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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Stand der Umsetzung des Koalitionsvertrags im Bereich Wirtschaft und Technologie

<span style="font-weight: bold;">Zwischenbilanz bei zahlreichen Einzelmaßnahmen zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland, Beantwortung von Zukunftsfragen, Vorrang von Investitionen, Erneuerung der industriellen Basis und Erschließung der Potenziale für Dienstleistungen:</span><br style="font-weight: bold;" /> <br /> Umsetzungsstand bzw. Defizite bei öffentlichen Investitionen, steuerlicher Forschungsförderung, Öffentlich-privaten Partnerschaften, Mitarbeiterkapitalbeteiligung, Gesetzesfolgenabschätzung und Bürokratieabbau bei europäischen Regelungen, Genehmigungsverfahren, Reform des Vergaberechts, Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Schaffung eines europäischen Kartellamts, öffentlichen Beteiligungen, Mittelstandsförderung, internationalen Rechnungslegungsvorschriften, Unternehmensgründungen und Betriebsübernahmen, Energieeffizienzerhöhung, u. a. durch energetische Gebäudesanierung, KWK-Ausbau, Zusammenführung der Übertragungsnetze, Luft- und Raumfahrt, Evaluierung außeruniversitärer Forschungseinrichtungen, Ausbau der Breitbandversorgung sowie elektronischer Übermittlung von Arbeitgeberbescheinigungen und Entgeltnachweisen<br /> (insgesamt 49 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

19.08.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/659613. 07. 2011

Stand der Umsetzung des Koalitionsvertrags im Bereich Wirtschaft und Technologie

der Abgeordneten Garrelt Duin, Doris Barnett, Klaus Barthel, Klaus Brandner, Martin Dörmann, Ingo Egloff, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Hubertus Heil (Peine), Rolf Hempelmann, Ute Kumpf, Manfred Nink, Thomas Oppermann, Wolfgang Tiefensee, Andrea Wicklein, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

„WACHSTUM, BILDUNG, ZUSAMMENHALT“ – diese Ziele haben CDU, CSU und FDP in ihrem Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode festgelegt. Die Bundesregierung wollte mit ihrem Koalitionsvertrag „Mut zur Zukunft der Verzagtheit entgegenstellen“ und „unserem Land eine neue Richtung geben“. Daraus ist nicht viel geworden. Es regiert Verzagtheit und eine überzeugende neue Ausrichtung der Politik ist nicht zu erkennen.

Nach rund der Hälfte der Legislaturperiode ist es an der Zeit, eine Zwischenbilanz der Arbeit der schwarz-gelben Bundesregierung in der Wirtschaftspolitik zu ziehen: Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken? Was plant die Bundesregierung, um die Zukunftsfragen der Wirtschaft unseres Landes zu beantworten? Wie sieht eine Wirtschaftspolitik aus, in der als Konsequenz aus der Finanzkrise Investitionen Vorrang vor Spekulationen haben sollten? Wie können die industrielle Basis erneuert und neue Potenziale für Dienstleistungen erschlossen werden?

Antworten bleibt diese Bundesregierung jedoch weitestgehend schuldig: Der Bundesregierung fehlt – trotz Wirtschaftsaufschwungs – ein klares Konzept für die Wirtschaftspolitik. Denn die grundlegenden Zukunftsfragen unserer Volkswirtschaft sind schon im Koalitionsvertrag ausgeklammert worden. Darüber hinaus sind an entscheidenden Stellen des Koalitionsvertrags im Bereich Wirtschaft und Technologie Festlegungen nicht erfolgt, notwendige Entscheidungen wurden vertagt und lediglich Prüfaufträge erteilt. Stattdessen eine Politik der Kehrtwenden – zuletzt in der Energiepolitik im Wege der Bereinigung von Irrtümern aus dem „Herbst der Entscheidungen“ des vergangenen Jahres mit einer Rückkehr zu den rot-grünen Beschlüssen aus dem Jahr 2000.

Die Koalitionäre wollten unser Land „aus der Krise heraus zu einem neuen Aufbruch in das neue Jahrzehnt führen“ und „dass Deutschland mit wirtschaftlicher Leistungskraft und in sozialer Verantwortung wieder international an der Spitze steht“. Ergebnis ist, dass Deutschland in Europa deutlich an Ansehen verloren hat und dass die Bürger eine Problemlösungskompetenz im Regierungslager nicht mehr erkennen.

Drucksache 17/6596 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Bundesregierung hat bisher nur wenige konkrete Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Dies wird den vielfältigen wirtschaftspolitischen Herausforderungen nicht gerecht. Mit Blick auf die nächste Bundestagswahl verbleiben dafür nicht einmal mehr zwei Jahre. Die Tatenlosigkeit von heute begründet die wirtschaftlichen Risiken von morgen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen49

1

Was gedenkt die Bundesregierung angesichts des Rückstandes bei den öffentlichen Investitionen im europäischen Vergleich – die Investitionstätigkeit ist in keinem Mitgliedstaat bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt so gering wie in Deutschland – zu tun, zumal nach dem Wortlaut des Koalitionsvertrags „die Investitionsbereitschaft der Unternehmen jetzt nicht durch […] Kürzungen bei öffentlichen und privaten Investitionen gefährdet werden“ dürfen?

2

Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung eine steuerliche Forschungsförderung additiv zur Projektförderung bisher nicht eingeführt, und wann in der 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages wird sie dieses Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzen?

3

Wie will die Bundesregierung ihr Ziel, 15 Prozent aller öffentlichen Investitionen über Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP) abzuwickeln, erreichen?

4

Plant die Bundesregierung, das in der 16. Legislaturperiode nicht vollständig abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren über das zweite ÖPP-Gesetz wieder aufzunehmen und zum Abschluss zu bringen, und wenn ja, bis wann wird sie dies tun, und wenn nein, warum nicht?

5

Welche konkreten gesetzlichen Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Möglichkeiten der Mitarbeiterkapitalbeteiligung zu erweitern?

6

Hat die Bundesregierung ein so genanntes Frühwarnsystem mit einer Gesetzesfolgenabschätzung für europäische Regelungen implementiert, und wenn nein, warum nicht, und wird sie dies nachholen?

7

Konnte die Bundesregierung die Einsetzung eines unabhängigen Rates für Bürokratieabbau bei der EU-Kommission mit den Vorgaben des Normenkontrollrates durchsetzen, und wenn nein, warum nicht?

8

Inwieweit hat die Bundesregierung bei den Verhandlungen zu neuen Regelungsvorhaben der EU plausible Folgekostenschätzungen durchgesetzt, und wenn nein, warum nicht?

9

Welche Genehmigungsverfahren, die bundesgesetzlich geregelt sind, konnte die Bundesregierung beschleunigen, und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung die Prüfung abgeschlossen, wo Initiativen ergriffen werden können, um Genehmigungsverfahren zu verkürzen.

10

In welchen Bereichen konnte die Bundesregierung dabei dem so genannten Anzeigeverfahren – wie vorgegeben – ein größeres Gewicht einräumen?

11

Welche Genehmigungsverfahren konnten in Abstimmung mit den Ländern gestrafft werden, und wo konnten Umfang und Breite der gerichtlichen Überprüfungskompetenz untersucht und auf das notwendige rechtliche Maß zurückgeführt werden?

12

Hat die Bundesregierung wie angekündigt das bestehende Vergaberecht dahingehend reformiert, dass ein neues leistungsfähiges, transparentes, mittelstandsgerechtes und unbürokratisches Vergaberecht geschaffen wurde, und wenn nein, warum nicht?

13

Inwieweit hat die Bundesregierung zur Erleichterung des Zugangs zu den Beschaffungsmärkten und zur Stärkung eines offenen und fairen Wettbewerbs um öffentliche Aufträge das bestehende Vergaberecht geändert, und wenn nein, warum nicht?

14

Hat die Bundesregierung die Verfahren und die Festlegung der Vergaberegeln vereinfacht und transparenter gestaltet, und wenn ja, durch welche Maßnahmen, und wenn nein, warum nicht?

15

Hat die Bundesregierung zur Reform des Vergaberechts einen Gesetzentwurf – wie angekündigt bis Ende 2010 – vorgelegt, und wenn nein, warum nicht?

16

Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung das Bauforderungssicherungsgesetz hinsichtlich der Zielerreichung umfänglich überprüft, und wie gedenkt sie das Gesetz anzupassen?

17

Hat die Bundesregierung das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen novelliert, und wenn nein, warum nicht?

18

Wird die Bundesregierung in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung ein Entflechtungsinstrument mit aufnehmen, und wenn nein, warum nicht?

19

Wie hat sich die Bundesregierung zur Sicherung freier und fairer Märkte für ein unabhängiges europäisches Kartellamt eingesetzt, und mit welchem Ergebnis?

20

Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung die Beteiligungen der öffentlichen Hand generell überprüft, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

21

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung für eine mittelstandsfreundliche Überarbeitung der internationalen Rechnungslegungsvorschriften ergriffen?

22

Welche neuen Elemente hat die Bundesregierung bei der Gründerkampagne seit ihrer Regierungsübernahme geschaffen, und wie hat sie die Nachfolgeproblematik bei der Betriebsübernahme berücksichtigt?

23

Durch welche Initiativen hat die Bundesregierung dafür gesorgt, dass der Mittelstand auf ein ausreichendes Angebot an eigenkapitalnahem Mezzaninkapital zurückgreifen kann?

24

Hat die Bundesregierung einen Hightechgründerfonds II als Öffentlich Private Partnerschaft aufgelegt, und wenn nein, warum nicht?

25

Wie hat die Bundesregierung privates Kapital für deutsche Venture Capital Fonds mobilisiert?

26

Wird die Bundesregierung Kürzungen beim Gründungszuschuss für Arbeitslose vornehmen, und wenn ja, wann und in welchem Umfang?

27

Mit welchen konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bessere Rahmenbedingungen für Chancen- und Beteiligungskapital geschaffen?

28

Hat die Bundesregierung – um Gründern nach einem Fehlstart eine zweite Chance zu eröffnen – die Zeit der Restschuldbefreiung verkürzt?

29

Inwieweit hat die Bundesregierung die Pfändungsfreigrenzen für die Altersvorsorge Selbständiger regelmäßig angepasst?

30

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Energieeffizienz, insbesondere in Privathaushalten, in der Energieerzeugung, in der Industrie und im Gewerbe, zu erhöhen?

31

Hat die Bundesregierung Maßnahmen für eine Energieinitiative Mittelstand (Investitionsanreize durch Änderungen im Mietrecht und im Energiecontracting, Fortsetzung der Programme zur Energieberatung, kostenneutrale Vereinfachung der Fördermodelle in der Gebäudesanierung) beschlossen, und wenn nein, warum nicht?

32

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um Anreize zu schaffen, ein Energieeinsparcontracting für Haushalte und Unternehmen auf den Weg zu bringen?

33

Hat die Bundesregierung konkrete Maßnahmen zum Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) im Rahmen ihrer Energiepolitik ergriffen?

34

Welche Maßnahmen und in welcher zeitlichen Schiene wird die Bundesregierung ergreifen, um einen weiteren Ausbau der KWK zu ermöglichen?

35

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die deutschen Übertragungsnetze in einer unabhängigen und kapitalmarktfähigen Netzgesellschaft zusammenzuführen?

36

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die nachhaltige Sicherung und den weiteren Ausbau der eigenständigen nationalen Fähigkeiten auch im Bereich der Luftfahrtindustrie – insbesondere zukünftiger unbemannter Luftfahrtsysteme – voranzutreiben?

37

Welche konkreten zukunftsweisenden Raumfahrtmissionen sind geplant, bei denen Deutschland eine klare Führungsrolle hat?

38

Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen – Deutschland ist in wichtigen internationalen Spitzenfunktionen der Raumfahrt nicht mehr personell vertreten –, um Deutschlands Position insoweit zu stärken?

39

Konnte die Bundesregierung einen zügigen Fortgang bei der Doha Welthandelsrunde erreichen, und welche konkreten Maßnahmen hat sie diesbezüglich ergriffen?

40

Hat die Bundesregierung bereits mit der angekündigten Evaluierung der außeruniversitären gemeinnützigen Forschungseinrichtungen in den ostdeutschen Ländern begonnen?

Wenn ja: Wie ist der Stand?

Wenn nein: Warum nicht?

41

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um Möglichkeiten der Förderung und der gemeinsamen Nutzung von Infrastrukturen für Breitband noch deutlich zu verbessern?

42

Inwieweit hat die Bundesregierung die Maßnahmen von Bund und Ländern für den Breitbandausbau enger miteinander verzahnt?

43

Warum sind die weißen Flecken, trotz des Zieles der Breitbandstrategie der Bundesregierung, bis Ende 2010 alle Haushalte mit 1 Mbit/s zu versorgen, noch nicht beseitigt?

44

Weshalb greift die Bundesregierung bei der Darstellung der Breitbandversorgung in Deutschland unkritisch auf den ungenauen Breitbandatlas zurück, der auf freiwilligen, nicht überprüften Unternehmensangaben beruht und lediglich theoretische Maximalwerte darstellt?

45

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um das von ihr unlängst erklärte Ziel, bis zum Jahr 2018 alle Haushalte mit Übertragungsraten von 50 Mbit/s zu versorgen, zu erreichen?

46

Gibt es Überlegungen in der Bundesregierung, welche Kosten notwendig sind, um den Ausbau hochbitratiger Breitbandanschlüsse mit Übertragungsraten von mindestens 50 MBit/s zu realisieren?

47

Hat die Bundesregierung die gesetzlichen Regelungen zur Verantwortlichkeit im Telemediengesetz fortentwickelt, und wenn nein, warum nicht?

48

Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, die von Arbeitgebern auszustellenden Bescheinigungen und Entgeltnachweise bis spätestens 2015 in ein elektronisches Verfahren zu überführen?

49

Ist es zutreffend, dass die Bundesregierung plant, das ELENA-Verfahren (ELENA = elektronischer Entgeltnachweis) im Hinblick auf den Start der Datenabrufphase zu verschieben?

Wenn ja, aus welchen Gründen?

Wann wird eine entsprechende gesetzliche Umsetzung erfolgen?

Berlin, den 13. Juli 2011

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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