Unterlagen des BND zur Colonia Dignidad
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Harald Koch, Niema Movassat, Petra Pau, Jens Petermann, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die für öffentlich-rechtliche Medien tätige Auslandskorrespondentin Dr. Gabriele Weber hat am 1. Februar 2009 einen Antrag auf Akteneinsicht an den Bundesnachrichtendienst (BND) in alle Unterlagen bezüglich der Colonia Dignidad gestellt. Dieser Antrag wurde in einem Schreiben des BND vom 4. März 2009 mit dem Hinweis darauf, dass es sich bei dem Aktenmaterial um „Verschlusssachen“ handle, abgelehnt. Die Antragstellerin Dr. Gabriele Weber hat dagegen am 2. April 2009 Widerspruch eingelegt und darin um eine Auflistung gebeten, „welche Unterlagen zur Colonia Dignidad in Pullach“ liegen. Auf diesen Widerspruch hat der BND mit Schreiben vom 28. Mai 2009 geantwortet und darin lediglich den Rechtsstreit ausgesetzt, da die Antragstellerin vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig auf Einsicht in die BND-Akten zu Adolf Eichmann klagt. Erst nach einer weiteren Aufforderung von Dr. Gabriele Weber teilte er mit, dass „die im BND verfügbaren Archivunterlagen zu dem Themenkomplex Colonia Dignidad nach Prüfung des Beschlusses des BverwG (…) an das Bundesarchiv freigegeben wurden“.
Dr. Gabriele Weber hat am 29. Dezember 2010 im Bundesarchiv Koblenz diesen Bestand eingesehen. Ihr wurde ein Schnellhefter – B 206/1978 fol 1 22, bnd archiv 2863 – ausgehändigt mit insgesamt 22 Seiten. Seite 1 war ein „VS Inhaltsverzeichnis zugleich Notvernichtungshandlung und Abgabequittung zu Abgabeverzeichnis 30/2004“, gefolgt von einem kurzen Brief des CDU-Politikers Dr. Heiner Geißler mit der Bitte um Aufklärung und einem Antwortschreiben des BND-Präsidenten vom 7. Dezember 1987, das aber nach Einschätzung von Dr. Gabriele Weber keinen Aufschluss über die Vorgänge gebe.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Ist der Bundesregierung der Antrag vom 1. Februar 2009 von Dr. Gabriele Weber an den BND auf Akteneinsicht in alle Unterlagen bezüglich der Colonia Dignidad bekannt, und kennt sie auch die Gründe für dessen Ablehnung seitens des BND?
Wenn ja, welche Gründe sind dies?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass eine alleinige Einstufung von Unterlagen als „Verschlusssache“ nicht ausreicht, um eine Akteneinsicht zu verweigern, und wenn ja, mit welcher darüber hinausgehenden Begründung wurde die Akteneinsicht verweigert?
Ist unter der Mitteilung des BND an Dr. Gabriele Weber, dass „die im BND verfügbaren Archivunterlagen zu dem Themenkomplex Colonia Dignidad nach Prüfung des Beschlusses des BverW (…) an das Bundesarchiv freigegeben wurden“, zu verstehen, dass zum Thema Colonia Dignidad nunmehr keinerlei Unterlagen der Öffentlichkeit vorenthalten werden (falls doch, bitte diese Unterlagen benennen und die Gründe nennen, warum diese nicht an das Bundesarchiv abgegeben werden)?
Worum handelt es sich bei dieser „Notvernichtungshandlung“, und wo sind die Akten des BND zu dem genannten Thema geblieben?
Wo befinden sich heute die seinerzeit Dr. Gabriele Weber gegenüber als „Verschlusssachen“ deklarierten Unterlagen des BND über Colonia Dignidad?
Hat der BND Dokumente zur Colonia Dignidad
a) vernichtet (wenn ja, wann genau, und mit welcher Begründung),
b) ausgelagert (wenn ja, wann, wohin, und mit welcher Begründung),
c) umbenannt und einer anderen Registratur zugeführt (wenn ja, bitte erläutern)?
Hat der BND, vor der etwaigen Vernichtung der fraglichen Unterlagen, diese dem Bundesarchiv angeboten?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, ist der Bundesregierung bekannt, dass es sich dann dabei um eine Straftat handelt, und was gedenkt sie ggf. diesbezüglich zu unternehmen?
Welche Bestände sind heute bei den deutschen Behörden zum Thema Colonia Dignidad vorhanden (bitte den Aktenbestand in laufenden Metern beim BND, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium des Innern angeben)?