burschenschaft, eine „Abstammungsüberprüfung“ der Bewerber durchzuführen, für vereinbar mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, plant die Bundesregierung eine Erweiterung der §§ 18 und 19 AGG, um derartigen Rassismus auch zivilrechtlich auszuschließen (Erweiterung auf Vereine)?

Wenn nein, warum nicht?

2

a) Wie bewertet die Bundesregierung die in diesem Jahr beim „Burschen- und Altherrentag“ der Deutschen Burschenschaft in Eisenach gehaltenen Redebeiträge und Beschlüsse?

b) Gab es im Verlauf der letzten Jahre aus Sicht der Bundesregierung wesentliche Änderungen bei der inhaltlichen Ausrichtung des „Burschen- und Altherrentages“ der Deutschen Burschenschaft?

3

Sieht die Bundesregierung in der durch die Presse (SPIEGEL ONLINE vom 15. Juni 2011) bekannt gewordenen Debatte um die völkisch definierte Zugehörigkeit zum deutschen Volk und der daraus abzuleitenden Möglichkeit, Aufnahme in der Deutschen Burschenschaft zu finden, eine Form des Rassismus, und wie begründet sie ihre Auffassung?

4

Bieten die in den aktuellen Presseberichten erwähnten Beschlüsse, Rechtsgutachten und Diskussionen zur rassistisch konnotierten Überprüfung der in die Verbindungen der Deutschen Burschenschaft aufzunehmenden Bewerber aus Sicht der Bundesregierung in der Gesamtschau Anlass für eine Beobachtung der Deutschen Burschenschaft durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

5

Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung, wonach sie keine Bewertung und Beobachtung von Personenzusammenschlüssen vornehmen will, da dies aufgrund einer „rein regionalen Ausprägung“ in die Zuständigkeit der Länder falle, angesichts der Tatsache, dass es sich bei der Deutschen Burschenschaft um einen bundesweiten Dachverband handelt (vgl. Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 16/4142)?

6

Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung, bei der Deutschen Burschenschaft handele es sich um eine „demokratische Studentenorganisation“ (vgl. Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 16/4142), angesichts der Tatsache, dass im von der Deutschen Burschenschaft herausgegebenen „Handbuch der Deutschen Burschenschaft“ (Ausgabe 2005) territoriale Ansprüche auf die „ehemaligen Ostgebiete“ propagiert und deutsche Kriegsverbrechen elativiert werden, und inwiefern sieht die Bundesregierung hier den

Tatbestand des § 3 Absatz 1 Nummer 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes – BVerfSchG (Bestrebungen gegen Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes, Gedanke der Völkerverständigung) erfüllt (bitte begründen)?

7

Warum wird der Dachverband Deutsche Burschenschaft nicht im Verfassungsschutzbericht erwähnt oder als rechtsextremistisch eingestuft, angesichts der oben angeführten Verbindung in die extrem rechte Szene und den in Frage 6 dargestellten revanchistischen Positionen (bitte begründen)?

8

Stuft das BfV – falls bekannt einzelne Landesverfassungsschutzämter – die Deutsche Burschenschaft (oder einzelne Mitgliedsbünde) als rechtsextremistisch und/oder gewaltbereit ein?

Falls ja, inwiefern?

Falls nein, warum nicht?

9

Wie viele Personen, die Mitglied in einem Mitgliedsbund der Deutschen Burschenschaft sind, werden derzeit durch den Verfassungsschutz beobachtet?

10

Warum liegen der Bundesregierung keine Informationen über Verbindungen bzw. Kontakte zwischen Teilen der Deutschen Burschenschaft und als rechtsextremistisch eingestuften Personen bzw. Organisationen oder Parteien wie beispielsweise die NPD vor (vgl. Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 16/4142)?

Falls inzwischen Erkenntnisse vorliegen, welche sind dies (bitte nach Möglichkeit konkret aufschlüsseln: Wie viele Angehörige der Deutschen Burschenschaft sind auch Mitglieder in rechtsextremen Vereinigungen)?

Wie viele Führungspersonen und Mitglieder der rechtsextremen Parteien sind Mitglieder in der Deutschen Burschenschaft?

Wie viele Mitglieder der rechtsextremen Parteien und -vereinigungen sind so genannte Alte Herren?

11

Welche verfassungsschutzrelevanten Kenntnisse hat die Bundesregierung bezogen auf

a) die Burschenschaftlichen Blätter,

b) den Burschenschaftlichen Verein für nationale Minderheiten- und Volksgruppenrechte in Europa e. V.,

c) die Gesellschaft für Burschenschaftliche Geschichtsforschung e. V.,

d) den Verein Burschenschaftliche Hilfe e. V.?

12

Hat das BfV jemals Ausgaben der Burschenschaftlichen Blätter ausgewertet, um sie nach Anhaltspunkten für Bestrebungen im Sinne der §§ 3, 4 BVerfSchG zu überprüfen, und wenn ja, wie viele Ausgaben der Burschenschaftlichen Blätter hat das BfV jeweils in welchem Zeitraum ausgewertet?

Wenn nein, warum wurde diese Überprüfung nicht durchgeführt?

13

Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zusammenarbeit bundesdeutscher Burschenschaften mit österreichischen Burschenschaften im Dachverband der Deutschen Burschenschaft?

14

Steht der „Burschen- und Altherrentag“ der Deutschen Burschenschaft inzwischen unter verfassungsschutzrechtlicher Beobachtung?

Falls ja, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung dadurch gewonnen?

Falls nein, warum nicht?

15

Nahmen am diesjährigen Burschentag in Eisenach Angehörige der Bundesregierung teil oder hatten dies zumindest vor (bitte nach Namen und Funktion aufschlüsseln)?

Falls ja, wie lässt sich dies mit der inhaltlichen Ausrichtung der Deutschen Burschenschaft vereinbaren?

16

Inwieweit stellt die Mitgliedschaft in der Deutsche Burschenschaft eine sicherheitserhebliche Erkenntnis im Sinne des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG) dar?

17

Sieht die Bundesregierung die Mitgliedschaft in der Deutschen Burschenschaft als sicherheitserhebliche Erkenntnis an, die eine Wiederholungsüberprüfung von sicherheitsüberprüften Personen nach § 17 SÜG nahelegt, bzw. plant die Bundesregierung solche Wiederholungsprüfungen bei entsprechender Erkenntnis im Hinblick auf die aktuelle Presseberichterstattung über die Deutsche Burschenschaft künftig?

18

Inwiefern plant die Bundesregierung die Untersuchung burschenschaftlicher Strukturen an den Hochschulen insgesamt, die Verbindungen der Deutschen Burschenschaft und deren Mitglieder ins rechtsextreme Lager, rechtsextreme Tendenzen und Entwicklungen innerhalb der Deutschen Burschenschaft oder den Anteil von so genannten Alten Herren der Deutschen Burschenschaft unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch Forschungsaufträge finanziell zu fördern (bitte nach geplanten Maßnahmen aufschlüsseln)?

Falls nein, warum nicht?

19

Welche Aktivitäten gibt es von Seiten der Bundeszentrale für politische Bildung, um über die Positionen und Ziele der Deutschen Burschenschaft aufzuklären, bzw. welche sind geplant?

20

Warum sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit eigene Aufklärungsprogramme bzw. -kampagnen angesichts der personellen Nähe von Burschenschaften zu rechtsextremistischen Strukturen und der jetzt bekannt gewordenen rassistisch motivierten Debatten innerhalb der Deutschen Burschenschaft zu initiieren (vgl. Antwort zu Frage 6b auf Bundestagsdrucksache 16/4142)?

21

Sind von 2007 bis heute direkt oder indirekt Gelder des Bundes (z. B. über den Bundesjugendplan) an die Deutsche Burschenschaft geflossen?

Falls ja, in welcher Höhe?

Berlin, den 4. Juli 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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